Protokoll der Sitzung vom 10.10.2013

Dort heißt es: „Wir verurteilen die missbräuchliche Nutzung von Werkverträgen als Instrument, um tarifliche und soziale Standards, etwa die Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung, zu unterlaufen. Daher werden wir prüfen, ob das vorhandene rechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung des Missbrauchs ausreicht oder ob politischer Handlungsbedarf besteht.“

(Torsten Renz, CDU: Ein sehr guter Beschluss der CDA.)

Aus unserer Sicht bedarf es jedoch keiner Prüfung mehr, denn das Anprangern schlechter Arbeitsbedingungen in den Medien und die konsequente Arbeit der Opposition im Deutschen Bundestag haben das Risiko für die Unternehmen erhöht, auf dem Einsatz von Leiharbeit beruhende Kosteneinsparungen wieder zu verlieren. Ursächlich dafür sind vor allem Imageverluste und nachfolgend daraus resultierende Absatzeinbußen. Dazu kamen natürlich gesetzliche Regelungen, die darauf zielten, den Missbrauch bei der Leiharbeit einzudämmen, so durch maximale Einsatzquoten, den gleichberechtigten Zugang zu betrieblichen Sozialräumen oder die Einführung des Branchenmindestlohnes von aktuell 7,50 Euro Ost beziehungsweise 8,19 Euro West.

In diesem Jahr folgte ein wichtiges Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, welches noch einmal unterstrich, dass Betriebsräte die Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern verweigern können, wenn diese dauerhaft eingesetzt werden sollen. In der Konsequenz haben dann zahlreiche Unternehmen den Anteil an Werkvertragsarbeit deutlich ausgeweitet, um die zum Schutz der Beschäftigten getroffenen Regelungen wieder zu umgehen,

(Torsten Renz, CDU: Können Sie das mal beziffern?)

allerdings haben sie wohl nicht mit der kritischen Berichterstattung in den Medien gerechnet.

Und, Herr Renz, heute müssen Sie auch keine linke Zeitung und kein Mitgliedermagazin einer Gewerkschaft mehr lesen, um mit dem Thema konfrontiert zu werden. Es sind die „WirtschaftsWoche“ und andere, die titelten: „Werkverträge sind schlummernde Zeitbomben“.

In besagtem Artikel der „WirtschaftsWoche“ wird ausgeführt, wie große deutsche Unternehmen mittlerweile versuchen, ihre Werkverträge künftig so zu gestalten, dass sie rechtlich wasserdicht sind. Dazu werden unter anderem Führungskräfte geschult, soziale Standards vorgegeben oder Papiere wie zum Beispiel eine Sozialcharta erlassen. Dazu sage ich ausdrücklich, dass jetzt Bewegung in die Sache kommt, ist gut, allerdings bin ich angesichts der Erfahrungen im Bereich der Leiharbeit mehr als skeptisch, ob dies am Ende auch tatsächlich zu Verbesserungen für die Beschäftigten führen wird. Daher bleibt es aus der Sicht meiner Fraktion wichtig, dass der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum nutzt und verbindliche Vorgaben zum Umgang mit Werkverträgen macht.

Kommen wir also zu den einzelnen Punkten unseres Antrages. Zunächst fordern wir die Landesregierung auf, die neue niedersächsische Bundesratsinitiative zu unterstützen. Ich will auf zwei konkrete Forderungen kurz eingehen.

Punkt 1 betrifft den Ausbau der Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten zum Schutz der Stammbelegschaft bei

Auslagerung und Vergabe von Aufträgen an Subunternehmen. Dieser Forderung kann man sich aus der Sicht meiner Fraktion nur anschließen. Die Mitbestimmung bei der Vergabe von Aufgaben an Fremdfirmen könnte durch die Aufnahme eines Paragrafen 92b im Betriebsverfassungsgesetz verankert werden. Dieses neue Zustimmungsverweigerungsrecht wäre aus unserer Sicht dann ein tatsächlicher Schritt nach vorn.

(Torsten Renz, CDU: Wieso ist das nicht Punkt 1a, sondern nur Punkt 1b?)

Bliebe der Arbeitgeber bei seiner Auffassung, müsste er zukünftig nach unseren Vorstellungen nämlich vor das Arbeitsgericht ziehen und sich dort die Zustimmung gegebenenfalls ersetzen lassen.

Punkt 2 betrifft die gesetzliche Meldepflicht. Da es selbige bislang nicht gibt – und das wäre dann die Antwort auf Ihre Frage –, ist eine Gesamteinschätzung der Lage natürlich auch für das Land Mecklenburg-Vorpommern schwierig. Das hat die Landesregierung in ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage auf Drucksache 6/1975 selbst ausgeführt. Wir wissen zwar aus Medienberichten und von den Gewerkschaften NGG und IG Metall, dass der Anteil von Werkvertragsarbeit in den Schlachthöfen des Landes und auch auf den Werften wächst, genauere Daten sind jedoch Fehlanzeige. Der DGB Nord sprach in einer Pressemitteilung aus dem Juni dieses Jahres davon, dass sich die Zahl der Vertragsbeschäftigten laut Schätzungen binnen zehn Jahren verdoppelt habe. Allerdings gehören ja zum DGB Nord auch noch die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg.

Bundesweit ergab eine NGG-Umfrage unter 400 Betriebsräten der Ernährungswirtschaft, dass circa 8 Prozent aller Beschäftigten Werkvertragsarbeiter sind, Tendenz steigend. Der Lohnabstand zum Festangestellten betrug circa 6 Euro pro Stunde. Die IG Metall hatte 5.000 Betriebsräte befragt, von denen ein Drittel angab, dass zunehmend Werkverträge zum Einsatz kommen und damit die Gefahr eines Stammarbeitsplatzabbaus einhergeht.

Wir sind daher überzeugt, dass die Meldung der Branche von Auftraggeber und Auftragnehmer, der Anzahl von im Betrieb beschäftigten Werkvertragsarbeitern, der Einsatzdauer, des Entgeltes und der tatsächlichen Arbeitszeit jährlich zum 1. März an das Statistische Bundesamt für deutlich mehr Transparenz sorgen würde. Unser heutiger Antrag enthält auch Überlegungen dazu, was wir konkret im Land tun können, um einerseits zu verlässlichen Daten zu kommen und andererseits objektive Hilfestellung für von Missbrauch betroffene Beschäftigte zu organisieren. Den Vorschlag, mit der Bundesagentur darüber zu sprechen, in deren reguläre Befragungen zur atypischen Beschäftigung auch das Thema Werkverträge aufzunehmen, kennen Sie schon. Das ist, wie ich auch in einem Flurgespräch – ich darf das so sagen – mit der Ministerin eben noch mal erörtert habe, nicht ganz so einfach. Dennoch, denke ich, sollte man dieses Gespräch versuchen zu führen, um eben, solange keine gesetzlichen Regelungen wie eine Meldepflicht existieren, zu Daten zu kommen.

Die dünne Datenbasis ist ja auch der Grund für die Forderung an die Landesregierung, darüber zu berichten, wie sich die Situation ausländischer Werkvertragsarbeiter im Land aktuell darstellt und welche Anlaufstellen sie haben. Da gibt es unterschiedliche Wege. Man könnte beispielsweise auch eine Universität damit beauftragen,

derartige Erhebungen im Rahmen von Abschlussarbeiten einmal durchzuführen.

Wir gehen davon aus, auch aufgrund von Pressemitteilungen, dass sich wenigstens in den Schlachthöfen des Landes der Anteil an Werkvertragsarbeit deutlich erhöht hat. Und wir sagen natürlich der Ehrlichkeit halber, da die weitere Vorgehensweise ein Stück weit davon abhängt, was ein solcher Bericht an konkretem Erkenntnisgewinn bringt, sind unsere Vorschläge zur Optimierung der Beratungsstruktur in Kooperation mit dem DGB und zur Einrichtung eines im Idealfall mehrsprachigen Internetserviceportals inklusive der Möglichkeit, den Missbrauch anzuzeigen, ganz bewusst als Prüfauftrag formuliert. Denkbar wäre aus unserer Sicht, dass die Landesregierung in Gesprächen mit dem DGB Bezirk Nord erörtert, ob beispielsweise die Beratungsstelle für mobile Beschäftigte an einem Tag in der Woche vielleicht wechselnd in Rostock und Schwerin Sprechstunden anbietet.

Die Kollegen aus Hamburg beraten zum Beispiel ausländische Wanderarbeiter kostenlos, unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, und wenn nötig mithilfe von Dolmetschern über ihre Rechte auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Sie kooperieren dabei mit der Beratungsstelle von Arbeit und Leben, die wiederum Beschäftigte aus anderen EU-Staaten zu Fragen des Arbeits-, Tarif-, Steuer- und Sozialrechtes berät, derzeit allerdings mit der Einschränkung, dass diese bei einem Hamburger Arbeitgeber beschäftigt sein müssen oder über einen Arbeitgeber im Ausland nach Hamburg entsandt worden sein müssen. Mit diesen Experten und den Kollegen von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sollte dann auch die Möglichkeit besprochen werden, an zentraler Stelle ein Internetserviceportal einzurichten.

Die Hemmschwelle, eine Beratungsstelle aufzusuchen, ist aus verschiedenen Gründen leider oft groß, weshalb es möglicherweise im Onlinezeitalter eher die Möglichkeit für die Betroffenen gibt, dann eine solche Leistung in Anspruch zu nehmen oder, sagen wir es anders, dass diese eher motiviert sein könnten, diesen Weg einzuschlagen. Diese Seite könnte über Anlauf- und Beratungsstellen mit Öffnungszeiten, Anfahrtsbeschreibung und Telefonnummern informieren.

Es geht also nicht darum, das Rad neu zu erfinden, sondern darum, Möglichkeiten der Zusammenarbeit auszuloten und gegebenenfalls auch Geld dafür zur Verfügung zu stellen. So weit an dieser Stelle. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Schwesig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der mögliche Missbrauch von Werkverträgen ist ein wichtiges Thema, über das wir an dieser Stelle schon mehrfach gesprochen haben. Inzwischen haben wir einen Bundesratsbeschluss zum Thema, der uns bei dieser Frage ein gutes Stück weiterbringen kann.

Die von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, in Punkt 1 des Antrages erwähnte Bundesratsinitiative zum Missbrauch von Werk- verträgen ist am 20. September im Bundesrat mehrheitlich beschlossen und dem Deutschen Bundestag überwiesen worden. Ich halte den beschlossenen Gesetzesantrag für einen gut durchdachten Lösungsansatz, um den Missbrauch von Werkverträgen mit dem Ziel der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung zumindest stark einzuschränken, ohne das Instrument echter Werkverträge für die Unternehmen zu treffen. Im Kern geht es darum, dass nur noch die offene, also eindeutig kenntlich gemachte Arbeitnehmerüberlassung als solche gelten soll.

Heute können sich Unternehmen gleichsam auf Vorrat eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis besorgen, um im Fall des Falles bei einer Kontrolle darauf verweisen zu können. Wenn dann festgestellt wird, dass es sich um eine missbräuchliche Werkvertragskonstruktion handelt, schützt die vorhandene Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis. Das soll sich nach dem Gesetzentwurf ändern. Zukünftig würde bei einer solchen verdeckten Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis zum Einsatz rechtlich fingiert, eine Änderung, die den einen oder anderen Entleiher sicherlich nachdenklich machen wird. Ich bin überzeugt, dass auf diese Weise der Anreiz, die Regelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch Werkvertragskonstruktionen zu umgehen, sehr stark nachlassen wird.

Der zweite wichtige Teil des Gesetzesantrages betrifft die Stärkung der Rechte der Betriebsräte für die Beschäftigten vor Ort, im Betrieb, in dem die Arbeit geleistet wird, auch für die im Rahmen von Werkverträgen eingesetzten Beschäftigten. Das ist wichtig, denn die Werkvertragsbeschäftigten haben meistens keine Interessenvertretung, und es ist auch wichtig, um mehr darüber zu erfahren, was in den Betrieben geschieht. Und ich glaube, es ist auch der bessere Weg, als zu diesem Zweck umfangreiche statistische Erhebungen über existierende Werkverträge vorzunehmen, wo wir doch alle wissen, dass es auf die praktische Umsetzung vor Ort ankommt, um bewerten zu können, ob ein echter Werkvertrag vorliegt. Der Weg über die Stärkung der Betriebsräte bietet insgesamt meiner Meinung nach auch mehr Möglichkeiten der Einflussnahme, als dies nachträglich überprüfende Kontrollbehörden leisten können.

Den Betriebsrat einzubinden, wenn Personal von Drittfirmen in die Arbeitsabläufe des Einsatzbetriebes unmittelbar eingebunden wird und dies nicht nur gelegentlich erfolgt, hält inzwischen auch das Bundesarbeitsministerium für berechtigt, wie die Ausführungen in der Debatte zum Gesetzesantrag im Bundesrat gezeigt haben. Auch dort will man inzwischen das bestehende Beteiligungsrecht des Betriebsrates auf Fälle anwendbar machen, in denen Personal von Drittfirmen im Betrieb genauso eingesetzt wird wie eigene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Ich darf an der Stelle den Staatssekretär der Bundesarbeitsministerin zitieren: „Für berechtigt halte ich auch das Anliegen, den Betriebsrat einzubeziehen, wenn Personal für Drittfirmen in die Arbeitsabläufe des Einsatzbetriebes unmittelbar eingebunden wird und dies nicht nur gelegentlich erfolgt.“ Zitatende. Das war seine Reaktion in Bezug auf den Gesetzesantrag, über den ich gerade berichte. Meines Erachtens hört sich das gut an. Diesen Weg sollte eine neue Bundesregierung weitergehen. Der

Gesetzesantrag des Bundesrates zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen bietet eine gute Grundlage dafür.

Inwieweit die Einlassung des Bundesarbeitsministeriums zwei Tage vor der Wahl nicht nur Wahlkampf, sondern ernst gemeint war, werden wir alle sehen. Fakt ist, es gibt diesen Gesetzentwurf, der ist gut und er ist bereits schon beschlossene Sache im Bundesrat. Damit wäre also Punkt 1, meines Erachtens der wesentliche Punkt des vorliegenden Antrages, erledigt.

Kommen wir zu Punkt 2. Die Behörden der Zollverwaltung sind für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zuständig, dazu zählt auch der Missbrauch von Werkverträgen. Sie haben bei der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aus dem Bereich der Arbeitsmarktdelikte die gleichen Befugnisse wie die Polizeivollzugsbehörde. Ihre Beamten sind insoweit Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, also sollten dort die Verdachtsfälle bearbeitet werden. Alles andere führt eher zur Verwirrung.

Kommen wir zu Punkt 3. Eine Beratungsstelle für entsandte Beschäftigte beim DGB, wie in Berlin, existiert im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht. Werkverträge mit entsandten Beschäftigten werden grundsätzlich nicht zugelassen, wenn die Arbeitslosenquote im Durchschnitt mindestens um 30 Prozent über der Arbeitslosenquote der Bundesrepublik Deutschland liegt. Das ist in ganz Mecklenburg-Vorpommern der Fall. Ich will gerne auf die bundesweiten Beratungsstellen des DGB im Rahmen des Projekts „Faire Mobilität“ verweisen. Sie informieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen Ländern in verschiedenen Sprachen über die Regelungen auf dem Arbeitsmarkt.

Sehr geehrte Damen und Herren, kommen wir zum Punkt 4. Da möchte die Fraktion DIE LINKE gerne, dass wir den Einsatz von Werkverträgen und die arbeitgeberseitige Motivation dafür im Rahmen des IAB-Betriebspanels abfragen. Herr Foerster hat es schon angesprochen, dass wir da auch im bilateralen Austausch sind, weil ich das Anliegen, grundsätzlich mal verwertbare Daten zu bekommen, für richtig halte. Allerdings stellt sich das im Rahmen des IAB-Betriebspanels als schwierig heraus. Anfang November wird noch eine Beratung im Arbeitsministerium mit den Sozialpartnern stattfinden, in der unter anderem der Themenkomplex „Werkverträge und Zeitarbeit“ angesprochen wird. Da werden wir gemeinsam noch mal überlegen, ob es sinnvolle Ideen gibt, wie wir an Informationen über die Situation im Land herankommen, ohne mit großem bürokratischem Aufwand letztlich nur einen Datenfriedhof anzulegen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Eindämmung des Missbrauchs von Werkverträgen bleibt ein wichtiges Thema. Wir haben einen guten Gesetzesantrag aus dem Bundesrat und ich hoffe, dass der Deutsche Bundestag und die neue Bundesregierung diese Vorschläge aufgreifen und auf den Weg bringen, damit hier die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt werden, aber auch der Unternehmer, die Werkverträge ordentlich einsetzen und nicht zum Missbrauch nutzen. Ich denke, beide Partner auf dem Arbeitsmarkt hätten von einer solchen Regelung etwas. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Renz von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt sind wir wieder in unserer bekannten Runde hier tätig, auch nach der Bundestagswahl, im Bereich der Arbeitsmarktpolitik. Herr Foerster bringt entsprechende Anträge ein.

Ich bin auch an dieser Stelle schon gespannt – ich will das mal so in den Raum stellen –, ob das jetzt die letzte Rede von Ministerin Schwesig zum Thema Arbeitsmarktpolitik war, da sie ja morgen nicht anwesend ist und die nächsten Sitzungen hier erst wieder im November stattfinden. Aber das wird die Zeit zeigen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Renz, der Seher. – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Göttliche Eingebung.)

Wir werden auf alle Fälle im Bereich der Arbeitsmarktpolitik hier weiter die Klingen kreuzen, davon gehe ich ganz sicher aus. Und wenn wir uns diesen Antrag anschauen, der uns hier vorliegt, dann muss ich ganz einfach mal feststellen, das ist wieder ein typischer Foerster,

(Henning Foerster, DIE LINKE: Aus Ihrem Mund klingt das wie Lob, Herr Renz.)

so will ich das mal hier formulieren. Typisch,

(Beifall Egbert Liskow, CDU)

typisch warum, Herr Foerster, das will ich Ihnen auch gerne sagen: Weil Sie dieses Vorgehen anhand von Fakten, die Sie nicht nennen, immer wieder zum Anlass nehmen, um hier Handlungen auslösen zu wollen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Geschickt eingefädelt, würde ich dazu sagen.)

Wenn Sie sich das anschauen hier unter Punkt „I. Der Landtag stellt fest“, dann stellen Sie fest, dass er immer häufiger wird, dieser „missbräuchliche Einsatz von Werkverträgen“.

Nun sagen Sie doch endlich mal …