Protokoll der Sitzung vom 09.10.2013

bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Herr Glawe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Entwurf des Gesetzes zur Mittelstandsförderung in Mecklenburg-Vorpommern zielt auf die Aktualisierung der Grundsätze der Mittelstandsförderung aus dem Jahr 1993. Es gilt, den veränderten wirtschafts- und mittelstandspolitischen Herausforderungen Rechnung zu tragen, zum Beispiel muss der Sicherung des Fachkräftebedarfes sowie der Verbesserung der Innovationskraft und der Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Unternehmen Rechnung getragen werden.

Ziel des neuen Mittelstandsförderungsgesetzes ist es, im Interesse einer ausgewogenen Wirtschaftsstruktur des Landes die mittelständische Wirtschaft zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu fördern, die Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern und auszubauen, die Gründung und Festigung von selbstständigen Existenzen sowie die Übernahme von Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft zu erleichtern. Die Mittelstandspolitik wird nun auch im Mittelstandsförderungsgesetz zukunftsorientiert ausgerichtet. Die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation, insbesondere als Verbundforschung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, wird auch in der neuen Strukturperiode ab 2014 ein wesentlicher Schwerpunkt der Mittelstandspolitik unseres Landes sein.

Fachkräftegewinnung und -sicherung ist zu einer gestiegenen Herausforderung für die Unternehmen im Land geworden. Die Landesregierung hat sich für diese Aufgabe gemeinsam mit ihren Partnern im Fachkräftebündnis Mecklenburg-Vorpommern gut aufgestellt.

Das neue Mittelstandsförderungsgesetz trägt zudem den geänderten Rahmenbedingungen aufgrund inzwischen geänderter Landes- und Bundesgesetze sowie Entwicklungen auf dem Gebiet des europäischen Rechts Rechnung. Das Gesetz bildet den Rahmen für die vielfältigen Fördermaßnahmen zur Flankierung der wirtschaftlichen Entwicklung mittelständischer Unternehmen. Es kann und soll Einzelmaßnahmen nicht erschöpfend beschreiben.

Im neuen Gesetzgebungsverfahren wurden Anregungen und Kritikpunkte der Verbände und der Kammern geprüft und im Gesetzentwurf der Landesregierung größtenteils berücksichtigt. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zum novellierten Mittelstandsförderungsgesetz haben nicht nur die Kammern und Verbände, sondern alle Beteiligten die eingeräumte Gelegenheit zur Stellungnahme intensiv genutzt. Die Stellungnahmen und Anmerkungen haben den grundsätzlichen Charakter des Mittelstandsförderungsgesetzes verdeutlicht.

Das Gesetz regelt bewusst nur wenige Sachverhalte konkret: die Pflicht zu einem Bericht, Mittelstandsberichterstattung, und die Bildung eines Mittelstandsbeirates. Das Gesetz ist vielmehr der Leitfaden für die Mittelstandspolitik in Mecklenburg-Vorpommern. ln der Anhörung wurde deutlich, dass die Wirtschaftsvertreter das Mittelstandsförderungsgesetz als Rahmengesetz für den Mittelstand in Mecklenburg- Vorpommern verstehen und es begrüßen.

Aus dem Erleben der mittelständischen Unternehmer heraus ist manchmal festzustellen, dass Mittelstandsfreundlichkeit in der Verwaltung noch keine Selbstverständlichkeit ist. Deshalb sind Zielvorgaben für Politik und Verwaltung wichtig. Die Vorgaben des Gesetzgebers richten sich an das Land, an die kommunalen Körperschaften, an Rechtsetzung und Verwaltung. Beispiele für diese Vorgaben sind mittelstandsfreundliche Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren, die Prüfung von Mittelstandsfreundlichkeit, die Vermeidung und erforderlichenfalls der Abbau von Vorschriften, die Investitionen, Innovation oder Beschäftigung hemmen. Bürokratieabbau steht immer auf der Tagesordnung. Mittelständisch orientierte Fördermaßnahmen sollen vorangetrieben werden.

Das Mittelstandsförderungsgesetz ist ein Gesetz für den Mittelstand.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Echt? – Heiterkeit bei Helmut Holter, DIE LINKE)

Ja, auch für die LINKEN sollte das gelten, denke ich, auch wenn Sie darüber jetzt ganz erstaunt sind.

Kammern und Verbände finden ihre inhaltlichen Ansprüche an die Mittelstandspolitik im Gesetz wieder. Dies wurde in den Anhörungen und Beratungen bestätigt. Dort wurden unter anderem 80 Prozent aller Anregungen der Kammern und anderer in dieses Gesetz aufgenommen. Die verschiedenen Anregungen aus den Stellungnahmen der Beteiligten haben auch bestätigt, wie wichtig den Kammern, Verbänden und Sozialpartnern eine frühzeiti

ge Beteiligung insbesondere bei der Erarbeitung von Förderrichtlinien ist. Der Gesetzentwurf hat dies in Paragraf 3 aufgenommen. Die frühzeitige Beteiligung ist also bereits Praxis der Landesregierung und wird es auch bleiben.

Zusammenfassend bleibt festzustellen: Die im parlamentarischen Verfahren durchgeführte Expertenanhörung hat noch einmal bestätigt, dass die Kammern und Verbände der Wirtschaft dem Mittelstandsförderungsgesetz eine hohe Bedeutung beimessen. Das Mittelstandsförderungsgesetz ist ein wichtiges Rahmengesetz. Dieser Rahmen und die Ziele des Gesetzes müssen ausgefüllt beziehungsweise dann auch erfüllt werden. Entscheidend für den Erfolg des Gesetzes wird also sein, dass der Geist dieses Gesetzes, die Mittelstandsfreundlichkeit, im politischen Handeln und in der täglichen Verwaltungspraxis dann auch gelebt wird. Dazu leisten wir unseren Beitrag.

Ich wünsche dem Gesetzentwurf eine breite Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Holter von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Glawe wünscht dem Gesetzentwurf eine breite Zustimmung, ist aber mit seiner Pressemitteilung, die er schon vor einer Stunde veröffentlicht hat, davon ausgegangen, dass dieses Gesetz heute hier verabschiedet wird. Also irgendwie geht das ein bisschen zu schnell bei euch da im Ministerium.

(Zuruf von Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Wir müssen erst mal die Beschlüsse des Landtages abwarten, bevor hier überhaupt Pressemitteilungen dieser Art veröffentlicht werden können. Also ich bitte, das in Zukunft zu berücksichtigen.

(Minister Harry Glawe: Das wird zukünftig beachtet.)

Ja, ja, ja.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Herr Holter, es gibt doch einen breiten Konsens, ne?)

Da kommen wir gleich zu. Also wenn ich der Rede von Minister Glawe hier folge …

(Udo Pastörs, NPD: Um die Scheindemokratie aufrechtzuerhalten, was Sie da fordern, Herr Holter. Nichts anderes. Ob das vorher kommt oder nachher, das ist durch wie vorhin die Gerichtsstruktur.)

Na ja, Ihre Bemerkungen sind hier überflüssig.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist so, ja. Das ist nicht überflüssig, das ist die Wahrheit.)

Wenn wir jetzt also mal zu dem Inhalt des Gesetzes kommen, um auch den Gästen das zu sagen: Seit 1993 gibt es ein solches Gesetz, der Minister hat das deutlich

gemacht, und es ist in der Tat notwendig, dass dieses Gesetz novelliert wird. Da gibt es einen breiten Konsens, wie der Abgeordnete Waldmüller hier sagte. Und es geht in der Tat darum, den Mittelstand, den Klein- und Mittelstand in Mecklenburg-Vorpommern entsprechend zu unterstützen und zu fördern. Spannend ist, ob dieses Gesetz nun wirklich der Meilenstein in der Mittelstandspolitik ist, so, wie er von den Koalitionsfraktionen verstanden wird, und so, wie er – wie wir von Herrn Glawe gerade gehört haben – vom Minister verstanden wird. Ich meine, das ist mitnichten so. Wir haben da, lieber Herr Glawe, unterschiedliche Wahrnehmungen,

(Zuruf von Minister Harry Glawe)

denn die Mittelständler, die Unternehmerinnen und Unternehmer werden nach der Verabschiedung des Gesetzes nicht gerade in Jubel ausbrechen.

Ich hatte gestern bei der Veranstaltung der IHK hier in Schwerin Gelegenheit, noch mal mit den Wirtschaftsvertretern zu sprechen. Sie sind enttäuscht über das, was nach der Anhörung an Veränderungen in dieses Gesetz aufgenommen wurde. Klar, sie haben in der Anhörung gesagt, 80 Prozent dessen, was die Kammern und die Verbände wollten, ist im Zuge der Anhörung durch die Regierung bereits aufgenommen worden, aber sie haben einen großen Teil dessen, was sie in der Landtagsanhörung eingefordert haben, nicht wiedergefunden in diesem Gesetz.

Wenn es nach Ihrem Willen, nach der Koalition gegangen wäre, hätten wir heute hier gar nicht mehr darüber geredet. Da hätten wir gesagt, ach, wir hören den Herrn Eifler, der bringt das noch mal kurz ein, den Bericht des Ausschussvorsitzenden hätten wir gehört und dann wäre das Gesetz durchgewunken worden. Das wollten wir nicht, weil wir der Auffassung sind, man muss sehr wohl über Mittelstandspolitik und genau über dieses Gesetz hier sprechen. Sie wollen offenbar in Ihrer Traumwelt verweilen und den Tatsachen nicht ins Auge sehen. Man kann natürlich alles schönreden, aber die Probleme liegen auf der Hand und über die muss man reden. Und deswegen, es tut mir leid, aber ich muss Ihnen diesen Zahn eben ziehen.

(Minister Harry Glawe: Och, ich war gerade beim Zahnarzt.)

Haben Sie sich, Herr Glawe und meine Damen und Herren der Koalition, einmal ernsthaft gefragt, was sich denn tatsächlich in der mittelständischen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und für die Unternehmerinnen und Unternehmer in Mecklenburg-Vorpommern mit diesem Gesetz ändern wird? Denn wenn Sie ehrlich sind, müssen Sie sagen, es ändert sich genauso viel, als wenn es nicht beschlossen werden würde. Nur weil Sie in das Gesetz schreiben, es müsste die Leistungsfähigkeit der Unternehmen gestärkt werden, es müssten Arbeits- und Ausbildungsplätze gesichert, es müsste die Eigenkapitalausstattung verbessert, es müsste das Innovationspotenzial erhöht werden,

(Udo Pastörs, NPD: Es könnte.)

haben Sie die Ziele noch lange nicht erreicht. Wer das in der Beurteilung stehen hat, der weiß, wie er dann im Einzelnen bewertet wird. Wir alle wissen, dass es um schwerwiegende Probleme geht, aber Lösungsansätze,

Vorschläge, das, was Politik konkret leisten muss, um entsprechende Impulse für die Wirtschaft auszulösen, finden wir in diesem Gesetzentwurf eben nicht.

Meine Damen und Herren, die Regierung und auch die Koalitionsfraktionen haben ganz bewusst darauf verzichtet, zumindest ein wenig mehr Verbindlichkeit in dieses Gesetz hineinzuschreiben. So, wie uns dieser Entwurf heute vorliegt, ist das Gesetz weitgehend inhaltsleer, ideenlos und entbehrlich.

(Zuruf von Minister Harry Glawe)

Und das ist bei Weitem nicht alleinige Auffassung meiner Fraktion. Auch die unmittelbar von diesem Gesetz Betroffenen, die mittelständische Wirtschaft selbst, kann mit diesem Gesetz wenig anfangen. So titelte die Vereinigung der Unternehmensverbände Anfang des Monats, Zitat: „Wirtschaft enttäuscht vom Entwurf des neuen Mittelstandsförderungsgesetzes“, Zitatende.

(Minister Harry Glawe: Mir haben sie genau was anderes erzählt.)

Das ist die öffentliche Verlautbarung der Vereinigung der Unternehmensverbände, Herr Minister.

Im Wirtschaftsausschuss wurde die Chance vertan, den Gesetzentwurf zu qualifizieren. Die Koalitionsfraktionen haben sich der Diskussion verweigert und die Änderungsanträge abgebügelt.

Sie haben heute, meine Damen und Herren der Koalition, nochmals die Gelegenheit, sich den Änderungsanträgen der demokratischen Opposition nicht nur zu stellen, sondern ihnen möglichst auch zuzustimmen. Die Frau Präsidentin hatte ja eingangs erwähnt, dass die GRÜNEN und auch DIE LINKE hier erneut entsprechende Anträge gestellt haben. Damit können Sie den Entwurf des Mittelstandsförderungsgesetzes qualifizieren, es zu dem Gesetz machen, damit es auch den Namen verdient, so, wie es Herr Glawe gesagt hat, um den Mittelstand tatsächlich zu fördern.

Im aktuellen Entwurf lesen wir: „Das Land kann … unterstützen.“ Warum steht da nicht, Herr Glawe, das Land unterstützt Existenzgründungen, das Land unterstützt wirtschaftsnahe, anwendungsorientierte, technologische Forschungs- und Entwicklungsvorhaben? Wie das dann konkret aussieht, muss selbstverständlich im Haushalt abgebildet werden. Aber als wir das im Ausschuss diskutiert haben und genau diese Verbindlichkeit hineinbringen wollten, hat Herr Schulte reagiert und sagte, es sei doch völlig egal, was im Gesetz formuliert werde, es stehe ja sowieso alles unter Haushaltsvorbehalt. Aber es geht doch darum, deutlich zu machen, dass die Unterstützung für die nächsten Jahre Bestand hat und nicht vom Goodwill der Regierung abhängig ist oder mit dem nächsten Haushalt dem Rotstift zum Opfer fällt.

Ach ja, eine wichtige Änderung hat die CDU eingebracht, das ist erwähnt worden in den Vorreden: Auch Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen können jetzt unterstützt werden. Das haut mich echt um! Erstens gab es das in der Vergangenheit schon, dass Ausgründungen unterstützt wurden, und zweitens macht das Land dieses bereits heute. Man kann das natürlich im Gesetz noch mal bekräftigen, aber die große Änderung ist das nun wahrlich nicht.

Alles andere ist in dem Gesetz butterweich und unverbindlich formuliert, so in dem Sinne, das Land tut alles, kann alles tun, aber es muss nicht alles tun. Dies kann man wirklich nicht als den großen wirtschaftsfördernden Entwurf verkaufen und es ist schon beinahe peinlich, es ist peinlich, was Sie hier vorlegen und was, Herr Glawe – wir werden es ja gleich von der Koalition hören –, dort alles hineininterpretiert wird. Sie geben kein deutliches Zeichen, setzen kein deutliches Signal in Richtung Mittelstand, sondern Sie legen uns ein Konglomerat aus Problemen und eine Stoffsammlung vor, aus denen nichts Konkretes abgeleitet wird, denn es ist interpretierbar.