in Ihren ersten Ausführungen mit den Worten bewertet – ich habe das mitgeschrieben extra auf einer hellro- ten Karteikarte, hellrot –: Erbärmliches Ergebnis setzt Schwarz-Gelb fort. Rückfall in alte Zeiten. Gegenseitige Blockade. Und in der zweiten Rede, die Sie hier gehalten haben, hieß es, alles bleibt beim Alten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir, dass ich diese Äußerungen einmal mit der Wahrheit konfrontiere, und zwar an einem Teilaspekt dieses Koalitionsvertrages, nämlich dem Bereich Kommunales.
Das ist beim Ministerpräsidenten kurz angeklungen, bei Herrn Kokert ist es kurz angeklungen, der Innenminister ist schon darauf eingegangen, aber ich will dies noch ein wenig vertiefen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Erste, was in diesem Bereich Kommunales herausragt, ist die Übernahme der Kosten der Eingliederungshilfe für Behinderte durch den Bund. Und wenn wir uns über Kommunalfinanzen unterhalten und eine fachlich fundierte Diskussion führen, dann ist diese Diskussion inzwischen immer auch eine Diskussion, die nicht bei der Ebene der Einnahmen stehen bleibt, sondern die vor allem auch die Ausgaben der Kommunen in den Blick nimmt, und hier verspricht dieser Koalitionsvertrag etwas, was genau dies umsetzt. Er entlastet nämlich, wenn er denn in Gesetzgebung umgesetzt ist, die Kommunen auf der Ausgabenseite ganz massiv, und zwar um 5 Milliarden Euro jährlich.
Und meine Damen und Herren, diese 5 Milliarden Euro, die sollten wir vielleicht einmal von ihrer Größenordnung her versuchen einzuordnen. Wir haben bislang keine Regionalisierung, also Herunterbrechung, wie viel dies für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet. Ich will deshalb eine Grobabschätzung vornehmen und einfach mal sagen, wir haben etwa zwei Prozent der Bevölkerung in Deutschland, dann werden wir vielleicht auch zu zwei Prozent von dieser Übernahme von Kosten profitieren. Dann wären dies – wie gesagt, überschlägig gerechnet – 100 Millionen Euro für unsere Kommunen Jahr für Jahr.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist ja nix. – Zurufe von Vincent Kokert, CDU, und Torsten Renz, CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf das mal vorwegnehmen, wir werden im nächsten Tagesordnungspunkt über das Finanzausgleichsgesetz reden und Sie werden feststellen, dass wir uns dort im Kern insbesondere um Übernahme von Kosten im Bereich der übertragenen Aufgaben streiten und dass es dabei um 36 Millionen Euro jährlich geht. Das ist unser Streit auf der Landesebene, heftig ausgetragen – 36 Millio- nen Euro, und hier würde, abgeschätzt, eine Entlastung von 100 Millionen Euro jährlich auf uns zukommen. Ich glaube, schon dieser Vergleich macht deutlich, wie wichtig es ist, dass diese Entlastung für unsere Kommunen kommt, und wie viel wir hier tatsächlich an Entlastung hätten.
erbärmliches Ergebnis, alles bleibt beim Alten – nein, keineswegs. Das kann sich sehen lassen, das ist hervorragend. Und wenn ich vorhin so formuliert habe, „wenn das dann in Gesetz umgesetzt ist“, das wird etwas dauern, das wissen wir, aber wir haben für die Zwischenzeit eine Zwischenlösung, die uns immerhin um 1 Milliarde jährlich entlastet, und auch das ist echtes Geld.
Wenn wir weitergucken: Wir haben in diesem Koalitionsvertrag eine Garantie der Gewerbesteuer. Und wenn
man dann sagt, das ist doch alles nur das, was wir bei Schwarz-Gelb schon hatten, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wissen alle, wie sehr die steuersenkungsfanatisierte FDP versucht hat, die Gewerbesteuer als eine der wesentlichen Säulen der Kommunalfinan- zen zu zerstören. Wir haben jetzt in diesem Koalitionsvertrag – einem Koalitionsvertrag von zwei Parteien oder, wenn man genau ist, drei Parteien, die wirklich Kommunalparteien sind im besten Sinne des Wortes –, wir haben jetzt eine Garantie der Gewerbesteuer und ich denke, das ist für die Kommunen viel wert.
Wir werden, der Innenminister hat es bereits gesagt, keine Behinderungen von kommunaler Zusammenarbeit insbesondere durch steuerliche Regelungen haben. Damit setzt dieser Koalitionsvertrag etwas um, was wir in diesem Landtag, übrigens mit den Stimmen aller demokratischen Fraktionen, gefordert haben, und das ist gut so.
Und wenn wir weitergucken in die kommunale Diskussion, dann wissen wir, dass eine weitere wichtige Säule unserer kommunalen Finanzausstattung, die Grundsteuer, von ihren rechtlichen Regelungen her ein ziemlich angestaubtes Instrument ist und dass wir hier dringend eine Modernisierung benötigen. Natürlich können wir im Moment noch nicht im Detail sagen, wie diese Modernisierung aussieht, aber wir haben in diesem Koalitionsvertrag eine Festschreibung, dass es eine solche Modernisierung der Grundsteuer gibt.
Herr Holter, wie können Sie dann zu einer Einschätzung kommen, es bleibt alles beim Alten? Haben Sie den Vertrag nicht gelesen oder haben Sie ihn nicht lesen wollen?
Und ein Letztes, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Aufstockung der Städtebauförderung um 600 Millionen Euro: Ich glaube, wir haben mit Städtebaufördermitteln in diesem Land in den letzten Jahren sehr viel Gutes erreicht. Damit sind unsere großen und mittleren Städte sehr viel schöner, sehr viel ansehnlicher geworden. Wir brauchen dieses Instrument weiterhin und wenn dieses Instrument nicht nur erhalten wird, sondern wenn es finanziell ausgebaut wird, dann ist das etwas sehr Gutes für unsere Städte und Gemeinden.
Aus der kommunalen Sicht, denke ich, bringt dieser Koalitionsvertrag sehr viel Gutes und wir sollten dieses auch sehen, wir sollten dieses auch würdigen.
Wir sollten wenigstens die Kraft haben, Herr Holter, hier zu einem ausgewogenen Ergebnis zu kommen und zu einer objektiven Betrachtung.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Än- derung des Finanzausgleichsgesetzes MecklenburgVorpommern, auf Drucksache 6/2210, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 6/2434. Hierzu liegen Ihnen zwei Änderungsanträge auf den Drucksachen 6/2455 und 6/2456 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/2210 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Innenausschusses Herr Marc Reinhardt. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In seiner 50. Sitzung am 9. Oktober 2013 hat der Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes – auf der eben genannten Drucksache in Erster Lesung beraten und federführend an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss und den Bildungsausschuss überwiesen.
Der Innenausschuss hat sich in der anschließenden Beratung darauf verständigt, am 7. November 2013 eine Beratung mit den kommunalen Landesverbänden durchzuführen. In dieser Sitzung haben die kommunalen Landesverbände insbesondere angemahnt, den Kommunen eine aufgabengerechte und auskömmliche Finanzausstattung zur Verfügung zu stellen und eine Neuausrichtung des FAG bis 2016 zu erreichen.
Der Landkreistag hat erklärt, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zu weiteren massiven Verschlechterungen der Finanzausstattung der Landkreise führe. Dies resultiere aus der vorgesehenen Verschiebung der Teilschlüsselmassen sowie insbesondere aus den nicht ausfinanzierten Kostensteigerungen im Bereich des übertragenen Wirkungskreises, so der Landkreistag. Auch der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern kritisierte insbesondere die Erhöhung der Kosten für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Darin sehen beide Landesverbände eine wesentliche Änderung im Finanzausgleichssystem.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Regelungen des FAG anzupassen, die immer wieder hinsichtlich ihrer Verteilungswirkung und Angemessenheit zu prüfen sind. So standen nunmehr unter anderem die Verteilung der Finanzzuweisungen zwischen Land und Kommunen, die Verteilung der Teilschlüsselmasse und der Zuweisungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises auf dem Prüfstand.
Das Innenministerium hat sich der Kritik der kommuna- len Landesverbände gestellt und zu einzelnen Kritik- punkten ausgeführt. Das Innenministerium hat im Rahmen dessen betont, dass mit dem vorgelegten Entwurf nur die notwendigen Anpassungen vorgenommen wurden. Eine grundsätzliche Änderung der Finanzverteilung erfolge nicht. Der FAG-Beirat habe jedoch die Erstellung eines umfassenden Gutachtens zur Überprüfung des vertikalen und horizontalen Finanzausgleiches beschlossen. Grundsätzliche Fragen der Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen sowie zwischen den Kommunen sollen dann gutachterlich überprüft werden.
Das Innenministerium hat weiterhin erklärt, dass gemäß dem Beschluss des FAG-Beirates bezüglich der Überprüfung der Verteilung der Finanzausgleichsmasse für die Jahre 2014 bis 2016 die kommunale Beteiligungsquote von 33,99 Prozent bestehen bleibe. Die Überprüfung der Verteilung der Teilschlüsselmasse nach Paragraf 11 Absatz 2 Satz 3 FAG habe aufgrund der gestiegenen Steuerkraft und der Einwohnerverluste der kreisangehörigen Gemeinden eine moderate Veränderung der prozentualen Anteile an der Schlüsselmasse für die kreisangehörigen Gemeinden, die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte und die Landkreise um jeweils weniger als einen Prozentpunkt ergeben.
Die Überprüfung der Verteilung der Zuweisungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und der unteren staatlichen Verwaltungsbehörden nach Paragraf 15 Absatz 5 FAG habe eine Kostensteigerung um insgesamt 36,3 Millionen Euro von 207 auf 243,3 Millionen Euro ergeben. Die von kommunaler Seite an dieser Verfahrensweise geäußerte Kritik sei ebenfalls zurückzuweisen, erklärte das Innenministerium. Es liege weder ein Verstoß gegen das strikte Konnexitätsprinzip vor, noch sei die Umschichtung verfassungsrechtlich bedenklich. Eine entsprechende Anhebung der Finanzausgleichsmasse aus dem Landeshaushalt sei abzulehnen.
Erstens finde das strikte Konnexitätsprinzip bei den Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises nach Paragraf 15 keine Anwendung, da diese Aufgaben bereits vor der Einführung des Konnexitätsprinzips in der Landesverfassung im Jahre 2000 übertragen worden seien. Zweitens seien bei der Überprüfung der Finanzvertei- lung zwischen Land und Kommunen nach Paragraf 7 Absatz 3 FAG auch diese Ausgaben für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises mit enthalten, da sämtliche Ausgaben und Aufgaben der Kommunen in die Überprüfung einbezogen würden, sodass sich bei einer Neuberechnung keine Ansprüche der Kommunen auf eine Erhöhung der Beteiligungsquote ableiten lassen, erklärte das Innenministerium.
Die Kritik, die Landkreise würden aufgrund der neuen Verteilungsregelungen nach Paragraf 11 Absatz 2 und Paragraf 15 FAG erhebliche Verluste erleiden, da sie
über die Kreisumlage von den kreisangehörigen Gemeinden zu finanzieren seien, sei nicht richtig, erklärte das Innenministerium. Ein Vergleich der Zuweisungssumme des Jahres 2013 mit der aufgrund des Änderungsgesetzes zu erwartenden Zuweisung im Jahr 2014 ergebe einen Zuweisungsgewinn von plus 331.307 Euro für alle Landkreise. Da jedoch die Schlüsselzuweisung insgesamt im Jahr 2013 aufgrund der vorzeitigen Auskehrung eines positiven Abrechnungsbetrages in Höhe von 55 Millionen Euro höher ausgefallen sei, reduziere sich die Schlüsselmasse im Jahr 2014, erklärte das Innenministerium.
Schlussendlich betonte das Innenministerium, dass das FAG-Änderungsgesetz in der vorliegenden Fassung nicht in Kraft treten würde, hätten die Landkreise im Jahr 2014 einen Zuweisungsverlust von insgesamt 15,4 Millio- nen Euro zu erwarten. Mit der neuen Verteilungsregelung wird dieser Zuweisungsverlust ausgeglichen.
Der Bildungsausschuss hat für seinen Zuständigkeitsbereich die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen. Der Finanzausschuss hat in seiner Stellungnahme eine Änderung vorgeschlagen, weil das Land voraussichtlich Anfang 2014 Gewerbesteuereinnahmen aus gemeindefreien Gebieten in Küstengewässern und dem Festlandsockel der Ostsee erzielen wird. Es gehe um die Einbeziehung der Gewerbesteueranteile. Diese Empfehlung hat sich der Innenausschuss zu eigen gemacht und mehrheitlich befürwortet.
Nach einer intensiven Debatte mit den kommunalen Landesverbänden und der ausführlichen Erwiderung des Innenministeriums hat der Innenausschuss den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 28. November 2013 abschließend beraten und dem Gesetzentwurf mit der gerade beschriebenen Änderung zugestimmt. Dazu hat er Ihnen auf Drucksache 6/2434 seine Beschlussempfehlung und seinen Bericht vorgelegt.
Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE sowie jeweils ein Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konnten keine Mehrheit im Ausschuss finden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Innenausschuss empfiehlt Ihnen im Ergebnis mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf der Drucksache 6/2210 in der von ihm geänderten Fassung und im Übrigen unverändert anzunehmen. Ich bitte um Ihre Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.