(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie können gerne auch nach Schwerin kommen. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
Warum sollen wir nicht fraktionsübergreifend auch die Asylbewerberheime in Mecklenburg-Vorpommern besuchen, mit den Menschen reden und uns auch mal über das Thema dezentrale und zentrale Unterbringung,
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen der Linksfraktion, ich habe mir die gleiche Frage gestellt, die sich auch Frau Tegtmeier und der Innenminister gestellt haben:
Aber da man nicht mit Kritik startet, will ich zumindest für die Überschrift ein Lob ausbringen, denn die finde ich richtig und gut. Was sollte schon falsch daran sein, unsere Landkreise und kreisfreien Städte zu unterstützen?
Aber schon bei Punkt I trennen sich unsere Wege. Ich finde es vernünftig, dass das Innenministerium mit Erlass vom 20. Juni 2012 die Möglichkeit der dezentralen Unterbringung für Anspruchsberechtigte nach Paragraf 15a Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes eröffnet hat. Dass es dafür Lob von der Opposition erhält, ist auch einmal angebracht. Also insofern danke schön.
Was allerdings die Bewertung und die Wichtung der zentralen oder dezentralen Unterbringung angeht, lieber Kollege Ritter, kennen Sie auch meine Meinung hinreichend.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, die kenne ich allerdings. Die kenne ich allerdings hinreichend, das stimmt.)
Und, lieber Kollege Ritter, wenn Sie sich gerade angesprochen fühlen, obwohl ich eigentlich jetzt den Kollegen Al-Sabty meinte, auch Punkt II Ihres Antrages ist nicht neu,
auch Punkt III ist schon lange keine Unbekannte mehr. Mit Forderungen wie, ich zitiere, die Kommunen sollen „bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Unterbringungsmanagements“ noch „stärker“ unterstützt werden, erwecken Sie beim nicht informierten Zuhörer den Eindruck der Untätigkeit der Landesbehörden.
Auch die Forderung der langfristigen Regelung der sozialen Betreuung passt in diese Kategorie, obwohl gerade Sie am besten wissen, dass niemand auf Ihren Antrag warten musste, denn alles, was Sie fordern, ist bereits Realität.
Und so ist Ihnen wie allen anderen Fraktionen auch das bekannt, was im Einzelplan 04 des Innenministeriums steht. Genau dort finden Sie die von Ihnen geforderte verstärkte Unterstützung für die Kommunen.
Auf Seite 114 finden Sie die Erstattung der Kosten für die Unterbringung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Flüchtlingsaufnahmegesetz an die Landkreise und kreisfreien Städte. Für das Jahr 2014 sind rund 17,67 Mil- lionen Euro und für das Jahr 2015 18,71 Millionen Euro veranschlagt. Das ist eine Steigerung von 36 Prozent.
Der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, was alles in diesem Titel veranschlagt ist. Es ist nämlich die Erstattung an die Landkreise und kreisfreien Städte für die Betreibung der Gemeinschaftsunterkünfte und die Nutzung dezentralen Wohnraums gemäß Paragraf 5 Absatz 3 Flüchtlingsgesetz, für Energie, Entsorgung, Wasser, Heizung, Anmietung von Objekten, Wohnraum für dezentrale Unterbringung, Personalausgaben, Bewachung, Betreibung und so weiter und so fort.
Auch wenn es Ihnen um andere Formen der Unterstützung gehen sollte, empfiehlt sich abermals ein Blick in den Haushaltsplan. Das Innenministerium rechnet mit einer Zunahme der Asylbewerber, deshalb die 36prozentige Steigerung. Und spätestens jetzt hätte ich mich gefragt, was Ihr Antrag soll.
Wie Sie selbst in Ihrer Antragsbegründung ausführten, gibt es entsprechende Arbeitshinweise zur Betreuung der dezentral untergebrachten Ausländer, daraus ergibt sich eben besagter diskutierter Betreuungsschlüssel. Einfach ausgedrückt: Je mehr Ausländer in den Unterkünften sind, desto mehr Betreuer sind erforderlich. Das ist dem Innenministerium durchaus bewusst, dennoch erweckten Sie den Anschein von Untätigkeit.