Sorge sollte uns auch bereiten, dass wir, das heißt die Landwirte, aber auch ganze Länder, früher oder später einem großen agrochemischen Komplex ausgeliefert sind, der das Monopol über das Saatgut, über den Anbau und die Verarbeitung fest in seinen Händen hält. Bei Pflanzenschutzmitteln und Saatgut besitzen die zehn größten Agro- und Chemieunternehmen schon heute einen Marktanteil von über 70 Prozent – ich wiederhole das gerne noch einmal –, von über 70 Prozent. Sie sind daran interessiert, den Markt unter sich aufzuteilen und letztlich die Ernährungsgrundlagen der Menschheit zu kontrollieren. Patente auf Pflanzen und Tiere sind ihnen dabei ein zentrales Mittel.
Die kürzlich veröffentlichten Meldungen aus den Erfahrungen des Genmaisanbaus in Brasilien haben gezeigt, dass die Versprechen des Anbieters langfristig nicht erfüllt werden. Schon nach wenigen Jahren, so die Sendung „Report München“, hat sich die Resistenz des Maiszünslers so weit erhöht, dass bis zu einem Drittel der eigentlich geschützten Pflanzen befallen oder gar vernichtet waren. Was war die Schlussfolgerung? Es bleibt nur der vermehrte Einsatz chemischer Mittel, die zweckmäßigerweise dann auch der Maislieferant verkauft. Das sind einige Gründe, warum wir als LINKE den Genmais ablehnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Antrag sagt ja aus, dass uns eine europäische Verbotslösung die liebste wäre. Da sind wir nicht alleine, aber es scheint gegenwärtig wenig Aussicht dafür zu geben. Dann bleibt nur noch eine deutschlandweite Lösung, wie sie Bayern mit einer Bundesratsinitiative eingebracht hat. Auch Mi
nister Dr. Backhaus hat von Anfang an hier klare Kante gezeigt und dafür will ich ihn loben. Ich wünsche ihm baldige Genesung.
Eine deutschlandweite Verbotslösung setzt einen Ver- fahrensweg in der Europäischen Union voraus, den es bisher nur im Entwurf gibt. Diese sogenannte Opt-outLösung setzt aber – und da lässt der Geist des Freihandelsabkommens TTIP mit den USA grüßen – eine Einigung mit dem Hersteller voraus. Diese sogenannte nationale Lösung führt nicht nur zu einem Flickenteppich des Anbaus in der Europäischen Union, sondern auch zu einer Zersplitterung der Kräfte im nächsten Zulassungsverfahren, denn es kann ja eine gewisse Abhängigkeit vom Hersteller dabei entstehen, wenn wir diesen Weg gehen.
Ich komme zum Schluss. Wir unterstützen auch den Vorschlag, der zur Ausweitung der gentechnikfreien Regelungen gemacht wurde. Dem Zweck des Antrages entsprechend, ein einheitliches Votum gegen den Genmais zu erreichen, schlage ich im Auftrage meiner Fraktion die Überweisung der Anträge der drei demokratischen Fraktionen in den Agrarausschuss
(Stefan Köster, NPD: Welche von den vier von Ihnen bezeichneten ist nicht demokratisch? – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2740 hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst freue ich mich, dass nach Antragslage zu diesem Thema unter den demokratischen Fraktionen dieses Landtages eine derartige Einigkeit und Einhelligkeit herrscht. Wir wollen keine gentechnisch veränderten Pflanzen in Mecklenburg-Vorpommern und wir wollen sie auch nicht in Deutschland. Trotzdem kann und will ich mir nicht verkneifen, darauf zu verweisen, dass die Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD aus Mecklenburg-Vorpommern diese Frage offensichtlich ganz anders bewerten. Wie ist es sonst zu erklären, dass sie alle, mit Ausnahme der SPD-Abgeordneten Sonja Steffen aus Stralsund, die sich enthielt, gegen den Antrag der Bündnisgrünen-Bundestagsfraktion stimmten, der genau das forderte, was nun Gegenstand Ihres Antrages ist,
Der Bündnisgrüne-Antrag forderte Anfang dieses Jahres den Bundestag auf, die Bundesregierung zu beauftragen, im EU-Rat gegen die Zulassung der gentechnisch veränderten Maissorte 1507 zu stimmen.
sowie Frank Junge, Jeannine Pflugradt von der SPD stimmten gegen den Bündnisgrünen-Antrag und damit für die erwähnte Stimmenthaltung der Deutschen Bundesregierung bei der entscheidenden Abstimmung über das Zulassungsverfahren auf EU-Ebene.
Das Abstimmungsverhalten Ihrer Parteikolleginnen und -kollegen von CDU und SPD steht komplett im Widerspruch zu dem, was Sie hier heute fordern, und dies zeigt, wie zerrissen Ihre Parteien in der Frage der Grünen Gentechnik wirklich sind.
Den Einwand, ein solches Abstimmungsverhalten verlange die Koalitionsdisziplin, lasse ich jetzt aber nicht gelten. So einfach ist das nicht. Es war durchaus möglich, seinem Gewissen folgend anders zu entscheiden. Dieses Gewissen zeigten fünf Abgeordnete aus der CDU/CSU-Fraktion, die für den Antrag der Bündnisgrünen-Bundestagsfraktion stimmten. Diesen Abgeordneten zollen wir unseren Respekt, haben sie doch bewiesen, dass Abgeordnete nicht immer willenloses Stimmvieh zur Stützung der Bundesregierung sind,
Nachdem die Bundesregierung in der Frage des Genmaises, gestützt auf einen falschen Beschluss des Bundestages, auf EU-Ebene so kläglich versagte, versuchen nun einzelne Mitglieder der Bundesregierung, zu retten, was zu retten ist.
Umweltministerin Barbara Hendricks von der SPD glaubt, dass es gelingt, auf EU-Ebene die sogenannten Opt-outRegeln zu vereinbaren. Diese Regeln, die von der EUKommission 2010 vorgeschlagen wurden, sehen vor, dass einzelne Mitgliedsstaaten den Anbau von Genpflanzen trotz Zulassung auf nationaler Ebene deutlich einfacher als bisher verbieten können. Wie Frau Hendricks zu ihrem Optimismus kommt, obwohl Deutschland diesen Vorschlag von Anfang an blockiert hat und auch die heutige Regierungskoalition in dieser Sache völlig uneins ist, erschließt sich uns überhaupt gar nicht. Dass der Optimismus von Frau Hendricks leider nicht begründet ist, zeigt auch ein Rechtsgutachten des Juristischen Dienstes des EU-Rates aus dem Jahr 2010. Die Juristen der EU sind der Auffassung, dass nationale Anbauverbote, darum geht es ja bei der Option, ein Opt-out zu wählen, gegen Welthandelsverträge verstoßen.
Lesen wir die weitere Begründung in diesem Gutachten, so wird uns erneut bewusst, welche gefährlichen Hebel in diesen Welthandelsverträgen stecken. So würden ethische Bedenken vor dem Europäischen Gerichtshof oder dem WTO-Schiedsgericht kaum Bestand haben. Nach Meinung der EU-Juristen dürften außerdem EUStaaten keine Sicherheitsbedenken vorbringen, da ja die Gentechnikpflanzen erfolgreich ein europäisches Zulassungsverfahren durchlaufen hätten und damit sicher seien, Stichwort EFSA. Dazu haben wir heute schon ein bisschen was gehört. Angesichts dieser doch auch heftigen juristischen Auseinandersetzungen, die im Falle von GVO-Anbauverboten zu erwarten sind, frage ich mich allerdings ernsthaft, was wir derzeit noch für wirklich durchgreifende Handlungsoptionen haben.
Ich möchte deshalb an dieser Stelle dafür werben, die Gespräche darüber auch weiter in den Ausschüssen zu führen. Wir schließen uns dieser Überweisung bei der Abstimmung nachher gerne an. Dies lässt sich dann auch mit der notwendigen Debatte zum Thema Freihandelsabkommen verbinden.
Um in all diesen Fragen um die Grüne Gentechnik eine klare Linie zu zeigen, fehlt aus Bündnisgrüner Sicht weiterhin eine starke einheitliche Stimme Deutschlands auf dem Parkett der EU in dieser Sache. Was derzeit abläuft, ist ein Eiertanz der Bundesregierung, anders kann man es nicht sagen, meine Damen und Herren. Das ist der Versuch, den mehrheitlichen Wunsch der Bevölkerung zu negieren und nicht nachvollziehbare Verrenkungen zu machen,
um es sich mit den Gentechnikkonzernen nicht endgültig zu verscherzen, denn diese scharren heftig mit den Hufen. Gerade im Zusammenhang mit den Geheimverhandlungen um das Transatlantische Freihandelsabkommen gerät die Gentechnik ganz stark wieder in den Fokus. Die deutlich liberaleren Gentech-Regeln der USamerikanischen Lebensmittelindustrie könnten im Rahmen des Freihandelsabkommens auch nach Europa, bis hier zu uns hin schwappen.
Es ist anzunehmen, dass es im Interesse der Konzerne ist, den Zulassungsprozess für Gentechnikpflanzen für den Import oder den Anbau in der EU zu beschleunigen. Das ist ganz natürlich. Auch könnten die bisherige Nulltoleranz für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Lebensmittel aufgehoben oder die Nulltoleranzgrenze bei gentechnischen Verunreinigungen im Saatgut aufgeweicht werden. Gentechnikkonzerne, die ihre Produkte in bestimmten EU-Staaten nicht verkaufen können, könnten nach einem Abkommen vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Einschränkung des EU-Binnenmarktes klagen oder über die USA ein WTO-Verfahren gegen diese Länder erwirken. Nach Abschluss des EU-USA-Freihan- delsabkommens könnten Monsanto, Pioneer und Co sogar über private Schiedsgerichte die Staaten direkt auf Rücknahme des Verbotes oder aber auf Schadenersatz für ausbleibende Gewinne in Milliardenhöhe verklagen.
Der Entwurf der Kommission sieht sogar vor, dass die Mitgliedsstaaten vor Verhängung eines nationalen Anbauverbotes
direkt mit den Herstellern darüber verhandeln müssen. Damit gibt die EU-Kommission ihre Verantwortung an die Regionen und Länder ab, die dann einzeln mit den USUnternehmen verhandeln sollen.
Allein die Tatsache, dass bereits im Jahr 2012 die EUKommission die gentechnisch veränderte Maissorte MIR 162 als Futter- und Lebensmittel in der EU zugelassen hat, belegt, dass wir schon jetzt vor gentechnisch veränderten Pflanzen nicht mehr gefeit sind und ein Freihandelsabkommen diesen Zugang nach Europa höchstwahrscheinlich erweitern will. Der auch unter dem Handelsnamen Agrisure Viptera bekannte Genmais MIR 162 besitzt eine Insektenresistenz und ist bereits in mehreren Ländern, zum Beispiel in den USA, in Kanada und in Brasilien, für den Anbau und die Vermarktung zugelassen.
Ungehinderte Importe von Mais- und Sojafuttermitteln, das ist der Sinn, nach dem es den großen Futtermittelproduzenten der USA steht. Und eben weil all diese beschriebenen Szenarien möglich sind, brauchen die Bürgerinnen und Bürger der EU, brauchen die Parlamentarier umfassende Einblicke in die Dokumente der Verhandlungen um das Freihandelsabkommen. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass sich dieser Prozess einer demokratischen Kontrolle entzieht, meine Damen und Herren.
Auch wenn die heute vorliegenden Anträge der demokratischen Fraktionen in der Grundaussage übereinstimmen, so gehen wir doch bewusst einen Punkt weiter, meine Damen und Herren. Und zwar bedarf es neben der nun wichtigen Arbeit in den Gremien – wie dem Bundesrat – auch eines starken Zeichens, wie ernst es MecklenburgVorpommern mit dem Wunsch nach Gentechnikfreiheit wirklich ist. Ein solches starkes Zeichen wäre aus unserer Sicht der Beitritt des Landes zum Europäischen Netzwerk der gentechnikfreien Regionen.
Dieses Netzwerk, gegründet 2003 in Bilbao, stützt sich auf eine Erklärung von Regionen verschiedener euro- päischer Staaten, die Charta von Florenz aus dem Jahr 2005. Diese Charta beinhaltet die Ablehnung des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen in diesen Regionen. Zentrale Forderungen, die das Netzwerk an die europäischen Institutionen stellt, sind beispielsweise klare Regelungen im Falle der Verunreinigung von Produkten aus konventionellem oder aus ökologischem Anbau durch gentechnisch veränderte Nutzpflanzen nach dem Verursacherprinzip und umfangreiche Maßnahmen, um das Vorhandensein von GVO im Saatgut für den konventionellen sowie für den ökologischen Landbau zu vermeiden.
Auch wenn wir Bündnisgrüne die Auffassung der Charta an der Stelle nicht teilen, dass eine Koexistenz von GVO- und Nicht-GVO-Landwirtschaft möglich ist, so sehen wir in ihr doch eine wichtige europäische Initiative, der wir uns als Land anschließen wollen. Inzwischen gehören ihr weite Teile Frankreichs, Italiens, ganz Österreich und Griechenland, Teile Spaniens und Großbritanniens und sieben Bundesländer Deutschlands an. MecklenburgVorpommern wäre das achte Bundesland und damit
Teil einer auch in Deutschland wachsenden Gemeinschaft der gentechnikfreien Regionen. Lassen Sie uns diesen wichtigen Schritt gehen, meine Damen und Herren! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Dr. Karlowski, Ihre Bezeichnung von Bundestagsabgeordneten als „willenloses Stimmvieh“ weise ich als unparlamentarisch zurück
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.