Dies ist ein besonderer, hervorzuhebender Punkt der deutschen Nachkriegsgeschichte. Die gesellschaftliche Anerkennung der Schicksale der Opfer von Krieg, Flucht und Vertreibung muss nach wie vor ein weltweites Ziel sein. Die Bundesregierung setzt sich deshalb bei den Vereinten Nationen dafür ein, dass der bestehende Weltflüchtlingstag am 20. Juni um das Gedenken an die Opfer von Vertreibung erweitert wird. Nach der Entscheidung der UN wird dieses Gedenken auch auf nationaler Ebene begangen werden. Die Initiative hierfür geht übrigens auf eine Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der FDP zurück.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wird einen nationalen Gedenktag für das Gedenken an die Opfer von Flucht und Vertreibung geben. Dazu benötigen wir – wie immer – keinen NPD-Antrag. Die demokratischen Parteien werden den vorliegenden Antrag selbstverständlich ablehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der NPD eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage auf Drucksache 6/2135.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/2135 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion der NPD, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen den Ländern Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekammer Hamburg. Das ist die Ihnen vorliegende Drucksache 6/2393.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen den Ländern Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantations- diagnostik bei der Ärztekammer Hamburg (Erste Lesung) – Drucksache 6/2393 –
Das Wort zur Einbringung hat in Vertretung für die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Brodkorb.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Präimplantationsdiagnostik, kurz PID, ist ein hochemotional diskutiertes Thema. Sie berührt den Kern des Mensch- seins. Sie erinnern sich bestimmt an die Debatten der vergangenen zwei Jahre. Da war von TÜV-Gesellschaft und Designerbabys die Rede.
Worum geht es medizinisch? Bei dem Verfahren kann durch Entnahme von ein bis zwei Zellen etwa drei Tage nach der Befruchtung der Eizelle das Erbgut eines Embryos auf bestimmte Mutationen oder Chromoso- menfehler untersucht werden. Das ist eine Chance für Eltern, die bereits ein schwer krankes Kind haben, eine Totgeburt erleiden mussten oder deshalb eine Abtreibung in Erwägung gezogen haben. Die PID bietet ihnen die Möglichkeit, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen. Paare, die eine PID anwenden müssen, um sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen, haben einen langen Leidensweg hinter sich. Trotzdem sagen sie Ja zum neuen Leben und dafür bewundere ich sie.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte Ihnen kurz den Werdegang des Gesetzentwurfes in Erinnerung rufen. Der Bundesgerichtshof hat im Juli 2010 entschieden, dass die PID zur Entdeckung schwerwiegender genetischer Schäden unter bestimmten Voraussetzungen straffrei ist. Damit stand die Politik vor einem schwierigen Spagat, nämlich einerseits zu bestimmen, wann Leben lebenswert ist, und andererseits betroffenen Eltern Leid zu ersparen.
Im Präimplantationsgesetz, in dem Embryonenschutz- gesetz, wurden Ende 2011 die gesetzlichen Grundlagen für die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland geschaffen. Es wurden Voraussetzungen definiert, nach denen eine PID zulässig ist. Nähere Regelungen dazu
21. Februar 2013. Die Länder sollen dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Verordnung geschaffen werden. Eine der Voraussetzungen, dass eine Präimplantationsdiagnostik vorgenommen werden darf, um die es bei der heutigen Gesetzesvorlage geht, ist, dass eine Ethikkommission vorher ein positives Votum gegeben hat. Ich persönlich finde, ohne eine Ethikkommission dürfte man die PID nicht erlauben. Dieses Verfahren muss verantwortungsvoll eingesetzt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, die norddeutschen Bundesländer und Brandenburg haben sich darauf verständigt, eine gemeinsame Ethikkommission bei der Ärztekammer Hamburg einzurichten. Wir wollen den Sachverstand der norddeutschen Länder im komplexen Bereich der Präimplantationsdiagnostik bündeln und angesichts der zu erwartenden überschaubaren Fallzahlen unnötige Parallelstrukturen vermeiden. Auch unsere Landesärztekammer sieht keine Notwendigkeit einer landesspezifischen Ethikkommission. In Mecklenburg-Vorpommern hat außerdem bisher keine medizinische Einrichtung einen Antrag auf Zulassung als Präimplantationszentrum gestellt.
Wie setzt sich eine Ethikkommission zusammen? Die Ethikkommission der Länder besteht aus insgesamt acht Mitgliedern. Konkret sind das vier Mediziner, eine oder ein Sachverständige(r) der Fachrichtung Ethik und Recht sowie jeweils ein Vertreter oder eine Vertreterin für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und viertens ein Vertreter oder eine Vertreterin der Selbsthilfe behinderter Menschen.
Die Mitglieder der Ethikkommission werden in unserem Fall von den sechs beteiligten Ländern benannt und von der Ärztekammer Hamburg für die Dauer von fünf Jahren berufen. Das Vorschlagsverfahren zur Benennung unseres Mitglieds und der zwei stellvertretenden Mitglieder läuft bereits.
Die Ethikkommission wird den Ländern jährlich über ihre Arbeit berichten und wir Länder werden uns dann darüber fachlich austauschen. Der Bund wird alle vier Jahre einen Bericht über die Arbeit der Ethikkommission aller Länder erstellen. Ich bin gern bereit, Ihnen jeweils unsere Jahresberichte zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen steht den Antragstellern bei ablehnenden Entscheidungen der Kommission der Rechtsweg offen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Gesundheitsressorts der norddeutschen Länder Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpom- mern und Schleswig-Holstein sowie zuletzt auch das Land Brandenburg haben sich also aus mehreren guten Gründen auf das Ihnen vorliegende Abkommen über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission bei der Ärztekammer Hamburg verständigt. Wir haben uns auf den Standort Hamburg geeinigt, weil dort a) der medizinische Sachverstand zur Verfügung steht, aber auch b) aus dem praktischen Grund, dass Hamburg für alle Antragsteller aus dem norddeutschen Raum gut erreichbar ist.
Wie geht es jetzt weiter? Alle sechs beteiligten Landesregierungen haben das Abkommen unterzeichnet. Nun werben wir Fachministerinnen und Fachminister um die Zustimmung der Landesparlamente. Daher meine Bitte an Sie: Lassen Sie uns den Gesetzentwurf diskutieren
und PID für die betroffenen Eltern ermöglichen. Ich bin mir sicher, es wird nicht das letzte Mal gewesen sein, dass uns der medizinische Fortschritt schwierige ethische Fragen aufgibt. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2393 zur Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V). Das ist die Drucksache 6/2436.
Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 6/2436 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses, der Abgeordnete Herr Manfred Dachner.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Auf der Drucksache 6/2436 legt Ihnen der Petitionsausschuss die Beschlussfassung und den Bericht des Petitionsausschusses vor zum Abschluss von 140 Petitionen.
Bei 99 Petitionen empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss einen Sachbeschluss und bei weiteren 9 Petitionen die Abgabe zuständigkeitshalber an den Deutschen Bundestag beziehungsweise an die zuständigen Landtage. Bei den verbleibenden 32 Petitionen können wir gemäß Paragraf 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes keinen Sachbeschluss herbeiführen, weil uns hier die Einwirkungsmöglichkeit fehlt. Andere Petitionen richten sich gegen Entscheidungen von Gerichten. Aufgrund der Unabhängigkeit der Gerichte haben wir auch hier keine Einflussmöglichkeit oder Abänderungsmöglichkeiten. Das Gleiche gilt natürlich auch für privatrechtliche Klagen von Petenten.
Die insgesamt 140 Petitionen, die wir heute mit Ihrer Zustimmung abschließen wollen, sind sehr erfreulich. Am erfreulichsten sind natürlich die Petitionen, die wir in Gänze im Interesse der Petenten abschließen können. Und das sind von den 99 Petitionen, wie schon gesagt, die wir gemeinsam hier beraten und abschließen wollen, 18. Das ist etwa ein Fünftel der Petitionen.
Ein Beispiel dieser positiven Abschlüsse, ich möchte es gerne nennen: Eine Tochter fordert, dass ihre Mutter, die im Alten- und Pflegeheim lebt, von der Rundfunkgebühr befreit wird, weil sie dort keine abgeschlossene Wohnung hat. Wir haben dazu sogar eine Ausschussberatung durchgeführt und kamen zu der Schlussfolgerung, dass die Alten- und Pflegeheime als eine Gemeinschaftsunterkunft gezählt werden, zumal die dort lebenden Mitbewohner einer ständigen Pflege und Betreuung unterliegen. Insofern konnte diese ältere Dame von der Rundfunkgebühr befreit werden.
Das ist natürlich, gerade wenn es die Beschwerden und Petitionen gibt, die sich gegen diesen Modellwechsel des 15. Rundfunkstaatsvertrages richten, eine Ausnahme. Bedauerlicherweise werden wir in der letzten Zeit gerade mit diesen Petitionen des Rundfunkbeitrages oft konfrontiert. Ohne diesen Modellwechsel überhaupt infrage zu stellen, zum geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag, möchte ich vielleicht doch noch auf einige Schwierigkeiten mit dieser Veränderung hinweisen.
So hatte ein Petent geschrieben, dass er Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hat, weil der Beitragsservice des Rundfunks von freien Anbietern Adressen aufkaufen kann. Wir haben dazu eine Ausschusssitzung durchgeführt. Wir haben den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eingeladen und wir haben auch jemanden aus der Staatskanzlei dazu eingeladen. Der Landesbeauftragte hat uns eindeutig erklärt, dass dieser Ankauf von Daten eines freien Anbieters verfassungsrechtlich nicht möglich ist und datenschutzrechtlich schon gar nicht. Und die Mitarbeiterin der Staatskanzlei hat uns erklärt, dass genau diese Änderungen im Rundfunkstaatsvertrag gegenwärtig durch die Regierung einer Evolution unterzogen werden.
Insofern haben wir als Ausschuss da mehrheitlich, mit der Stimmenthaltung der NPD, beschlossen, diese Petition an die Fraktionen und an die Regierung zu geben, um sie zu berücksichtigen bei weiteren Entscheidungen.
Natürlich, das ist ja so mit dem Petitionsausschuss, wir fungieren ja so ein bisschen als Seismografen, insbesondere dann, wenn wir Gesetze verabschieden und dann die Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger hören, wie sich die Gesetze in der Praxis bewähren oder wie sie ankommen. Und gerade bei dem 15. Rundfunkänderungsgesetz gibt es bedauerlicherweise diese Ausschläge, dass die Bürger/-innen vermehrt sich beschweren, insbesondere dann, wenn es um die Zweitwohnungsregelung geht.
Der Arbeitnehmer, der sich notgedrungen an seinem Arbeitsplatz eine kleine Wohnung nehmen muss, hat die Pflicht, zweimal den gleichen Rundfunkbeitrag in voller Höhe zu zahlen. Und es gibt nicht wenige Studenten, die BAföG empfangen, und wenn die Befreiungszeit nicht ausreicht, weil sie länger studieren, müssen diese dann natürlich auch den vollen Beitrag zahlen und
sind oftmals Wohngeldempfänger. Aber das Wohngeld ist kein Ausschlusskriterium dafür, dass sie auch vom Rundfunkbeitrag freigestellt werden können. Das sind Dinge, die wir natürlich weiterhin berücksichtigen müs- sen in unserer gemeinsamen Arbeit und insbesondere auch die Landesregierung bei der Evaluation dieses Gesetzes.
Gestatten Sie mir abschließend noch einmal darauf hinzuweisen, dass der Ausschuss gemeinschaftlich der Beschlussvorlage zugestimmt hat, bei Stimmenthaltung der NPD. Insofern bitte ich auch um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Uns liegen heute die Beschlussempfehlung und der Bericht des Petitionsausschusses vor. Herr Dachner hat es schon genannt, wenn Sie sich diesen Bericht durchgelesen haben, dann werden Sie merken, dass uns in dem Petitionsausschuss bei den 140 behandelten und heute abzuschließenden Petitionen vier große Themenfelder beschäftigt haben. Das sind die Themen „Rechtmäßigkeit der neuen Regelungen zum Rundfunkbeitrag“, die Problematik der Windeignungsgebiete, die Situation an den Schulen und das Thema „Rentennachzahlungen für im Ausland lebende deutsche Staatsbürgerinnen und