Protokoll der Sitzung vom 30.01.2014

berechtigterweise, wie ich gegebenenfalls auch finden kann. Aber wir wollen den wesentlichen Punkt dieses Antrages nicht aus den Augen verlieren.

Wir werden als CDU zu keinem Zeitpunkt irgendeiner Kommune in unserem Land Inhalte des eigenen Regelungsbedarfes, der eigenen Regelungskompetenz aus der Hand nehmen.

(Regine Lück, DIE LINKE: Aber auch nicht helfen, bloß nicht helfen, nee, nee, nee.)

Die Landkreise und kreisfreien Städte haben zu jeder Zeit die Möglichkeit, sich Unterstützung bei der Landesregierung zu holen, wenn es um fachlich auszugestaltende Fragen geht. Umgekehrt aber wird das Land sich nicht aufdrängen, denn die Gegebenheiten vor Ort kann niemand besser einschätzen als die richtliniengebende Verwaltung vor Ort.

(Regine Lück, DIE LINKE: Der Rahmen stimmt aber nicht mehr, ne?!)

Dort weiß man selbst, was angemessen ist.

Das Bestreben, eine KdU-Richtlinie mit einem Anliegen wie der Senkung des Energieverbrauchs zu koppeln, ist ja kein abwegiger Gedanke, ein Gedanke, der Ressourcen sparen und damit nachkommenden Generationen einen richtigen Weg weisen kann. Fraglich ist aber, ob das Sozialrecht das Gebiet ist, durch das energetische Baumaßnahmen umgesetzt werden müssen. Ich bin auch nicht ganz überzeugt davon, dass Leistungsberechtigte durchgängig in Bruchbuden campieren, in denen es permanent zu kalt ist. Im Gegenteil, viele Mietwohnungen sind in den letzten Jahren saniert worden.

Meine Damen und Herren, die KdU-Richtlinien sind Verwaltungsvorschriften, die durch die spätere Umsetzung, nämlich die entsprechenden Bescheide, nach außen wirken. Es muss also auch immer gefragt werden, ob jede einzelne Richtlinie unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten plausibel und nachprüfbar ist und dem zugrunde liegenden Konzept entspricht. Was für den Leistungsbezieher als angemessen gilt, legen die Kommunen im gesetzlich geregelten Rahmen selber fest.

Gedankenspiele gibt es, wie Sie wissen, einige. Wenn ich mich auf das Bielefelder Modell beziehe, da geht es um selbstbestimmtes Wohnen mit quartiersbezo- genem Ansatz ohne Betreuungspauschale, dann ist das Schlagwort für eine gedanklich mögliche Lösung „Klimabonus“. Dem liegt die Idee zugrunde, einen Zuschlag für energetisch sanierte Wohnungen zu gewähren. Ich verweise hier jedoch auf deutlich rechtliche Bedenken, insbesondere in Richtung Angemessenheit und im Rahmen von dauerhafter Bezahlbarkeit für den Leistungserbringer beziehungsweise einer an dieser Stelle mal fiktiven Eigenbeteiligung für den Leistungsbezieher.

Liebe Kollegen, der Wohnungsmarkt ist in den Orten, in den Dörfern und Städten, sehr vielfältig, der Zustand von Wohnungen höchst unterschiedlich. Eines darf man aber feststellen: Wenn heute saniert wird, dann doch wohl auch nach energetischen Gesichtspunkten. Entscheidend ist ausschließlich, welche Aufwendungen im Rahmen der Bedarfsdeckung für eine geeignete Unterkunft entstehen würden. Die belasten den Kostenträger nämlich zusätzlich. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass die Budgets für Soziales mancherorts das nicht aushalten. Es müssen die grundlegenden Bedürfnisse gedeckt werden, und zwar im unteren Standard der in Betracht kommenden Wohnungen. Vollständig modernisierte, energetisch sanierte Wohnräume müssen nicht zwingend dazugehören.

Sie erwarten von uns als CDU, dass wir eine auf die örtliche Ebene zugeschnittene Kompetenz abschneiden und landes- beziehungsweise bundesseitig übernehmen. Das, meine Damen und Herren von der Linksfraktion, wird jedenfalls nichts. Kommunale Selbstverwaltung bleibt als geschütztes Rechtsgut

(Harry Glawe, CDU: Sehr richtig, Frau Kollegin. – Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

auch in diesem zugegebenermaßen Reserven aufweisenden Regelungsbedarf unangetastet. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Gerkan von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bundesweit sind die Heizkosten im Jahr 2012 um bis zu zwölf Prozent gestiegen. Jährlich werden zudem rund 15 Milliarden Euro, also bundesweit, für die Wohnkosten von Menschen mit geringem Einkommen für die Kosten der Unterkunft und das Wohngeld ausgegeben. Hier sind bisher keine nennenswerten Anreize für günstigen, energetisch sanierten Wohnraum enthalten. Wir verspielen hier eine große Chance für bezahlbares Wohnen, für Klimaschutz sowie auch für Arbeitsplätze im Handwerk.

Es lohnt sich an dieser Stelle ein Blick auf die kommunale Finanzsituation. Der Kommunale Finanzreport 2013 der Bertelsmann Stiftung zeigt, während reiche Kommunen sich konsolidieren,

(Beate Schlupp, CDU: Warum sollen die sich nicht konsolidieren?)

dreht sich für strukturschwache Kommunen die Verschuldungsspirale weiter nach oben. Die stetige Ausweitung der Kassenkredite ist deren Hilferuf an der Stelle.

Wir brauchen eine nachhaltige finanzielle Entlastung und eine angemessene Finanzausstattung für die Kommunen. Bund und Länder sind hier in der Verantwortung. Die Kommunen müssen bei den sozialen Pflichtaufga- ben entlastet werden. Es ist wichtig, dass der Bundesanteil bei den Kosten der Unterkunft angehoben wird und damit die Kommunen mehr finanziellen Spielraum bekommen.

DIE LINKE verweist hier auf das Sozialgesetzbuch II Paragraf 46 Absatz 5. Hier lesen wir sinngemäß, der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in den Jahren 2011 bis 2013 in Mecklenburg-Vorpommern mit 30,4 Prozent. Ab dem Jahr 2014 beträgt diese Beteiligung nur noch 27,6 Prozent. Das heißt, für Mecklenburg-Vorpommern wird der Bundesanteil um 2,8 Prozent reduziert,

(Regine Lück, DIE LINKE: Das nimmt ja leider keiner zur Kenntnis hier.)

und das, meine Damen und Herren, bei den oben beschriebenen Steigerungen der Heizkosten und zusätzlich der finanziellen Probleme der Kommunen.

(Regine Lück, DIE LINKE: 10,7 Millionen weniger für alle Kommunen. Das können Sie nachrechnen, Herr Minister.)

Für Bezieher von Arbeitslosengeld II tragen die Städte und Kreise die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Wenn nach einer energetischen Sanierung der Wohnung die Miete steigt, kann das die Bezieher von Arbeitslosengeld II in Schwierigkeiten bringen. Denn ist die Miete höher, als der jeweilige Kreis es für angemessen hält, muss der Empfänger von sogenannten Transferleistungen in eine günstigere Wohnung umziehen. Das empfinden wir sowohl aus menschlichen als auch aus Klimaschutzgründen als unverantwortlich.

Von daher ist es sinnvoll, für energetisch sanierte Wohnungen höhere Unterkunftskosten anzuerkennen. Je weniger Heizenergie die Wohnung braucht, umso höher sollte der Zuschlag in Form des hier bereits beschriebenen Klimabonus ausfallen. So wird die Mehrbelastung bei der Kaltmiete durch die Einsparung bei den Heizkosten wieder ausgeglichen. Das ist ein echter Anreiz für Vermieter, ihre preiswerten Wohnungen energetisch zu sanieren.

(Beate Schlupp, CDU: Anreiz zu sanieren!)

Dass das funktioniert, dass man soziale Härten auf der einen Seite abfedern kann und gleichzeitig auch mit dem Klimaschutz verbindet, zeigt die Stadt Bielefeld seit 2007. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Heydorn von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich denke, wir müssen erst einmal anfangen, die Dinge zu differenzieren. Wir haben es ja mit zwei unterschiedlichen Themenkreisen zu tun.

Auf der einen Seite geht es um die Frage der Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten, wie das gerade hier aus dem Gesetzestext zitiert worden ist. Da hat unsere Ministerin was zu gesagt. Sie hat gesagt, es gibt eine einheitliche Auffassung aller Bundesländer im Bundesrat, dass der Bund sich über 2013 hinaus in bisheriger Höhe an den Unterkunftskosten beteiligen soll. Damit, denke ich, können wir das Thema an die Seite packen.

Jetzt kommen wir zum zweiten Thema. Das ist das Thema „Angemessenheit der Unterkunftskosten“. Ich habe viele Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet. Und was tut der souveräne Sachbearbeiter im öffentlichen Dienst, Harry? Der prüft erst mal die Zuständigkeit.

(Vincent Kokert, CDU: Meistens ist er nicht zuständig. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Der prüft erst mal die Zuständigkeit und stellt sich die Frage: Bin ich örtlich und sachlich überhaupt zuständig?

(Harry Glawe, CDU: Genau! Paragraf 1.)

Und da ist die Kollegin Friemann-Jennert hier völlig auf der richtigen Fährte gewesen, indem sie festgestellt hat, die Zuständigkeit für die Definition von „Angemessenheit der Unterkunftskosten“ liegt bei den örtlichen Sozialträgern. Und die örtlichen Sozialträger bei uns im Land sind die Kreise und kreisfreien Städte.

(Harry Glawe, CDU: Sehr richtig.)

Das heißt, die Stadtvertretungen beziehungsweise Kreistage dieser kreisfreien Städte und Kreise definieren für ihren Zuständigkeitsbereich, was angemessene Unterkunftskosten und auch was angemessene Heizkosten sind.

Und da haben wir jetzt Folgendes gemacht: Wir haben das Ganze unter energetischen Gesichtspunkten hier quasi erörtert. Ich finde, und daran habe ich mich in der Vergangenheit immer beteiligt, da gibt es noch ganz andere bedenkliche Geschichten, denn wir müssen ja mal sehen, was findet statt. Das heißt, egal, in welche Körperschaft sie kommen, durch diese Definition von angemessenen Unterkunftskosten im unteren Bereich findet eine starke soziale Segregation statt. Das heißt also, Menschen, die von Transferleistungen leben, werden in bestimmten Quartieren konzentriert, wo sich auch diese billigen Wohnungen konzentrieren.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ja.)

Das führt zu entsprechenden Folgeerscheinungen: hohe Schulabbrecherquote in den Schulen, in den Kindertagesstätten entsprechende Problemlagen und so weiter und so fort. Das heißt also, eine heterogene soziale Durchmischung wird durch eine derartige Herangehensweise nahezu konterkariert. Das ist hier auch im Landtag, denke ich, allen bekannt. Das ist auf der kommunalen Ebene auch vielen bekannt und trotzdem ist man den Dingen nicht gefolgt. So.

Und natürlich gibt es die Richtlinien und natürlich gibt es die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, die gesagt haben, also wir dürfen hier nicht dazu kommen, um das mal vereinfacht auszudrücken, eine Bruttowarmmiete zu definieren, sondern wir haben es mit zwei unterschiedlichen Kreisläufen zu tun, auf der einen Seite das Thema „Heizkosten“ und auf der anderen Seite das Thema „Kosten für das Wohnen“.

Aber wie kommen denn solche Entscheidungen zustande? Das sind doch Entscheidungen, die deswegen zustande kommen, weil jemand diese Dinge beklagt hat. Und die örtlichen Träger sind doch nicht gezwungen, solche Dinge zu tun und letztendlich quasi die Leute zu zwingen, in unsanierten Wohnraum zu ziehen. Das

ist doch gar nicht der Fall. Das heißt, jeder örtliche Sozialträger könnte doch sagen, meine Zielstellung bei der Aufstellung der Richtlinie ist folgende: Ich möchte das Thema „Soziale Segregation“ verhindern, möchte dem keinen Vorschub leisten und möchte letztendlich einen Beitrag dazu leisten, dass die Menschen möglichst in saniertem Wohnraum leben, weil dann spare ich entsprechend an den Heizkosten. Daran ist keiner gehindert.

Wissen Sie, Frau Lück, ich habe nur ein Stück weit folgende Befürchtung.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Wenn wir hier eine Richtlinie zu Papier bringen, was passiert denn dann? Dann sind wir doch auf hoher See. Ob diese Richtlinie letztendlich befolgt wird oder nicht befolgt wird, das liegt doch an den örtlichen Stadtvertretungen, an den Kreistagen. Und wissen Sie, ich kenne ein paar davon. Da würde ich sagen, ob wir eine Richtlinie machen oder keine Richtlinie machen,

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

das ist da relativ unbedeutend, weil man sich auf den Artikel 28 Grundgesetz berufen wird und sagen wird, so, das sind Dinge, die wir im Rahmen unserer Zuständigkeit ganz allein entscheiden und klären können.

(Regine Lück, DIE LINKE: Sie sollen keine Richtlinie machen.)