Protokoll der Sitzung vom 09.10.2013

Alles andere ist in dem Gesetz butterweich und unverbindlich formuliert, so in dem Sinne, das Land tut alles, kann alles tun, aber es muss nicht alles tun. Dies kann man wirklich nicht als den großen wirtschaftsfördernden Entwurf verkaufen und es ist schon beinahe peinlich, es ist peinlich, was Sie hier vorlegen und was, Herr Glawe – wir werden es ja gleich von der Koalition hören –, dort alles hineininterpretiert wird. Sie geben kein deutliches Zeichen, setzen kein deutliches Signal in Richtung Mittelstand, sondern Sie legen uns ein Konglomerat aus Problemen und eine Stoffsammlung vor, aus denen nichts Konkretes abgeleitet wird, denn es ist interpretierbar.

Sie fordern, Herr Glawe, dass dieses Gesetz mit Leben erfüllt wird, aber Sie geben keine klaren verbindlichen Vorgaben vor. Das ist die entscheidende Frage, die wir einfordern, und deshalb ist es nach unserer Auffassung schon gar nicht möglich, mit diesem Gesetz wirtschaftliche Impulse zu setzen, weil auch ein wesentlicher Teil der mittelständischen Wirtschaft überhaupt nicht angesprochen wird. Ich hätte zumindest von den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten erwartet, dass sie dafür sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erwähnt werden in diesem Gesetz, und auch, dass die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dem Mittelstandsbeirat vertreten sind und damit eine Stimme haben.

Ohne motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter läuft kein Unternehmen. Was in Nordrhein-Westfalen geht, wo ja bekanntlich die SPD regiert zusammen mit den GRÜNEN, muss doch auch in Mecklenburg-Vorpommern möglich sein. In dem dortigen Mittelstandsförderungsgesetz wird die Mitverantwortung der betrieblichen Interessen- vertretung für die gedeihliche Entwicklung des Unternehmens gewürdigt. Das heißt, Nordrhein-Westfalen hat in das Mittelstandsförderungsgesetz des Landes NordrheinWestfalen genau diesen Ansatz aufgenommen. Ich darf Ihnen kurz vortragen, Zitat: „Gerade in der zurückliegenden Finanz- und Wirtschaftskrise haben die Betriebsratsmitglieder in vielen Unternehmen ein außergewöhnliches und bemerkenswertes Maß an Verantwortung für die Sicherung der Arbeitsplätze und der Unternehmensperspektiven bewiesen.“ So der Wortlaut in dem Mittelstandsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Wir wollen und fordern mit unseren Änderungsanträgen, dass die Rolle der Beschäftigten auch in MecklenburgVorpommern in dieses Gesetz aufgenommen wird und dass die Interessen der Beschäftigten in dem Mittelstandsbeirat berücksichtigt werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ausschuss wurde unser Antrag abgelehnt. Nicht nur dieser, auch die anderen vier Anträge wurden abgelehnt, aber ich möchte heute noch mal an die Koalitionsfraktionen, insbesondere an die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten appellieren: Stimmen Sie heute diesem Anliegen zu!

Und weil wir gerade bei dem Beirat sind, will ich sagen, auch die kommunalen Spitzenverbände sollten und müssen in diesem Gremium vertreten sein. Die mittelständische Wirtschaft ist nicht nur Landes-, sondern auch kommunale Angelegenheit, das hat die Anhörung noch mal deutlich gemacht. Warum hätten wir denn sonst über die Frage der Kommunalverfassung im Zusammenhang mit diesem Gesetz im Einzelnen diskutiert?

Ich bin der Meinung, die Regierung sollte verpflichtet sein, mit den Kommunen über die Vorhaben zu sprechen und diese untereinander zu koordinieren. Und bitte lehnen Sie jetzt nicht unseren Antrag zur Besetzung des Mittelstandsbeirates mit der Begründung ab, dass der Minister mit Sicherheit diese Partner schon einladen wird, denn die Diskussion über die Zusammensetzung des Mittelstandsbeirates hat ja die ganze Diskussion begleitet. Ich meine, es ist schon richtig und notwendig, dass hier eine verbindliche Formulierung aufgenommen wird, über das hinaus, was die Koalitionsfraktionen im Ausschuss als Änderung eingebracht haben.

Ja, und auch darüber ist schon kurz gesprochen worden, ein weiterer wichtiger Punkt ist für uns die Überprüfung von Rechtsvorschriften, die Überprüfung von Rechtsvorschriften auf ihre Mittelstandsfreundlichkeit. Nach der vorliegenden Formulierung sollen lediglich zu novellierende, zu überarbeitende oder neu gefasste Rechtsvorschriften überprüft werden. Was ist denn mit den bestehenden Gesetzen und Vorschriften, die nicht angefasst werden, nicht bearbeitet, nicht novelliert werden? Wir meinen, auch bestehende Gesetze und Vorschriften gehören auf den Prüfstand. Die Normprüfstelle im Justizministerium, die ja bekanntermaßen zuständig ist für Bürokratieabbau, könnte doch diese Aufgabe mit übernehmen.

In der Anhörung wurde deutlich, dass beispielsweise im Vergabegesetz schnellstens eine Nachbesserung notwendig ist. Das passiert, wenn das Gesetz evaluiert wird. Aber nicht alle Gesetze haben eine solche Evaluierungsvorschrift. Was ist denn ganz konkret mit diesen Gesetzen? Stimmen Sie also auch diesem Antrag zu, um diesen Missstand zu beseitigen!

(Minister Harry Glawe: Stimmt doch gar nicht. Das steht doch drin.)

Meine Damen und Herren, ich habe in der Ersten Lesung bereits gesagt, dass dieses Gesetz eine Grundlage darstellt, um über die Mittelstandspolitik und die Förderung des Mittelstandes in Mecklenburg-Vorpommern zu diskutieren, allerdings ließen Sie sich, meine Damen und Herren der Koalition, auf eine Diskussion nicht ein und Anregungen aus der Anhörung wurden nicht berücksichtigt. Hier müssen Sie sich schon erneut fragen lassen, wie auch bei dem Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz, warum Sie dieses Verfahren überhaupt durchführen, wenn Sie nicht gewillt sind, wirksame Änderungen in das Gesetz aufzunehmen. Wie in zahlreichen anderen Fällen auch war dieses Gesetz von Anfang an in Stein gemeißelt. Pressemitteilungen wurden vorab schon mal veröffentlicht, das hatte ich eingangs erwähnt.

Also, meine Damen und Herren, stimmen Sie den Anträgen der Opposition zu, damit dieses Gesetz qualifiziert wird, dann können wir dem auch zustimmen. Einen Papiertiger, so, wie er jetzt vorliegt, werden wir nicht mittragen können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Schulte von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Angesichts des Umstandes, dass wir heute in der Zweiten Lesung sind, gestatten Sie mir, dass ich jetzt hier keine allgemeinen

Aussagen zum vorliegenden Gesetzentwurf und zur Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses machen möchte, sondern gestatten Sie mir, dass ich auf das eingehe, was der Kollege Holter eben gesagt hat.

Der Kollege Holter hat, und das waren seine Worte, den vorliegenden Gesetzentwurf als ideenlos, inhaltsleer und entbehrlich bezeichnet und den Koalitionsfraktionen vorgehalten, dass sie in einer Traumwelt leben würden. Aber, Herr Kollege Holter, um Ihnen Ihre eigenen Worte zurückzugeben, das, was Sie hier eben ausgeführt haben – und ich werde es im Einzelnen gleich an den Änderungsanträgen, die auch Ihre Fraktion vorgelegt hat, deutlich machen –, ist allerdings peinlich und nicht das Verhalten der Koalitionsfraktionen, weder in den Ausschussberatungen noch hier im Zusammenhang mit der Plenardebatte.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es hatte einen breiten Konsens bereits bei der Ersten Lesung dieses Gesetzes gegeben, dass dieses Gesetz einen Rahmen abstecken soll, in dem die Mittelstandspolitik dieses Landes sich bewegt. Das führt notwendigerweise dazu, dass dieser Rahmen allgemeiner gehalten wird und nicht durch einzelne konkrete Forderungen untersetzt wird, die durch spezielle Gesetzesvorhaben untersetzt werden müssen, wie zum Beispiel durch das Vergabegesetz, das wir hier in diesem Hause beschlossen haben. Aber gleichwohl ist dieses Mittelstandsförderungsgesetz – und, Herr Kollege Holter, daran kommen Sie dann auch nicht vorbei –, gleichwohl ist dieses Mittelstandsförderungsgesetz gerade von denjenigen, die es nachher leben sollen, als positiv betrachtet worden.

Man sollte jetzt nicht so tun, dass der Umstand, dass bereits im Vorfeld der Gesetzeseinbringung die beteiligten Organisationen in einem breiten Umfang einbezogen worden sind und im Ergebnis dieses Einbeziehens erklärt haben, dass ein wesentlicher Teil ihrer Forderungen tatsächlich schon in den ursprünglichen Gesetzentwurf aufgenommen worden ist, dass dieses Verfahren im Nachhinein dadurch schlechtgeredet wird, dass man sagt, das, was da noch an Forderungen übrig bleibt – und dazu komme ich gleich –, das ist wiederum so gravierend, dass man insgesamt sagen muss, dieser Gesetzentwurf würde nichts taugen. Diese Äußerung, Herr Kollege Holter, die macht letztendlich nur eines, die macht Ihre eigenen Ausführungen unglaubwürdig.

Dann lassen Sie uns, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, doch vielleicht mal ganz konkret an den hier vorliegenden Änderungsanträgen deutlich machen, worum es denn eigentlich den Oppositionsfraktionen geht und worin denn die angebliche qualitative Verbesserung der hier vorliegenden Änderungsanträge am Gesetzentwurf und an der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses liegen soll.

Hier haben wir zum Beispiel den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf der Drucksache 6/2277. Da geht es darum, Herr Kollege Holter hat es eben angesprochen, da heißt es, es soll ein entsprechender Satz 2 in den Paragrafen 5 Absatz 1 eingefügt werden: „Nach diesem Grundsatz werden auf Landesebene bereits bestehende mittelstandsrelevante Rechtsvorschriften überprüft und gegebenenfalls verändert. Die Prüfung obliegt der Normprüfstelle des Landes.“

Das klingt erst mal völlig neutral, aber dann muss man natürlich auch den Hintergrund dafür wissen. Der Hinter

grund dafür, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist, dass unter anderem die Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern und die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpom- mern in der von dem Kollegen Holter angesprochenen Anhörung gesagt haben, dass sie in diesem Gesetz einen Vorrang privater Leistungserbringung vorgeschrieben haben wollen. Da müssen wir uns mal genau überlegen, was das bedeutet. Wir hätten, wenn wir das so machen wollten, wie das der Kollege Holter gerade an dieser Stelle vorgeschlagen hat,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Herr Schulte, die Konstruktion ist doch nun wirklich nicht logisch.)

wenn wir das so wollten, …

Lassen Sie mich, Herr Kollege Holter! Ich habe Ihnen doch auch zugehört, Kollege Holter.

… dann soll das auch auf bestehende Gesetze angewandt werden. Und da nehmen wir mal die Kommunalverfassung in Paragraf 68 Absatz 1, das ist die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden. Ich glaube, wir müssen in diesem Haus nicht darüber sprechen, dass diese Vorschrift mittelstandsrelevant ist. Die soll dann überprüft werden und sie soll ja wohl sicherlich nicht in dem Sinne überprüft werden, dass von vornherein das Ergebnis schon feststeht, dass alles so bleibt, wie es ist. Dann kann ja, wenn man die Forderungen der Industrie- und Handelskammern, aber auch der VUMV aus der Vergangenheit tatsächlich ernst nehmen will, kann dieses Ergebnis der Überprüfung nur bedeuten, dass eine entsprechende kommunale wirtschaftliche Betätigung, eine kommunale wirtschaftliche Leistungserbringung eben nicht gemacht wird und dass die entsprechenden Aufgaben privatisiert werden. Es ist ausdrücklich von der Industrie- und Handelskammer gefordert worden, dass die Privatisierungsmöglichkeit geprüft werden soll. Das ist genau das, was der Kollege Holter eben hier eingefordert hat.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Genau das nicht.)

Die Privatisierungsmöglichkeiten sollen überprüft und im Ergebnis der Überprüfung natürlich auch umgesetzt werden.

Nehmen wir mal ein Beispiel, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das wir in der Vergangenheit gehabt haben. Das ist noch nicht allzu lange her, da haben wir in eben diesem Haus darüber diskutiert, ob zum Beispiel die Wasserversorgung in Zukunft weiter kommunal geführt werden soll oder ob das privat gemacht werden soll. Ich glaube, es gab einen breiten Konsens in diesem Haus, dass wir eine öffentliche Wasserversorgung auch in diesem Land wollen.

(Heinz Müller, SPD: So ist es.)

Wenn wir dem Vorschlag des Kollegen Holter folgen, dann würden wir diese Vorschrift überprüfen und kämen hinterher zu dem Ergebnis: Dann machen wir halt eine privatisierte Wasserversorgung.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Sie sind ein Künstler, Herr Schulte.)

Das ist Politik, sehr geehrter Herr Kollege Holter.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Sehr geehrter Kollege Holter, man kann solche Änderungsanträge stellen, aber wenn man solche Änderungsanträge stellt, muss man auch das Endergebnis durchdenken. Dann nützt es hier einfach nichts und deswegen habe ich eben zu Ihnen gesagt, Ihre Vorstellungen sind entsprechend inhaltsleer und entbehrlich. Dann kann man sich nicht hier hinstellen und tatsächlich so tun, als ob man der Menschheit Gutes tun wollte, und im Endergebnis kommt genau das Gegenteil heraus.

Herr Kollege Holter, Sie werfen den Koalitionsfraktionen immer wieder vor, das wäre der Unterschied zwischen „gut gemeint“ und „gut gemacht“, aber letztendlich gilt das genau für diesen Änderungsantrag, den Sie hier vorgelegt haben.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, schauen wir doch mal in den weiteren Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Der Kollege Holter hat eben hier lang und breit über das Mittelstandsgesetz des Landes NordrheinWestfalen referiert oder darauf abgestellt. Jetzt nehmen wir mal den Änderungsantrag auf Drucksache 6/2278, und da heißt es dann unter der Überschrift „Betriebliche Interessenvertretungen“: „Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.“

Das klingt ganz toll. Wenn das dann auch so gemacht wird, dass sie es tun, finde ich das positiv und das ist sicherlich im Interesse des Unternehmens. Aber die Frage, die dann kommt bei diesem Änderungsantrag, und das Entscheidende, was dabei kommt, ist dann der dritte Absatz, da heißt es nämlich: „Dieses Gesetz“, und das ist das Gesetz, über das wir heute diskutieren, „begründet keine über das Betriebsverfassungsgesetz hinausgehenden Rechte und Pflichten.“ Das bedeutet also, das, was wir hier aufschreiben, ist im besten Fall Makulatur. Es hat keinerlei, aber auch absolut keinerlei rechtliche Bedeutung, es führt nur dazu, dass wir einen Absatz mehr aufgenommen haben in diesen Gesetzentwurf und uns hinterher alle auf die Schultern klopfen und sagen können, wie toll wir sind. Das ist das Ergebnis eines Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE.

Und dann kommen wir zu dem dritten Änderungsantrag, auf den ich hier abstellen möchte, vonseiten der Fraktion DIE LINKE, der ist auf Drucksache 6/2279. Auch darauf hat der Kollege Holter eben hingewiesen. Da wird von Ihnen, sehr geehrter Kollege Holter, und Ihrer Fraktion gefordert, dass diese Kannregelung gestrichen und in Zukunft gesagt wird, das Land „fördert“ entsprechend. Ja, das Land soll auch entsprechend fördern, und es ist richtig, dass ich im Wirtschaftsausschuss gesagt habe, das steht sowieso alles unterm Haushaltsvorbehalt. Und, Herr Kollege Holter, das steht auch im Gesetz drin, dass es unterm Haushaltsvorbehalt steht.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das weiß ich.)

Wenn Sie das ernst meinen würden, was Sie hier beantragen, wenn Sie das wirklich ernst meinen würden, dann

hätten Sie zumindest sagen müssen: Lasst uns den Haushaltsvorbehalt hier streichen! Weil es spielt überhaupt keine Rolle, es spielt überhaupt keine Rolle, ob ich schreibe, es „kann fördern“ oder es „fördert“, solange ich im nächsten Satz schreibe, ob ich fördere oder nicht, ist immer davon abhängig, ob der Landesgesetzgeber – und das sind die Damen und Herren, die hier alle zusammensitzen – die entsprechenden Haushaltsmittel im jeweiligen Haushalt dafür bereitstellt oder nicht. Also auch dieser Änderungsantrag ist inhaltsleer und entbehrlich und letztendlich, und das sind Ihre Worte gewesen, Herr Kollege Holter, ist es nur noch peinlich.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich damit von den Änderungsanträgen der Fraktion DIE LINKE weggehen und noch einen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ansprechen. Der wird sicherlich gleich noch hier eingebracht werden und ich möchte das deswegen tun, weil wir auch im Wirtschaftsausschuss darüber gesprochen haben. Der beschäftigt sich damit, dass in Paragraf 14 nach dem Wort „Bürgschaften“ das Wort „Garantien“ eingefügt werden soll.

(Udo Pastörs, NPD: Tja.)

Jetzt will ich hier gar nicht darauf eingehen, wie das im Wirtschaftsausschuss mehr oder weniger nicht diskutiert worden ist, aber ich möchte doch bitte mal klargestellt haben – und ich hoffe, dass das gleich durch den Redner oder die Rednerin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN passieren wird –, was Sie sich eigentlich dabei gedacht haben, weil, wenn ich das jetzt ernst nehme, und das soll ich ja ernst nehmen als Änderungsantrag, und das tue ich auch erst mal, dann ist der qualitative Unterschied zwischen einer Bürgschaft und einer Garantie, dass die Bürgschaft dazu dient, das wirtschaftliche Interesse des eigentlichen Schuldners abzusichern. Wenn der Schuldner ausfällt, dann tritt der Bürge in die Funktion ein.

(Udo Pastörs, NPD: Nicht des Schuldners, des Gläubigers, meinen Sie. Der Gläubiger wird abgesichert.)

Der Gläubiger wird abgesichert, Herr Pastörs, das ist richtig, aber er sichert das wirtschaftliche Interesse des Schuldners ab, weil der, der Schuldner, soll dann letztendlich von seiner Verbindlichkeit freigestellt werden.

Der qualitative Unterschied zu einer Garantie ist, dass sie völlig losgelöst ist von der eigentlichen Forderung, die dem Ursprungsvertrag zugrunde liegt. Ein Garantievertrag – das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen –, ein Garantievertrag bedeutet, dass der Garant, und das wäre dann das Land,