Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Antragsteller von der Fraktion DIE LINKE geht mit seinem Antrag davon aus, dass es einen Mangel an kostenfreien Ausbildungsplätzen für die berufliche Erstausbildung zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger gäbe. Daher seien zu prüfen:
und Schüler an den privaten Ausbildungseinrichtungen durch das Land“, was folgerichtig auch im allgemeinbildenden Schulwesen einen Finanzhilfesatz von 100 Prozent zur Folge haben müsste, und
nen und Schüler an den privaten Ausbildungseinrichtungen durch eine Ausbildungsumlage für alle Altenpflegebetriebe“.
Erstens. Das Angebot an Plätzen – und das ist das Entscheidende – für Schülerinnen und Schüler an den staatlichen höheren Berufsfachschulen für die Gesundheitsberufe einschließlich der Altenpflege ist derzeit als ausreichend zu betrachten, denn es bestimmt sich durch die Zahl der Auszubildenden. Die Plätze für Schülerinnen und Schüler an den höheren Berufsfachschulen für Altenpflege folgen dabei der Anzahl der Ausbildungsverträge der praktischen Ausbildungseinrichtungen. An drei öffentlichen beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern werden derzeit Kapazitäten für 120 Schülerinnen und Schüler vorgehalten. Aktuell sind allerdings nur 104 Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen der staatlichen höheren Berufsfachschule angemeldet.
Das Ausbildungsplatzangebot der Schulen in freier Trägerschaft unterliegt, das haben wir bereits diskutiert, einem verfassungsmäßigen Anspruch. Zu beachten ist dabei außerdem, dass insbesondere Träger, die in der Altenpflege ausbilden, vorrangig auch ihre eigenen Schulen nutzen, zum Beispiel das Diakoniewerk oder das DRK. Das heißt, Pflegeeinrichtungen betreiben ihre eigenen Schulen, um ihren eigenen Nachwuchs auszubilden, und darauf haben sie einen verfassungsmäßigen Anspruch.
An neun Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft werden etwa 180 Ausbildungsplätze vorgehalten. Die Ausbildung in der Altenpflege ist außerdem bundesrechtlich geregelt, sehr geehrte Frau Abgeordnete, insofern ist der Verweis darauf, dass es Ihnen nicht um die Bundesebene geht, vielleicht auch genau das Problem dieses Antrags.
Im ersten Ausbildungsjahr ist bereits jetzt eine gemeinsame Beschulung mit den Gesundheits- und Krankenpflegerinnen beziehungsweise Gesundheits- und Krankenpflegern möglich. Derzeit wird nämlich auf Bundesebene die Zusammenführung der Pflegeausbildung in der Kranken- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege vorbereitet und hierbei steht auch die Schulgeldfreiheit zur Diskussion. Insofern werden wir in kommender Zeit auf Bundesebene mit Vorschlägen konfrontiert sein und auch deshalb lehne ich für Mecklenburg-Vorpommern eine Insellösung ab.
Zweitens, Übernahme des Schulgeldes für die Schülerinnen und Schüler. Die praktischen Ausbildungseinrichtungen sind verpflichtet, auszubildenden Altenpflegerinnen und Altenpflegern eine Ausbildungsvergütung zu zahlen. Diese weist laut TV-L Pflege für das erste Ausbildungsjahr 904,03 Euro aus.
Private Träger von höheren Berufsfachschulen für die Altenpflege entscheiden in eigener Zuständigkeit über die Höhe des Schulgeldes. Die Höhe des Schulgeldes kann entsprechend dem pädagogischen Profil des Trägers sehr unterschiedlich sein. Auch gibt es eine Reihe von Trägern, die das Schulgeld an die Schüler erstatten. In diesem Fall zahlen die Schülerinnen und Schüler also gar keine Gebühren.
Auf die Tatsache, dass Träger von praktischen Ausbildungseinrichtungen auch selbst höhere Berufsfachschulen für Altenpflege vorhalten, habe ich bereits hinge- wiesen.
Drittens. Die Kosten für die Ausbildung in der Altenpflege können nach Paragraf 82a SGB IX in der Pflegevergütung der allgemeinen Pflegeleistungen berücksichtigt und auf den Pflegesatz angerechnet werden. Zwar lässt das Bundesaltenpflegegesetz ein Umlageverfahren unter der Beteiligung aller, auch der nicht ausbildenden Einrichtungen zu, aber eben nur, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern oder zu beseitigen. Dies ist in Mecklenburg-Vorpommern nach den uns vorliegenden Daten nicht der Fall. Die bereits erwähnte bundesweit vorbereitete Zusammenführung der Pflegeausbildungen macht darüber hinaus ohnehin eine neue Finanzierungsregelung erforderlich.
Zurzeit werden also, was die Ausbildungskapazitäten angeht, ausreichend Pflegekräfte ausgebildet. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ist in den letzten Jahren ständig gestiegen. Und wenn sie in den nächsten Jahren weiter steigt, wird der Staat selbstverständlich auch nachregulieren und die Zahl der Ausbildungsplätze erhöhen beziehungsweise die Plätze in den entsprechenden Schulen, weil die Schülerinnen und Schüler einen Rechtsanspruch darauf haben.
Zusammenfassend betrachtet empfehle ich daher die Ablehnung des Antrages der Fraktion DIE LINKE und ich bin sicher, dass unter anderem Frau Abgeordnete Seemann noch mal ausführlich begründen wird, was das eigentliche Problem in der Pflegelandschaft ist. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Darauf sind wir gespannt. – Heinz Müller, SPD: Das dürfen Sie auch.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt hier der entsprechende Antrag der LINKEN-Fraktion vor, aus dem unter anderem hervorgeht, dass hier in Mecklenburg-Vorpommern an privaten Einrichtungen Schulgeld gezahlt wird in Höhe von 55 bis 165 Euro. Und da will ich zu Beginn ganz deutlich sagen, dass auch wir als CDUFraktion hier eine Ungerechtigkeit sehen im Vergleich zu Auszubildenden an staatlichen Schulen oder auch zu Umschülern.
Ich will noch einen Schritt weiter gehen. Ich sehe auch diese Ungerechtigkeit ganz persönlich im Vergleich zu anderen Berufsgruppen, also nicht nur bezogen auf den Pflegebereich, sondern auch bezogen auf jede andere herkömmliche Berufsausbildung. Und zurück zu unserem Bereich, den wir jetzt hier diskutieren, ist es dann gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, aufgrund der Herausforderungen, die wir auch haben im Bereich der Pflege, eine Ungerechtigkeit, die es zu beseitigen gilt.
Insofern möchte ich das Ganze, den Zustand, so, wie er sich jetzt darstellt, einfach als Farce bezeichnen und ich gehe davon aus, dass wir uns in diesem Hause hier einig sind, dass es nur ein gemeinsames Ziel sein kann, diese Farce zu beseitigen. Die Frage ist jetzt nur: Welchen Weg beschreiten wir, um diesem gemeinsamen Ziel gerecht zu werden und dieses Ziel dann in der Realität entsprechend umzusetzen?
Da müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass bereits die Gesundheitsministerkonferenz entsprechende Beschlüsse
aufzuweisen hat: im Mai 2012, im Juni 2012 und im Dezember 2012, zweimal als Umlaufbeschluss und dann noch einmal als einen regulären Beschluss. Und immer wieder zielen diese Beschlüsse, die mit großer Einmütigkeit gefasst worden sind, darauf ab, diesen Zustand zu beseitigen.
Besonders interessant finde ich den Umlaufbeschluss vom 11. Dezember 2012, interessant insofern, dass ich mir die Antragsteller betrachte. Ich will die einmal verlesen: Bayern, zum damaligen Zeitpunkt CSU-FDP-regiert, Hamburg, Alleinregierung SPD, Nordrhein-Westfalen, SPD-GRÜNE, Saarland, CDU-SPD und Sachsen, CDUFDP. Was ist daran besonders interessant? Es sind im Prinzip alle politischen Farben vertreten, die an diesem gemeinsamen Ziel interessiert sind. Es sind einstimmige Voten der Gesundheitsministerkonferenz, die hier die Arbeitsgrundlage bilden. Und es ist eben so, dass unterschiedliche Farbkombinationen bei Landesregierungen dazu geführt haben, diesen Beschluss zu fassen. Es ist
natürlich auffällig – aber das liegt an den Regierungskoalitionen, die auf Landesebene bestehen –, dass DIE LINKE hier zumindest nicht als Antragsteller vertreten ist.
Die Arbeitsgrundlage, das Votum politischerseits, ist also durch diese Gesundheitsministerkonferenz mehrmals gegeben worden. Der Ball liegt jetzt bei der zukünftigen Bundesregierung.
Die Arbeitsgrundlage im Sozialministerium ist gegeben durch ein sogenanntes Eckpunktepapier zur Vorbereitung des Entwurfes eines neuen Pflegeberufsgesetzes. Es ist in der letzten Legislaturperiode nicht zur Umsetzung gekommen. Das hängt nach meinem Kenntnisstand damit zusammen, dass noch Gutachten in Auftrag gegeben wurden, die entsprechend auch die Finanzrahmenbedingungen dort einer Lösung zuführen wollen, weil dieses Eckpunktepapier – das ist nämlich das, was die Gesundheitsministerkonferenz auch immer wieder betont – ist von der inhaltlichen Ausrichtung einmütig, aber was die Finanzen betrifft, gibt es in diesem Eckpunktepapier vier unterschiedliche Modelle, wie für die Zukunft hier die Finanzierung erfolgen soll.
Und dadurch, dass wir einmal Bundesebene und Länderebene, die Interessen unterschiedlichster Art hier streifen, wird es darauf ankommen, über die Koordinierung aus Berlin, über die neue Bundesregierung die Länder ins Boot zu bekommen,
zu einer dieser vier Lösungen oder zu einer Lösung, die im Sinne der Auszubildenden ist, dieses dann auch umzusetzen.
Was läuft auf der Ebene der Landesregierung? Da möchte ich erwähnen aus dem Mai 2013 die sogenannte „Schweriner Erklärung zur Pflege“.
Ich habe auch gestern noch mal Rücksprache gehabt mit der Frau Ministerin. Die haben jetzt einmal getagt, sie haben unterschiedliche Tagesordnungen, das ist auch logisch.
Und bei der nächsten Sitzung wird das Thema „Ausbildung in der Pflege“ bei diesem Runden Tisch der Pflege in Mecklenburg-Vorpommern behandelt, das hat sie mir zugesagt.
Und insofern sage ich: Die Faktenlage ist klar, es bedarf hier keiner dritten, vierten Willensbekundung noch mal durch diesen Landtag, sondern es muss jetzt politisch gehandelt werden, und nicht hier in diesem Landtag, sondern, so, wie ich es beschrieben habe, auf der Ebene des Bundes in Zusammenarbeit mit den Ländern. Insofern ist Ihr Antrag überflüssig
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Egbert Liskow, CDU: Glaubst du an den lieben Gott? Die GRÜNEN werden doch nicht zurückziehen!)
Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete und Vizepräsidentin Frau Gajek.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Debatte wundert mich. Der Minister sitzt nicht da – so viel zur Wertschätzung dieses Berufes, der Ausbildung und auch des Sachstandes.
Wir diskutieren hier heute nicht das erste Mal. Sie erinnern sich, wir haben gestern einen Antrag eingebracht zum Pflegemonitor, und das hätte ich jetzt doch ganz gerne dem Minister noch mal erläutert, weil er ja gestern bei dem Tagesordnungspunkt nicht dabei war.