Protokoll der Sitzung vom 09.10.2013

Der qualitative Unterschied zu einer Garantie ist, dass sie völlig losgelöst ist von der eigentlichen Forderung, die dem Ursprungsvertrag zugrunde liegt. Ein Garantievertrag – das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen –, ein Garantievertrag bedeutet, dass der Garant, und das wäre dann das Land,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

neben dem eigentlichen Schuldner für die Erfüllung der Verpflichtung steht. Das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich Ihnen auch vor dem Hintergrund der Diskussion, die wir ja im Untersuchungsausschuss über die Bürgschaften führen, mal wirklich ans Herz legen, das würde bedeuten, dass wir in diesen Fällen, wenn das so geltend gewesen wäre, gar nicht darüber diskutieren müssten, ob da irgendwo eine Forderung zugrunde gelegen hätte oder nicht. Wir hätten eine eigenständige Verpflichtung zur Zahlung entsprechender Gelder abgegeben.

Ob das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wirklich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewollt ist, dass wir Zahlungsverpflichtungen hier im Lande aufnehmen, die wir überhaupt nicht abschätzen können, wo wir dann möglicherweise dem eigentlichen Schuldner hinterherlaufen und sagen, haben wir überhaupt zu Recht gezahlt, und wenn wir zu Recht gezahlt haben, kriegen wir denn dann das Geld möglicherweise von euch wieder, weil wir euch ja von der Verpflichtung befreit haben? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen und deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, überlegen Sie sich noch mal, ob dieser Änderungsantrag wirklich so gewollt ist. Ansonsten würde ich Sie bitten, den Änderungsantrag zurückzuziehen.

(Torsten Renz, CDU: Das sehe ich auch so.)

Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Frau Gerkan von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Gesetz oder Gesetzentwurf zur Förderung des Mittelstandes waren hohe Erwartungen an die wirtschaftsfreundliche Regelung verbunden. Wir haben hier in Mecklenburg-Vorpommern 97 Prozent aller Unternehmen als sogenannte kleine und mittelständische Unternehmen. Insofern ist dieses Gesetz an und für sich auch ein sehr wichtiges Gesetz.

Zu diesen 97 Prozent an kleinen und mittelständischen Unternehmen zählen mittlerweile viele Betriebe aus dem Bereich der erneuerbaren Energien, darunter Handwerksunternehmen, Dienstleister, Projektentwickler, Anlagenbauer und Betreiber unterschiedlicher Anlagen von der Windkraft über die Fotovoltaik bis hin zur Biogasproduktion. Sie und alle anderen Unternehmen in MecklenburgVorpommern haben erwartet, einen ordnungspolitischen Rahmen zur Förderung, und nicht zum Stillstand des Mittelstandes in unserem Land zu bekommen.

Welche Ziele hat das Land sich selbst gesetzt mit diesem Mittelstandsförderungsgesetz? Das fragt man sich, wenn man das hier vorliegen hat. Im Gesetzentwurf sind die Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen genannt, die Sicherung des Fachkräftebedarfs – alles positive Sachen –, die Einführung mittelstandsfreundlicher

Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren.

Dieser Bereich „kann“ und „könnte“, das ist eine ganz, ganz wichtige Geschichte dabei. Wir sind auch der Auffassung, dass man sich nicht zu sehr im Könntebereich bewegen sollte, sondern Nägel mit Köpfen machen muss, damit klar ist, was hier wirklich gefördert werden soll.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Wir Bündnisgrüne befürworten diese Kernaussagen insgesamt, meinen aber, dass die bahnbrechenden Veränderungen, die im Entwurf unter „Problem und Ziel“ angekündigt sind, nicht vorhanden sind in diesem Ge

setz. Es sind einfach zu viele Kannbestimmungen, es sind zu wenig konkrete Fassungen. Festlegungen und der Verweis auf die vom Parlament nicht zu beeinflussende Ausgestaltung der Förderrichtlinien geben uns zu diesem Standpunkt Anlass. Diese Auffassung von uns spiegelt sich auch in den Stellungnahmen der Anzuhörenden anlässlich der Anhörung zum Mittelstandsförderungsgesetz wider.

So hat beispielsweise der DGB den Gesetzentwurf anlässlich zahlreicher Fragen zur Umsetzung kritisiert und hat gesagt, dass eine konkrete Ausgestaltung und angekündigte Maßnahmen offengelassen worden sind.

Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Mecklenburg-Vorpommern kritisiert die fehlende Bindungswirkung der mit dem Gesetz anvisierten Maßnahmen. Da geht es speziell um dieses „Kann“ und „Könnte“, Herr Schulte. Zitat von der Vereinigung der Unternehmensverbände in Mecklenburg-Vorpommern: „Die Regelungen des Gesetzes sind nicht schädlich, sie werden aber wegen der geringen Bindungs- und Verpflichtungswirkung keine besonderen Wirkungen entfalten. … Ein klarer ordnungspolitischer Wille zur … verbindlichen … Unterstützung des Mittelstandes und zur Verbreiterung der wirtschaftlichen Basis liegt nicht vor.“

Lassen Sie mich jedoch auch einige Ausführungen machen zu den Kriterien, die Aufnahme in den Gesetzentwurf gefunden haben und die wir als Bündnisgrüne durchaus begrüßen. Da ist zum einen die Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Chancengleichheit beim Ausbau der Arbeits- und Ausbildungsstätten zu nennen. Zum anderen begrüßen auch wir alle Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung der Unternehmen, mangelt es doch vielfach an fehlendem Eigenkapital, um notwendige Investitionen im Klein- und Mittelstand auf den Weg zu bringen.

Im Rahmen der Sicherung des Fachkräftebedarfs begrüßen auch wir die Förderung der dualen Berufsausbildung unter Einbeziehung der Verbesserung der Infrastruktur an Berufsschulen. Allerdings können wir nicht nachvollziehen, weshalb sinnvolle Änderungen beziehungsweise Ergänzungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht in den Gesetzentwurf mit aufgenommen werden sollen. Der Wirtschaftsausschuss und der Innenausschuss lehnten Änderungsanträge, die wir hier nochmals einbringen, ab.

(Torsten Renz, CDU: Das hat Herr Schulte doch deutlich erklärt.)

Ich erkläre das noch mal. Es ist schön, dass Herr Schulte sich inzwischen damit auseinandergesetzt hat.

(Jochen Schulte, SPD: Also, Frau Gerkan! – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Herr Schulte, ich lege das noch mal deutlich dar, was ich versäumt habe – das muss ich zugeben –, was ich versäumt habe, im Wirtschaftsausschuss entsprechend darzulegen, aber ich …

Kollegin Gerkan, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schulte?

Angesichts meiner kurzen Redezeit möchte ich gerne fortfahren.

Okay.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Abgelehnt wurde, erstens: Auf Empfehlung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft sollten in Paragraf 14 neben Auswahl und Bürgschaften auch Garantien genannt werden. Laut Mittelstandsbericht der Landesregierung stellte das Land im Jahr 2012 63 Millionen Euro an Bürgschaften und weitere 49,5 Millionen Euro für Garantien zur Verfügung. Das habe ich extra noch mal nachgelesen, meine Damen und Herren. Dabei werden Garantien zur Absicherung von Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern an kleinere und mittelständische Unternehmen durch die Bürgschaftsbank übernommen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Beteiligungen dienen hier zur Stärkung des Eigenkapitals in den Unternehmen. Das ist durchaus ein sinnvoller Änderungsantrag.

Zweitens wurde abgelehnt: Im Innenausschuss haben wir mit Verweis auf das nordrhein-westfälische Mittelstandsförderungsgesetz die Aufnahme sozial-ökologischer

Kriterien zur Fortentwicklung der Wirtschaft angeregt. Dabei meinen wir mit sozialen Kriterien gut bezahlte Arbeits- und Ausbildungsplätze und mit ökologischen Kriterien, die Energie- und Rohstoffeffizienz in den Unternehmen zu fördern.

Ich hoffe, dass Sie heute die Änderungsanträge vonseiten der Oppositionsparteien annehmen, ich gehe aber kaum davon aus, da ich bereits zwei Jahre traurige Erfahrungen hier im Parlament gemacht habe.

(Torsten Renz, CDU: Heißt das, Sie treten zurück?)

Wenn Sie unsere Änderungsanträge hier erneut ablehnen werden, können wir uns zu dem vorliegenden Gesetzentwurf nur enthalten.

(Torsten Renz, CDU: War das ein Rücktrittsangebot eben?)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Pastörs von der NPD-Fraktion.

(Zurufe von Torsten Renz, CDU, Wolfgang Waldmüller, CDU, und Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Waldmüller, wenn Sie möchten, gerne. Können wir ein Duo machen, mal Sie, mal ich.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Also in Richtung GRÜNE ganz kurz noch mal: Frau Gerkan, ich erlebe Sie ja auch im Wirtschaftsausschuss und Sie glänzen da durch geistige Abwesenheit oder ganz einfach,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eh, eh, eh! Also!)

Sie haben gar keine Ahnung, was Sie überhaupt sagen wollen. Am besten ist, Sie spezialisieren sich auf die originäre Aufgabe der GRÜNEN, sich um Maikäfer zu kümmern und nicht über die mittelständische Wirtschaft zu referieren.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber das dürfen Sie, ne?)

Das ist ganz einfach so.

Ganz kurz, wenn Sie hier von Garantien sprechen, dann ist das natürlich bei Beteiligungen auch eine ganz klar definierte Haftung einer Garantie. In Ihrem Antrag steht: „Garantien“. Also das ist formalrechtlich überhaupt gar nicht zu vergleichen. Dann schreiben Sie das rein, „für Beteiligungen“, dann wird ein Schuh draus und man kann darüber diskutieren, aber nicht, wie Sie das da veranstalten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir von der NPD-Fraktion finden ganz einfach das neue Gesetz, so, wie es ist, in seiner ganzen Unverbindlichkeit für nicht schädlich, aber es verdient an sich nicht das Prädikat „Gesetz“. Denn mit dem Begriff „Gesetz“ nährt man Erwartungen, die ganz konkret jemanden verpflichten, etwas zu tun oder zu lassen. Deswegen wäre es ganz einfach besser gewesen, wenn der Herr Glawe und die Landesregierung hier einen Leitfaden vorgelegt hätten, der auch so heißt, und nicht Erwartungen nähren, die dann nicht erfüllt werden können, weil das in der Natur der umfassenden Absichtserklärungen, so möchte ich es mal sagen, in diesem sogenannten Gesetz niedergelegt ist.

Ich möchte mich beschränken auf ein, zwei Punkte, weil meine Redezeit ja auch sehr begrenzt ist. Ich möchte auf Herrn Schulte eingehen, in Verbindung mit dem, was der Herr Holter gefordert hat im Änderungsantrag 6/2277.

Herr Schulte, es ist ein bisschen unredlich gewesen, was Sie gemacht haben.