Protokoll der Sitzung vom 13.11.2013

(Torsten Renz, CDU: Sprechen Sie jetzt von 2006?)

Nein, ich spreche jetzt von den jüngsten Gesprächen, die noch Frau Schavan mit den Kultusministern der Länder geführt hat, und Frau Wanka.

(Vincent Kokert, CDU: Da seid ihr ja fast unter euch. Also dann muss es ja vorwärtsgehen.)

Und der Bund hat stets deutlich gemacht, bisher jedenfalls, dass er nicht an einer Grundfinanzierung der Hochschulen interessiert ist, sondern die Ergänzung „Einrichtungen und Vorhaben“ darauf abzielt, dass der Bund das Interesse hat, einzelne Hochschulen, einzelne Hochschulen, Herr Renz, einzelne Hochschulen auf Dauer zu fördern, nämlich Bundesuniversitäten.

Und in der Tat hat die SPD-Fraktion, hat die SPD-Seite gesagt, diesen Weg werden wir nicht unterstützen. Wenn das Grundgesetz schon geändert wird, weil es aus nationalen Gründen sinnvoll ist, dann muss es sich so gestalten, dass alle Hochschulen in Deutschland etwas davon haben und der Förderkelch nicht erneut an MecklenburgVorpommern vorbeifährt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Genau so.)

Die Bundeskanzlerin hat bei ihrem Besuch in Greifswald ja wohlwollend angenommen – Sie werden sich erinnern –, dass ihre Bildungsministerin dafür gesorgt hat, dass auch Greifswald profitiert von der Exzellenzinitiative. Bekanntermaßen war das ein Irrtum. Und ich persönlich möchte, dass dieser Irrtum sich nicht wiederholt, sondern dass, wenn wir das Grundgesetz anfassen, jede Hochschule in diesem Lande etwas davon hat. Und ich möchte Ihnen kurz einmal den Forschungs- und Wissenschafts-...

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Ja, aber die Grundgesetzänderung, die Sie angesprochen hatten, zielte darauf eben nicht hin, und deswegen sind diese diplomatischen...

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Nein, es ist Fakt, das hat die Bundesebene uns gegenüber ja angekündigt.

(Torsten Renz, CDU: Nein, wir sprechen von 2006.)

Und insofern sind diese diplomatischen Formulierungen immer sehr schwierig und auch ernst zu nehmen.

Das Kernproblem, vor dem wir in der deutschen Wissenschaftslandschaft stehen, ist folgendes.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Herr Renz, das ist der entscheidende Punkt, auf den möchte ich jetzt mal zu sprechen kommen. Sie wissen, dass wir glücklicherweise für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen einen Pakt haben, der jährlich zu Steigerungsraten von fünf Prozent führt, zusammen mit dem Bund. Das Kernstück unserer Wissenschaftslandschaft sind aber die Hochschulen und die Hochschulen erhalten im Moment nur die Tarifentwicklung. Das Ergebnis davon ist, dass die außeruniversitären Forschungseinrichtungen immer bessere Bedingungen bieten können, immer bessere Forschung abliefern können, und unsere Hochschulen dramatisch ins Hintertreffen zu geraten drohen und die besten Hochschulprofessoren auch in außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gehen.

Bloß, meine Damen und Herren, wenn die Hochschulen das Kernstück des deutschen Wissenschaftssystems sind, dann müssen diese beiden Systeme so austariert werden, dass sie im Gleichschritt marschieren und nicht der eine den anderen abhängen kann. Das ist die stra- tegische Kernaufgabe einer Änderung des Grundgesetzes im Bereich der Hochschulen, dass zwischen den außeruniversitären Einrichtungen und den Hochschulen Gleichschritt bei der Finanzierung organisiert wird. Und das ist die Debatte,

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

das ist die Debatte, die auf Bundesebene stattfindet, Herr Renz, in den letzten Monaten. Und da hoffe ich, dass es mit dem Bund oder anderen Ländervertretern auch noch eine Einigung gibt im Hinblick auf diesen Punkt.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Ansonsten fährt der Förderzug wieder einmal an Mecklenburg-Vorpommern vorbei. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, Herr Renz.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 2 aufrufe, gestatten Sie mir noch den Hinweis: Auch wenn wir teilweise recht lebhaft diskutieren, bitte ich doch darum, unparlamentarische Zwischenrufe zu unterlassen, auch zwischen den Reihen. Das werde ich jetzt noch mal ankündigen und demnächst aber auch wieder entsprechend ahnden.

Jetzt rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezügen für die Jahre 2013, 2014 und 2015 in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/2113, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 6/2353. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auf Drucksache 6/2374 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezügen für die Jahre 2013, 2014 und 2015 in Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/2113 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 6/2353 –

Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE – Drucksache 6/2374 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Finanzausschusses Herr Torsten Koplin.

Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Landtagsdrucksache 6/2353 liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezüge für die Jahre 2013 bis 2015 vor.

Der Landtag hat den Gesetzentwurf auf der Drucksache des Landtages 6/2113 in seiner 47. Sitzung am 4. September dieses Jahres in Erster Lesung beraten und an den Finanzausschuss überwiesen. Hintergrund des Gesetzentwurfes ist die Tarifeinigung der Tarifparteien der Länder vom 9. März 2013. Danach erhalten die Tarifbeschäftigten der Länder zum Januar 2013 eine Erhöhung um 2,65 Prozent und zum Januar 2014 eine Erhöhung um 2,95 Prozent.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens war nunmehr die Frage zu klären, in welcher Form und Reichweite das Tarifergebnis für die Beamtinnen und Beamten in unserem Land übertragen werden könnte. Der Finanzausschuss hat hierzu auf Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE eine öffentliche Anhörung durchgeführt und insbesondere die verschiedenen Gewerkschaften angehört.

Insgesamt wurde der Gesetzentwurf von den Anzuhörenden unterschiedlich bewertet. Nach Einschätzung der GdP würden den Beamtinnen und Beamten durch die modifizierte Anpassung der Besoldung erneut Sonderopfer abverlangt. Der Beamtenbund machte auf die Gefahr der Abkopplung der Besoldung von der Einkommensentwicklung und die dadurch erschwerte Gewinnung von qualifizierten Nachwuchskräften aufmerksam.

Im Rahmen der Anhörung haben die Gewerkschaften die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen zur Anpassung der Bezüge für 2015 sowie die Revisionsklausel übereinstimmend als Präjudizierung abgelehnt. Der Bür

germeister der Hansestadt Wismar hingegen hat die auf drei Jahre gestreckte Anpassung als positiv bewertet, da diese für einen längeren Zeitraum Planungssicherheit herstelle.

Die Kritik der Gewerkschaften am Sockelbetrag von 25 Euro war im Wesentlichen darin begründet, dass diese soziale Komponente nicht bereits in den Tarifverhandlungen, sondern erst im Wege dieses Gesetzentwurfes eingebracht wurde. Der DGB Nord hat gar eine Spaltung der Einheitsgewerkschaften, bestehend aus Beschäftigten und Beamten, durch deren Ungleichbehandlung befürchtet.

Im Rahmen der Anhörung akzeptierte der DGB den Finanzrahmen, den die Landesregierung für 2014 und 2015 in den Doppelhaushalt eingestellt hat. In diesem Zusammenhang wurde ein Kompromiss vorgeschlagen, wonach die Bezüge, wenn nicht zeitgleich, so zumindest in 2014 wirkungsgleich steigen sollen. Auch sollte das Gesetz nicht für 2015 gelten. Darüber hinaus plädierte der DGB Nord, wie andere Anzuhörende auch, für eine 30-Tage-Urlaubsregelung für Beamtinnen und Beamte.

Aus Sicht von Nordmetall sei eine modifizierte Anpassung der Besoldung hingegen unumgänglich, um sicherstellen zu können, dass die Besoldungs- und Versorgungsanpassung wirtschaftlich tragbar bleibe. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar beurteilte die Besoldungsanpassung als sinnvoll und angemessen. An der mündlichen Anhörung konnte er nicht teilnehmen. Alle diejenigen, die im Rahmen der mündlichen Anhörung vortrugen, lehnten den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form ab.

In Auswertung der öffentlichen Anhörung hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt 13 Änderungen am Gesetzentwurf beantragt. Zudem haben die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN je einen Entschließungsantrag eingebracht. All diese Anträge wurden mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

In seiner Beschlussempfehlung empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss nunmehr, den vorliegenden Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Die Beschlussempfehlung wurde in Abwesenheit der Fraktion der NPD mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mehrheitlich angenommen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Gundlack.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der öffentliche Dienst in Mecklenburg-Vorpommern, die Beamtinnen und Beamten, für die wir hier alle Verantwortung tragen, ist weit mehr als nur ein Kostenfaktor. Sie sind das Rückgrat unseres handlungsfähigen Staates. Sie leisten wertvolle Arbeit und Beiträge für das Wohlergehen und den Fortgang unseres Landes.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!)

Die SPD-Fraktion wird der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses folgen und dem vorliegenden Gesetzentwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezügen für die Jahre 2013, 2014 und 2015 in Mecklenburg-Vorpommern und damit der unveränderten Fassung zustimmen.

Der Finanzausschuss hat sich in mehreren Beratungen inklusive einer Anhörung mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 6/2113 intensiv befasst. Die Beratung des Gesetzentwurfes war von einer breiten Berichterstattung in den Medien, durch Protestaktionen und vielfältige andere Aktionen begleitet. Aber es fanden nicht nur Gespräche mit den Gewerkschaften als Interessenvertretern statt, sondern auch unabhängig davon gab es viele direkte Gespräche mit Beamtinnen und Beamten vor Ort. Und hier hat sich einmal mehr gezeigt, dass diese sehr offenen Gespräche wesentlich sachlicher und verantwortungsvoller waren.

Und, meine Damen und Herren, es gibt hier kein Sonderopfer der Beamtinnen und Beamten. Wer bereit ist, sich die Zahlen genau anzuschauen, wird dies auch erkennen, denn die Beamtinnen und Beamten bekommen einen höheren Nettobetrag, fallen hierbei doch keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Auch der anteilige Beitrag zur Krankenversicherung erhöht sich durch diese Besoldungsanpassung nicht automatisch. Den Beamtinnen und Beamten in unserem Land wird folglich nichts weggenommen, wie Sie das so oft sagen, sie bekommen ein Plus ins Portemonnaie. Ich halte deswegen auch die Reaktionen des Beamtenbundes und der Gewerkschaft der Polizei für völlig überzogen, sei es die Darstellung in den Medien oder in der bereits angesprochenen Anhörung.

Natürlich kann man auch alles kaputtreden wollen. Ich verstehe auch den Unmut der Gewerkschaftsfunktionäre. Ich nehme aber auch die Haushaltskonsolidierung sehr ernst und bin mir meiner Verantwortung künftigen Generationen gegenüber sehr wohl bewusst. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, alle Beamten bekommen mehr, alle verzeichnen ein Plus und niemand hat weniger Geld. Die Anpassung 2013 mit 2 Prozent Erhöhung plus einen Sockelbetrag von 25 Euro ist deutlich über der Inflationsrate, die im Mittelwert 2013 bisher 1,15 Prozent beträgt.

Eine zeitliche Verschiebung der Besoldungserhöhung ist nichts Neues, auch wenn sie selten in MecklenburgVorpommern gebraucht wurde. Andere Bundesländer haben sehr unterschiedliche Beschlüsse für ihre Beamtinnen und Beamten gefasst. Zum Beispiel werden Deckelungen und zeitliche Verschiebungen vorgesehen oder sie streichen Stellen im Umfang der jeweiligen Erhöhung. Wir in Mecklenburg-Vorpommern setzen ein gutes Signal für eine angemessene Besoldungsan- passung. Es wird durch diese Besoldungsanpassung auch keine Abwanderung von gut ausgebildeten MitarbeiterInnen in die Privatwirtschaft geben. Auch werden die Nachwuchskräfte nicht fluchtartig das Land verlassen und in anderen Bundesländern anfangen.

Wer so argumentiert, muss sich klar fragen lassen, welche Interessen er in Wirklichkeit vertritt, denn so attraktiv wird dort auch nicht bezahlt, von den Lebenshaltungskosten, zum Beispiel in Hamburg, ganz zu schweigen. Unser Besoldungsniveau liegt im bundesweiten Vergleich