Protokoll der Sitzung vom 15.11.2013

Ja. Wissen Sie, wer Erfahrung mit Rohr hat?

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Rostock.)

Fragen Sie mal die Rohrmäher oder die Rohrmacher auf der Insel Rügen, wie es vor 1990 war und nach 1990!

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Also ich möchte jetzt nicht in eine Diskussion mit Ihnen eintreten, die weit von diesem Thema entfernt ist. Das können wir intern mal machen, aber ich denke, das ist ein Thema, über das wir auch in diesem Zusammenhang mal diskutieren sollten. Insgesamt bin ich der Meinung …

(Minister Dr. Till Backhaus: Die Rabenvögel.)

Ja, Herr Dr. Backhaus, wir wollen uns jetzt nicht auf das Niveau herablassen. Lassen Sie uns zu diesem Thema weiterreden!

Meine Vorredner haben ausführlich über die Afrikanische Schweinepest gesprochen, sodass ich das eigentlich sehr, sehr kurz machen kann. Es wurde über die Sensibilisierung der Menschen gesprochen. Es wurde darüber gesprochen, dass die Jägerschaft darüber informiert werden muss, was ja schon getan worden ist in Ludwigslust.

Ich möchte Sie bitten, dem Antrag, unserem Antrag zuzustimmen mit dem Änderungsantrag der Fraktion der LINKEN. – Danke Ihnen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2378 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2378 einstimmig angenommen.

Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/2349 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/2349 mit den soeben beschlossenen Änderungen einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, auf Drucksache 6/2270 liegt Ihnen ein Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thema „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes“ vor. Dieser Gesetzentwurf wurde seitens der Landesregierung fristgerecht bereits am 07.10.2013 dem Landtag zugeleitet. Aufgrund eines Versehens des Parlamentssekretariates ist diese Vorlage nicht in die vorläufige Tagesordnung der Novembersitzungswoche aufgenommen worden. Hierüber sind die Fraktionen bereits informiert worden. Aufgrund der Dringlichkeit in Bezug auf das Inkrafttreten des Gesetzentwurfes soll die

Tagesordnung nunmehr um diese Vorlage erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht?

(Heinz Müller, SPD: Brauchen wir nicht mehr, alles gesagt.)

Das ist nicht der Fall.

Dann frage ich: Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage einstimmig zugestimmt worden.

Wir werden diese Vorlage als Zusatztagesordnungspunkt am Ende der heutigen Sitzung behandeln. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Ostdeutsche Interessen durchsetzen – Wohnungswirtschaft von den Altschulden entlasten, Drucksache 6/2335.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Ostdeutsche Interessen durchsetzen – Wohnungswirtschaft von den Altschulden entlasten – Drucksache 6/2335 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete und Vizepräsidentin Frau Lück.

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor fast dreieinhalb Jahren befasste sich der Landtag letztmalig auf Antrag meiner Fraktion mit der Altschuldenproblematik

(Rainer Albrecht, SPD: Nee, nee.)

ostdeutscher Wohnungsunternehmen.

(Rainer Albrecht, SPD: Im Juni dieses Jahres.)

Seinerzeit konfrontierte uns –

(Rainer Albrecht, SPD: Das ist noch gar nicht so lange her.)

und darum geht es mir, Herr Abgeordneter Albrecht –, seinerzeit konfrontierte uns der zuständige Minister Volker Schlotmann mit der gerade bekannt gewordenen Hiobsbotschaft, dass der Bund mit seinem Sparpaket die Städtebauförderung und die energetische Sanierung halbieren will. Damit trat der Antragsinhalt sozusagen in den Hintergrund.

Zu einer Halbierung auf 305 Millionen Euro kam es nicht. Bundesbauminister Peter Ramsauer und die Union feierten, dass eine Aufstockung um 150 Millionen Euro gelang.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Seitdem stehen jährlich 455 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen für die Städtebauförderung bereit. Das ist aber, das wissen Sie genauso wie ich, viel zu wenig. Mindestens 700 Millionen müssten es sein. Aber das nur am Rande. Die Altschuldenfrage ist weiter offen, außer einem Gutachten hat sich nichts getan.

Im Februar 2011 verlangten die ostdeutschen Länder von Bundesbauminister Peter Ramsauer eine klare Positionierung zu einer Anschlussregelung zur Altschuldenhilfe. Wenigstens bis 2016 der Programmlaufzeit für den Stadt- umbau sollte Planungssicherheit erreicht werden. Doch sie erhielten eine Abfuhr. Der Bundesbauminister stellte klar, dass er angesichts der Haushaltskonsolidierungsvorgaben die Priorität bei der Finanzierung der Städtebauförderung nicht bei der Altschuldenentlastung sieht.

Mehrmals wurde das Thema Altschulden im Bundestag aufgerufen, zuletzt am 6. Juni 2013 auf Antrag der Linksfraktion. Aber die schwarz-gelbe Bundesregierung blieb stur. Auch eine Verlängerung bis 2016 kam nicht zustande. Nicht von ungefähr gab Axel Gedaschko, Präsident des GdW, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, anlässlich des Tages der Deutschen Einheit am 3. Oktober dieses Jahres eine Erklärung ab, und ich zitiere:

„Auch im Jahr 23 nach der Wiedervereinigung bleibt der Umgang mit dem Leerstand von Wohnungen eine zentrale Aufgabe für die ostdeutschen Bundesländer. Wir gehen davon aus, dass sich der Wohnungsleerbestand bis zum Jahr 2030 auf über 1,2 Millionen Wohnungen nahezu verdoppelt, wenn jetzt nicht gehandelt wird. Das ist einerseits die Folge der demografischen Entwicklung in den ostdeutschen Bundesländern. Andererseits liegt das am Auslaufen der Altschuldenhilferegelung zum Ende des Jahres 2013. Wird keine Anschlussregelung gefunden, bleiben künftig Wohnungsunternehmen, die sich am Rückbau beteiligen und ihre Wohnungsbestände abreißen, auf ihren Altschulden sitzen. Dies ist kein Anreiz, um sich auch weiterhin am Rückbau zu beteiligen“, Zitatende.

Nach dem Zensus 2011 liegt in Mecklenburg-Vorpom- mern die Leerstandsquote nur bei 6,3 Prozent,

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Von was reden Sie jetzt?)

aber bis 2030 wird ein Rückgang der Haushalte um 80.000 erwartet,

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

damit auch ein Rückgang natürlich der Wohnungsnachfrage. Fakt ist, der Leerstand nimmt in weiten Landesteilen zu, ein weiterer Rückbau von Wohnungen ist unausweichlich. Und das ist die Logik, die dahintersteckt, auch wenn ich in Rostock gerade das Gegenteil erlebe. Dort finden Betriebe keine Arbeitskräfte, weil die keine Wohnungen finden. Und – da werden Sie mir recht geben, Herr Kollege Albrecht und auch Kollege Mucha –,

(Rainer Albrecht, SPD: An den Rand ziehen die Leute.)

das haben wir ja vergangene Woche gerade in der Agentur für Arbeit gehört, dass das Fakt ist und dass die Firmen Probleme haben damit.

Wir haben nun einmal eine sehr unterschiedliche Wohnungsmarktsituation in Mecklenburg-Vorpommern, aber es geht nicht nur um den Stadtumbau. 23 Jahre nach der Wende baden kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen der neuen Bundesländer die Folgen einer politischen Willkürentscheidung immer noch aus.

(Egbert Liskow, CDU: Welche meinen Sie denn? Die der Sozialisten?)

Noch einmal kurz die Fakten, und diese Fakten nenne ich, weil sie gerade auch für die, die erst zwei Jahre hier im Landtag sind, vielleicht neu sind:

(Zuruf von Minister Harry Glawe)

Investitionsmittel aus dem Wohnungsbauprogramm der DDR, die den Wohnungsunternehmen als reine Verrechnungsgrößen zugeordnet waren, wurden 1990 einfach zu Krediten zu marktüblichen Bedingungen umgedeutet. Die ostdeutschen Wohnungsunternehmen wurden damit zu Schuldnern, ganz ohne ihr eigenes Zutun. Für die Banken ist es seitdem ein lohnendes Geschäft bis heute. Sie kassieren seit 23 Jahren Zins und Tilgung. Niemand konnte 1990 auch nur ahnen, dass die Entwicklung von damaliger Wohnungsnot zum Wohnungsüberhang führt und dass es nicht gelingt, die Altschulden durch Mieteinnahmen zu tilgen.

Mit dem Inkrafttreten des Altschuldenhilfe-Gesetzes im Jahre 1994 erfolgte auf Antrag eine Kappung der Altschulden auf 150 DM je Quadratmeter Wohnfläche. Weil der Leerstand zunahm und Wohnungsunternehmen in ihrer Existenz gefährdet waren, wurde im Jahre 2000 eine Härtefallregelung eingeführt. Danach werden Unternehmen bei Abriss die Altschulden gestrichen, wenn sie bis Ende 2003 einen Antrag stellten, mehr als 15 Prozent Leerstand aufwiesen und vor der Insolvenz standen. Diese Abrissfrist endete dann dieses Jahr, also Ende des Jahres läuft das aus, diese Regelung.

Die Crux: Altschuldenhilfe nach der Härtefallregelung wurde in Mecklenburg-Vorpommern nur 27 von 150 kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen bewilligt. Und nur etwa die Hälfte aller im Rahmen des Stadtumbaus rückgebauten Wohnungen wurden von den 27 sogenannten 6a-Unternehmen abgerissen. Das heißt, trotz Abriss oder auch bei Leerstand bleiben die Altschulden.