Protokoll der Sitzung vom 13.03.2014

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, die Ziffern 1 bis 3 des Antrages einzeln abzustimmen.

Wer der Ziffer 1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2743 zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer 1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2743 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion der SPD, quatsch, Entschuldigung,

(Jochen Schulte, SPD: Man kann es ja mal versuchen.)

der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der NPD, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und bei keinen Enthaltungen.

Wer der Ziffer 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2743 zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2743 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Fraktion der NPD, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei keinen Stimmenthaltungen.

Wer der Ziffer 3 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2743 zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 3 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2743 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Fraktion der NPD, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Zinslose Darlehen für Stromnachzahlungen bei Empfängern von Arbeitslosengeld II, Drucksache 6/2756.

Antrag der Fraktion der NPD Zinslose Darlehen für Stromnachzahlungen bei Empfängern von Arbeitslosengeld II – Drucksache 6/2756 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Andrejewski von der NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! An neuen Ideen zum weiteren Abbau der verbliebenen Sozialstaatsreste mangelt es nie. Zum Beispiel hat das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Süd bisher Leistungsempfängern, die am Jahresende eine Stromnachzahlung zu begleichen hatten, hierfür ein Darlehen gewährt. Das konnte dann im Jahresablauf oder im Jahresverlauf abbezahlt werden. Im Jahre 2013 waren 157 Leistungsempfängern solche Darlehen gewährt worden im Umfang von insgesamt circa 52.000 Euro. Das ginge jetzt nicht mehr, sagt das Jobcenter, denn die Gelder zahle der Landkreis, der seinen Haushalt über Kredite finanziere, und da könne man doch selbst nicht zinslose Darlehen vergeben.

Zum Vergleich: Der Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt jeden Monat, wie eine Anfrage der NPD-Fraktion ergab, über 5.000 Euro für Unterhalt und Unterbringung von illegalen Ausländern aus. Das sind etwa 60.000 Euro im Jahr. Aber das ist ja auch die kostbare Willkommenskultur.

Das Jobcenter hat einen Vertrag mit dem Energieversorger hinsichtlich dieser erwähnten Darlehen bereits gekündigt. Es wurde zwar angekündigt, dass es hierzu am 6. März ein Gespräch hätte geben sollen. Ob das stattgefunden hat und was dabei herausgekommen ist, darüber war nichts zu vernehmen. Wahrscheinlich ist gar nichts dabei herausgekommen und es ist dabei geblieben.

Der Boss des Jobcenters jedenfalls erklärte, die Leute sollten sich doch an den Stromanbieter wenden und Ratenzahlungen vereinbaren. Wörtlich sagte er: „Wenn Kunden ein Problem mit dem Handy haben, dann kommen sie ja auch nicht zu uns.“ Wenn das Wort mittlerweile nicht zu abgedroschen wäre, könnte man das als menschenverachtend bezeichnen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Da müssen Sie mal in den Spiegel gucken!)

Vorausgesetzt, man hat einen Festnetzanschluss, dann ist ein Handy wohl noch ein Gerät der Bequemlichkeit und des Komforts, das kann man von elektrischem Strom nun wirklich nicht behaupten. Eine Wohnung ohne Strom ist jedenfalls im 21. Jahrhundert keine vollwertige Unterkunft.

Der im Regelsatz enthaltene Betrag für Strom beläuft sich augenblicklich auf 31,94 Euro im Monat, was klar zu wenig ist. Damit kommt keiner hin, auch der nicht, der Strom sparsam einsetzt. Die Stromaufwendungen fressen den Regelsatz nach und nach auf. Sie gehören eigentlich zu den Kosten der Unterkunft.

Davon abgesehen ist das Verhalten des Jobcenters außerordentlich schäbig. Es müsste ja gar nichts zahlen. Die Darlehen kriegt es ja zurückgezahlt. Es hat auch nichts davon gesagt, dass diese Darlehen nicht zurückgezahlt worden wären, sondern es muss nur auf Zinsen verzichten, das ist alles. Und selbst das ist dieser sogenannten Sozialbehörde zu viel. Nur bei Härtefällen, sagt es, solle es unter Umständen noch Darlehen geben, aber zu denen wird es in der Praxis wohl kaum kommen, weil das Jobcenter definiert, was ein Härtefall ist. Und wenn es trotz aller Definitionskunststückchen trotzdem mal zu

einem Härtefall kommt, der sich nicht wegleugnen ließe, dann hätte das Jobcenter diesen genau durch diese Praxis erst produziert.

Beispiel: Bei einer Familie mit Kindern, der Stromsperre droht im Winter in einer Wohnung, die mit Nachtstrom geheizt wird, da wäre es schwer, einen Härtefall wegzudiskutieren. Aber genau das wird dadurch künstlich herbeigeführt.

Stromsperren sind mittlerweile ein Massenphänomen. Im Jahre 2011, das ist die letzte Zahl für den Bund laut Bundesnetzagentur, gab es 311.000 Stromsperren. Allein in Sachsen gab es im Jahre 2012 24.000 Stromsperren. Und das muss man nicht noch künstlich verstärken durch diese unsoziale und auch völlig sinnlose Maßnahme, denn wie gesagt, diese Darlehen kosten das Jobcenter nichts. Es bekommt das Geld ja zurück.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Schubert von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann bekannterweise jede Medaille wenden und entdecken, dass sie zwei Seiten hat. Den hier vorgelegten Antrag möchte ich allerdings aus gutem Grunde, wie ich denke, nicht drehen und wenden. Das Ansinnen hat nämlich im Gegensatz zur sprichwörtlichen Medaille nur eine Seite und die haben wir schon in der vergangenen Landtagswoche mehrfach erörtert. Die Herren von der Fensterseite möchten gern in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen. Das Modell des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte soll Schule machen. Leistungsempfänger von ALG II sollen weiterhin zinslose Kredite für die Nachzahlungen, die sich aus ihren Stromverbrauchsabrechnungen ergeben, erhalten. Ich stelle nur die Frage: Was ist mit Gas-, Wasser- und Ölabschlussrechnungen? Auch die Leute hätten ja dann einen Anspruch.

Ich halte soziale Entlastungen nur für einen bestimmten Personenkreis immer für überdenkenswert. Man muss sich nur überlegen, wer genau diese Entlastungen hier erhalten soll. Ich betone, im Landkreis Mecklenbur- gische Seenplatte, ALG-II-Empfänger. Warum, meine Herren von der NPD, verteilen wir das Geld für Nachzahlungen nicht auch an Wohngeldempfänger, BAföGEmpfänger oder andere Menschen, die am Existenzminimum sind? Ich nenne es untechnisch finanziellen Förderbedarf. Sie halten an einem Konzept fest, das Ihnen gefällt, ohne dabei den Kreis der Leistungsberechtigten selbst zu betrachten und eigenständig zu bewerten, ganz toll.

(Stefan Köster, NPD: Die brauchen Förderung.)

Und dann fordern Sie auch noch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, genau wie alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte, auf, eine beendete Leistung wieder aufzunehmen oder ein zinsloses Darlehen in

den anderen Landkreisen und kreisfreien Städten zu gewährleisten. Meinen Sie ernsthaft, dass die Kommunen ohne Grund solche Unterstützungen einstellen, sozusagen weil ihnen danach ist? Nein, das hatten Sie ja betont, die Haushaltslage. Aber die kommunale Hoheit, das ist ganz oben anzusetzen. Das entscheiden die Kommunen vor Ort, wir nicht hier im Landtag. Und wir geben auch keine Richtlinien der Kosten der Heizung und Unterkunft raus. Das machen die Kommunen vor Ort und die entscheiden darüber, welche Richtlinien in Kraft treten. Wir verzeichnen ja bundesweit schon das Problem, dass viele KdU-Richtlinien nicht vollumfänglich rechtmäßig sind. Ich beziehe mich insbesondere wiederum auf die Ausführungen der zurückliegenden Landtagswoche.

Wir haben außerdem das Geld leider auch nicht auf der Straße liegen und zugleich eine weiterhin hohe Anzahl der Leistungsberechtigten, die den kommunalen Haushalt belasten. Das ist das gute Recht der Leistungsberechtigten, aber ich kann mir nicht vorstellen weitergehende Rechte unter Umgehung der kommunalen Zuständigkeit und verfassungsrechtlich gesicherten Position und der darin enthaltenen Selbstverwaltung – das hatte ich schon genannt – mit ihren Satzungsrechten.

Mit Ihnen gerade von der Fensterseite das gemeinsam zu bearbeiten, nein, das genau wollen wir nicht.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Wir haben kompetent handelnde und gewissenhaft denkende Kommunen in unserem Land. Vor Ort wird abgewogen, welche Leistungen in welcher Höhe gewährleistet werden können und müssen.

(Stefan Köster, NPD: Mal ein bisschen mehr Emotionen in Ihrer Rede!)

Und Härtefälle werden weiterhin ein zinsloses Darlehen bekommen. Das hat uns auch der Landkreis in mehreren Schreiben oder nicht in Schreiben, sondern es war zu lesen in der Presse, zugesichert. Und da müssen dann Anträge gestellt werden. Nicht das Jobcenter ist dafür zuständig, sondern der Landkreis mit seinen zu erlassenden KdU-Richtlinien.

Wir lehnen Ihren Antrag mit Nachdruck ab und stärken damit ausdrücklich den fachkompetenten kommunalen Selbstverwaltungen den Rücken. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt noch einmal der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Herr Schubert, Sie sprachen von Medaillen, die zwei Seiten haben. Ich könnte Ihnen jetzt die Medaille für die inhaltsleerste Rede des Tages verleihen, wenn ich sie dabeihätte,

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

verzichte aber mal darauf. Und Sie haben...

(Heinz Müller, SPD: Wollen Sie sich selbst auszeichnen?)

Na, Ihnen auch gleich, Herr Müller.

Sie haben gesprochen von der kommunalen Ebene und deren Recht auf Selbstverwaltung, in das man nicht eingreifen dürfte. Das ist doch in der Praxis gar nicht mehr der Fall. Ich spreche nur mal die Kosten der Unterkunft an. Die Landesregierung setzt die verbliebenen Kreise massiv unter Druck, dass sie sparen sollen. Sie sagt auch noch, sie sollen irgendwelche externen Beratungsfirmen engagieren. Und die sagen: Geht an die Kosten der Unterkunft heran!

Daraufhin haben die Kreise jetzt überall, das merke ich jeden Tag, ihre Richtlinien verändert und üben Druck auf jeden Hartz-IV-Empfänger aus, dass er seine Kosten der Unterkunft gefälligst zu senken habe. Jeder bekommt ein Schreiben, in dem es heißt: Machen Sie Vorschläge, wie Sie die Kosten der Unterkunft senken! Die sind jetzt zu hoch aufgrund der neuen Richtlinien. Ihre Kaltmiete ist zu hoch, die Heizungskosten sind zu hoch. Sie kriegen ein halbes Jahr Zeit und wenn Sie bis dahin keine Vorschläge gemacht haben und nicht nachgewiesen haben, dass Sie Unternehmungen begonnen haben, Ihre Kosten zu senken, dann werden Ihnen die Kosten der Unterkunft gesenkt.

Was dahintersteckt, ist ganz klar: die Landesregierung, die nämlich die Sozialpolitik, wenn man das so nennen kann, und Sozialpraxis der Kreise selbst formt, indem sie Einsparungen verlangt bis hin zur Drohung der Zwangsverwaltung. Und daher kommt das, nicht etwa aufgrund von sachnahen Erwägungen. Das heißt, die kommunale Ebene ist nur noch scheinselbstständig. Das Wort passt da wirklich. Sie ist, je weniger Geld sie hat und desto abhängiger sie ist von der Landesregierung, immer mehr unter Druck. Und wenn die Landesregierung schon in dieser Hinsicht negativ für die Bürger und Hartz-IVEmpfänger einwirkt auf die kommunale Ebene, warum dann nicht mal positiv? Es würde Sie in diesem Falle doch gar kein Geld kosten.

Ich habe ja schon klargemacht, es geht hier um Darlehen, die ausgereicht werden und wieder zurückgezahlt werden, Geld, das den Landkreisen also nicht verlorengeht. Sie könnten höchstens sagen, es gingen ihnen Zinseinnahmen verloren, entgangener Gewinn, wenn sie das Geld anderweitig verleihen würden. Das will ich aber mal nicht hoffen, dass die Jobcenter nebenbei noch Kreditgeschäfte machen irgendwo und das Geld verleihen für sieben, acht Prozent. Das wird ja wohl kaum der Fall sein. Sie würden es also wieder zurückkriegen.

Und wenn Sie jetzt bei dieser Praxis bleiben, zumindest das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Süd, wozu führt denn das? Es führt zu keiner Einsparung. Es führt aber unter Umständen dazu, dass Familien ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen können, dass es zu Stromsperren kommt, und dann wird es einen viel größeren Aufwand geben. Wenn das Familien mit Kindern sind und die haben keinen Strom, keine Beleuchtung, die Kinder können ihre Hausarbeiten nicht vernünftig machen, kriegen nichts Vernünftiges mehr zu essen, weil der Herd nicht mehr funktioniert und so weiter, dann werden die Lehrer aufmerksam, die Kindergärten, das Jugendamt kommt. Ein Riesenaufwand, das kostet dann Geld. Wozu das alles? Warum bleibt man nicht einfach

bei der bewährten Praxis und gibt den Leuten das Darlehen, das sie übers Jahr hinweg abzahlen können?

Das alles hat überhaupt keinen Sinn und führt nur, wenn überhaupt, zu Folgekosten. Und wie gesagt, wenn die Landesregierung die kommunale Ebene schon dermaßen unter Druck setzt und ihr vorschreibt, wie sie die Kosten der Unterkunft zu gestalten hat, dann kann sie auch mal zugunsten der Leute eingreifen und etwas tun, was den Leuten nützt. Aber es ist nun mal diese Landesregierung. – Von wem verlange ich das eigentlich?

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)