Protokoll der Sitzung vom 12.03.2014

Und insofern, glaube ich, ist es wichtig, hier noch mal die politische Situation zu beleuchten, insbesondere dann natürlich aus Sicht meiner Fraktion. Ich will da ganz klar sagen – ich hatte das vorhin durch einen Zwischenruf schon dokumentiert, weil Frau Berger nur uns, der CDU, den Oktoberantrag zusprach –, nein, auch in diesem Punkt sind wir uns als Koalition einig,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr gut.)

auch wenn man nicht verleugnen kann, dass das natürlich auf die Initiative der CDU zurückgegangen ist, dieses klare Bekenntnis, das dieser Landtag zu den privaten Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern abgegeben hat.

(Vincent Kokert, CDU: Nächtelang haben wir darüber gebrütet. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das war doch Chefsache der CDU.)

Das wird auch weiterhin die Richtlinie unseres Handelns sein.

Und ich erinnere mich heute an einen Antrag – ich glaube, zum Wahlalter war das –, als Frau Drese, finde ich, sehr anschaulich dargestellt hat, wie wir auch bei möglicherweise strittigen Themen fair und partnerschaftlich agieren. Da werden Sie es zumindest von meiner Seite aus nicht erleben, dass ich irgendwie bei Anträgen, wo wir möglicherweise in den einzelnen Punkten etwas unterschiedliche Auffassungen haben, hier dann unterschiedlich agieren werde.

(Andreas Butzki, SPD: Nein, natürlich nicht. – Peter Ritter, DIE LINKE: Nein!)

Fakt ist aber, wenn wir in das Schulgesetz schauen, und da will ich mich jetzt nicht rund um die Uhr mit den Gutachten und mit deren Auswertung befassen, sondern wenn ich auf der einen Seite in das Schulgesetz schaue und auf der anderen Seite, aufgrund der Möglichkeit der

Ermächtigung hier mit dieser Verordnung zu arbeiten, dann glaube ich schon – und das ist meine Sicht der Dinge –, dass es, wenn wir die Tatsachen so betrachten, einer Diskussion in der Sache bedarf,

(Marc Reinhardt, CDU: Sehr vorsichtig formuliert.)

was das Gesetz beziehungsweise die Verordnung betrifft,

(Vincent Kokert, CDU: Drehst du hier Pirouetten, oder was? – allgemeine Heiterkeit)

was die Kompatibilität betrifft, was Gesetz und Verordnung ausmacht. Ich glaube schon, dass es sinnvoll ist, in der Sache weiterhin inhaltlich zu diskutieren,

(Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

ob das vom Gesetzgeber, sprich vom Landtag, auch dann eins zu eins in dieser Verordnung so entsprechend umgesetzt wurde.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist jetzt Kritik am Bildungs- minister, das wollen wir mal festhalten.)

Was wir auf keinen Fall dulden werden als CDU, mein Fraktionsvorsitzender hat das neulich schon mal bei dem Oktoberantrag zum Ausdruck gebracht,

(Vincent Kokert, CDU: Der war deutlicher.)

und ich will das deutlich an dieser Stelle sagen: Strangulierende Entwicklungen über eine Verordnung werden von uns nicht mitgetragen, weil die freien Schulen, die haben hier keine Almosen verdient, sondern das Grundgesetz sagt ganz klar, es ist der entsprechende Anspruch da. Wenn die Kosten nachgewiesen werden, dann können wir nicht durch strangulierende Wirkungen dafür sorgen, dass möglicherweise keine Erstattung erfolgt, sondern da stehen wir als CDU in diesem Lande ganz klar im Wort bei den freien Schulen. Da stehen wir an der Seite der freien Schulen und werden dafür sorgen, dass sie ausreichend ausfinanziert werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Jetzt ist er ja doch noch sehr deutlich geworden.)

Zur öffentlichen Debatte zum Gutachten der GRÜNEN möchte ich nur so viel anmerken: Das Gutachten ist insofern brauchbar, dass es die öffentliche Diskussion anregt und möglicherweise befruchtet,

(Beifall Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schön.)

aber es rechtfertigt auf keinen Fall den Antrag, so, wie er hier von den GRÜNEN formuliert ist, inhaltlich diese Schritte, die doch dann das Ministerium zum Rechtsbruch auffordern. Dieser Antrag rechtfertigt, also die Grundlage des Gutachtens rechtfertigt diesen Antrag nicht

(Beifall Andreas Butzki, SPD)

und insofern werden wir logischerweise auch diesen Antrag einfach nur ablegen,

(allgemeine Heiterkeit – Vincent Kokert, CDU, und Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ablehnen.)

ablehnen müssen.

(Vincent Kokert, CDU: „Ablage B“ nennt man das.)

Ich kann Ihnen nur sagen, wir werden als CDU unseren Beitrag dazu leisten, dass aufgrund einer rechtlichen Bewertung auch die freien Schulen in diesem Lande eine Chance haben zu existieren.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Oldenburg.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Alten Wein in neuen Schläuchen“

(Zurufe vonseiten der Fraktion der CDU: Oooh! – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

nennt Kollege Butzki das Rechtsgutachten, das von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Auftrag gegeben wurde. Herr Renz sieht hingegen die Position der CDUFraktion durch dieses Gutachten bekräftigt und führt dann auch prompt den Antrag der Koalition vom Oktober vergangenen Jahres, der eben, wie ja noch mal gehört, maßgeblich von der CDU initiiert worden ist, ins Feld.

(Egbert Liskow, CDU: Super, ne?)

Dieser besagte aber lediglich, dass sich der Landtag zu den Schulen in freier Trägerschaft bekennt und dass es im Haushaltsvollzug

(Torsten Renz, CDU: Sie haben ja nicht mal dem zugestimmt.)

zu keiner Absenkung der Mittel kommen soll,

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

und das, obwohl in der Vergangenheit stets mit mehreren Millionen Euro nachgebessert werden musste und die Schülerzahlen in diesem und im kommenden Jahr um insgesamt 2.000 steigen werden.

Ich habe bereits im Oktober darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Antrag die reinste Willensbekundung ist, die weder die Finanzzuweisungen der freien Schulen auskömmlich regelt noch Änderungen bei den strittigen Themen herbeiführen wird.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber der war Chefsache, der Antrag.)

Das sind dann wohl die Schattenseiten der Koalition, denn auch in der heutigen Freudentaumelhalbzeitbilanz

(Vincent Kokert, CDU: An dem Taumel sind Sie ja auch abgesoffen hinterher. Das muss man ja mal sagen.)

war ja kein Sterbenswörtchen davon zu hören, dass man sich auf einem guten Weg oder auf einem richtigen Weg bei der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft befindet.

(Andreas Butzki, SPD: Auf gutem Umweg. – Peter Ritter, DIE LINKE: Richtig gutem Weg.)

So scheint der Anspruch der Träger freier Schulen auf die Umsetzung ihrer verfassungsrechtlichen Position in Gefahr zu sein, denn Ergebnisse des behaupteten Handelns liegen bis jetzt nicht vor.

Sehr geehrte Damen und Herren, bis zum heutigen Tag ist keine Situation entstanden, die zufriedenstellend ist, im Gegenteil. Die Vorlage der Verwendungsnachweise und deren Prüfung sind offensichtlich so kompliziert, dass nicht einmal jetzt, mitten im zweiten Halbjahr, Ergebnisse bei den Schulträgern vorliegen. So entstehen keine Rechtssicherheit, keine Transparenz und erst recht keine Möglichkeit zu planen.

Erst wenn die Prüfung abgeschlossen ist, wird spürbar deutlich werden, dass entweder trotz steigender Schülerzahlen die stagnierenden Haushaltsmittel von 70 Millionen Euro jährlich ausreichen, weil nämlich definitiv Kürzungen stattgefunden haben, oder aber, wenn keine Reduzierung der Finanzhilfen erfolgte, mit mindestens 3 bis 5 Millionen Euro nachgebessert werden muss.