Erst wenn die Prüfung abgeschlossen ist, wird spürbar deutlich werden, dass entweder trotz steigender Schülerzahlen die stagnierenden Haushaltsmittel von 70 Millionen Euro jährlich ausreichen, weil nämlich definitiv Kürzungen stattgefunden haben, oder aber, wenn keine Reduzierung der Finanzhilfen erfolgte, mit mindestens 3 bis 5 Millionen Euro nachgebessert werden muss.
Allerdings ändert an diesen vielfältigen Handlungsnotwendigkeiten der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kaum etwas. So kann meine Fraktion den ersten Punkt des Antrages, dass die Privatschulkostenverordnung dem Schulgesetz und dem Rückwirkungsverbot widerspricht, nicht uneingeschränkt teilen.
Das Oberverwaltungsgericht hat festgestellt, dass nicht das Schulgesetz an diesem Punkt mangelhaft ist, sondern die Privatschulverordnung von 2010, die das Schulgesetz fehlerhaft umgesetzt hat. Daraus resultiert nun anscheinend oder eventuell durch die Privatschulverordnung vom August 2013 die nächste fehlerhafte Umsetzung. Allerdings enthält diese Verordnung keine eigenen belastenden Regelungen, sodass sie nicht auch aufgrund der vorzeitigen Kenntnis der Träger von dieser Verordnung gegen das Rückwirkungsverbot verstößt. Somit können wir diesem Punkt Ihres Antrages nicht zustimmen.
Hingegen könnten wir Punkt II des Antrages, der die Aufhebung der gültigen Privatschulverordnung fordert, mittragen, wäre da nicht Ihre Begründung zur Aufhebung. Gegen die von Ihnen angeführten Rechtsverstöße liegt bislang nicht einmal ein Normenkontrollantrag vor. Und deshalb kann es nicht Aufgabe von Politik sein, diese rechtliche Auseinandersetzung zu ersetzen, sondern es muss unser Ziel sein, inhaltlich vernünftige Lösungen zu finden – dies aber nicht wegen etwaiger Rechtsmängel, sondern weil diese unbefriedigende Abrechnung
Meine Fraktion ist der Auffassung, dass wir sehr wohl eine Änderung der Privatschulverordnung benötigen, für die aber auch das Schulgesetz geändert werden muss.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir schlagen vor, Neuregelungen dahin gehend vorzunehmen, dass künftig eine pauschalierte Abrechnung durch die Träger erfolgen sollte, die die gegenwärtig geforderten Einzelnachweise, die zeitaufwendig und überhöht bürokratisch sind und Arbeitszeit einerseits im Ministerium und andererseits bei den Trägern bindet, ersetzt.
Diese neue Verordnung sollte auf der Grundlage von detaillierten Angaben, welche Ausgaben als Personalkosten zu werten sind, erfolgen, und dies muss nicht nur in der Verordnung, sondern eben auch im Schulgesetz geregelt sein. Es mangelt derzeit an der konkreten Festlegung der Rechtsbegriffe „Personalkosten“ und „Personalausgaben“. Hier fehlt es an einer exakten Definition, auf die sich die Träger verlassen können und die den Datenschutz nicht verletzt.
Dass die Finanzhilfen nachgewiesen werden müssen, ist selbstverständlich, denn niemand darf öffentliche Gelder erhalten, ohne ihre sachgerechte Verwendung nachzuweisen.
Allerdings fehlt es nicht nur an konkreten Festlegungen, welche Faktoren in die Personalkosten einfließen, sondern es hapert auch gewaltig an der sich ständig ändernden Höhe der Schülerkostensätze. Dazu schlägt meine Fraktion vor, diese Schülerkostensätze endlich den tatsächlichen Bedarfen anzupassen und dann beispielsweise für drei oder fünf Jahre festzulegen – selbstverständlich mit Anpassung der besoldungsrechtlichen Veränderungen. So wird auf diesem Gebiet den Schulen in freier Trägerschaft Planungssicherheit gewährt und sie werden vor ständig unvorhersehbaren Änderungen bewahrt, denn allein vom letzten Schuljahr zu diesem Schuljahr gab es eine Absenkung der Schülerkostensätze für Kinder der Orientierungsstufe um 120 Euro, für Schülerinnen und Schüler an Regionalen Schulen um 110 Euro, für Gesamtschüler um sogar 200 Euro und für Kinder mit dem Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung um 500 Euro.
Weil wir eben den inhaltlich richtigen Weg beschreiten wollen, können wir dem Punkt III des Antrages ebenfalls nicht zustimmen, da wir das Inkraftsetzen der alten Privatschulverordnung von 2010 aus folgenden Gründen nicht mittragen können: Zum einen sieht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts gerade diese Vorschrift als Nichtumsetzung des gesetzgeberischen Willens und zum anderen ist es die Verordnung, die eine nicht hinnehmbare und teilweise skandalöse Absenkung der Fördersätze für Bildungsgänge der beruflichen Schulen einführte.
Im Laufe der vergangenen Jahre hat sich das Land aus der Verantwortung gestohlen, die berufliche Erstausbildung gerade in den Bereichen des Gesundheitswesens
und der Heilerziehung durchzuführen. Hier war man froh über die Träger freier Schulen, dass sie sich der Ausbildung zum Alten- und Krankenpflegehelfer sowie der Heilerziehungspfleger widmeten. Auch und gerade deshalb blieb Mecklenburg-Vorpommern bisher vom Pflegekollaps verschont.
Das sollte allerdings nur bis zum Jahr 2010 gelten, denn dann reduzierte das Land denjenigen, die sich für die Ausbildung der dringend benötigten Fachkräfte engagierten, die Fördersätze. Das Geld fließt nicht mehr, es tröpfelt bei nur noch 50 Prozent. Das führte dazu, dass Bildungsgänge zum Beispiel an der Berufsfachschule in Greifswald geschlossen werden mussten und Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger nicht mehr ausgebildet wurden.
Weder die Kürzung der Fördersätze noch die verantwortungslose Haltung des Landes in der Berufsausbildung sind für uns hinnehmbar. Das Land unterbreitet erst gar nicht die Angebote, senkt dann die finanziellen Mittel für die freien Schulen, lässt dann die berufsbildende Struktur von Weiterbildungsträgern übernehmen, beteiligt sich dann an unzähligen kurzfristigen Bundesprogrammen und beklagt dann auch noch den drohenden Fachkräftemangel. Das ist nicht zu verstehen und das ist schon gar nicht hinzunehmen!
Hier fordert meine Fraktion vom Land, erstens, seine Verantwortung für die Berufsausbildung zu übernehmen, zweitens, Strukturen aufzubauen, die die Ausbildung der dringend benötigten Fachkräfte im eigenen Land vorsehen, und drittens, die sachgerechte Höhe der Prozent- sätze zu überprüfen sowie den tatsächlichen Bedarf, den die Berufswelt vorgibt, den Schulen in freier Trägerschaft zu gewähren.
Würden wir also dem dritten Punkt Ihres Antrages, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, zustimmen, wäre diese miserable finanzielle Situation an den beruflichen Schulen in freier Trägerschaft besiegelt.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Fraktionsvorsitzende der CDU im Landtag äußerte in seiner Pressemitteilung vom 26. September 2013, ich zitiere: „Gerade in den Heil- und Pflegeberufen stellen Berufsschulen in freier Trägerschaft einen großen Teil, in einigen Berufen bis zu 100 % der Ausbildungskapazitäten. MecklenburgVorpommern kann es sich schon aus diesem Grunde nicht leisten, dass Berufsschulen schließen müssen, weil die Finanzierung durch das Land gesenkt wird. Ich freue mich daher sehr, dass es gelungen ist mit dem Koalitionspartner zu vereinbaren, dass die Fördersätze der beruflichen Schulen in freier Trägerschaft noch einmal genau angeschaut werden“, Ende des Zitats.
(Vincent Kokert, CDU: Oi! – Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Am Anfang meiner Rede möchte ich noch einmal ganz deutlich betonen, dass meine Fraktion, dass die SPD zur Vielfältigkeit der Bildungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern steht,
deshalb sind die Schulen in freier Trägerschaft ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Bildungswesens. Eltern haben insbesondere in den größeren Städten die Möglichkeit, eine freie Schule für ihr Kind auszu- wählen.
Das ist so und wird auch weiterhin so in unserem Bundesland bleiben, auch wenn die Bündnisgrünen immer wieder versuchen, den Eindruck zu erwecken, sie seien die Interessenvertreter der Schulen in freier Trägerschaft.
Unser Koalitionsvertrag ist in diesem Punkt eindeutig. Das können Sie, werte Frau Kollegin Berger, auch gerne nachlesen, und zwar bei uns im Vertrag unter Ziffer 186.
Ich will es auch noch mal vorlesen: „Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit sind die Grundlage unserer Bildungspolitik. Staatliche Bildungseinrichtungen und Einrichtungen von freien Trägern sind die Stätten im Bildungssystem, in denen unsere Kinder erlernen und erfahren können, was sie für ihre persönliche Entwicklung und den Alltag in der Demokratie benötigen. Diese Vielfalt soll erhalten bleiben.“
Im gemeinsamen Antrag, der wurde heute schon öfter zitiert, vom 11. Oktober 2013, „Schulen in freier Trägerschaft – ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Bildungslandschaft“, haben wir das noch einmal deutlich gemacht. Mein Kollege Vincent Kokert hat in seiner damaligen Einbringung dieses Koalitionsantrages aber auch klar festgestellt, dass die Politik nicht mit einem Federstrich Gerichtsurteile außer Kraft setzen kann. Das hat der Bildungsminister Mathias Brodkorb auch in seiner heutigen Rede sehr deutlich ausgeführt.
Vielleicht haben Sie, Kollegin Berger, oder Ihre Fraktion, die Auffassung, dass eine Landesregierung Gerichtsentscheide so einfach ignorieren kann oder nicht umsetzen muss. Unsere Auffassung von einem Rechtsstaat ist eine andere.
Im vergangenen Schuljahr waren die fiktiven Personalkosten die Basis für die Berechnungsgrundlage. Das
Oberverwaltungsgericht Greifswald hat aufgrund von zwei Klagen freier Träger aber anders entschieden. Ich möchte noch einmal ganz deutlich betonen, dass nicht das Land diese Entscheidung angestrebt hat, sondern zwei freie Träger. Und heute liegt uns nun der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.
In Ihren Antragspunkten I und II fordern Sie, dass der Landtag feststellen soll, dass die „Verordnung … vom 23. August 2013 … dem Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ widerspricht und...
Übrigens ein Fehler Ihres Antrages: Es muss richtigerweise „28. August 2013“ heißen, wie das nachher in II. kommt, oder Sie beziehen sich auf das Urteil vom 23. August 2012, wenn Sie sich auf das Urteil beziehen. Gründliche Vorbereitung sieht aus meiner Sicht ein bisschen anders aus.
… dass die Landesregierung die „‚Erste Verordnung‘“, unter II. jetzt, „‚zur Änderung der Privatschulverordnung‘ vom 28. August 2013“ aufheben soll.
Sie, werte Kollegin Berger, beziehen sich bei diesem Antrag auf das Gutachten von Professor März, welches Sie am vergangenen Donnerstag in einer Pressekonferenz vorstellten. Ich sehe aber keine neuen Argumente, die Ihre Antragspunkte I und II stützen. Die Ausführungen des Bildungsministers haben mich darin bestätigt, dass auch das Gutachten von Professor März keine anderen oder zusätzlichen Erkenntnisse hervorbringt.
Da Sie, Frau Berger – aus welchen Gründen auch im- mer –, bewusst dieses Gutachten erst sehr spät der Öffentlichkeit präsentierten und gleichzeitig einen Landtagsantrag stellten, liegt die Vermutung nahe, dass wir uns nicht vor der Debatte zu Ihrem Antrag gründlich mit dieser Expertise auseinandersetzen sollten. Wir haben es aber gemacht und ich denke, in den Ausführungen wird das auch deutlich.
In Ihrer Pressemitteilung erklären Sie, Frau Berger, dass das Land auf Kosten der freien Schulen Einsparungen in Millionenhöhe vornimmt. Sie begründen es damit, dass an freien Schulen besonders viele junge Lehrerinnen und Lehrer arbeiten und diese eben billiger sind als ältere Kollegen an staatlichen Schulen.
Hier muss ich aber entgegenhalten, dass das Urteil des OVG von freien Schulen selbst angestrebt wurde. Es ging der Landesregierung bei der Änderung der Privatschulverordnung nicht darum, Geld zu sparen, sondern um die Umsetzung des Urteils.