Protokoll der Sitzung vom 12.12.2013

Meine Damen und Herren, die gefundenen Mengen liegen zwar regelmäßig nicht über dem zulässigen Rückstandshöchstgehalt, so der Bundesrat, aber aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes sei ein verbesserter Schutz der Bevölkerung vor vermeidbaren Rückständen erforderlich. Deshalb soll nach dem Willen von zehn Bundesländern, übrigens auch von MecklenburgVorpommern, die Sikkation mit Glyphosat grundsätzlich verboten werden. Wir unterstützen dieses Vorhaben in unserem Antrag, denn Glyphosat, kurz vor der Ernte angewandt, führt zu Rückständen im Druschgut.

(Minister Dr. Till Backhaus: Wir waren schon da.)

Auch wenn es nur geringe und vielleicht unschädliche Mengen des Wirkstoffes sind, gehören sie dort, wo das Getreide für die menschliche Ernährung bestimmt ist, nicht hinein. Ich betone ausdrücklich, dass die Anwendung zur Sikkation nach den bisherigen Rechtsverhältnissen jedoch nicht verboten ist. Jedoch, und das will dieser Antrag auch bewirken, sollen und wollen wir bewusster mit diesen Stoffen umgehen und vermeiden, was vermeidbar ist, denn auch hier gilt die alte Regelung: Die Dosis macht das Gift. – So der verkürzte Ausspruch von Paracelsus.

Auch der Bundesrat geht davon aus, dass die regel- mäßige Anwendung von Glyphosat zur Arbeitserleichterung, und das wäre im Falle der Druschfruchternte so- zusagen die Druschoptimierung, nicht der guten fachlichen Praxis entspricht und vermieden werden muss. Übrigens ist bei Getreide zur Saatgutgewinnung oder für Brauzwecke diese Anwendung schon lange verboten. Ebenso darf Stroh von behandeltem Getreide, das mit Glyphosat und anderen verstärkenden Netzmitteln aus der Gruppe der Tallowamine behandelt wurde, nicht an Tiere verfüttert werden. Warum sollte es also im Brotgetreide sein?

Deshalb soll nach unserem Willen das grundsätzliche Verbot unterstützt werden. Über berechtigte Ausnahmen soll der Pflanzenschutzdienst im LALLF entscheiden, das können Sie in unserem Antrag so lesen. Diese Behörde kann das sehr gut leisten, dort arbeiten kompetente Mitarbeiter. Es kann Situationen geben, wo wir auf die Anwendung nicht verzichten können, ich denke beispielsweise an bestimmte Wetterunbilden.

Meine Damen und Herren, ich will aber noch auf einen weiteren Widerspruch in der Entwicklung aufmerksam machen. In den letzten Jahren haben sich in der Landwirtschaft besonders umweltschonende bodenkonservierende Produktionsverfahren wie die pfluglose Bearbeitung, die Mulchsaat, die Direktsaat oder Untersaaten sowie der Zwischenfruchtanbau oder das Strip-TillVerfahren durchgesetzt. Diese Verfahren würden nach Ansicht des Julius Kühn-Instituts zurückgehen oder nicht mehr angewendet werden, wenn glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel nicht mehr zur Verfügung stünden.

Des Weiteren konnten Sie lesen, dass wir ebenfalls für ein Verbot des Einsatzes dieser Mittel im Haus- und Kleingartenbereich sowie im öffentlichen Bereich eintreten. Hier kommen mehrere Faktoren zusammen. Zum einen ist dieses hochwirksame Mittel dann in den Händen von Laien, die nicht wie ausgebildete Landwirte eine sachkundige Prüfung abgelegt haben und über die Auswirkungen nicht sachgerechter Anwendung zumeist wenig wissen. Zum anderen ist die immer wieder zu beobachtende Anwendung dieser Mittel auf Gehwegen oder befestigten Flächen vor allem dazu geeignet, bei Niederschlägen sehr schnell in die Oberflächengewässer abgeschwemmt zu werden. Die bisherigen Regelungen zur Zugangsbeschränkung dieser Mittel beispielsweise in unseren Baumärkten haben sich nicht nur nach unseren Beobachtungen als wenig wirksam gezeigt.

Gerade im Haus- und Kleingartenbereich sowie im öffentlichen Bereich gibt es Alternativen zu Glyphosat, wenn auch das Jäten oder das Abflammen nicht so bequem vonstattengehen wie die Anwendung von Glyphosat. Der wirksamste Schutz ist für uns in diesem Falle das Verbot und die Aufklärung, dass es nicht die Flasche Roundup ist, die in jeden guten Haushalt gehört. Daher verbinden wir unsere Forderung mit der nach einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit, die schon hätte einsetzen müssen, als die Agrarministerkonferenz im Sommer dieses Herangehen beschlossen hat. Bis zu einem grundsätzlichen Verbot der Sikkation mit diesem Wirkstoff und der Anwendung im privaten Bereich muss es zu einem freiwilligen Verzicht und der maximalen Einsparung kommen.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, weiterhin, so konnten Sie in unserem Antrag lesen, soll sich die Landesregierung für eine Erfassung der Mengen und der

Einsatzbereiche aller Pflanzenschutzmittel auf Bundes- und Landesebene einsetzen. Jetzt haben wir die Situation, dass gemäß Paragraf 64 des Pflanzenschutzgesetzes Hersteller, Vertreiber und Importeure von Pflanzenschutzmitteln dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit jährlich die Mengen der Pflanzenschutzmittel und der darin enthaltenen Wirkstoffe zu melden haben, die im Inland abgegeben oder ausgeführt wurden. Wir wissen aber damit noch nicht, zu welchen Zwecken diese Mengen eingesetzt werden und welche Mengen hier im Lande eingesetzt wurden.

Bei Fragen danach in Kleinen Anfragen kann die Landesregierung regelmäßig keine Angaben machen. Will man jedoch einen notwendigen – jetzt unterstreiche ich wieder „notwendigen“ –, einen sparsamen – ich unterstreiche „sparsamen“ – und einen sorgsamen – auch das ist zu unterstreichen – Einsatz der chemischen Pflanzenschutzmittel in Gänze und hier im Besonderen von Glyphosat, muss man ihn steuern können. Das geht nur, wenn man über Erfassungen Trends erkennt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, angesichts der Komplexität des Themas – ich glaube, das ist klar geworden –, der noch laufenden Untersuchungen und des bevorstehenden Verfahrens der Neuzulassung von Glyphosat in der Europäischen Union schlagen wir Ihnen vor, diesen Antrag in den Agrarausschuss zur fachlichen Beratung zu überweisen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2397 hat die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt um 20.12 Uhr ungefähr widmen wir uns noch einem Thema aus dem Bereich Landwirtschaft und Umweltschutz und ich beginne mit diesem Einstieg, Ihnen über den Film „More than Honey“ etwas zu erzählen.

(Torsten Renz, CDU: Wir haben Zeit, machen Sie ruhig.)

Vielleicht kennen Sie den auch schon, der ist mittlerweile preisgekrönt, er ist vom Filmemacher Markus Imhoof.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Als diese beeindruckende Dokumentation im letzten Jahr startete und dann mehr und mehr die Kinos füllte, da wurde vielen Menschen am Beispiel unserer Honigbiene auf beeindruckende und auf beklemmende Weise offenbart, in welch geradezu wahnwitziger Weise wir inzwischen unsere Nahrungsmittel erzeugen. Ich war ganz schön erschüttert, übertraf doch die massenhafte Anwendung von Pestiziden in den wunderschönen Man- delbaumplantagen Nordamerikas und der mit ihr ver- bundene Tod Tausender Honigbienen all das, was ich bisher über den Pestizideinsatz in der Landwirtschaft gesehen hatte. Dieser Film hat, und das ist sein großes Verdienst, eine dringend notwendige Debatte neu entfacht, die Debatte über die Folgen des Pflanzenschutzes, den wir in Hof und Garten, im Wald und auf dem Acker betreiben.

Diese Folgen, sehr geehrte Damen und Herren, können wir regelmäßig in den zahlreichen Untersuchungsbe- richten über das Gewässermonitoring in MecklenburgVorpommern nachlesen. Dort ist vermerkt, wie viel chemisch-synthetische Substanzen aus Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässern und auch im Grundwasser nachgewiesen werden. Dabei handelt es sich um Substanzen, die dort ganz und gar nichts verloren haben. Hier sei das Beispiel „Isoproturon“ erwähnt. Diese Substanz wird als Bestandteil von Vor- und Nachlaufherbiziden bevorzugt auf Winterweizen, Wintergerste, Roggen, Sommergerste und Sommerweizen gegen Konkurrenzgräser und Wildkräuter angewendet. Deutschlandweit wird es in Mengen von über 1.000 Tonnen auf den Feldern verteilt. Spezifische Zahlen für unser Bundesland haben wir leider nicht.

Lese ich nun die Sicherheitsdatenblätter von isoproturon- haltigen Pflanzenschutzmitteln, zum Beispiel beim Bundesamt für Verbraucherschutz sind die nachzulesen, dann will mir nicht in den Kopf, wie man so eine Substanz mit gutem Gewissen in die Landschaft bringen kann. Da steht, Zitat: „Sehr giftig für Wasserorganismen“, neues Zitat: „Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben“, weiteres Zitat: „Verdacht auf krebserzeugende Wirkung“, Zitatende. Und viele weitere Warnhinweise kennzeichnen eine für die Umwelt offensichtlich gefährliche Substanz, die an etlichen Messstellen im Land in Konzentrationen gemessen wird, die sofortiges Handeln notwendig macht.

Isoproturon gehört zu den 33 nach der Wasserrahmenrichtlinie als prioritär eingestuften Stoffen. Es handelt sich bei diesen 33 Stoffen um Chemikalien, die als besonders gefährlich eingestuft werden, da sie sich im Körper des Menschen und in den Lebewesen des Gewässers anreichern. Sie sind sehr giftig und bauen sich in der Umwelt sehr schlecht ab. Die EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Einleitungen dieser Chemikalien schrittweise verringert beziehungsweise komplett eingestellt werden.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es Messstellen, wo die zulässige Höchstkonzentration, sie beträgt für Isoproturon laut Oberflächengewässerverordnung ein Mikro- gramm pro Liter, im Jahr 2010 um das Vier- bis Achtfache überschritten wurde. Den traurigen Rekord erreichte die Warnow bei Zölkow, wo 8,37 Mikrogramm Isopro- turon pro Liter gemessen wurde. Sie können das in unserer Kleinen Anfrage 6/2099 gerne nachlesen. In 56 von 180 Messstellen an Oberflächengewässern wurde Iso- proturon über der Bestimmungsgrenze nachgewiesen. Im Zeitraum 2007 bis 2011 wurde in 218 der 1.625 Fließgewässerproben auch der gleiche Stoff festgestellt, also in ungefähr 13,4 Prozent der Proben.

Besonders besorgniserregend sind die Befunde dieses Stoffes auch im Grundwasser. An zwei Messstellen wurde im Zeitraum 2008 bis 2012 der Vorsorgewert von 0,1 Mikrogramm pro Liter überschritten. Diese Substanz ist in unserem Land präsent, besonders im Oberflächenwasser, aber eben auch im Grundwasser.

Nun ist ein oft gehörter Einwand, die Substanzen seien doch zugelassen, das heißt, sie haben ein behördliches Zulassungsverfahren durchlaufen. Wir sind aber nun leider nicht gut beraten, uns auf diese Zulassungsverfahren zu verlassen. Das aktuelle Verfahren der EU zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln basiert auf aus

unserer Sicht unzureichenden Bewertungsmodellen. Das hat 2012 eine Studie der Universität Koblenz-Landau ergeben. Diese Studie weist nach, dass die in Gewässern tatsächlich gefundenen Mengen von Pflanzenschutzmitteln häufig höher liegen als die theoretisch berechneten Werte im Zulassungsprozess. Die Wissenschaftler fordern deshalb, um Flüsse und Seen ausreichend zu schützen, das Verfahren vollständig zu überprüfen und zu überarbeiten.

Das brandenburgische Landesumweltamt stellt in einer eigenen Untersuchung zur Wirkung von Isoproturon auf Amphibien ebenfalls fest, dass es bei vorschriftsmäßiger Ausbringung dennoch zu Stoffkonzentrationen in nahegelegenen Kleingewässern kommt, die dann zur Schädigung von Amphibien führt. Mit dieser Feststellung sind aber nun eindeutig die Verbote des Paragrafen 13 Pflanzenschutzgesetz erfüllt, wo wir finden, dass besonders und streng geschützte Arten und ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten, also diese Kleingewässer, durch die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln nicht geschädigt werden dürfen. Warum wird die stark gewässerschädigende Substanz Isoproturon dann überhaupt noch einen Tag länger in der Nähe von Gewässern angewendet? In unseren Augen ist die Regierung hier eindeutig gefordert, auf die Einhaltung der Gesetze zu dringen. Es gibt kein Recht des Landwirts, unsere Umwelt mit toxischen Substanzen zu beeinträchtigen. Es gibt aber die gesetzlich fixierte Aufgabe, die europäischen Naturschutzrichtlinien inklusive der Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen.

Die Landesregierung antwortet nun auf unsere Kleine Anfrage 6/2099 zu diesem Sachverhalt, dass sie die Studie der Universität trotz weiter Verbreitung in Fachkreisen nicht einmal kennt und dass sie trotz der Befunde im benachbarten Brandenburg nicht gedenkt, ein ergänzendes Untersuchungsprogramm an hiesigen Kleingewässern durchzuführen, und das, obwohl in Mecklenburg-Vorpommern die Ackersölle ihren Verbreitungsschwerpunkt haben und diese Kleingewässer elementar, ja, wahrhaft elementar für das Überleben unserer Rotbauchunkenpopulation sind.

Damit komme ich zu einer wesentlichen Forderung unseres Antrages. Wir halten es für dringend erforder- lich, die Kleingewässer der Agrarlandschaft in das regelmäßige Gewässermonitoring einzubeziehen, denn die 11.290 Hektar Kleingewässer in Mecklenburg-Vorpom- mern, von denen 54 Prozent im Rahmen der Biotopkartierung als gefährdet eingestuft wurden, sind, wie gesagt, wesentliche Voraussetzung für den weiteren Fortbestand von streng geschützten Amphibienarten. Wir müssen sie nach EU-Recht in einem unbelasteten Zustand erhalten,

(Zuruf von Burkhard Lenz, CDU)

und daher ist es dringend erforderlich, den Grad der Belastung dieser Gewässer mit den Pflanzenschutzmitteln zu kennen.

Nun sagt die Landesregierung in den Antworten auf unsere Anfrage, sie will nicht messen, aber sie will praktisch etwas tun. Das ist ja schon mal erfreulich. Sie will um amphibienrelevante Kleingewässer mittels Förderprogramm einen zehn Meter breiten Pufferstreifen anlegen lassen, aber in einer Förderkulisse von sage und schreibe 1.032 Hektar von, wie vorhin gesagt, 11.290 Hektar Kleingewässern. Sie können sich das leicht ausrechnen, auf welchen Prozentsatz der Gewässer wir da kommen.

Gleichzeitig bleibt aber auch abzuwarten, ob dieses Förderprogramm dann so attraktiv ausgestattet sein wird. Das Land würde sich entschließen, es ist ja eine freiwillige Maßnahme, dafür auf Flächen zu verzichten. Wir sind gespannt auf die Ausführung der zukünftigen Agrarumweltmaßnahmen dazu in der Zukunft.

Wir wissen auch noch nicht, obwohl wir im Lande schon weit über zehn Jahre mit der FFH-Richtlinie umgehen müssen, wo genau sich im Land die wesentlichen Vorkommen bestimmter Amphibienarten befinden. Auch das war ein Ergebnis der Kleinen Anfrage. Da war öfters der unzureichende Kenntnisstand angegeben. Hier muss das Land also dringend Geld in die Hand nehmen, um einmal die Amphibienarten und ihre wichtigsten Lebensräume zu erfassen.

Um hier richtig verstanden zu werden: Unser Antrag richtet sich nicht gegen den Pflanzenschutz. Wir brauchen den Pflanzenschutz, um bei Bedarf bestimmte Pflanzenkrankheiten zu bekämpfen, Massenentwicklungen von Insektenarten einzudämmen und damit land- wirtschaftliche Erträge sichern zu können. Selbst der ökologische Landbau nutzt in klar definierten Grenzen bestimmte, meist natürliche Präparate, um die Pflanzengesundheit zu stärken. Wir müssen aber einer Entwicklung entgegentreten, die zu einer fortwährenden Belastung unserer lebenswichtigen Ressourcen mit einem Cocktail unterschiedlicher chemischer Substanzen führt. Es kann auch nicht eine Entwicklung gewollt sein, bei der Pflanzenschutzmittel zunehmend Tierarten töten, die wir auf der anderen Seite mit öffentlich finanzierten Agrar- umweltmaßnahmen schützen wollen.

Der beste Pflanzenschutz – und jetzt komme ich zum Schluss –, und auch das ist weiterhin unsere feste Überzeugung, findet im ökologischen Landbau statt. Grundprinzip des Pflanzenschutzes im Biolandbau ist ein vorbeugendes Vorgehen. Alle Kulturmaßnahmen wie Standort und Sortenwahl, Bodenbearbeitung, Fruchtwechsel, Pflanzenhygiene und Düngung werden so gewählt, dass die Pflanzen gesund und entsprechend widerstandsfähig gegen Schaderreger sind. Auch die konventionelle Landwirtschaft kennt solche Herangehensweisen, sie muss diese nur wiederentdecken, statt allzu schnell den Heilsversprechen der Agrokonzerne zu glauben. Gesunde Pflanzen entspringen in erster Linie dem Können unserer Landwirte und Landwirtinnen, ihrem Umgang mit dem Boden und der Kulturfrucht, und nicht den Laboratorien der Chemiekonzerne.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und schließe mich den Überweisungsanträgen meines Vorredners an. Beide Anträge und der Änderungsantrag sollten in den Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen werden. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Burkhard Lenz, CDU)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Backhaus. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich auf die einzelnen Punkte eingehe, will ich eines mal vorausschicken: Pünktlich zu Weihnachten kommt man mit solchen Themen und prompt geht die Verunsicherungsstrategie von der einen oder anderen Richtung wieder aus.

Ich habe ganz bewusst, weil ich das schon kommen sehen habe, unser LALLF gebeten, vor Weihnachten alles Erdenkliche zu tun, um zu prüfen, ob und inwieweit wir gegebenenfalls Probleme mit Lebensmitteln in unserem Land haben, und da speziell die auf Weihnachten ausgerichteten.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Ich kann heute hier mit großer Freude berichten, dass wir keinerlei Hinweise auf erhöhte Werte von Pflanzenschutzmitteln, von irgendwelchen anderen problembehafteten Themen haben. Das erfüllt mich schon mit Stolz.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das erfüllt mich insofern mit Stolz,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Dank der Koalition. – Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

dass die Landwirte und die Verarbeitungsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern das Problem verstanden

haben und dass wir insgesamt auf einem vernünftigen Weg sind.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was ist denn mit den Menschen im Lassaner Winkel, die sich daraufhin haben testen lassen?)

Ich will Ihnen insofern auch erklären, wenn Sie mir zuhören mögen, dass wir in Deutschland 640 verschiedene Pflanzenschutzmittel haben, die im Übrigen, bevor sie zugelassen werden, einen sehr intensiven Vorlauf haben. In der Sache liegen wir gar nicht so weit auseinander. Ich glaube, dass man erkennen muss, dass die allgemeine Bevölkerung sich wünscht, dass möglichst wenig Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.