Wir müssen also unterscheiden zwischen Kolleginnen und Kollegen, die schon seit vielen Jahren im Schuldienst sind, und denen, die entweder ganz kurz dabei sind oder neu hinzukommen. Und deswegen unterstütze ich ausdrücklich die Änderung, die die Koalitionsfraktionen eingebracht haben, weil dort dieser Unterschied berücksichtigt ist, indem abgehoben wird darauf, dass Qualifikationen grundsätzlich zu erfolgen haben bei neuen Lehrkräften, die hinzukommen.
mit diesem Gesetz und der entsprechenden Verordnung, zu der wir verpflichtet sind mit diesem Gesetz, genau dies beinhalten wird, dass das eher ein Regelfall sein
wird, wenn jemand neu eingestellt wird, dass er auch entsprechende Qualifikationsprogramme zu absolvieren hat.
An diesen Konzepten arbeitet im Moment das IQ M-V. Wir werden daran selbstverständlich das ZLB beteiligen. Im 50-Millionen-Paket gibt es dafür 1 Million Euro.
Das kommt darauf an, wie man sie gestaltet, Frau Oldenburg. Und ich habe einen ganz einfachen Vorschlag: Der Bund stellt uns ja Mittel aus dem Qualitätspakt Lehrerbildung zur Verfügung, das sind 800.000 Euro im Jahr. Ich gehe davon aus, in Ihrem Einverständnis zu handeln, wenn ich mit den Hochschulen darüber spreche, wie ein Teil dieses Geldes eben auch so ausgegeben werden kann, dass man in diesem Bereich angemessene Programme auf den Weg bringt.
Sie haben genickt, das finde ich gut. Ich würde mich nämlich auch freuen, wenn sich die Hochschulen an der Stelle beteiligen
und etwas Geld mitbringen, sodass wir dann gemeinsam versuchen, solche Dinge auf den Weg zu bringen.
Insofern, Frau Oldenburg, haben diese Regelungen, die wir dort vorsehen, einen gewissen Spielraum. Da haben Sie ja recht, Frau Oldenburg. Diese haben einen gewissen Spielraum, die Regelungen. Und diesen Spielraum haben sie deshalb, weil wir eine so breite Palette in der Realität haben, dass man jeder Einzelfestlegung wieder nicht gerecht wird. Das muss man oder, glaube ich, kann man jedenfalls anerkennen, dass das bei uns im Lande so ist, dass es sehr schräge und komische Fälle gibt. Und deswegen gibt es eine relativ breite Formulierung oder interpretationsfähige Formulierung, die aber einen Korridor vorgibt und durch ein Ausbildungskonzept und eine Verordnung konkretisiert wird.
Und, Frau Oldenburg, es gibt jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder Sie unterstellen, dass eine solche flexible Regelung bewusst deshalb geschaffen ist, um Qualitätsstandards zu unterlaufen, um alles noch schlechter zu machen, als es hier und da ist, oder man kann das so interpretieren, dass es erstmals den gesetzlichen Auftrag gibt, hier entsprechend wirksam zu werden und Mittel bereitzustellen, etwas auf den Weg zu bringen im Rahmen eines Konzeptes und einer Verordnung.
Ich gehe davon aus – das ist ja deutlich geworden –, dass Sie eher der ersten Interpretation zuneigen, und ich vermute, ich werde Sie auch nicht davon überzeugen können, dass die zweite angemessener ist. Die Koalitionsfraktionen neigen eher der zweiten Interpretation zu und ich auch. Am Ende werden wir ja sehen, ob die Regierung dem Parlament etwas vorlegen wird, was weit über das hinausgehen wird, was bisher üblich ist oder nicht. Und wenn das der Fall ist, dass wir also qualitativ weit über das hinausgehen, was wir bisher hatten, dann, glaube ich, haben wir einen vernünftigen Schritt getan,
um die Qualität der Lehrerbildung und des Lehrerbeschäftigungssystems in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja schon wie bei der Ersten Lesung: Es hat sich relativ schnell herauskristallisiert, wo die zentralen Unterschiede in den Auffassungen liegen.
Der Minister hat es gesagt, der eigentliche Grund ist der KMK-Beschluss und die bundesweiten Anerkennungsregelungen, deshalb brauche ich das zu Beginn nicht weiter auszuführen. Und er hat dann auch ausgeführt, dass wir weitere Änderungen in diesem Zusammenhang vorgenommen haben, was wir sonst wahrscheinlich nicht gemacht hätten. Ich will noch mal kurz ein paar nennen, so die Möglichkeit zum Erwerb einer Lehrbefähigung durch Bewährung, also wenn man Berufserfahrung hat. Zum Thema Seiteneinsteiger komme ich nachher noch mal, das ist ja eines der zentralen Themen hier heute.
Auch hat heute, glaube ich, noch keiner gesagt, die Verpflichtung von Schulen und Lehrkräften zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst – das war ja bisher nicht im Leh- rerbildungsgesetz verankert –, das wollen wir jetzt tun. Über das IQ M-V wurde schon gesprochen. Auch da gibt es eine Präzisierung der Aufgabenbeschreibung in diesem Gesetz. Was mir auch wichtig erscheint, glaube ich, das sehen auch alle ein, ist die Flexibilisierung der Einstellungstermine. Wir sind vor Jahren auf einen zurückgegangen, das hat sich als wenig praktikabel erwiesen, und wir sagen, wir gehen jetzt wieder auf ein, zwei Einstellungstermine, einmal zum Schuljahresbeginn und auch zum Halbjahr. Ich denke, das ist, wenn man immer wieder Lehrernachwuchs gewinnen will, eine richtige Maßnahme.
Und es gibt dann noch ein paar Änderungen, die wir durch den Koalitionsantrag vorschlagen, Frau Oldenburg ist ja auch schon darauf eingegangen, einmal die Präzisierung der Lehrerbedarfsplanung. Ursprünglich stand drin, alle zwei Jahre, dann im Gesetzentwurf stand drin, einmal in der Legislaturperiode, und wir fügen jetzt ein, einmal mindestens alle fünf Jahre. Das halte ich auch für sachgerecht, dass alle fünf Jahre so eine fächerspe- zifische und lehrkraftspezifische Lehrerbedarfsplanung vorgelegt wird.
Ich denke, das ist dann über einen längeren Zeitraum von fast 20 Jahren, das lässt sich durchaus bewerkstelligen und ist auch sinnvoll. So eine Lehrerbedarfsplanung, davon konnten wir uns ja überzeugen, auch im Ausschuss, macht man ja nicht an einem Tag. Das hat eine Datenerhebung, eine Auswertung sowie Zusammenstellung von mehreren Monaten zur Folge. Und insofern halte ich das für angemessen, dass man sagt, man macht das mindestens alle fünf Jahre.
„Mindestens“ heißt ja nicht, dass man es nicht auch öfter machen kann, wenn es besondere Umstände gibt, wie zum Beispiel, könnte ich mir vorstellen, eine umfassende
Schulgesetzänderung. Wenn wir irgendwas an den Fächern in den Schulen gravierend ändern, dann muss man natürlich auch die Lehrerbedarfsplanung anpacken. Es gibt da noch sehr viel und es ist am Ende das große Thema Seiteneinsteiger, oft bei Berufsschullehrern, wo wir auch wollen, dass Meister oder vergleichbar Qualifizierte nach einer Eingangsprüfung dann ein Studium zum Berufsschullehrer ergreifen können.
Ich denke, das ist gerade auch an Berufsschulen sehr wichtig, wo wir jetzt schon einen großen Fachlehrermangel haben. Insofern glaube ich, dass das hier vernünftig ist. Wir können über die Seiteneinsteiger, auch deren Qualifizierung, Frau Oldenburg, sehr lange diskutieren, wir tun das ja auch sehr intensiv, aber solange mir niemand eine bessere Alternative benennen kann, wie wir das Problem dann anders lösen können: Wo kriegen wir denn ein paar Tausend Lehrer her?
Ja, Herrn Renz meine ich damit auch. Der kann nachher selbst noch etwas dazu sagen, obwohl, das ist ja eher die Froschperspektive, wenn hier ständig Lehrer sprechen. Ich sehe das eher etwas pragmatisch.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist beleidigend. Aber natürlich ist das beleidigend. Das sollten Sie unterlassen, Herr Reinhardt!)
Es ist am Ende so, ich glaube, dass wir in diesem Gesetz, das die Qualifizierung betrifft, Frau Oldenburg, nicht jeden Einzelfall lösen können.
Und es ist gerade bei dem, was Seiteneinsteiger betrifft, wirklich jeder Einzelfall speziell. Deshalb halte ich die Regelung, wie wir sie in diesem Gesetz getroffen haben, dass wir uns tatsächlich jeden Einzelfall angucken und das ein Stück weit in die Verantwortung der Schulleitung
stellen, wie weit dort Qualifizierungsmaßnahmen notwendig sind, für sachgerecht und auch für vernünftig. Deshalb, glaube ich, kommen wir mit diesem Gesetz gut zurecht und ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits in der letzten Lesung führte ich aus, dass die Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen hier keinen Grund haben, sich für den vorliegenden Gesetzentwurf zu feiern, denn besonders die in dem Gesetz vorgesehene Lehrbefähigung durch Bewährung ist Folge Ihres politischen Handelns, wobei an dieser Stelle sich auch die SED eher mit angesprochen fühlen dürfte. Wer, wenn nicht Sie, hat denn zu verantworten, dass uns ein Lehrermangel katastrophalen Ausmaßes ins Haus
Statt für die versprochenen blühenden Landschaften haben Sie für Abwanderung, Geburtenrückgang und für die Vergreisung dieses Landes mit all ihren Folgen gesorgt.