Protokoll der Sitzung vom 30.01.2014

(Regine Lück, DIE LINKE: Sie sollen keine Richtlinie machen.)

Also ich denke, was wir machen können, ist, dass wir auf solche Sachen vor Ort aufmerksam machen und darauf hinweisen, dass man so was tunlichst nicht machen sollte, einmal um soziale Konzentration zu vermeiden und auf der anderen Seite letztendlich auch Heizkosten mehr oder weniger zum Fenster rauszubringen. Aber das liegt in der Entscheidung, die vor Ort getroffen werden muss.

Und ich habe mal folgenden Gedankengang angestellt, ob vielleicht hier unser Innenminister dann auf den Plan gerufen wird, wenn quasi jetzt örtliche Sozialträger sagen würden, okay, bei den angemessenen Unterkunftskosten für die Bruttokaltmiete, da packen wir ein bisschen oben drauf, das sparen wir dann bei den Heizkosten wieder ein. Das würde auch den Innenminister nicht tangieren, weil dem das völlig egal ist, wie letztendlich wirtschaftlich damit umgegangen wird auf der kommunalen Ebene. Wenn es auf der einen Seite etwas mehr gibt und dafür auf der anderen Seite etwas weniger und im Ergebnis das Gleiche rauskommt, dann muss man das auch nicht beanstanden. Meines Erachtens ist das eine Geschichte, die in den Kreisen und kreisfreien Städten thematisiert werden muss. Da muss sie letztendlich auch entschieden werden.

Und die Argumente, die Sie geliefert haben, Frau Lück, die sind nicht nur mir einleuchtend. Die müssten eigentlich auch den Leuten vor Ort, die da Verantwortung tragen, klar sein und zu entsprechenden Ergebnissen führen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: So siehts aus.)

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und den Antrag werden wir ablehnen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Harry Glawe, CDU: Gut gemacht.)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da hat die NPD schon vor Jahren eine bessere Idee gehabt, wie man die Regelung für die Kosten der Unterkunft für Bezieher von Arbeitslosen- geld II abändert und gleichzeitig klimaschützende Effekte hervorrufen kann.

Es ist immer noch so und ist auch von Anfang an bei Hartz IV so, dass, wenn ein Hartz-IV-Empfänger zurückhaltend heizt und er bekommt ein Heizungsguthaben vom Vermieter zurück, er das dann komplett abgezogen bekommt und das Jobcenter das komplett einkassiert.

Wir haben gesagt, wenn jemand zurückhaltend heizt und er bekommt ein Guthaben, warum gibt man ihm nicht eine kleine Anerkennung und lässt ihn die Hälfte davon behalten? Dann würde er sagen, gut, das hat sich gelohnt, ich werde weiterhin zurückhaltend heizen. Natürlich wird keiner vor Kälte klappernd in der Wohnung sitzen, sich aber vielleicht mal einen Pullover anziehen oder die Heizung ein bisschen weiter runterdrehen. Aber wenn die Leute die Erfahrung machen, dass sie nach zurückhaltendem Heizen noch bestraft werden, indem alles einkassiert wird, machen sie das natürlich nicht. Wir haben das schon im Landtag beantragt, wir haben das in verschiedenen Kreistagen beantragt, es ist immer abgelehnt worden – auch von den LINKEN. Hätten wir das gemacht, wäre schon eine ganze Menge Heizaufwendung gespart worden und vielleicht hätten wir den Klimawandel ja noch in letzter Sekunde verhindert.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Na, wer weiß, es könnten Kleinigkeiten sein, ein Schmetterlingseffekt. Was jetzt DIE LINKE hier fordert, ist allerdings auch ganz vernünftig, wenn auch nicht so gut wie das, was die NPD gefordert hat.

Es ist nachvollziehbar, wenn eine Miete erhöht wird, weil die Wohnung saniert wurde und die Kosten aufgeschlagen werden, dass sich das dann auch in den Kosten der Unterkunft niederschlagen muss beziehungsweise deren anerkannte Höhe durch den Sozialträger. Deswegen stimmen wir dem zu, aber schade, dass Sie unseren vernünftigeren Vorschlägen nicht zugestimmt haben.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Und Frau Lück von der Fraktion DIE LINKE ist jetzt dran als letzte Rednerin am heutigen Tag.

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es Ihnen nicht ersparen,

(Torsten Renz, CDU: Kein Problem! Kein Problem!)

auch wenn das hier bedauerlicherweise der letzte Beitrag in dieser Landtagssitzung ist. Ich will aber ganz bewusst nicht darauf verzichten, aus inhaltlichen Gründen.

Dr. Christian von Malottki vom Institut Wohnen und Umwelt aus Darmstadt hat im Jahr 2012 eine Untersuchung im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden durchgeführt. Es ging um die Berücksichtigung der energe- tischen Gebäudequalität bei der Festlegung von Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch. In dieser Studie werden mehrere Möglichkeiten der Anwendung einer energetisch differenzierten Angemessenheitsgrenze auf- gezeigt. Und ich möchte Sie herzlichst bitten, sich mit dieser Studie zu beschäftigen. Die verschiedenen Optionen wurden miteinander verglichen. Erstaunlich, dass selbst den beiden Optionen, die als weniger geeignet scheinen, noch attestiert wird, dass die Lösungen immer noch besser seien als der jetzige Status quo. Und das ist die entscheidende Aussage für die Studie. Es lohnt sich also, auf Landesebene diese Untersuchungen zu nutzen, um den Landkreisen und kreisfreien Städten praktikable Lösungen für die Ergänzungen ihrer KdU-Richtlinien zu unterbreiten.

Frau Ministerin Hesse, im „Blitz am Sonntag“ vom 26. Ja- nuar dieses Jahres verwiesen Sie ja darauf, dass eine gemeinsame Arbeitsgruppe an einer künftigen Daten- erhebung zu den Jugend- und Sozialhilfekosten in den Kommunen arbeitet. Sie äußerten, dass wohl bestimmte Kosten, so die der Unterkunft, nicht beeinflusst werden können. Ich will Ihnen nun sagen, ich finde, nicht nur ich finde es, meine Fraktion ist der Auffassung, die lassen sich beeinflussen.

(Egbert Liskow, CDU: Wie denn?)

Und deshalb will ich Ihnen sagen, dass ich das anders sehe. Sie sollten mit Ihrem Ministerium, mit Ihren Mitarbeitern noch mal darüber sprechen in dieser Arbeitsgruppe. Ich hoffe, dass die besagte Arbeitsgruppe getrennt untersucht, wie sich die Kosten der Unterkunft und die Kosten für Heizung je nach Bedarfsgemeinschaft entwickelt haben.

Insgesamt steigen die Wohnkosten je Bedarfsgemeinschaft seit Jahren stetig. Durch immer weiter steigende Energiekosten werden die Heizkosten in Gebäuden mit schlechtem energetischen Zustand immer mehr aus dem Ruder laufen.

(Egbert Liskow, CDU: Ja, das wollen Sie doch, Energiewende!)

Bleibt man bei der Praxis, bedürftige Menschen in unsanierte Wohnungen und Gebäude abzuschieben und wohnen zu lassen, werden Kommunen künftig noch mehr belastet. Und das ist mein Signal an Sie, Kolleginnen und Kollegen. Ein Drittel, das heißt also fast 40 Prozent aller Mieterinnen und Mieter, sind auf die Übernahme von Wohnkosten angewiesen.

Ein Vertreter der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft sagte vor wenigen Tagen im NDR, und ich wiederhole das nur so sinngemäß: Sie tragen für Mieterinnen und Mieter Verantwortung, die andere Vermieterinnen und Vermieter nicht wollen. Sie stellen sich der Verantwortung. Danach würde nur noch die Obdachlosigkeit kommen. In immer mehr kommunalen Wohnungsunternehmen kümmern sich Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter um die Probleme von Mieterinnen und Mietern. Das Wohnen in Gebäuden, wo lediglich Instandhaltung erfolgt, eine Wertsteigerung durch Mo

dernisierung unterbleibt und konzentriert arme Menschen wohnen, schafft und verschärft soziale Probleme. Eigentlich bräuchte ich Ihnen das nicht zu sagen, das wissen Sie genauso gut wie ich, aber ich halte es für wichtig, es einfach noch mal bei Ihnen ankommen zu lassen.

(Torsten Renz, CDU: Sie sind aber besorgt heute.)

Für den Wohnfrieden sind die Wohnungsunternehmen bestrebt, gemischte Mieterstrukturen zu erhalten.

Die derzeitigen Regelungen zu den Unterkunftskosten verhindern, steuernd auf gut durchmischte Mieterstruk- turen hinwirken zu können. Und es ist einfach meine Aufgabe als wohnungspolitische Sprecherin, das hier noch mal im Parlament zu artikulieren, Kolleginnen und Kollegen.

(Heiterkeit bei Vincent Kokert, CDU: Wohnungspolitische Sprecherin.)

Nicht nachvollziehbar ist auch, dass keine Daten in Bezug auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vorliegen. Auf meine Kleine Anfrage im November 2013 konnten mir weder Angaben zur Entwicklung der Anzahl der Haushalte noch der Leistungen für Unterkunft und Heizung im Bereich des SGB XII gemacht werden. Ab diesem Jahr übernimmt der Bund vollständig die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Im Vergleich zum Jahr 2011 wird mit einer Entlastung der örtlichen Träger der Sozialhilfe in Höhe von mindestens 49 Millionen Euro landesweit gerechnet.

Fakt ist, die Altersarmut nimmt rapide zu und immer mehr Rentnerinnen und Rentner werden Grundsicherung beantragen müssen oder darauf angewiesen sein.

(Vincent Kokert, CDU: Die Zahlen sinken.)

Gerade weil der Bund für die Kosten aufkommen muss, muss der Bund ein Interesse daran haben, dass diese Kosten nicht aus dem Ruder laufen. Deshalb muss ein guter energetischer Zustand künftig ein Kriterium für Angemessenheit werden. Und das ist mein Signal an die Landesregierung, besonders auch an den neuen Minister.

Bislang stützen sich die Grundsicherungsträger auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom Dezember 2012, nach dem Kosten nur dann angemessen sind, wenn eine Wohnung nach Ausstattung, Lage, Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entspricht und keinen gehobenen Wohnstandard aufweist. Ich frage: Entspricht diese Rechtsauffassung wirklich den aktuellen Handlungserfordernissen zur Umsetzung der Energiewende und zum Erreichen der Klimaschutz- ziele?

(Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

Das bezweifele ich ernsthaft. Deshalb, meine ich, ist es höchste Eisenbahn für eine politische Weichenstellung. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Frau Lück.

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2621. Wer dem einschließlich der mündlich vorgetragenen redaktionellen Änderung zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2621 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktion der NPD, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und keinen Enthaltungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 12. März, 10.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche allen einen guten Nachhauseweg und eine gute Zeit.