Protokoll der Sitzung vom 29.01.2014

Projekt finanziert, gerne so viel Geld wie möglich am Anfang, um seine finanziellen Risiken so klein wie möglich zu halten. Das ist absolut legitim, das kann jeder nachvollziehen. Langfristig wird dieses Modell aber der Offshorewindkraft auf die Füße fallen, weil dadurch optisch der Eindruck entsteht, sie sei besonders teuer.

Die Offshorebranche selber hat verkündet, sie würde demnächst um bis zu 40 Prozent die Preise senken können. Da ist es natürlich logisch, dass Herr Gabriel in seinem Papier dann eine stärkere Absenkung auch im Stauchungsmodell vorsieht. Ich will Ihnen einen Satz aus dem Papier von Herrn Gabriel vorlesen. Dort heißt es: „Darüber hinaus ist es für die mittelfristige Entwicklung der EEG-Umlage von großer Bedeutung, dass die Förderung nach dem so genannten Basismodell, das auf eine längere Förderdauer bei niedrigeren Vergütungssätzen zielt, für Investoren im Vergleich zum Stauchungsmodell wirtschaftlich attraktiv bleibt.“

Und diesen Satz will ich dick unterstreichen. Nehmen Sie das bitte in die Verhandlungen mit! Machen Sie ein Optionsmodell, was dieses Basismodell schon jetzt interessant macht! Die Offshoreindustrie hat ein großes Interesse an Planungssicherheit. Das ist wichtiger als die Centbeträge.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Genau.)

Sie können ihnen einfach anbieten, dass es im Basismodell mit der Vorlage der fixen Finanzierungszusage der Bank eine Finanzierungszusage für einen deutlich nied- rigen Preis für eine längere Zeit gibt. Das will die Off- shorebranche und genau das könnte jetzt die EEGUmlage in den nächsten Jahren massiv entlasten. Und Sie müssten dafür Ihren Koalitionsvertrag nicht ändern, denn es ist nur eine positive Option, die dann auch das langfristige Modell darstellt.

Zum Thema Strompreise in Mecklenburg-Vorpommern, weil das natürlich die meisten Menschen sehr interessiert: Wir haben konkret eine Umfrage gemacht bei allen Stromgrundversorgern im Land Mecklenburg-Vor- pommern. Es sind 19 an der Zahl. Das Ergebnis: Im Jahr 2014 bleibt der Strompreis konstant in Mecklenburg.

(Udo Pastörs, NPD: Konstant hoch.)

Es gibt zwei Stromversorger, die die Preise senken. Es gibt drei Stromversorger,

(Udo Pastörs, NPD: Wie viel?)

die die Preise ganz leicht anheben – um weniger als zwei Prozentpunkte. Und wie gesagt, es gibt zwei Stromversorger, die die Preise sogar senken, drei heben sie leicht an, im Schnitt bleibt das völlig gleich. Das ist das Signal. Und womit hängt es zusammen? Der Anstieg der EEGUmlage um 1 Cent wird tatsächlich jetzt kompensiert durch die herabgehenden Börsenstrompreise, die die Stromversorger im Jahr 2014 weitergeben.

Es ist also richtig, darüber nachzudenken, wie das EEG wesentlich preiswerter formuliert werden kann. Wir werden morgen den Antrag zum Thema Direktvermarktung behandeln. Wir reden dann also über das Thema: Wie marktkonform lässt sich die Förderung regenerativer Energien gestalten? Darüber werden wir reden.

Ich möchte noch deutlich das Thema Biogas ansprechen, weil wir das morgen nicht drauf haben werden. Das Thema Biogas – hier fehlt mir ganz besonders die Direkteinspeisung von Biogas in das Erdgasnetz. Die ist wieder nicht geregelt im EEG. Das ist eine große Chance, das zu tun. Wir brauchen die Biogasanlagen vor allen Dingen als Regelenergie.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Wir brauchen dringend eine Regelung im EEG, die die Finanzierung von neuen Direkteinspeisungsanlagen in das Erdgasnetz zum Thema Biogas aufgreift. Das ist ein wichtiger Verhandlungsauftrag an Sie. Nehmen Sie das bitte mit in die Verhandlungen und sorgen Sie dafür, dass das reinkommt! Das hilft der Bioenergiebranche und es hilft vor allem der Energiewende, weil wir damit eine planbare und sichere Versorgung aus regenerativen Energien in Deutschland garantieren können. – Ich danke Ihnen.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Jaeger.

Das Wort hat jetzt noch einmal der Abgeordnete Borchert für die Fraktion der SPD.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: So, Rudi, jetzt komm mal zum Endspurt!)

Ja, das war noch mal eine gute Überleitung, Kollege Jaeger, denn ich hatte ja beim Thema Bioenergie meine Rede aus Zeitgründen unterbrechen müssen und möchte nur noch abschließend zur Bioenergie sagen: Wir müssen sowieso zur Kenntnis nehmen, dass die jetzigen Biogasanlagen zum Teil wirklich Schwierigkeiten haben oder noch bekommen werden, weil die richtige Umstellung weg von Energiepflanzen hin zu überwiegend organischen Rest- und Abfallstoffen eine erhebliche Umsteuerung erfordert. Und damit wir zukünftig überhaupt noch Biogasanlagen haben, ist es ganz wichtig, dass wir die entsprechenden Rahmenbedingungen hier auch sichern, das heißt, In- vestitionen in dem Bereich anzureizen und vor allem den Deckel von 100 MW, den ich für völlig kontraproduk- tiv halte und auch als unsinnig betrachte, auf zumindest 300 bis 400 MW pro Jahr anzuheben.

Ein dritter Punkt, der aus meiner Sicht einer Korrektur bedarf, ist das Thema Eigenverbrauch. Das wurde bisher noch gar nicht angesprochen. Man plant ja auch wieder mit dem Argument, um Kosten decken zu wollen, dass zukünftig der Eigenverbrauch belastet wird bis zu 90 Pro- zent durch die EEG-Umlage. Da soll es dann Bagatellgrenzen geben, um die kleineren Anlagen davon praktisch auch zukünftig zu befreien.

Wie sieht es aber in der Realität aus? Diese 10-kWBagatellgrenze spielt in der Realität überhaupt keine Rolle. Überhaupt keine Rolle! Es wird, wenn es bei den jetzigen Regelungen bleibt, überhaupt keinen Eigenverbrauch mehr geben, weil es unter zehn kW kaum Anlagen gibt, die davon profitieren würden. Und insofern muss man sich wirklich fragen: Wollen wir Eigenverbrauch oder wollen wir ihn nicht?

Bisher nahm ich wahr, dass der Eigenverbrauch gerade perspektivisch eine ganz wichtige Option und auch von einem Großteil unserer Menschen wirklich gewollt ist. Insofern, bin ich der Meinung, müssen die Grenzen für den Eigenverbrauch unbedingt angehoben werden

(Beifall Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

auf zum Beispiel 250 kW, um diesen wichtigen Anreiz auch wirklich zu erhalten. Oder man sagt ehrlicherweise, wir wollen absolut keinen Eigenverbrauch mehr. Dann muss man es auch so sagen, dann muss man es konsequent machen. Ich bin auch zukünftig dafür, dass wir Eigenverbrauch brauchen, auch natürlich bei großen Anlagen mit Beteiligung an den Kosten, wie gesagt, bei großen Anlagen, aber nicht bei kleinen und mittleren.

Der vierte Punkt: Vertrauensschutzregelungen. Hierzu hat der Minister schon etwas gesagt, die anderen Kollegen auch. Also entweder ist es ein taktischer Trick oder es ist wirklich ein Treppenwitz, den 22. Januar hineinzuschreiben als Stichtag für Genehmigungen und dann praktisch die Anerkennung zu geben.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Ich gehe mal davon aus, dass das ein Punkt ist, der sicherlich abgeräumt werden kann, weil das ist ja nun wirklich Unsinn und hat mit Vertrauensschutz nichts zu tun, denn wir alle wissen, dass erneuerbare Energien eine lange Vorlaufzeit in der Investition brauchen. Normalerweise müsste schon der Vertrauensschutz gelten, wenn die Genehmigung eingereicht wird – das wäre aus meiner Sicht der Punkt, weil das schon mit erheblichen Vorkosten verbunden ist –, allerspätestens dann, wenn die Genehmigung erteilt wird, allerdings nicht mit dem Stichtag 22. Januar, sondern am Stichtag 1. August – gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des EEG. Aber der 22. Januar muss da weg.

(Torsten Renz, CDU: Die werden sich schon was dabei gedacht haben. Das ist doch kein Zufall.)

Fünftens: Bürgerenergieprojekte. Also es war noch nicht offiziell, zumindest habe ich es in den Medien nicht wahrgenommen, aber ich habe Kenntnis von einer Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern. Und diese Stellungnahme ist bezüglich der Bürgerenergieprojekte verheerend. Das heißt im Klartext, der Städte- und Gemeindetag MecklenburgVorpommern, der ja sehr erfolgreich über 35 Bürgerenergieprojekte momentan in der Betreuung und in der Beratung hat, geht davon aus, wenn diese Eckpunkte, so, wie sie festgelegt werden, im Gesetz wirklich bleiben, wie sie sind, werden wir zukünftig keine Bürgerenergieprojekte mehr haben. Wir werden keine mehr haben und die, die jetzt schon auf dem Weg sind, sind wirtschaftlich extrem gefährdet. Das ist die Situation. So ernst ist die Situation. Da braucht man sich überhaupt gar nicht in die Tasche zu lügen.

Und wenn Politiker aller Couleur durch die Gegend ziehen, bis auf die, die da rechts außen sitzen, und sagen, Bürgerenergieprojekte sind uns wichtig, dann müssen wir uns dieser Frage stellen: Wie können wir durch Sonderregelungen für Bürgerenergieprojekte einfach diesen

ganz wichtigen Teil der Energiewende retten? Ich spreche gar nicht von ausbauen. Aber wenn ich mir vorstelle, wir werben jetzt für die Neuausweisung von Windeignungsgebieten in Mecklenburg-Vorpommern, machen richtigerweise – wir arbeiten dran – ein Bürgerbeteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern und haben anschließend überhaupt gar nicht mehr die Rahmenbedingungen, um das umzusetzen, dann sage ich, meine Damen und Herren, hier müssen wir uns ganz massiv starkmachen, das darf so in dieser Art und Weise nicht passieren.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Und dann immer dieses Kostenargument, meine Damen und Herren. Da hat Herr Seidel etwas Richtiges gesagt: Wir sollten nicht die Illusion haben,

(Vincent Kokert, CDU: Geht das?)

dass die Kosten wirklich reduziert werden, nicht im Strombereich, aber vor allen Dingen nicht im Bereich Kraftstoffe und im Bereich Wärme. Dafür sorgen schon die fossilen Energieträger.

Aber eins ist auch klar: Es wäre ein Erfolg, wenn wir gerade auch im Strombereich zu einer gewissen Kostendämpfung kommen würden. Allerdings, meine Damen und Herren, müssen wir jetzt mal wissen, über welche Größenordnungen wir hier reden. Und da gibt es dankenswerterweise professionelle Institute in Deutschland. Die haben nämlich schon mal durchgerechnet, was denn die jetzigen Eckpunkte bezüglich der EEG-Novelle dann bringen würden an Kostendämpfung für einen durchschnittlichen Haushalt mit 3.500 kW.

Interessante Ergebnisse: Das regierungsfreundliche ÖkoInstitut – auf gewissermaßen persönlicher Ebene – kommt in der Prognose auf sage und schreibe 50 Euro,

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ja, genau.)

aber nicht im Monat, im Jahr. 50 Euro im Jahr!

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Egbert, du weißt, wie das läuft. Das ist die regierungsfreundliche Prognose.

Die Prognose vom Fraunhofer-Institut, unbestritten eines der profiliertesten unabhängigen Institute in Deutschland, kommt zu dem Ergebnis von circa 10 Euro – nicht im Monat, sondern pro Jahr – an Kostendämpfung, wenn das alles greift, was jetzt momentan in der Pipeline ist. Das ist die Größenordnung, weil – das hat Kollege Jaeger auch schon mehrfach betont, ich nutze noch mal die Ge- legenheit –, weil wir eben mit den bisherigen Verpflichtungen richtigerweise im EEG bereits 24 Milliarden im Topf haben, die wir bedienen müssen, an die wir aber gar nicht mehr herankommen. Das, was an Zubau noch möglich ist, wird so gering sein aufgrund der geringen Zubauzahlen, aber auch aufgrund der Degression der Einspeisungsvergütung, dass sie eben einfach nicht mehr diese Kostenrelevanz haben. Das ist ganz einfach und logisch.

Dafür möglicherweise einen volkswirtschaftlichen Schaden anzurichten, der in keinem Verhältnis zu dem steht,

was man eventuell durch Kostendämpfung erreichen würde, meine Damen und Herren, das kann nicht Ziel dieses EEG sein. Deswegen werden und müssen wir als Land uns hier einbringen, müssen wir für Korrekturen kämpfen – im Interesse des Landes, aber auch im Interesse der Energiewende.

Der Zeitplan ist ja interessant, der ist sehr ehrgeizig. Ich bin auch für eine zügige Umsetzung der EEG-Novelle, das ist nicht die Frage. Man muss nur aufpassen, dass man bei all dem Tempo nicht so viele Fehler macht. So möchte ich es mal vorsichtig formulieren. Insofern muss es neben aller Schnelligkeit natürlich auch Sorgfalt geben, denn das Inkrafttreten im August bedeutet auch ein Parallelverfahren in Bundesrat und Bundestag.

Das EEG ist nicht zustimmungspflichtig. Aber dass die Länder gegebenenfalls den Vermittlungsausschuss anrufen könnten, um ihre Interessen zu wahren, halte ich für relativ wahrscheinlich, wenn es nicht vorher zu einer Verständigung kommt. Und dann ist der gesamte Zeitplan natürlich Makulatur. Das möchte ich nicht, das möchte auch nicht die Branche der erneuerbaren Energien. Wir brauchen Planungssicherheit und insofern muss man schnellstmöglich auf politischer Ebene zu Korrekturen kommen.

Und dazu noch mal eine ganz aktuelle Information, gerade heute über den Ticker gekommen: „Baden-Württem- berg und Bayern gehen bei Energiewende gemeinsamen Weg“. Dass Länder mal was zusammen machen, das ist nicht so überraschend bei dem Thema. Aber wer die politische Farbenlehre kennt, der weiß, was das bedeutet: CSU, GRÜNE, SPD, Bayern, Baden-Württemberg.

(Egbert Liskow, CDU: FDP nicht vergessen!)

Das ist interessant. Und sich dann noch mal die Zielsetzungen anzugucken

(Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Marc Reinhardt, CDU)

von beiden Ländern – es sind drei Zielsetzungen, die sie haben, drei Zielsetzungen, die ich persönlich ausdrücklich unterstütze.