Protokoll der Sitzung vom 13.11.2013

wie wir unsere Geschäftsordnung weiterentwickeln.

Herr Saalfeld, ich möchte Sie wirklich bitten, mal mit Ihrem Parlamentarischen Geschäftsführer zu reden,

(Zurufe von Jochen Schulte, SPD, und Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und dann wird der Ihnen berichten, dass wir noch keinen Zeitplan bis zum Abschluss unserer Verhandlungen haben, dass wir aber eine klare Zeitvorgabe haben, wie es weitergeht, welche nächsten Schritte geplant sind. Wir wissen, dass alle demokratischen Fraktionen im Winter ihre Klausuren machen. Wir wollen gern auf diesen Klausuren die Voten der demokratischen Fraktionen einholen und die Parlamentarischen Geschäftsführer werden danach weiter miteinander reden. Das heißt, Sie müssen hier nicht so tun, als würden wir das Ganze auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben,

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Nicht doch!)

keineswegs.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen solche Gespräche und wir wollen schauen, was wir an unserer Geschäftsordnung weiterentwickeln. Aber was wir nicht wollen, ist, dass die einen sich hier versuchen, in die Öffentlichkeit zu stellen und sich als die Gutmenschen hinzustellen, während alle anderen ja die Doofen sind.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Na, na, na!)

Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, so führt man Verhandlungen nicht. Und ich glaube, wenn Sie so weitermachen, Verhandlungen in diesem Stil führen zu wollen, dass es dann sehr, sehr schwierig wird, zu einem vernünftigen Konsens zu kommen. Das bisher geübte Verfahren – und da darf ich meine Kollegen von der CDU und von den LINKEN durchaus loben – halte ich für vernünftig. Lassen Sie uns so weitermachen! Den Antrag heute lehnen wir selbstverständlich ab. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema der grundsätzlichen Öffentlichkeit der Ausschüsse beschäftigt diesen Landtag nicht zum ersten Mal und bekannt ist, dass auch meine Fraktion diesem Anliegen positiv gegenübersteht. Wir halten die Änderung für politisch sinnvoll. Notwendige

Maßnahmen, die wir diesbezüglich treffen sollten, würden in einer Debatte innerhalb des Fachausschusses sicherlich möglich sein. Das, Herr Müller, was Sie jetzt gemacht haben, halte ich allerdings für unredlich.

(Heinz Müller, SPD: Warum?)

Auf der einen Seite haben Sie sicherlich recht: Es ist Geschäftsordnung. Allerdings hätte ich schon gern gewusst, wie die SPD-Fraktion denn grundsätzlich zu diesem Anliegen steht. Zum Antrag selbst haben Sie nicht ein Wort gesagt, zu der Position. Die ist vielleicht bekannt aus der Debatte, die wir ja bei anderen Gelegenheiten zu dieser Frage schon mal gehört haben.

Im Wesentlichen können wir uns der Argumentation von Herrn Saalfeld nur anschließen. Uns ist natürlich auch bewusst, dass es bei der Einbeziehung um eine Abwägung geht, nämlich die Frage der Transparenz mit der Frage der Effizienz der Parlamentsarbeit. Die Argumente sind nicht neu und wurden bereits in der Vergangenheit häufig ausgetauscht. Die Frage ist nun, wie man dieses gewichtet. Gerade bei der Gewichtung von Argumenten können sich mit der Zeit ja auch Veränderungen ergeben. Schaut man sich die Debatte zu diesem Thema auf der Basis eines Antrages der FDP in der letzten Legislaturperiode an, dann wird dies aus meiner Sicht recht deutlich.

Die FDP begründete ihren Antrag mit der zunehmenden Politikverdrossenheit. Jetzt kann sich jeder in diesem Saal mal die Frage stellen, ob er den Eindruck hat, die Politikverdrossenheit sei in den vergangenen fünf Jahren weniger geworden. Ich muss gestehen, dass ich diesen Eindruck nicht habe. Einer der Gründe ist der, dass die Bürgerinnen und Bürger das Gefühl haben, in irgendwelchen Geheimgremien würde etwas über ihre Köpfe hinweg entschieden. Und es sind Regelungen wie die grundsätzliche Nichtöffentlichkeit der Ausschüsse, die zu derartigen Ansichten führen.

Ein Argument gegen öffentliche Ausschusssitzungen war die Behauptung, dass die tatsächlichen Entscheidungsfindungen noch mehr in die nicht öffentlichen Beratungen verlegt würden, aus meiner Sicht nicht sehr überzeugend. Warum sollte man das tun? Ist es nicht so, dass diejenigen Abgeordneten, die für oder gegen eine konkrete Veränderung sind, dafür auch entsprechend sachliche und fachliche Argumente haben? Warum, so frage ich mich, sollten diese dann nicht auch in öffentlichen Ausschusssitzungen bekannt werden? Dient diese Art und Weise der Arbeit nicht gerade der Aufklärung, der inhaltlichen Auseinandersetzung zu einem bestimmten Thema? Und sollten wir als Abgeordnete nicht ausdrücklich auch öffentlich zu unseren Positionen stehen? Oder fürchten wir den Zorn der Wählerinnen und Wähler? Das ist einfach eine Frage, wie man seine Verantwortung als Politiker versteht.

Natürlich dienen die Ausschüsse auch der Meinungsbildung. Und da ist es völlig normal, dass Meinungen auch mal revidiert werden können. Das ist doch ein gutes Zeichen für die Demokratie, wenn in einer inhaltlichen, fachlichen Debatte innerhalb der Ausschüsse die eine oder andere Fraktion ihre Position verändert. Oder trauen Sie den Wählerinnen und Wählern zu, dass sie diesen Prozess nicht würdigen würden? Hier ist aus meiner Sicht ein Vertrauensvorschuss an die Wählerinnen und Wähler durchaus angebracht.

Nun wird die Befürchtung laut, dass in den Ausschussdebatten aus vorgenannten Gründen nicht ernsthaft hinterfragt werden würde, wenn diese öffentlich wären. Na ja, meine Erfahrung ist die, dass zunehmend in den nicht öffentlichen Ausschusssitzungen insbesondere aus den Koalitionsfraktionen kaum konkrete Vorhaben der Landesregierung hinterfragt werden. Insofern kann die Öffentlichkeit des Ausschusses auch das Gegenteil bewirken, nämlich dass wirklich hinterfragt wird. Ich denke nur an die Ausschusssitzung im Europa- und Rechtsausschuss zum Strafvollzugsgesetz, als zum Beispiel kostenneutrale Verbesserungsvorschläge der Landeskirchen aufgegriffen wurden und die eben kommentarlos weggestimmt wurden.

Nein, meine Damen und Herren, die Argumente für einen Beibehalt der derzeitigen Regelung überzeugen nicht. Die Bürgerinnen und Bürger sollen unmittelbar die Möglichkeit der Information und Kontrolle erhalten. Wie der Landtag arbeitet und wie er zu seinen Entscheidungen gelangt, muss doch transparenter werden. Und seien Sie doch mal ehrlich: Glauben Sie wirklich, dass die Bürgerinnen und Bürger in Massen zu den einzelnen Fachausschüssen kommen würden? Sicherlich werden diese, wenn es eine konkrete Sache betrifft, die Gelegenheit nutzen und das wäre auch gut so. Schauen wir uns doch mal in den Kreistagen um! Hier sind fast alle Ausschüsse öffentlich, ein Anspruch, den wir fraktionsübergreifend in den jeweiligen Hauptsatzungen festgeschrieben haben. Zudem wäre auch die Berichterstattung durch die Medien wesentlich direkter.

Meine Damen und Herren, das Öffnen der Parlamentsarbeit wäre ein Signal an die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes und wir sollten gemeinsam im zuständigen Ausschuss über dieses Anliegen diskutieren. Andere Landtage sind diesbezüglich weiter.

Zum Abschluss habe ich aber eine große Bitte. In den letzten Sitzungen haben wir uns kontinuierlich mit Änderungsanträgen der Landesverfassung beschäftigt. Das ist das gute Recht einer jeden Fraktion. Dennoch meine ich, dass wir gemeinsam aufpassen sollten. Vereinzelte kleine Anträge sind nichts weiter als Stückwerk und erwecken den Eindruck, unsere Verfassung sei ein Regelwerk, wo es an allen Ecken und Enden klemmt.

Das, denke ich, ist nicht der Fall. Die Landesverfassung wurde per Volksabstimmung im Jahre 1994 beschlossen. Sie ist ein teures Gut. Wir sollten gemeinsam die Chance nutzen, im Jahre des 20-jährigen Bestehens der Landesverfassung den durchaus an einigen Stellen notwendigen Veränderungsbedarf in den demokratischen Fraktionen zu diskutieren und Änderungen als Gesamtkonzept anpacken. Das wäre sicherlich auch ein politisches Signal an die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Denn eines steht auch fest: Das, was diejenigen, die an der Landesverfassung in den Jahren 1990 bis 1993 gearbeitet haben, damals gedacht haben, kann durchaus in der weiteren Entwicklung unseres Landes einen Veränderungsbedarf hervorgerufen haben. Denn auch die Demokratie in unserem Land hat sich weiter verändert. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Texter von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Ja, Herr Saalfeld, Sie haben es in Ihrer Einbringung selbst gesagt: Das Thema ist ein alter Hut, es ist nichts Neues. Wir haben bei der Recherche festgestellt, dass sich schon vor 60 Jahren beim Bundesverfassungsgericht ein Bundesverfassungsgerichtsurteil, zumindest am Rande, mit dieser Thematik beschäftigt hat. Und die Diskussion wurde sowohl in den 70er-, 80er- als auch 90er-Jahren immer wieder einmal aufgegriffen. Sie haben ja selbst verschiedene Quellen angesprochen. Aber was Sie nicht gesagt haben, ist, dass zum Beispiel Aufsätze der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft aus dem Jahre 1973 stammen, aber in dem Handbuch der Parlamentarischen Praxis, wo darauf wieder eingegangen wird, zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 1988 stammen.

Wir sehen daran, dass es also eine ziemlich alte Diskussion ist. Und was Sie auch aus meiner Sicht versäumt haben zu sagen, ist, dass in vielen Dokumenten nicht nur pro Öffentlichkeit diskutiert wurde, sondern auch kontra. Und in einigen Veröffentlichungen ist es eben so, dass es sich um eine reine Auflistung von Argumenten handelt und kein abschließendes Votum dort abgegeben wird. So wurde 1994, 1997 und 1998 – ich will das jetzt nicht weiter ausführen – in den verschiedensten Beschlüssen von Verwaltungsgerichten, in Büchern, in der Hamburger Bürgerschaft und so weiter darauf eingegangen. Wesentlich neue Argumente hat es seitdem aus unserer Sicht nicht gegeben.

Meine Damen und Herren, dies vorausgeschickt sage ich Ihnen, die Arbeit in den Ausschüssen ist unbestritten von herausragender Bedeutung für die Entscheidungsfindung hier im Plenum. Über die Aufgabe oder besser den Sinn und den Zweck der Ausschüsse treffen sowohl die Landesverfassung in Artikel 33 und die Geschäftsordnung in Paragraf 9 eine klare Aussage. Hier heißt es, die Ausschüsse dienen ausschließlich der Vorbereitung der Verhandlungen und Beschlüsse des Landtages. Die Ausschüsse sind also lediglich der Ort, an dem die Entscheidungen des Landtages vorbereitet werden. Die in den Ausschüssen behandelten Themen sind vielfältig. Hier ist der Ort, an dem die Abgeordneten unter sich ihre Gedanken austauschen können. Daher ist es auch selbstverständlich, dass hier die Meinungen weit auseinandergehen können. Das ist auch schon mehrfach angesprochen worden. Die Ausschüsse haben deshalb das Recht, sich in der notwendigen Tiefe zu informieren und Sachverständigenrat einzuholen, wenn es denn als erforderlich betrachtet wird. Im Laufe des Verfahrens stehen manchmal ordnerweise Informationen und Argumente für und wider der einzelnen Meinungen zur Verfügung. Deren Aufarbeitung muss nicht in aller Öffentlichkeit erfolgen.

Meine Damen und Herren, der demokratische Meinungsbildungsprozess spielt in der Ausschussarbeit ebenso wie in der Gesellschaft eine wichtige Rolle. Die Ausschussarbeit endet mit einem von der Mehrheit der Ausschussmitglieder getragenen Kompromiss. Nachdem diese Vorarbeit geleistet wurde, wird aus dem Kompromiss ein Entwurf oder auch eine Entscheidungsempfehlung an den Landtag erarbeitet. Wenn die Empfehlung dem Landtag zugeleitet wurde, dann ist es auch an der Zeit, den Entwurf öffentlich zu diskutieren. Genau an dieser Stelle, meine Damen und Herren, sind die

Schlagworte Demokratie, Öffentlichkeit und Transparenz richtig verortet. In der Öffentlichkeit der Plenarsitzungen können alle Abgeordneten den Weg der Entscheidungsfindung aus ihrer Sicht darstellen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Vorausgesetzt, sie sind da, Herr Texter.)

sie können loben, kritisieren oder auch nochmals bestimmte Punkte hinterfragen. Hier im Plenum ist der richtige Ort.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Manche werden auch plötzlich krank, müssen schnell raus.)

Ja, Herr Ritter. Das ist ja …

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Die meisten arbeiten aber gut mit, Peter. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Hier im Plenum ist der richtige Ort, an dem auch Meinungen, die von der Ausschussempfehlung abweichen, öffentlich vorgetragen und diskutiert werden können. Gerade mit diesem Verfahren hat sich der Gesetzgeber für eine demokratische und transparente Arbeitsweise entschieden. Die wünschenswerte Öffentlichkeit und Transparenz wird durch die Plenardiskussion gewährleistet. Sämtliche Entscheidungen hier im Plenum werden von den Abgeordneten getroffen, die alle von Wahlen demokratisch legitimiert sind. Alle Abgeordneten dürfen ihre Meinung einbringen.

Gleichzeitig können die Bürger unseres Landes der Debatte interessiert folgen, sei es hier vor Ort oder online im Livestream auf der Internetseite des Landtages. Nach meiner Auffassung wird das auch zunehmend gemacht und in Anspruch genommen. Das hört man immer wieder in Diskussionen im Wahlkreis. Jedenfalls mir geht das so. Weiterhin stehen die Redebeiträge der Öffentlichkeit später in Protokollen dauerhaft zur Verfügung.

Meine Damen und Herren, die Öffentlichkeitsarbeit ist bereits ein wesentlicher Bestandteil der Ausschussarbeit. Auf der Internetseite des Landtages informieren die Ausschüsse über die Tagesordnungspunkte und fassen regelmäßig die Ergebnisse der Beratungen zusammen. Die Sachverständigenanhörungen erfolgen in aller Regel öffentlich. Jedermann kann daran teilnehmen.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Frau auch, ne?)

Die Bürger und die Presse sind über sämtliche Argumente informiert. Sollte ein Ausschuss, das ist auch schon angesprochen worden, ein Thema für besonders bedeutsam bewerten, kann er dieses Thema auch in öffentlicher Sitzung behandeln. Eine darüber hinaus gehende Erweiterung der Öffentlichkeit halte ich für kontraproduktiv. Der freie Gedankenaustausch in der Ausschussarbeit wäre gehemmt, wenn die Mitglieder von vornherein die Wirkung ihrer Äußerung in der Öffentlichkeit berücksichtigen müssten. So bestünde die Gefahr, dass mitunter einfachste Gedankenspiele als feststehende Meinung aufgefasst werden. Der Volksmund spricht auch von ungelegten Eiern, die dann Gegenstand der öffentlichen Diskussion wären. Mit der Entscheidung für die grundsätzliche Nicht

öffentlichkeit der Ausschusssitzungen hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, den Druck der Öffentlichkeit in den Ausschüssen zu vermeiden. Die Nichtöffentlichkeit soll zunächst eine sachangemessene Differenzierung der verschiedenen Ideen ermöglichen.

Meine Damen und Herren, wie bereits ausgeführt werden auch einzelne Ausschusssitzungen öffentlich durchgeführt. Erinnern möchte ich an die 50. Sitzung des Europa- und Rechtsausschusses am 21. August dieses Jahres. Das war, wenn ich mich recht erinnere, übrigens ein Antrag der GRÜNEN,

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der in einem komplizierten Prozedere abgestimmt werden musste.)

als die Justizministerin Frau Kuder den Ausschuss zum Stand der Verfahren wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen mit Bezügen nach MecklenburgVorpommern unterrichtete. Diese Unterrichtung wurde in öffentlicher Sitzung durchgeführt. Der NDR war eigens mit einem Kamerateam vor Ort und hat hierüber berichtet. Sie sehen, die Ausschüsse machen durchaus von ihrem Recht Gebrauch, für bestimmte Themen in öffentliche Sitzungen zu gehen.

Ich verweise an dieser Stelle auch noch mal auf den von Herrn Müller eigentlich schon ausführlich angesprochenen Fakt, dass es außer im Bundesland Berlin noch ein Artikel in der Landesverfassung ist. Ansonsten ist das in den Bundesländern, die Herr Saalfeld hier aufgezählt hat – ich will das nicht noch mal tun –, ausschließlich Inhalt der Geschäftsordnung. Und bei denen, die nicht öffentlich tagen, ist also Mecklenburg-Vorpommern das Bundesland, wo die Landesverfassung dies regelt. Bei allen anderen, inklusive des Bundestages, ist es in der Geschäftsordnung geregelt. Und das macht schon einen gewissen Unterschied.

Meine Damen und Herren, ich denke, ich habe es deutlich gemacht: Weder Demokratie noch Transparenz sind gefährdet, wenn die hier in Mecklenburg-Vorpommern bewährte Praxis fortgesetzt wird. Aus diesem Grund werden wir den Antrag der GRÜNEN ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Heinz Müller, SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.