Protokoll der Sitzung vom 12.12.2013

Auch das war angesprochen worden.

Welche Rolle spielen Einträge aus dem ökologischen

Landbau in Kleingewässer?

In dem Zusammenhang muss ich erwähnen, beispielsweise wird ja Kupfer, ein Schwermetall, als Pflanzenschutzmittel eingesetzt.

Das sind alles Fragen, die wir im Agrarausschuss mit Fachleuten beraten sollten.

Zum Thema Forschung. Die Fachberatung zur Wasserrahmenrichtlinie erfolgt durch die LMS. Wir sehen darin einen wichtigen Faktor, weil sie regional bezogen ist und die regionalen Bedingungen und Faktoren berücksichtigt. Wir sehen es so: Fachberatung kann nur erfolgen, wenn auch die Forschung regional ausgerichtet betrieben wird. Das heißt für uns, sie muss im Lande geleistet werden. Das setzt natürlich einen entsprechenden Personalaufwand voraus.

Minister Dr. Backhaus hat im Agrarausschuss am 19. September dieses Jahres geäußert, dass das Agrarministerium aufgrund der Komplexität der wahrzunehmenden Aufgaben langsam an die Grenzen der Belastbarkeit seines Personals stößt und es nur eine Frage der Zeit sei, dass man gesetzliche Aufgaben nicht mehr erfüllen kann, und dass das in bestimmten Teilbereichen heute schon der Fall sei. Das Durchschnittsalter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehme ständig zu und Leistungsträger würden zunehmend ausfallen. Ich kann also nur den Hut ziehen, wenn die Aufgaben doch heute noch immer erfüllt werden. Auch das ist unsere Sorge, dass wachsenden Aufgaben sinkende Potenziale zur Lösung gegenüberstehen.

Eine letzte Bemerkung zum ökologischen Landbau, der in Ihrem Antrag auch eine große Rolle spielt. Immer noch geht es in erster Linie um den Erhalt und die Stabilisierung der vorhandenen Betriebe des ökologischen Landbaus.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da haben wir verschiedene Auffassungen.)

Ja, haben wir, deswegen sage ich es ja hier.

Neuumstellungen sind derzeit laut Situationsbericht des Deutschen Bauernverbandes 2013/2014 kaum zu erwarten, da die ökonomischen Risiken zu hoch sind. Auch die von Minister Dr. Backhaus für die neue Förderperiode verkündeten höheren Prämien für die Umstellung auf den und die Beibehaltung des Ökolandbaus werden nach meiner Rechnung im besten Falle die Verluste der Basisprämie durch die neue GAP auffangen. Hauptprobleme sind nach wie vor die unzureichenden Erzeugerpreise, die unzureichende Nachfrage für die hier mögliche Produktion und das Fehlen regionaler Verarbeitung. Das will ich ganz dick unterstreichen.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da kann man auch nichts dran ändern.)

Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf unseren Antrag vom Oktober des Jahres 2012. Die Forderung, 20 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche ökologisch zu bewirtschaften, ist vielleicht für die Umwelt gut, aber es sind die deutlich niedrigeren Erträge auch im Kontext zur Ernährungssicherung zu bearbeiten.

Es gibt aber auch im Ökolandbau keine Nullemission, das sollten wir immer klar sehen. Es gibt Kupfereinträge, es gibt Nährstoffeinträge, die auch bei wirtschaftseigenen Düngern zu beachten sind. Davon haben wir ohnehin zu wenig, denn nicht nur im ökologischen Landbau fehlen uns die Tierbestände, um den Kreislauf „Boden – Pflanze – Tier – Boden“ aufrechtzuerhalten. Man muss auch kein Prophet sein, um darauf hinzuweisen, dass wir über kurz oder lang größere Probleme in den Bodenstrukturen und der Bodenfruchtbarkeit auch im ökologischen Landbau haben werden. Größere Effekte für die Umwelt sind bei bewussterer und sparsamerer Anwendung von Agrochemikalien – jetzt habe ich alle mit einbezogen, auch Dünge- und Pflanzenschutzmittel – durch die gesamte Landwirtschaft zu erreichen, und das war die Grundlage unseres Antrages.

Ihrem Änderungsantrag können wir in der vorgelegten Form so nicht zustimmen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat nun Frau Dr. Karlowski von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Noch vor 21.00 Uhr darf ich mich noch einmal äußern zum Thema „Pflanzenschutzmittel und Umweltschutz“.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aber nur kurz. Versprochen? Bitte! – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Mit Ihrem Antrag auf der Drucksache 6/2420 beantragt die Fraktion DIE LINKE, die Verwendung des Totalherbizids

Glyphosat einzuschränken. Wir haben es schon gehört, Glyphosat ist eines der am meisten eingesetzten Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln weltweit – Roundup. Der Firmenname ist auch schon gefallen. Es wirkt aber leider nicht nur als Gift für Pflanzen, was man eigentlich meinen könnte, wenn man sich seine Chemie anguckt, weil es eigentlich etwas unterbricht, was nur Pflanzen haben, aber es ist auch giftig für Wasserorganismen. Es kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

Glyphosathaltige Produkte werden nicht nur im Agrarbereich, sondern auch in Hobbygärten – das haben wir auch schon gehört –, in hohem Maß aber eben in der Landwirtschaft zur Vernichtung unerwünschter Pflanzen versprüht. Bei Ackerfrüchten geschieht dies kurz nach der Saat sowie bei der schon erwähnten Sikkation, bei der die Herbizide kurz vor der Ernte versprüht werden, um die gesamten Pflanzen und dabei auch sämtliche noch unreife Pflanzenteile vorzeitig abzutöten. Erntemaschinen können so effektiver arbeiten, der Ernteertrag kann gesteigert werden – Gesundheit, Herr Minister!

Insgesamt werden hierzulande – in Deutschland also – rund 15.000 Tonnen glyphosathaltige Pflanzenver- nichtungsmittel pro Jahr abgesetzt. Die Zahl für Mecklenburg-Vorpommern kennen wir nicht, weil der Verbrauch von Pflanzenschutzmitteln nicht statistisch erfasst werden muss. Das ist eine Schwachstelle, die durch die 2009 erlassene EU-Verordnung über Statistiken zu Pestiziden – die Statistikverordnung – geschlossen werden soll. Doch auch diese Verordnung führt nicht zur nötigen Transparenz, denn hier sollen nur Wirkstoffgruppen und nicht einzelne Wirkstoffe ausgewiesen werden. Dies ist jedoch erforderlich, um zu den dringend notwendigen Weichenstellungen bei der Anwendung gefährlicher Chemikalien in der Landwirtschaft zu kommen.

Wir kennen also die genauen Verbrauchszahlen für Glyphosat derzeit nicht, trotzdem finden wir die Spuren dieser Substanz wahrscheinlich in unseren Körpern, bei jedem, der hier sitzt.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Bei mir nicht. Bei mir nicht.)

In Mecklenburg-Vorpommern wurde Glyphosat im Zeitraum von 2008 bis 2012 im Mittel in 29 Prozent der regelmäßig untersuchten Fließgewässer gefunden. Das ist ein Ergebnis unserer Kleinen Anfrage auf der Drucksache 6/2098. Außerdem haben wir im Sonderbericht über Pflanzenschutz- und Arzneimittelbefunde des LUNG einen Befund, der lautet, an 20 von 60 Messstellen lag der Messwert über dem Trinkwasservorsorgewert von 0,1 Mikrogramm pro Liter. Spitzenwert war hier der Saaler Bach bei Wiepkenhagen.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das haben wir vorhin schon mal gehört.)

Das war vorhin ein anderer Stoff. Das war vorhin ein anderer Stoff, vorhin war es Isoproton.

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Eine durch den BUND beauftragte Studie zeigte dann im vergangenen Jahr auf, dass wir die Chemikalien in unseren Körpern tragen. Wir wissen, dass das Bundesamt für Risikobewertung sich beeilt hat zu sagen, das ist alles ganz harmlos. Aber wir gehen davon aus, dass das nicht

so ist. Wie ist es denn zu verstehen, wenn einerseits Glyphosat im Trinkwasser in Deutschland die Konzentration von 0,1 Mikrogramm nicht überschreiten darf, aber es ist offenbar unerheblich für unsere Gesundheit, wenn das Glyphosat im menschlichen Körper diesen Wert um das zwanzigfache überschreitet? Dürfen wir unser Blut jetzt nicht mehr trinken, oder was heißt das?

(Beate Schlupp, CDU: Also ich trinke mein Blut grundsätzlich nicht.)

Mittlerweile gibt es eine große Anzahl von Studien und Berichten, die Indizien dafür liefern, dass der Wirkstoff Glyphosat äußerst gefährlich ist. Beispielsweise sei erwähnt, dass Glyphosat die menschliche – wir haben es heute schon gehört – Embryonal- und Plazentazellen und die DNA von Menschen und Tieren schädigt. Vielleicht haben auch Sie sich schon öfter gefragt, warum die Alzheimer-Krankheit in der Bevölkerung so rasant zunimmt. Es gibt Nachweise dafür, dass Glyphosat diese Erkrankung befördert. Dazu fördert Glyphosat Diabetes, Krebs, Depressionen, Herzinfarkte und Unfruchtbarkeit.

(allgemeine Unruhe)

Selbst der um sich greifende Chronische Botulismus beim Rind wird mit Glyphosat in Verbindung gebracht, denn der Stoff tötet nützliche Bakterien im Darm der Tiere. Nicht zuletzt wirkt Glyphosat negativ auf das ganze Bodenleben und tötet, auch wenn man es ganz vorschriftsmäßig anwendet, Amphibienlarven, also die Kaulquappen.

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

All diese Indizien sind aus unserer Sicht nachvollziehbare Gründe, nicht nur eine Beschränkung dieses Wirkstoffes, sondern sein Verbot zu fordern. Deshalb haben wir mit unserem Änderungsantrag den Antrag der LINKEN in seiner Zielstellung modifiziert.

(Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

Sehr geehrte Damen und Herren, gesetzliche Verbote ohne entsprechende Kontrollen sind selten das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind. Wir haben schon immer die Argumentation für problematisch gehalten: „Lasst uns auf Freiwilligkeit setzen.“ Wir sehen das aber anders und unser Staat tut das glücklicherweise auch so.

Rund 50 Kontrolltatbestände kennt laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit das Pflanzenschutzrecht. Das ist eine ganze Menge. Dieses Kontrollprogramm wäre auch sinnvollerweise deutlich schlanker, wenn nicht eine Flut hochproblematischer Wirkstoffe für die Praxis zugelassen werden würde. Es gibt inzwischen rund 691 Pflanzenschutzmittel in Deutschland, die sind hier alle zugelassen – 691! Diese enthalten insgesamt 258 unterschiedliche Wirkstoffe. Dann gibt es noch eine Vielzahl an Zusatzstoffen. Die Tallowamine sind vorhin schon genannt worden von Herrn Professor Tack. Insgesamt ist das eine schwer überschaubare Flut an Substanzen, die schon längst nicht mehr mit routinemäßig ablaufenden Kontrollprogrammen vollständig erfasst werden kann. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit.

Gerade einmal 146 chemische Substanzen aus Pflanzenschutzmitteln werden im Rahmen des Gewässermo

nitorings in Mecklenburg-Vorpommern untersucht, 146 von, wie gesagt, über 200 Wirkstoffen.

(Jochen Schulte, SPD: Frau Karlowski, können Sie noch ein bisschen mehr aufzählen? – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Nun ist es aber gut. Hören Sie nicht auf ihn!)

Vor diesem Hintergrund sehen wir es mit Sorge, wenn das Land Mecklenburg-Vorpommern mit der Verwaltungsreform einen Plan realisieren will, der auch im Pflanzenschutzsektor Stellen kosten soll.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ihr könnt ja im Ausschuss spielen.)

In den letzten zehn Jahren sind die Kontrollzahlen deutlich gesunken. Im Jahr 2004 wurde noch bei 258 Kontrollen die Ausbringungstechnik für Pflanzenschutzmittel kontrolliert.

(Vincent Kokert, CDU: Müssen Sie wirklich alles vorlesen, was man Ihnen aufgeschrieben hat?)

Im Jahr 2012 waren es eben nicht mehr 258, sondern nur noch 152 Kontrollen. Zwischendurch gab es noch weniger Kontrollen, aber die Zahl ist in unseren Augen wesentlich zu niedrig und wird auch den Aufgaben, die der Nationale Aktionsplan für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an die Länder stellt, nicht gerecht.

Insofern entspricht der Plan auf der Drucksache 6/2097 nach Umsetzung des Personalkonzeptes, die Personalkapazitäten im Pflanzenschutz dient, konstant halten zu wollen, quasi einem Stellenabbau, denn immer weniger Angestellte müssen mehr Aufgaben schultern. So sieht der Nationale Aktionsplan eine verbesserte Aufklärung über die Anwendungsverbote von Pflanzenschutzmitteln vor. Er sieht eine intensivere Beratungstätigkeit nicht nur im Bereich der Landwirtschaft, sondern auch im Bereich der Kommunen und dem Haus- und Kleingartenbereich vor. So sollen auf der Grundlage des Aktionsplanes mit unterschiedlichen Nutzern und Schützergruppen allgemein akzeptierte Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes in wichtigen Kulturen erarbeitet werden und, und, und. Das lässt sich noch lange fortsetzen.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Geben Sie doch die Rede zu Protokoll!)

Wichtig ist, in diesem Zusammenhang noch zu erwähnen, dass die Abdrift von Pflanzenschutzmitteln bei falscher Anwendung auf benachbarten Flächen durch verschärfte Kontrollen wirksam verfolgt wird. Das ist auch eine eigentumsrelevante Frage.