von beiden Ländern – es sind drei Zielsetzungen, die sie haben, drei Zielsetzungen, die ich persönlich ausdrücklich unterstütze.
Erstens. Sie wollen, dass die Bioenergie auch zukünftig ein weiterer wichtiger Eckpfeiler der Energiewende bleibt – ich glaube, dem können wir in Mecklenburg-Vorpommern kaum widersprechen –,
inklusive natürlich der Bürgerenergieprojekte, die in diesen Ländern eine wichtige Rolle spielen. Dazu habe ich mich ja schon ausgiebig geäußert. Es gibt nirgendwo so viele Bürgerenergieprojekte wie in Bayern und BadenWürttemberg.
kritisiert massiv die Landesregierung. Die wollen Windenergie südlich der Mittelgebirge. Ich habe mich dazu geäußert. Auch das ist für uns, für einen Anlagenbauer wie Nordex und andere selbstverständlich von Interesse. Es ist doch einfach Unsinn, zukünftig Windenergie nur noch im Norden beziehungsweise Offshore zu machen. Das ist volkswirtschaftlich einfach Unsinn, da hat der Albig recht.
Drittens. Da bin ich beim letzten Punkt: Kapazitätsmärkte wollen Bayern und Baden-Württemberg insbesondere durch Neubau von Gaskraftwerken. Und da ja hier im Land inklusive CDU einige immer noch vom Gas- kraftwerk in Lubmin träumen, kann ich nur sagen, es lohnt sich, auch mit den Bayern und mit den Leuten aus Baden-Württemberg ins Gespräch zu kommen, um über die Länder eine breite Allianz zu organisieren, um dieses EEG, was vorbereitet wird, in unserem Sinne positiv zu gestalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen den Ländern Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekammer Hamburg, auf Drucksache 6/2393,
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen den Ländern Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantations- diagnostik bei der Ärztekammer Hamburg (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/2393 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (9. Ausschuss) – Drucksache 6/2645 –
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen den genannten Ländern auf der Drucksache 6/2393.
Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/2645 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zwei Stimmenthaltungen bei der Fraktion der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzesentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/2393 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2393 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 6/2233.
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/2233 –
In der 50. Sitzung des Landtages am 9. Oktober 2013 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will noch einmal kurz skizzieren, was wir mit unserem Gesetzentwurf erreichen möchten. Wir wollen für eine gesetzliche Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler bei der Schülerbeförderung sorgen.
Darum wollen wir erstens, dass die schulgesetzlichen Regelungen zur kostenlosen Schülerbeförderung und zur Erstattung der Fahrtkosten nicht nur für die Landkreise, sondern auch für die kreisfreien Städte Rostock und Schwerin gelten.
Und wir möchten zweitens, dass Schülerinnen und Schüler, die ihre Schulwahlfreiheit nutzen beziehungsweise eine Schule in freier Trägerschaft besuchen, ihre Fahrtkosten zumindest teilweise erstattet bekommen, und das genau bis zu der Höhe der Fahrtkosten, die bei einem Besuch der örtlich zuständigen Schule entstanden wären.
Wir sind uns hier einig mit einem Rechtsgutachten des Professors Erbguth der Universität Rostock. Er ist zu dem Schluss gekommen, dass der Ausschluss der kreisfreien Städte gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt und somit verfassungswidrig ist.
Bei der Frage der Schulwahlfreiheit vertreten wir die gleiche Auffassung wie der Bürgerbeauftragte des Landes Matthias Crone. Er hat zuletzt im Bildungsausschuss intensiv darum geworben, auch Schülerinnen und Schüler in die Erstattung einzubeziehen, die nicht die örtlich zuständige Schule besuchen.
Schließlich sehen wir unser Anliegen insgesamt durch die Schulgesetze zahlreicher anderer Bundesländer bestätigt. Ich schaue da nur nach Thüringen, Sachsen oder Sachsen-Anhalt. Dort ist man gar nicht erst auf die Idee gekommen, Schülerinnen und Schüler auszuschließen, die eine andere zuständige Schule beziehungsweise eine Einrichtung in freier Trägerschaft besuchen. Dort gilt längst das, was wir Ihnen heute in Zweiter Lesung vorschlagen.
Leider hat es die Koalition im Oktober, also in der Ersten Lesung, abgelehnt, sich im Bildungsausschuss mit unserem Gesetzentwurf zu beschäftigen. Nur einen Tag nach der Behandlung in diesem Haus jedoch hat der Bildungsminister dann folgende Pressemitteilung herausgegeben. Ich zitiere: „Bildungsminister Mathias Brodkorb setzt sich für die gleichen Bedingungen bei der Schülerbeförderung von Kindern und Jugendlichen in kreisfreien Städten und den Landkreisen ein.“
Da kann ich erst mal nur festhalten: Selten hat ein Antrag der Opposition so schnell dazu geführt, dass sich die Landesregierung bewegt.
Das klang vor einem halben Jahr noch ganz anders, nämlich zu dem Zeitpunkt, als der Bürgerbeauftragte mit seinem Anliegen in den Bildungsausschuss kam. Insofern hat der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zwar nicht hier im Parlament, aber dann doch einen Tag später schon einiges erreicht.
Was aber ist in dieser Sache seit Oktober tatsächlich passiert? Offensichtlich nicht viel. Auf eine parlamentarische Initiative, ob nun von den Landtagsfraktionen, von den Regierungsfraktionen beziehungsweise vom Minister, warten wir seither vergebens. Wir haben das Thema ja letzte Woche auf die Tagesordnung im Bildungs- ausschuss gesetzt. Dabei kam dann im Wesentlichen heraus, dass der Minister hierzu bislang Briefe geschickt hat.
Da hatten wir uns ehrlich gesagt etwas mehr Initia- tive erhofft. Denn wie sagten Sie, Herr Butzki, in der Ersten Lesung so schön? Die Koalitionsfraktionen würden, ich zitiere, „weiterhin gemeinsam nach einer vernünftigen,“
Sie haben tatsächlich „weiterhin“ gesagt. Bis heute habe ich aber in dieser Sache von Ihnen keinen einzigen Vorschlag oder auch nur eine einzige Wortmeldung im Bildungsausschuss gehört. Auch letzte Woche haben Sie dazu geschwiegen.
Der politische Stillstand wird dem aktuellen Problem überhaupt nicht gerecht. Die Zahl der Petitionen zeigt es. Dafür läuft zurzeit wieder das übliche Spiel, das wir schon von den Theatern und den Hochschulen kennen. Der Bildungsminister sagt, er könne nichts tun, weil die anderen – in diesem Fall die kreisfreien Städte – ihm verkehrte Zahlen geliefert hätten. Diesmal soll die Anzahl der betroffenen Schülerinnen und Schüler in Rostock und Schwerin widersprüchlich sein.
Ich finde, so langsam könnte man sich mal eine andere Ausrede für das eigene Nichtregierungshandeln ausdenken. Und egal, wie viele Kinder in Rostock und Schwerin von dieser Ungleichbehandlung betroffen sind, wir brauchen in jedem Fall eine Lösung, egal, ob es ein Kind ist oder ob es tausend Kinder sind.
Das Problem der widersprüchlichen Zahlen jedoch ist etwas komplexer. Es berührt einen wesentlichen Kritikpunkt, den die Koalition in der Ersten Lesung geäußert hat. Die Kritik lautete, in Rostock und Schwerin müssten künftig Mindestentfernungen von zwei Kilometern für Erst- bis Viertklässler beziehungsweise von vier Kilometern für die Kinder ab Klasse 5 gelten, bevor der Beförderungs- beziehungsweise Erstattungsanspruch greife. Eben dies hat der Minister den Städten in einem Brief auch schriftlich mitgeteilt. Außerdem müssten die kreisfreien Städte zunächst einmal Schuleinzugsbereiche und örtlich zuständige Schulen bestimmen, und dies hätten wir in unserem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt.