Protokoll der Sitzung vom 09.10.2013

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern – 18. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern, Drucksache 6/1726, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/2264.

Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern 18. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragten- gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) für das Jahr 2012 – Drucksache 6/1726 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) – Drucksache 6/2264 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Manfred Dachner. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit der vorliegenden Drucksache legt Ihnen der Petitionsausschuss nunmehr seine Beschlussempfehlung und seinen Bericht zum 18. Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten vor und schon jetzt danke ich recht herzlich dem Bürgerbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die umfangreiche Arbeit. Und herzlich willkommen, Herr Crone!

Der Bürgerbeauftragte brachte seine Arbeit in der 39. Sitzung des Landtages am 24.04.2013 ein. Es fand damals keine Aussprache statt, das fand ich auch soweit in Ordnung, weil wir ja diesen Bericht an die Fachausschüsse überwiesen haben. Die Ergebnisse der mitberatenden Ausschüsse liegen Ihnen schriftlich vor. Am 29. August und 26. September wurde der Bericht des Bürgerbeauftragten im federführenden Petitionsausschuss eingehend behandelt. An dieser Sitzung nahm auch der Bürgerbeauftragte teil. Hier verwies der Bürgerbeauftragte darauf, dass die Beratung und Unterstützung der Bürger in sozialen Angelegenheiten nach wie vor einen besonderen Schwerpunkt in seiner Arbeit bildet und mit circa 50 Prozent aller eingegangenen Petitionen einen Großteil seines Berichtes einnimmt.

Kritisch hervorgehoben wurde hierbei vor allem die lange Bearbeitungszeit im Bereich des SGB VIII, die teilweise zu lange dauert, also bis zu einem Jahr, sowie die Frage der Übernahme der Kitabeiträge für Pflegekinder durch die örtlichen Träger der örtlichen Jugendhilfe. Auch in

anderen Bereichen hat der Bürgerbeauftragte in seinem aktuellen Bericht Sachverhalte und Problemstellungen dargestellt, die noch einer abschließenden Lösung bedürfen, wie zum Beispiel die Erstellung eines Leitfadens zur Lebensmittelhygiene bei ehrenamtlich organisierten Festen oder die Kosten der Schülerbeförderung zu örtlich nicht zuständigen Schulen.

Die Voten der mitberatenden Ausschüsse können Sie meinem schriftlichen Bericht entnehmen. Der Bericht des Bürgerbeauftragten wurde hier intensiv beraten und einzelne Vorschläge des Bürgerbeauftragten wurden auch hier aufgegriffen. So hat zum Beispiel der Innenausschuss angekündigt, die im Bericht dargestellte Problematik der Bürgerbeteiligung bei Gemeindefusionen und die Förderung des Ehrenamtes durch die Ehrenamtskarte im Rahmen seines Selbstbefassungsrechtes zu beraten. Der Agrarausschuss wiederum behält sich vor, die im Bericht angeführten Petitionen zur Renaturierung und zum Moorschutz gesondert auf die Tagesordnung zu setzen.

Der Petitionsausschuss hat sodann auf Antrag der Koalitionsfraktionen einvernehmlich einer Entschließung zugestimmt, nach der der Bürgerbeauftragte gebeten wird, die in seinem Bericht dargestellten offenen Probleme und Punkte im Bericht für das Jahr 2013 erneut aufzunehmen und über den Ergebnisstand und Erledigungsstand zu informieren.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Zustimmung zum Punkt I der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. Unter Punkt II empfiehlt der Petitionsausschuss, den Tätigkeitsbericht verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Auch zu diesem Punkt bitte ich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Vorsitzender.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst die Abgeordnete Frau Bernhardt für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bevor ich zum Bericht des Bürgerbeauftragten im Einzelnen komme, möchte ich im Namen meiner Fraktion dem Bürgerbeauftragten für seinen Bericht, aber vor allem für seinen Einsatz im Sinne der Bürgerinnen und Bürger danken.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich denke, dass es dem engagierten Handeln von Herrn Crone und seinem Team zu verdanken ist, dass die Zahlen der Eingaben im Vergleich zu den Vorjahren um 16 Prozent gestiegen sind. So wurden 2012 in 1.546 Fällen von dem Bürgerbeauftragten und seinen Mitarbeitern Gebrauch gemacht.

Für mich sind diese Zahlen ein Zeichen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger bei dem Bürgerbeauftragten gut

beraten wissen und seine Hilfe gern in Anspruch nehmen. Aber auch die Abschlüsse der Petitionen im SGB-IIBereich im Jahr 2012 sind für mich ein Hinweis auf das wirkungsvolle Handeln des Bürgerbeauftragten und seiner Mitarbeiter. Von 394 Eingängen 2012 konnten 298 abgeschlossen werden, in 107 Fällen konnte beispielsweise durch Auskünfte den Petenten weitergeholfen werden. In 76 Fällen konnte Abhilfe geschaffen werden.

Dem Bürgerbeauftragten ist es im SGB-II-Bereich möglich, den Petenten beratend zur Seite zu stehen, ein Vorteil, den ich als Mitglied des Petitionsausschusses oft vermisse, denn im Gegensatz zum Bürgerbeauftragten ist es dem Petitionsausschuss nicht möglich, den Petenten beratend zur Seite zu stehen. Selbst kleinste Hinweise für ein weiteres Vorgehen des Petenten dürfen wir nicht abgeben und das ist für mich ein Umstand, den ich als Mitglied des Petitionsausschusses mehr als einmal bedauert habe.

Aber zurück zum Bericht des Bürgerbeauftragten. Wer den Bericht liest, erkennt an vielen Beispielen, dass es dem Einsatz des Bürgerbeauftragten zu verdanken ist, dass die Petenten zu ihrem Recht kamen. In mehreren Fällen wurden seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen gesetzliche Ermessensspielräume nicht in ausreichendem Maße genutzt und erst auf Hinweis des Bürgerbeauftragten bei den Vorgesetzten im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gehandelt. Ebenfalls ist dem Bericht zu entnehmen, dass bei den bei dem Bürgerbeauftragten eingehenden Petitionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verwaltungen in mehreren Fällen nicht in ausreichendem Maße Bürgerinnen und Bürgern beratend zur Seite gestanden haben.

Wir hatten dieses Problem auch im Petitionsausschuss angesprochen. Woran die im Bericht angesprochene unzureichende Beratung beziehungsweise lange Dauer von Antragsbearbeitung, gerade im Bereich der Sozial- und Jugendämter, ihre Ursachen hat, konnten wir abschließend nicht klären. Eine Möglichkeit könnte die starke Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen durch die Kreisgebietsreform sein. Eine andere Möglichkeit könnte aber auch der hohe Altersdurchschnitt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sein und der damit verbundene hohe Krankenstand.

All dies sind Vermutungen. Da dies aber nicht nur Einzelfälle in einem Landkreis sind, sondern diese Fälle kreisübergreifend vorkommen, ist aus meiner Sicht auch das Land an dieser Stelle gefordert, diesen Missständen nachzugehen, um die Ursachen zu erforschen, im Sinne von Verantwortung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Verwaltungen und letztendlich auch im Sinne von Bürgerfreundlichkeit von Verwaltungen.

Ein Beispiel, wo es erst durch den Einsatz des Bürgerbeauftragten zu einer für den Petenten befriedigenden Lösung kam, war, als zwei Familien mit Pflegekindern seitens des Jugendamtes nur einen Halbtagsplatz in der Kitabetreuung gewährt wurde und die Pflegeeltern übergangsweise die Differenz zum Ganztagsplatz selbst zahlen mussten. Erst nach mehrmonatigen Verhandlungen mit der Verwaltungsspitze konnte den Pflegeeltern geholfen werden. Deshalb empfahl der Bürgerbeauftragte in seinem Bericht eine Landesvorschrift, die eine einheitliche Rechtsanwendung im Sinne des Paragrafen 39 Absatz 5 SGB VIII ermögliche.

In diesem Zusammenhang möchte ich durchaus auch selbstkritisch bemerken, dass die Mitglieder des Sozialausschusses bei der Novellierung des KiföG M-V, in welchem die gesetzliche Regelung zu verankern gewesen wäre, diese Empfehlung nicht diskutierten. Jedenfalls fand diese Empfehlung bei der Beratung zur Novellierung des KiföG keine Beachtung.

(Regine Lück, DIE LINKE: Sehr bedauerlich.)

Für mich bleibt die Erkenntnis, dass wir uns in den Ausschüssen und gerade im Sozialausschuss noch intensiver mit dem Bericht des Bürgerbeauftragten befassen sollten.

Wie Sie, meine Damen und Herren Kollegen, der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses entnehmen können, haben einige Ausschüsse dies getan. Wenn ich beispielsweise die Stellungnahme des Innenausschusses heranziehe, dessen Mitglieder angekündigt haben, die im Bericht enthaltenen Ausführungen zu der Bürgerbeteiligung bei Gemeindefusionen und der Förderung des Ehrenamtes durch die Ehrenamtskarte im Rahmen des Selbstbefassungsrechtes weiter zu beraten,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, so sind wir.)

oder auch den Bildungsausschuss, dessen Mitglieder sich einig waren, das Thema Schülerbeförderung in der nächsten Zeit erneut aufzurufen, so ist die Ernsthaftigkeit, mit der diese Ausschüsse den Hinweisen aus dem Bericht des Bürgerbeauftragten nachgegangen sind, zu begrüßen und allen Ausschüssen zu empfehlen.

Abschließend möchte ich die gute Zusammenarbeit des Bürgerbeauftragten mit dem Petitionsausschuss hinsichtlich der gemeinsam behandelten Petition zu den Warnemünder Veranden hervorheben, die hier auch schon in der Diskussion dargestellt wurden.

Auch ich habe festgestellt, dass es im Sinne der Bürgerinnen und Bürger bei schwierigen Problemlagen sinnvoll ist, dass sowohl der Bürgerbeauftragte als auch der Petitionsausschuss des Landtages gemeinsam beziehungsweise untereinander abgestimmt agieren können, jeder nach seinen Möglichkeiten. Insofern hoffe ich auch weiterhin auf gute Zusammenarbeit und bin dabei sehr optimistisch, dass uns das gelingt, denn die Vergangenheit hat es bewiesen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Bernhardt.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Feike für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der uns vorliegenden Drucksache 6/1726 müssen wir uns als Mitglieder des Landtages mit der Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vor- pommern „18. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ auseinandersetzen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist jetzt aber ein langer Satz!)

Schön, oder?

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Du machst das ja auch nicht besser.)

Der Bericht ist gut strukturiert. Die Bürgeranliegen werden detailliert dargestellt und durch Grafiken und Schaubilder verstärkt visualisiert. Ich bin davon überzeugt, dass aufgrund der gewählten Darstellungsform den Bürgerinnen und Bürgern ein leichter Zugang zu diesem Bericht gewährt wird. Vielen Dank dafür an den Bürgerbeauftragten. Gewünscht hätten wir uns aber an dieser Stelle, dass es, wie in der Debatte zum 17. Bericht schon angesprochen wurde, eine aussagefähige Statistik über die Erledigungsarten für einzelne Petitionen im Bericht gegeben hätte.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, von meinen Vorrednern ist schon vieles zum Bericht des Bürgerbeauftragten gesagt worden, daher erlaube ich mir, mich nur auf einige Punkte in Ihrem Bericht zu beschränken.

Im Punkt 5, „Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz“, auf Seite 26 Ihrer Unterrichtung sprechen Sie davon: „Naturschutz muss die Menschen mitnehmen“.

Sehr geehrter Herr Crone, mit dieser Überschrift sprechen Sie mir als Naturschützerin aus dem Herzen. Naturschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es kann nicht unser Anliegen sein, dass auf dem Rücken einzelner Bürgerinnen und Bürger Naturschutz-, Vernässungs- und Renaturierungsprojekte umgesetzt werden. Die Betroffenen dürfen nicht alleingelassen werden.

Ich kann das sehr gut beurteilen, denn die Bürgerinnen und Bürger wenden sich nicht nur an den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch an örtliche Landtagsabgeordnete und an deren Fraktionen. Und ich bin mir sicher, dass wir alle dabei an einem Strang ziehen werden. Wichtig ist, es müssen die Ängste und Befindlichkeiten wirklich ernstgenommen werden, und hier kommt es auch auf den Bürgerbeauftragten an. Er spielt hierbei eine sehr wichtige Rolle.

Sehr geehrter Herr Crone, auf Ihrer Internetseite haben Sie Ihre Rolle selbst sehr gut definiert. Ich zitiere: „Wenn Sie“, also der Bürger, „vom Handeln (oder der Untätig- keit) einer Stelle der öffentlichen Verwaltung im Land Mecklenburg-Vorpommern betroffen sind und sich

dadurch in Ihren Rechten beeinträchtigt fühlen, unterstütze ich Sie gern.“

Wir als SPD-Landtagsfraktion begrüßen genau dieses Rollenverständnis. Betroffene Bürgerinnen und Bürger suchen oftmals eine Instanz, die weder legislativ, judikativ noch exekutiv arbeitet. Sie suchen einen sogenannten Bürgerversteher oder Bürgerkümmerer. Und genau diese Aufgabe erfüllen Sie, sehr geehrter Herr Crone, sehr gut. Dank dafür an Sie und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Behörde. Wir hoffen, dass Sie sich dieser Verpflichtung weiterhin stellen.

In diesem Zusammenhang muss positiv hervorgehoben werden, dass der Bürgerbeauftragte im ganzen Land Mecklenburg-Vorpommern Bürgersprechstunden anbietet. Insgesamt wurden 2012 im Land 52 Sprechtage angeboten. Das ist eine große Arbeitsleistung und nur

möglich, wenn der Bürgerbeauftragte vor Ort Unterstützung erhält.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)