Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 51. Sitzung des Landtages und stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratung vereinbarungsgemäß fort.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: die Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/2266(neu) vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales wird in Vertretung die Fragen beantworten. Und hierzu bitte ich den Abgeordneten Dr. Hikmat Al-Sabty, Fraktion DIE LINKE, die Frage 1 zu stellen.
Die Förderung der niederdeutschen Sprache wird mit „gut“ bewertet. Vonseiten der Landesregierung werden unterschiedliche Maßnahmen zur Förderung der niederdeutschen Sprache an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern realisiert. In Anlehnung an die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen wurden, Zitat, Schutz und Pflege der niederdeutschen Sprache in die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern – Artikel 16 Absatz 2 – aufgenommen.
Am 16. Mai 1991 beschloss der Landtag die Konzeption zur Förderung des Niederdeutschen in Schule, Hochschule und Sprach- und Kulturarbeit. In der Folge wurden 1999 ein Rahmenplan Niederdeutsch, 2004 eine Verwaltungsvorschrift Niederdeutsch in der Schule und 2010 die Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder verabschiedet.
Ferner ist die Förderung des Niederdeutschen expliziter Bestandteil der Koalitionsvereinbarung von 2011 bis 2016. Und gemäß der eben genannten Verwaltungsvorschrift wurde eine Lehrkraft als Landesbeauftragte für Niederdeutsch, Frau Jane Sonnenberg, berufen, die für diese Tätigkeit 16 Anrechnungsstunden erhält. Zudem ist an jedem der vier Staatlichen Schulämter eine Lehrkraft als Niederdeutschbeauftragte beziehungsweise Niederdeutschbeauftragter eingesetzt worden. Diese führen im Rahmen ihrer Tätigkeit Fortbildungen in den Schulamtsbereichen zum Fach Niederdeutsch durch, ferner organisieren sie den zweijährig stattfindenden landesweiten Plattdeutschwettbewerb und halten den Kontakt zu Vereinen und Arbeitsgemeinschaften, die das Niederdeutsche besonders fördern, wie der Stiftung MecklenburgVorpommern der Johann-Brinkmann-Gesellschaft und der Fritz Reuter Gesellschaft.
Zudem soll im Land zurzeit ein Pilotprojekt Niederdeutsch in der frühkindlichen Bildung zum zweiten Mal, diesmal mit dem Schwerpunkt Übergang von Kita zur Schule, durchgeführt werden. Die Landesbeauftragte für Niederdeutsch wird zusammen mit den Projektleiterinnen und Projektleitern untersuchen, unter welchen Bedingungen die nachhaltige Implementierung des Niederdeutschunterrichts in den aufeinander aufbauenden Bildungseinrichtungen gelingen kann.
In vielen Schulen sind Niederdeutschberaterinnen und Niederdeutschberater ernannt worden, um sich gezielt der Pflege der niederdeutschen Sprache im Rahmen des Schulcurriculums zu widmen. Niederdeutsch stellt einen Bestandteil des Deutschunterrichtes dar. So wird die Behandlung des Niederdeutschen in Unterrichtseinheiten des Faches Deutsch oder bei fachübergreifenden Projekten durchgeführt. Darüber hinaus kann Niederdeutsch im Rahmen des Wahlpflicht-, des Ganztags- sowie des Ersatzunterrichts für die Fächergruppen Religion und Philosophie angeboten werden.
Eine Zusatzfrage, möchten Sie auch schriftlich beantworten, Frau Ministerin: Wie ist der Vorbereitungszustand des Wettbewerbs der Förderung der niederdeutschen Sprache?
Ich bitte jetzt die Abgeordnete Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 2 zu stellen.
2. Liegt die Handreichung bezüglich der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zum Führen von Schulgirokonten inzwischen vor und wann und in welcher Form wurde sie allen Schulen und Schulträgern des Landes zur Kenntnis gegeben?
Guten Morgen, Frau Berger! Derzeit werden die bestehenden Möglichkeiten zur Einrichtung und Bewirtschaftung von Schulgirokonten gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Städte- und Gemeindetages umfassend beraten. Es ist beabsichtigt, den Schulleitungen sowie den Schulträgern eine darauf bezogene Handreichung nach Abschluss dieser Beratungen auf dem Dienstweg bekanntzugeben. Eine Fortführung der Arbeitsgespräche ist aus Anlass der nächsten Sitzung der Schulverwaltungsamtsleiter geplant. Eine Einladung des Städte- und Gemeindetages steht noch aus.
Dazu habe ich auch eine Nachfrage: Ich habe diese Frage ja bereits in der 37. Sitzung gestellt, damals antworteten Sie auch in Vertretung für den Minister. Und Sie sagten meiner Erinnerung nach, dass es zeitnah an die Schulen geht. Insofern bin ich erstaunt, dass es jetzt sich etwas verzögert. Wie sieht der Zeitplan aus?
Den Zeitplan reicht Ihnen gerne der Bildungsminister nach. Ich habe aber nicht den Eindruck, dass das Verzögerung ist, denn in der Antwort habe ich ja eben geschildert, welche Absprachen getroffen werden müssen, einmal natürlich mit den Schulverwaltungsamtsleitern, aber auch mit dem Städte- und Gemeindetag. Es ist ein weiteres Gespräch geplant und die Einladung des Städte- und Gemeindetages steht eben noch aus.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. Und hierzu bitte ich den Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 3 zu stellen.
3. In welchem Umfang und an wie viele Empfänger wurden bisher Darlehen für Innovationen zur Schonung natürlicher Ressourcen aus dem Klimaschutz-Darlehensfonds ausgereicht und welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus der bisher offenbar nur geringen Inanspruchnahme dieser Fördermöglichkeiten für Klimaschutzvorhaben?
Frau Präsidentin! Verehrter Kollege Jaeger! Das Klimaschutz-Darlehensprogramm ist ja seit dem 9. April diesen Jahres in Kraft und es stehen aus dem EFRE-Strukturfonds 10 Millionen Euro für Projekte der Energieeinsparung, aber auch der Nutzung erneuerbarer Energien sowie damit in Zusammenhang stehender Infrastruktur und Speicherung zur Verfügung. Es gingen bislang acht Anträge ein, von denen derzeit bei zwei Anträgen eine Bewilligung sehr wohl möglich erscheint, bei mehr nicht, das muss man so deutlich sagen.
Und bei unseren Gesprächen, die wir auf allen Ebenen führen, was denn die Ursache dafür sein könnte, dass wir so – aus unserer Sicht – geringe Antragszahlen haben, da werden verschiedene Dinge genannt von denen, die potenzielle Antragsteller wären oder sind:
Da ist zum Ersten, wird in der Regel immer genannt, der zurzeit extrem niedrige reguläre Zinssatz der Banken, also praktisch am freien Kapitalmarkt. Das ist ein Ding, das können wir nicht beeinflussen, das ist zurzeit so.
Und als Zweites, das ist eine sehr erstaunliche Sache für viele, für mich weniger, weil ich ja in den Prozess involviert war, wird als Ursache festzustellen sein der Versuch der Strompreisbremse, um mal diesen Slogan, dieses Wort zu benutzen, des Bundesumweltministers. Der hat dazu geführt oder die hat dazu geführt, dass eine extreme Verunsicherung bei laufenden, aber auch geplanten
Projekten um sich gegriffen hat. Das heißt, viele Projekte wurden erst mal auf Eis gelegt, haben sich verzögert oder wurden auch komplett zurückgezogen, so die Meldung dieser potenziellen Antragsteller.
Jetzt kann ich ja nun nicht einfach so Mittel vergeben, sondern muss auch auf den sinnvollen und auf den sparsamen Einsatz der Mittel, die uns zur Verfügung stehen, achten. Und wir machen das so, indem wir auch bei der Projektprüfung dieses Programmes Sicherheiten fordern, logischerweise, und darauf achten, wie ist die Rentabilität des Projektes. Realisierbarkeit, aber auch die technische Umsetzung werden geprüft. Und um die Transparenz von Beginn an zu verbessern, versuchen wir gerade, nicht versuchen wir, sondern erstellen wir gerade ein Merkblatt, das die konkreten Zinssätze zum Beispiel für die Projekte im Detail auch darstellt, weil wir glauben, wenn wir das auf der Internetseite des Energieministeriums, aber auch des Landesförderinstitutes veröffentlichen werden, wird es den potenziellen Antragstellern die Abschätzung des Zinssatzes und damit der Investitionshöhe, die sie selber auch ins Risiko gehen, erleichtern.
Der Zinssatz allerdings, den differenzieren wir, und das müssen wir auch tun, da gibt es ja auch ausreichend Vorgaben von der Europäischen Union. Der Zinssatz richtet sich nach dem Innovationscharakter und der Risikobewertung des jeweiligen konkreten Projektes. Das heißt, es gibt nicht einen Zinssatz und der geht über alle Projekte, sondern je nach Projekt variiert der dann. Und je innovativer und risikoärmer ein Projekt ist, desto geringer ist der Zinssatz. Der bewegt sich im Schnitt zwischen 0,5 und 3,5 Prozent.
Gleichzeitig müssen wir das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union anwenden. Und wir haben als eine der ersten Konsequenzen aus dieser Tatsache, dass wir so wenige Anträge vorliegen haben, gesagt, dass wir deutlich mehr Presse- und Marketingarbeit machen für das Programm. So betrachte ich zum Beispiel auch diese Frage hier in der Fragestunde, denn sie wirbt ja letztendlich indirekt dafür, dass man eine solche Möglichkeit hat.
Wir praktizieren eine kontinuierliche Informationsweitergabe aus dem Energieministerium und aus dem Landesförderinstitut. Wir haben zum Beispiel alle Mitglieder des Landesenergierates umfassend darüber informiert, auch gebeten, da die ja sozusagen als Multiplikatoren fungieren, das auch weiterzutragen in ihre Verbände, in ihre Unternehmensbereiche. Darüber hinaus haben wir auf allen Informationsveranstaltungen darauf hingewiesen und wir haben jetzt gerade in Planung eine Veröffentlichung, die über alle Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und den Städte- und Gemeindetag an deren jeweilige Mitgliedschaft verteilt wird, denn das sind ja eigentlich die potenziellen Investoren, die da infrage kommen. Und auch der EFRE-Begleitausschuss wird über das Merkblatt, das wir entwickelt haben, informiert.
Ich kann nur dafür werben, dass wir gemeinsam draußen noch mehr dafür werben. Und ich beabsichtige auch, im Energieausschuss, wenn da das Interesse besteht, zum Jahresende dann über weitere Maßnahmen zu diskutieren, weil ich denke, aus dem Ausschuss können ja auch Anregungen kommen, woran man vielleicht noch gar nicht gedacht hat.
davon ausgehe, dass innovative Projekte auch ein höheres Risiko haben, haben Sie nach dem jetzigen Haushalt auch die Möglichkeit, diese Darlehen in Form von Zuschüssen zu vergeben?
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 4 und 5 zu stellen.
4. Wie viele ESF-Mittel aus der Förderperiode 2007 bis 2013 stehen für die Übergangsphase bis zum Beschluss eines ab 2014 gültigen operationellen Programmes und dem damit frühestmöglichen Beginn der neuen EU-Förderperiode zur Verfügung?
Guten Morgen, Frau Bernhardt! In der Übergangsphase zwischen beiden Förderperioden stehen nach gegenwärtigem Stand 35 Millionen Euro zur Verfügung.