Darf ich da noch nachfragen: Wann werden dann seitens des Landes die Bescheide vergeben für die Schulsozialarbeit?
Diese konkrete Antwort würde ich Ihnen gerne nachreichen. Es ist derzeit so, dass wir mit den Vertretern der Kommunen, also den Sozialdezernenten, gemeinsam beraten, wie wir das takten.
5. Zu welchem Ergebnis hat die Vor-Ort-Prüfung im Landkreis Vorpommern-Rügen durch das Sozialministerium aufgrund der angezeigten Unterfinanzierung in den Jahren 2012 und 2013 im Bereich des KiföG geführt?
Der für den 16. September 2013 vereinbarte Vor-Ort-Besuch ist seitens des Landkreises bedauerlicherweise abgesagt worden. Dieser Termin sollte allerdings auch nicht nur eine klassische Prüfung sein, sondern zur Beratung und Hilfestellung seitens meines Hauses dienen. Ein neuer Termin ist bislang nicht vereinbart worden. Allerdings war die vermeintliche Nichtauskömmlichkeit der Landesmittel Thema im Rahmen der Arbeitsberatung mit den Jugendamtsmit
arbeitern des Landkreises Vorpommern-Rügen am 14. August 2013 und auch Ende September 2013 war es Thema eines Telefonats mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen. Nach dem Austausch aller Argumente kommen meine Fachleute zu dem Ergebnis, dass eine Erhöhung der Landeszuweisungen für Qualitätsstandards an den Landkreis Vorpommern-Rügen nicht zu erwarten ist.
Ich habe noch mal eine Nachfrage: Welche anderen Landkreise und kreisfreien Städte haben Unterfinanzierung im Bereich des KiföG angezeigt?
Ich darf jetzt die Abgeordnete Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE, bitten, die Fragen 6 und 7 zu stellen.
6. Wann ist mit der Antwort auf den Brief vom 29.07.2013 des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu rechnen, der aufgrund eines fraktionsübergreifenden einstimmigen Beschlusses hinsichtlich der Vereinfachung und Erweiterung der Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket an die Ministerin Schwesig und an den Minister Brodkorb gerichtet wurde?
Guten Morgen, Frau Borchardt! Ich bin dem Ausschuss sehr dankbar für den Brief, weil er ganz konkrete Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets bezüglich Lernförderung anspricht. Wir haben das Problem, dass das Gesetz selbst im Moment sehr eng gefasst ist und damit auch sehr eng ausgelegt wird. Wir haben dazu intensive Abstimmungen zwischen beiden Häusern. Im Bundesrat haben wir bereits Verbesserungen für den Bildungs- und Teilhabebereich erstritten. Allerdings ist es immer noch unbefriedigend hinsichtlich der Lernförderung.
Und um die Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung der Lernförderung klarer zu fassen, wird derzeit ein Antrag für die Arbeits- und Sozialministerkonferenz vorbereitet, sodass ich gerne abwarten möchte, ob es uns noch mal auf diesem Weg gelingt, zu Verbesserungen zu kommen, um dann dem Ausschuss auch eine befriedigende Antwort zu geben. Es nützt ja auch nichts, wenn ich dem Ausschuss schreibe, mehr ist nicht möglich. Der Bildungsminister und ich sind uns einig, noch mal zu versuchen, natürlich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, zu einer besseren Auslegung des Gesetzes zu kommen, damit so viele Kinder wie möglich eine Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erreichen können, zumal das Geld ja auch da ist.
Ich hatte ja gefragt, wann Sie antworten möchten. Wäre es nicht notwendig gewesen, diese Zwischenantwort
Mein Haus ist ja mit allen kommunalen Ebenen ständig im Gespräch zu vielen Themen der Umsetzung von Gesetzen, auch zu diesem Thema. Ich habe den Anspruch, dass ich dem Ausschuss wirklich eine Antwort geben kann, damit es in der Praxis tatsächlich zu Verbesserungen kommt. Und an diesen Antworten arbeiten der Bildungsminister und ich zusammen.
Ich bitte nun die Abgeordnete Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 8 und 9 zu stellen.
8. Wann ist mit der Vorlage des Gutachtens – bezogen auf, das geht aus dem Vortext hervor, Wendelstein 7-X – zu rechnen?
Bei der Auftragsvergabe wurde kein genauer Abgabetermin fixiert. Deshalb kann auch nicht von einer Verzögerung gesprochen werden, wie Sie das dann in Frage 9 ja angedeutet haben. Es gilt gerade hier der Grundsatz, Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.
Dieses Gutachten soll Klarheit schaffen und uns abgesicherte Erkenntnisse bringen. Und der Gutachter hat selbst großen Wert darauf gelegt, ausreichend Zeit für eine umfassende Begutachtung zur Verfügung zu haben, die wir ihm natürlich selbstverständlich gewähren. Das Gutachten wird nach Vorliegen aller Ergebnisse endgültig fertiggestellt und wird dann für alle zugänglich sein. Wir rechnen mit einer möglichen Veröffentlichung im November.
Ich darf nun die Abgeordnete Frau Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE, bitten, die Fragen 10 und 11 zu stellen.
Guten Morgen, Frau Stramm! Ich beantworte gerne, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, auch noch gleich die zweite Frage, die Sie stellen würden, wann mit einer Wiederbesetzung zu rechnen ist.
Die Funktion des Leiters der Geschäftsstelle wird in Personalunion vom Leiter des Referats 440 wahrgenommen. In diesem Referat gibt es mehrere Aufgaben: Belange von Menschen mit Behinderungen, Soziales, Entschä- digungsrecht und den Integrationsförderrat. Der jetzige Dienstposteninhaber wechselt mit Wirkung vom
16.12.2013 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit. Der Dienstposten der Referatsleitung wird in Kürze intern ausgeschrieben.
Ob die Leitung der Geschäftsstelle weiter in Personal- union von der zukünftigen Referatsleitung wahrgenommen wird, ist noch zu entscheiden. Das Aufgabengebiet wird auf jeden Fall bis zu einer Nachbesetzung im Rahmen der üblichen Vertretungsregelung personell wahrgenommen.
Ich darf nun die Abgeordnete Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bitten, die Frage 12 zu stellen.
auf Drucksache 6/2114 „Stand der Befragung zur Pflegekammer“ durch die Landesregierung angekündigte Vertragsabschluss mit einem wissenschaftlichen Institut hinsichtlich der Befragung zur Situation der Pflegeberufe in Mecklenburg-Vorpommern wie prognostiziert bis Ende letzten Monats zustande gekommen und, wenn ja, mit wem?
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens hat das Zentrum für Sozialforschung Halle an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg den Zuschlag erhalten. Der Werkvertrag wurde am 8. Oktober unterzeichnet.
Ich bitte jetzt die Abgeordnete Frau Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Frage 13 zu stellen.
Studie zur Abklärung möglicher ursächlicher Zusammenhänge zwischen dem Auftreten von Tumorerkrankungen und dem Betrieb der Deponie Ihlenberg“, die bislang durch die Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten Mecklenburg-Vorpommern mbH beauftragt und durch das Institut für Community Medicine der ErnstMoritz-Arndt-Universität Greifswald durchgeführt wurde, fortsetzen und, wenn nicht, warum nicht?
Guten Morgen, Frau Gerkan! Über eine weitere Auflage der epidemiologischen Studie, wie sie zuletzt 2009 für die Belegschaft der IAG durchgeführt wurde, wird nach Auswertung der Ergebnisse der laufenden Untersuchungen und des Biomonitorings zu entscheiden sein. Die Vertreter der Landesregierung beabsichtigen, diese Frage auf der nächsten Sitzung des Deponiebeirates am 30. Oktober anzusprechen.