Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Forschung und Entwicklung sind elementar für Produktqualitätserhaltung und -verbesserung und ohne Forschung und Entwicklung ist keine Produktinnovation möglich. Dies ist unstrittig.
Das Land will nun die Mittelstandsfinanzierung abgesichert wissen. Aber welche Möglichkeiten hat der Staat überhaupt noch, die Wirtschaftsstandbeine hier im Land sinnvoll und effizient zu unterstützen? Die Bundesrepublik Deutschland ist in weiten Teilen gar nicht mehr in der Lage, eine ausgewogene und an den Bedürfnissen der Unternehmer sowie des Gemeinwohls ausgerichtete Unternehmensförderpolitik zu gestalten. Die Gründe hier- für sind vielschichtig.
Ich erinnere mich noch an den Tag der offenen Tür im Jahre 2006, im Juni war es, glaube ich, gewesen. Da hatte der damalige wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Herr Andreas Petters
eine Art Fragestunde zum Thema „Mittelstandspolitik – Was will die CDU?“ veranstaltet. Und natürlich haben wir Nationalen diese Veranstaltung auch besucht. Wir wollten uns die Positionen der CDU zur Mittelstandspolitik anhören und natürlich auch entsprechende Fragen stel
len. Udo Pastörs stellte damals an Herrn Petters die Frage, welche Maßnahmen für Kleinunternehmen oder Kleinunternehmer und Unternehmen bis 50 Mitarbeiter zur Stärkung der Eigenkapitaldecke getan werden können. Die Antwort von Herrn Petters war ebenso ehrlich, aber auch erschreckend. Er antwortete nämlich sinngemäß, dass die Europäische Union alle sinnvollen Maßnahmen verhindern würde. Und hierin ist auch die Schwierigkeit einer volkswirtschaftspolitischen Unternehmensförderpolitik, die das Gemeinwohl im Blick hat, begründet.
Im November 2011 schlug Ihnen die NPD-Fraktion bereits eine Fördermaßnahme für Existenzgründer vor, um dem wegfallenden Rechtsanspruch auf einen Existenzgründerzuschuss der Bundesagentur für Arbeit etwas entgegenstellen zu können. Sie haben damals eine Unterstützung von Existenzgründern, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen wollten, abgelehnt.
Der „Schweriner Volkszeitung“ war heute zu entnehmen, dass in den kommenden Jahren die Fördermöglichkeiten für kleine, mittlere und große Unternehmen insgesamt weiter erschwert werden. Verantwortlich hierfür ist wieder einmal die EU-Kommission, denn diese senkt die Höchstsätze für Fördermittel drastisch herab. So nimmt also die EU den Mitgliedsstaaten immer mehr die Möglichkeit einer eigenen Volkswirtschaftspolitik.
Weitgehend, Vertreter von SPD und CDU, ist Ihr Antrag ein Papiertiger, der zu wenigen Ergebnissen führen wird.
Da wir als NPD-Fraktion aber nicht ganz ausschließen können, dass sich für die Unternehmen hier im Land zumindest etwas zum Positiven wenden könnte, stimmen wir dem Antrag zu. – Danke schön.
Zunächst, Herr Holter, Sie sprachen kurz an die Folgen des Antrages. Ich komme jetzt in der Aussprache darauf, was konkret, welche konkreten Kriterien wir verändern müssen, um eben diese Instrumente zu haben, die passgenauen Finanzinstrumente.
Und Herrn Suhr kann ich nichts weiter sagen, als dass wir, um den Sprachgebrauch von Herrn Schulte zu bemühen, das Eichhörnchen nicht nur auf den Baum hauen,
letzten Jahren viel getan an Möglichkeiten. Und ich möchte noch mal für die Koalitionsfraktionen festlegen, dass der Schwerpunkt der Förderung mit EU-Mitteln ganz klar bis zunächst in dieser Legislaturperiode auf Forschung, Technologie, Innovation liegt. Sie erinnern sich, wir hatten bis 2013 Mittel von 155 Millionen eingestellt in der letzten Legislaturperiode, und das ist in der kommenden Legislatur, in den nächsten sieben Jahren ab 2014, auf 168 Millionen gestiegen, also ganz klar eine Erhöhung und Schwerpunktlegung darauf. Und da sehen Sie schon, wie ernst es hier mit der Wirtschaft gemeint ist in Mecklenburg-Vorpommern.
Meine Damen und Herren, ich habe in der Einbringung deutlich gemacht, dass insbesondere wachstumsorientierte junge Unternehmen in unserem Land in der Regel nicht über genügend eigene finanzielle Ressourcen verfügen, um ihre forschungs- und entwicklungsbezogenen Unternehmensaktivitäten zu erhöhen. Ein sicherer Zugang zu Beteiligungs- und privatem Risikoka- pital für die Markteinführung von Innovationen aus Verbundinitiativen ist deswegen unerlässlich, das ha- ben die Vorredner auch angedeutet, und sollte unter Einbeziehung der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vor- pommern und der Mittelständischen Beteiligungsge- sellschaft gewährleistet werden. Sie haben ja auch vom Wirtschaftsminister gehört, dass ein Risikofonds in Höhe von diesen 18 Millionen zusätzlich aufgelegt wird.
Wachstumsorientierte Unternehmen in Mecklenburg-Vor- pommern stehen vor zwei Herausforderungen: Eine dieser Herausforderungen ist eine strukturelle, die andere Herausforderung ergibt sich aus einer absehbaren Zeitschiene. Die strukturelle Herausforderung besteht im Zugang zu Risikokapital. Und wenn Sie beispielsweise nach München schauen, stellen Sie schnell fest, dass der Zugang zu Risikokapital dort vergleichsweise einfach ist. Natürlich ist die Venture-Capital-Szene dort auch eine andere als in Mecklenburg-Vorpommern. Junge technologieorientierte Start-ups finden dort relativ leicht zu Kapitalgebern beziehungsweise Beteiligungskapital. Kapitalgeber unterstützen wiederum junge Start-ups mit Minderheitenbeteiligungen und sogenanntem Smart-Capital, also Know-how, etwa durch Managementunterstützungen. Im Gegenzug sind für Geldgeber hohe Renditen zu erwarten.
Die Venture-Capital-Szene in Mecklenburg-Vorpommern ist aber leider doch etwas überschaubar, überschaubarer als beispielsweise in München. Die Fachliteratur sieht unterschiedliche Ursachen für das geringere Angebot. Natürlich hat es etwas mit der geografischen Randlage zu tun. Die Entfernung zu Wagniskapitalzentren ist schlichtweg sehr groß oder zu groß. Und hinzu kommt auch noch, dass sich die wenigen investitionswilligen Risikokapitalgeber in Mecklenburg-Vorpommern meist auf die sehr späte Phase von Start-ups, also etwa auf die Wachstumsphase mit möglichst geringem Risiko konzentrieren.
Meine Damen und Herren, der revolvierende Einsatz von Instrumenten zur Förderung der Markteinführung muss den strukturellen Unterschieden zwischen Mecklenburg-Vorpommern und den Wagniskapitalzentren Rechnung tragen und die Landesregierung sollte bei der von uns heute beantragten Weiterentwicklung entsprechend genau für diese Instrumente mehrere Dinge berücksichtigen:
Erstens. Wir benötigen Möglichkeiten der Gestaltung. Ein Hightechunternehmen muss zu Beginn mit einem anderen Start-up-Prozess begleitet werden als ein kleineres Start-up. Die kleineren Start-ups sind aber in Mecklenburg-Vorpommern in der deutlichen Überzahl. Wenn eine Beteiligungsgesellschaft aber Geld gibt, braucht dieses Geld auch eine Vergütung innerhalb einer bestimmten Frist. Die ist insbesondere von kleinen Startups meistens nur mit größerer Unsicherheit zu leisten. Und deswegen könnten, Herr Holter, könnten Stundungen als Alternative in Betracht gezogen werden. Da man aber gegebenenfalls mit Rückbürgschaften des Landes/Bundes operiert, gibt es natürlich auch nur sehr begrenzte Möglichkeiten dieser Gestaltung.
Zweitens. Wir brauchen Partner. Bis zu einer bestimmten Unternehmensgröße gibt es beachtliche Erfolge bei Markteinführungsansinnen. Dabei geht es um erfolgreiche Wertschöpfung. Deren Bedeutung für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern habe ich, denke ich, in der Einbringung illustriert. Bis zu einem bestimmten Punkt kann man diese Start-ups entwickeln, ab einem bestimmten Punkt bedarf es jedoch weiterer Partner, die den Start-ups auf die Beine helfen. Stichwort ist hier: nächste Finanzierungsrunde. An dieser Stelle kann ein Start-up-Unternehmen scheitern, wenn etwa bestimmte Größenordnungen an den Markt gebracht werden müssen. Leider gilt hier: Es gewinnt nicht immer der, der das beste Produkt hat. In der Regel gewinnt der, der den besten Zugang zu Beteiligungs- und Wagniskapital hat.
Ein solcher Zugang muss auch den Start-ups in unserem Land aufgezeigt werden, auch wenn die Entfernung zu Wagniskapitalzentren der Republik relativ groß ist. Und wenn das Unternehmen im Falle des Erfolgs durch Dritte gekauft wird – hierfür gibt es ja einige Beispiele in Mecklenburg-Vorpommern –, dann sollte das in dieser Form geflossene Geld in einen Topf wandern, aus dem das nächste Projekt finanziert werden kann. Und dies ist auch aufgrund der hohen Ausfallraten von früheren Start-ups wichtig. Die Möglichkeit der Gestaltung von Unternehmensgründungen wäre allenfalls mit einem normalen Marktzins kaum finanzierbar.
Ich habe Ihnen in der Einbringung bereits einiges zum Verhältnis von Kapitalaufwand und Zeitschienenrisiko gesagt. Das Risiko für den Kapitalgeber wird umso geringer, je eher sie in einer Zeitschiene tatsächlich ein realistisches Markteintrittsszenario beziehungsweise so- gar eine Wachstumsphase entwerfen können. Kurzum: Die Konstruktion der Finanzierung muss so sein, dass erfolgreiche Unternehmen im Fall des Verkaufs auch einen, sagen wir, Exitpreis zahlen.
Drittens. Wir müssen flexibel sein. Es muss größtmöglichen Wert auf die Ausfinanzierung gelegt werden. Eine erste Festvergütung nach drei Monaten an den Ausreicher darf dabei nicht das Maßgebliche sein. Es bedarf einer Flexibilität zum erfolgreichen Erreichen einer gewissen Umsatzgröße. Erst danach sollte eine gewisse Gebühr bezahlt werden. Wenn ein Produkt wirklich gut ist, muss es bei der Ausfinanzierung Ausnahmen geben. Am Ende zählt eben nicht immer nur das tolle Produkt, sondern zum Beispiel die zeit- und kostenintensive Langfriststudie. Aus den Langfriststudien resultiert dann gegebenenfalls Interesse von außerhalb. Die jeweilige Dauer einer Markteinführung hängt vom Produkt ab. Da müssen wir bei der Ausgestaltung der Finanzierung flexibel bleiben und dies im Blick behalten. Und auf den
Punkt gebracht heißt das: Es gibt unterschiedliche Phasen der Markteinführung und das Instrumentarium der Landesregierung muss diesen unterschiedlichen Phasen Rechnung tragen.
Meine Damen und Herren, so viel zu den strukturellen Herausforderungen, die dann auch bei der konkreten Ausgestaltung der Instrumente zu beachten sind.
Kommen wir zu der zweiten Herausforderung, die ich vorhin angesprochen habe, die absehbare Zeitschiene. Die strukturellen Herausforderungen bestehen schon. Nun ändern sich aber die Gegebenheiten in Europa, im Bund und im Land. Und das heißt für uns, die struk- turellen Herausforderungen werden sich nicht entschärfen. Im Gegenteil, die Herausforderungen werden sich eher zuspitzen, etwa aufgrund des Rückgangs der europäischen Fördermittel und des Auslaufens des Solidarpakts 2019, vor allem aber auch aufgrund der Neuregelung der Eigenkapitalanforderungen für Banken mit der Einführung von Basel III, denn daraus ergeben sich neue Herausforderungen bei der Unternehmensfinan- zierung.
Bleiben wir kurz bei Basel III. Mittel- und langfristig werden sich aus den höheren Eigenkapitalanforderungen an die Banken die traditionell bedeutsamen Kreditfinan- zierungen zugunsten der externen Eigenkapitalfinan- zierung verschieben. Basel III hat ja jegliche Auswirkungen auf Kreditinstitute. Neben strengeren Liquiditätsvorschriften, Erhöhung der liquiden Mittel, Einschränkung von Fristentransformationen betrifft dies auch die Verteuerung von Refinanzierungen. Die verschärften Eigen- kapitalvorschriften führen zu einer Erhöhung der verbindlichen Eigenkapitalquoten, zur Erhöhung der Eigenkapitalkosten und zu erweiterten Verschuldungsvorschriften.
Meine Damen und Herren, wenn Basel III aber erhebliche Auswirkungen auf Kreditinstitute hat, ist dies für die Aus- finanzierung von Existenzgründungen natürlich bedeutsam. Und für die Unternehmen ergeben sich daraus höhere Anforderungen an Unternehmensplanung und Finanzkommunikation. Ein Bedeutungszuwachs von Rating und Sicherheiten für die Zinshöhe kommt hinzu. Auch ein Anstieg des erforderlichen Eigenkapitals, höhere Zinsen bei langfristigen Krediten und die Inanspruchnahme langfristiger Förderkredite beziehungsweise alternativer Finanzierungsformen werden zu verzeichnen sein.
Auch diese Veränderungen wollen wir mit unserem heutigen Antrag begleiten. Wir wollen Existenzgründern in diesem Land unter die Arme greifen, denn Gründer sichern Zukunft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen uns auch in zehn Jahren noch über tolle Wirtschaftsbilanzen in Mecklenburg-Vorpommern freuen und daher müssen wir Gründer, aber auch bestehende Unternehmen unterstützen, wo es nur geht. Ich habe die notwendigen Instrumentarien aufgezeigt, die jetzt natürlich Zahn in Zahn vernetzt, also zusammengeführt werden müssen, um genau auf diese Herausforderungen einzugehen. Kurz und bündig geht es in unserem Antrag um durchgängige Finanzierungen ohne Finanzierungslücken, die mit dem bestehenden Instrumentarium derzeit nicht ausreichend bedient werden können. Aus dem Grund haben wir diesen Antrag gestellt, um genau dieses Instrumentarium zusammenzustellen, um Existenzgründern und bestehenden Unternehmen gute wirtschaftliche Rahmenbe
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/2752. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, über die Ziffern I bis III einzeln abzustimmen.
Wer der Ziffer I des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/2752 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenhaltungen? – Damit ist die Ziffer I des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/2752 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD, bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Wer der Ziffer II des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/2752 zuzustimmen wünscht, den bitte ich nun um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenhaltungen? – Damit ist die Ziffer II des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/2752 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Wer der Ziffer III des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/2752 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenhaltungen? – Damit ist die Ziffer III des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/2752 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit ernst nehmen und für positive Entwicklung des Landes nutzen, Drucksache 6/2742.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit ernst nehmen und für positive Entwicklung des Landes nutzen – Drucksache 6/2742 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es stehen in diesem und im nächsten Jahr eine Vielzahl von Jubiläen an. Dieses Jahr das 25-jährige Jubiläum des Mauerfalls, das 20-jährige Jubiläum der Landesverfassung und im nächsten Jahr 20 Jahre Mecklenburg-Vorpommern.
Das steht auch an, na klar, aber darüber reden wir jetzt im Moment nicht und das ist auch kein Jubiläum. Das ist eine traurige Tatsache, Herr Andrejewski.
Und deswegen haben wir als LINKE heute den „Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit …“ aufgesetzt, und das sehr wohl bewusst, um nicht erst zu den Jahrestagen den Stand, die Entwicklung