(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Udo Pastörs, NPD: Das interessiert mich überhaupt nicht.)
weil mit diesem Antrag und der damit verbundenen Unterstützung der Resolution des Deutschen Bundestages noch einmal in öffentlicher und sehr angemessener Form der Opfer des rechtsextremistischen Terrors und ihrer Angehörigen gedacht wird.
Und geben Sie mir die Gelegenheit, hier eine Anmerkung zu machen: Ich habe es für völlig unangemessen und beschämend empfunden, dass gestern zu Beginn der Sitzung, als die Präsidentin der Opfer gedacht hat, von der Fensterseite völlig unsägliche Zwischenrufe gekommen sind.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Stefan Köster, NPD: Lügen müssen beim Namen genannt werden.)
Mit der Unterstützung der Resolution des Deutschen Bundestages drückt auch der Landtag MecklenburgVorpommern noch einmal seine klare Erwartung aus, dass die Morde und Straftaten der rechtsextremistischen Terrorzelle NSU und ihres Umfeldes
(Michael Andrejewski, NPD: Als es noch die Mafia war, waren die Morde in Ordnung. Zuruf von Tino Müller, NPD)
Es wird im Zusammenhang mit diesen ungeheuerlichen und erschreckenden Vorgängen aber auch deutlich, dass
die Strukturen der Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Länderebene, ich sags vorsichtig, einer Überprüfung bedürfen.
Überall dort – und ich bedauere sehr, dass MecklenburgVorpommern hier in besonderer Art und Weise betroffen ist –, wo Rechtsextremisten versuchen, gesellschaftlichen Boden zu gewinnen und ihre Einflüsse geltend zu machen, müssen wir Demokraten eng zusammenstehen,
und uns insbesondere denjenigen widmen, die sich ausgegrenzt und nicht mehr vertreten fühlen und sich deshalb von unserer demokratisch verfassten Gesellschaft abgewandt haben.
drückt dies unmissverständlich aus: Wir stehen für ein Deutschland, wir stehen für ein Mecklenburg-Vorpom- mern, in dem alle ohne Angst verschieden sein können und sich sicher fühlen, ein Land, in dem Freiheit und Respekt, Vielfalt und Weltoffenheit lebendig sind.
Dazu gehört an allererster Stelle, dass wir diejenigen stärken und unterstützen – ich bin da gestern ausführlich drauf eingegangen –, die sich gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus engagieren.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung mit seiner Resolution dazu aufgefordert, zu prüfen, ob sich aus den Ermittlungs- ergebnissen Konsequenzen für ein NPD-Verbot ergeben. Er hat aber auch zum Ausdruck gebracht, dass die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an Parteiverbote zu berücksichtigen sind. Dieses vorausgesetzt, unterstützen wir die Landesregierung uneingeschränkt bei ihrem Einsatz für ein zeitnahes NPD-Verbotsver- fahren auf Bundesebene, so, wie es jetzt auch noch einmal im Antrag der LINKEN zum Ausdruck kommt.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag der Fraktion DIE LINKE orientiert sich aber auch daran, den Landtag
umfassend über die Aktivitäten der mit dem Terrornetzwerk NSU verbundenen Strukturen zu informieren.
Hinter diesem Teil des Antrages steht die Forderung nach mehr Öffentlichkeit. Auch diese Forderung unterstützen wir ausdrücklich. Die Öffentlichkeit hat nach unserer Auffassung nämlich einen umfassenden Anspruch auf Information, der im Augenblick in allererster Linie durch die Medien bedient wird. Dieser umfassende Anspruch auf Information, und das sage ich mit Bedacht, endet erst an der Grenze, an der tatsächlich geheimhaltungsbedürftige Daten und Fakten zu berücksichtigen sind, kann also nach unserer Auffassung umfassender wahrgenommen werden, als dies bisher geschieht. Wir unterstützen auch ausdrücklich die Forderung, die Extremismusklausel zu streichen, weil sie insbesondere diejenigen trifft, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren
und Fördermittel in Anspruch nehmen, und dies, meine Damen und Herren, muss nach unserer Auffassung aufhören. Sie dürfen eine vollständige Unterstützung des Antrags der LINKEN durch die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN erwarten. – Herzlichen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von David Petereit, NPD)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Täglich erhalten wir neue erschreckende Einblicke in das Ausmaß des rechtsextremistischen Terrors der NSU.
Alle demokratischen Fraktionen haben sich bereits in der letzten Landtagssitzung umfassend klar und unmissverständlich positioniert und ich stimme mit dem Kollegen Ritter darin überein, dass damit die Diskussion keinesfalls beendet sein darf, und habe die heutige Debatte auch nicht so verstanden. Für uns ist jedes Menschenleben gleichermaßen wertvoll, wir erwarten den bestmöglichen Schutz der freiheitlichen Demokratie, eine zügige Aufklärung und natürlich auch eine angemessene Bestrafung. Extremismus richtet sich immer gegen unser Gemeinwesen und damit gegen uns alle.
Insofern ist es gut und richtig, wenn der Landtag Mecklenburg-Vorpommern die Initiativen des Bundestages und des Bundesrates unterstützt, wie im Antrag der LINKEN im Teil I gefordert. Ich kann das ausdrücklich unterstreichen. Ich bin dafür, den Teil I Ihres Antrages, Herr Ritter, anzunehmen. So weit, so gut.
Schwierigkeiten habe ich mit den Widersprüchen im zweiten Teil, das war sicherlich auch nicht verwunderlich. So fordern Sie richtigerweise eine lückenlose Aufklärung, und ich zitiere: „Politik und Gesellschaft sind angehalten, alles dafür zu tun, Demokratie und Toleranz, Weltoffenheit und gegenseitige Akzeptanz weiter zu stärken.
Anschließend aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, spielen Sie die großen Verhinderer. Extremismusklausel: Nein. Verbunddatei: Nein. Vorratsdatenspeicherung: Nein. Ich frage mich ernsthaft, wie Sie zukünftig extremistischen Gefahren begegnen wollen,
wenn Sie den zuständigen Behörden, wie der Kollege Dachner im Übrigen auch schon hervorgehoben hat, ständig die dafür erforderlichen Instrumente verweigern.
Und, Herr Kollege Ritter, ich habe ein großes Problem damit, wenn bestimmten Begrifflichkeiten von vornherein negativ belegte moralische Wertungen beigefügt werden. Ich nehme nur mal das Beispiel „Vorratsdatenspeicherung“: Es geht nicht darum, den gläsernen Menschen herzustellen, es geht nicht darum, irgendwen zu beschnüffeln, sondern, ich sage es mal im korrekten O-Ton, es werden Kommunikationsdaten zur Strafverfolgung erfasst. Strafverfolgung setzt aber immer erst mal den Straftäter voraus oder die Straftat. Also insofern werden 99,99 Prozent der Menschen weder in MecklenburgVorpommern noch in Deutschland in irgendeiner Form beschnüffelt werden.