Im Sinne des auf Bundesebene beschlossenen Koalitionsvertrages hat die SPD die Mietpreisbremse so ausgestaltet, dass sie passgenau und nachhaltig wirkt. Die Mietpreisbremse knüpft als Berechnungsgrundlage an die ortsübliche Vergleichsmiete an und nicht an die früher tatsächlich erzielte Miete. So wird die Preisbremse nicht für Erstvermietungen in Neubauten gelten und auch nicht nach umfassenden Modernisierungen. Die Mietpreisbremse wird auf die Gebiete beschränkt sein, in denen die Märkte angespannt sind, insbesondere in begehrten Innenstadtlagen der Städte und in beliebten Tourismusorten. Die Länder werden künftig in der Verantwortung sein, diese Gebiete lokal festzustellen und dann korrekt auszuweisen.
Meine Damen und Herren, natürlich können die Bundesländer seit dem 1. Mai 2013 für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten die sogenannte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 Prozent auf 15 Prozent absenken. Nur dürfen wir eins dabei nicht vergessen: Diese Kappungsgrenze gilt nicht beim Vertragsabschluss für Wiedervermietung. Sie regelt auch nur, in welcher Geschwindigkeit eine Miete bis auf das Niveau der orts- üblichen Vergleichsmiete angehoben werden darf. Bei der Wiedervermietung einer frei gewordenen Wohnung hilft diese Regelung den Mieterinnen und Mietern aber nicht weiter.
Des Weiteren werden wir mit dem Gesetz dafür sorgen, dass künftig diejenigen den Makler bezahlen müssen, die ihn auch beauftragen. Damit schieben wir einen Riegel vor die unfaire Praxis, dass Vermieter die Kosten der von ihnen eingeschalteten Makler auf die Wohnungs- suchenden abwälzen können. Künftig gilt: Wer bestellt, der bezahlt.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wie geht es nun weiter? Auf Bundesebene befindet sich der Referentenentwurf zur Mitpreisbremse derzeit in der Ressortabstimmung. Nach Anhörung der Verbände, der Beteiligung der Bundesländer und der Befassung im Kabinett geht der Entwurf in das Gesetzgebungsverfahren. Läuft alles planmäßig, könnten die Mietpreisbremse und die Änderung im Maklerrecht im Jahr 2015 in Kraft treten. Dann sind die Länder gefragt, um die zugehörigen Rechtsverordnungen zur Ausweisung der entsprechenden Gebiete zu erlassen.
Am vergangenen Sonnabend habe ich gemeinsam mit Abgeordneten des Bundes und des Landes am Landesverbandstag Mecklenburg-Vorpommern des Deutschen Mieterbundes teilgenommen. Natürlich war der Referentenentwurf von Bundesminister Heiko Maas ein wichtiger Diskussionspunkt. Gerade die Länderregelung zur Feststellung der angespannten Märkte sorgte für reichlich Gesprächsstoff. Wie die Diskussion zeigte, ist es gerade an diesem Punkt wichtig, das Pro und Kontra dieser Regelung fach- und sachgerecht abzuwägen.
So sprach sich der Präsident des Deutschen Mieter- bundes, Herr Dr. Rips, für eine Länderregelung aus, da diese gemeinsam mit den Kommunen die örtlichen Rahmenbedingungen am besten kennen. Der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Herr Siebenkotten, hingegen sprach sich mir gegenüber gegen eine Länderregelung aus. Meine Damen und Herren, eine Auffassung, die auch ich teile. Warum müssen beziehungsweise warum sollen die Länder überhaupt eine solche Rechtsverordnung auf den Weg bringen?
(Regine Lück, DIE LINKE: Herr Siebenkotten hat da überhaupt nicht gesprochen. Das hat er vielleicht privat erzählt. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
Ein Weg, der sehr problematisch ist und kein einfacher sein wird. Viele Hürden sind auf diesem Weg zu überspringen. So müssen klare Kriterien zur Festlegung von Räumen mit angespannten Märkten definiert werden. Weiter müssen diese Kriterien dann für die betroffenen Städte und Gemeinden rechtssicher dargestellt werden. Auch hier sehe ich große Probleme in der Anerkennung und Umsetzung. Weiter müssen die jeweiligen Länder politisch auch willens sein, diese Länderregelung in Ansatz zu bringen. Das zusätzliche Zeitfenster, was nötig ist, ist auch nicht zu verachten. Ich denke, da wird mindestens noch ein weiteres Jahr vergehen.
Meine Damen und Herren, wie Ihnen bekannt sein dürfte, gibt es zwischen der SPD und der CDU unterschiedliche Betrachtungs- und Herangehensweisen, wenn es darum geht, sozial gerechte Mietenpolitik zu gestalten. Nach meiner Auffassung ist es hier hilfreich, wenn die Länderregelung gar nicht erst vorgesehen wird. Ich halte eine ganzheitliche gesetzliche Bundesregelung zur Mietpreisbremse dem Thema entsprechend für hilfreicher. Ich begründe dies damit, dass dort, wo die Vermieter ver-
suchen, über die prozentuale Mietobergrenze hinwegzugehen, dann diese Mietpreisbremse wirkt. In allen anderen Gebieten ist die Mietpreisbremse entbehrlich, da der Markt eine überhöhte Mietpreisanpassung dort gar nicht zulässt. Ob diese Auffassung sich durchsetzen wird, kann ich heute noch nicht sagen. Dies wird sich im weiteren Verfahren zeigen.
Die SPD-Sprecher für Wohnungsbau und Stadtentwicklung der einzelnen Bundesländer treffen sich Ende Mai gemeinsam mit den zuständigen Bundestagsabgeord- neten der SPD-Bundestagsfraktion zu ihrer jährlichen Sprecherkonferenz in Hamburg. Unter anderem wird ein Schwerpunkt dieser Konferenz der Referentenentwurf zur Mietpreisbremse sein.
Meine Damen und Herren, die Mietpreisbremse ist aber nur ein Element einer umfassenden Bau- und Wohnungspolitik der neuen Bundesregierung. Darüber hinaus wird in Zukunft ein ganzes Maßnahmenbündel dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen für alle am Mietmarkt Beteiligten verbessert werden. Dazu zählen unter anderem die Novelle des Wohngeldes oder die Senkung der Modernisierungsumlage. Das Maßnahmenbündel ist so geschnürt, dass wir den Wohnungsbau stärken, den sozialen Wohnungsbau wiederbeleben, generationen- und altengerechten Wohnraum schaffen sowie energieeffizientes Bauen und Sanieren fördern.
Sehr geehrte Damen und Herren, dazu wird auch das sozialdemokratische Erfolgsmodell der Städtebauförderung gehören. Mit der Anhebung der Städtebaufördermittel des Bundes auf 700 Millionen Euro werden wir eine weitere Vereinbarung umsetzen, für die wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen jahrelang gekämpft haben.
Ein wesentlicher Teil der Städtebauförderung ist das Programm „Soziale Stadt“. Dieses Programm ist auch in Mecklenburg-Vorpommern von besonderer Bedeutung, um der sozialen Spaltung in arme und reiche Stadtteile entgegenzuwirken. Deshalb ist es außerordentlich erfreulich, dass die „Soziale Stadt“ im Haushaltsentwurf des Bundes mit 150 Millionen Euro ausgestattet wird. Nach den Kürzungen auf nur noch 40 Millionen Euro ist der Bedarf besonders in den Quartieren, die soziale Integrationsleistungen erbringen müssen, groß.
Gleichzeitig werden wir uns auf der Landesebene dafür starkmachen, ein Bündnis für bezahlbares Wohnen zu vereinbaren. Das ist sinnvoll, um im Dialog mit allen Akteuren von der Wohnungswirtschaft bis zum Mieterbund die richtigen, den örtlichen Anforderungen entsprechenden Lösungen zu finden und umzusetzen. Hier werden dann auch die Ergebnisse der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ zum Thema „Wohnen im Alter“ aus dem vorliegenden Zwischenbericht mit einfließen.
Meine Damen und Herren, wie Sie meinen Ausführungen heute und auch in den vergangenen Monaten zum Thema „Sozial gerechte Mietenpolitik umsetzen“ entnehmen konnten, hat die SPD-Fraktion des Bundes gemeinsam mit der SPD-Landtagsfraktion stets konstruktiv und ergebnisorientiert gearbeitet. Unsere Forderungen an die vergangene Bundesregierung tragen in der heutigen Bundesregierung durch die SPD-besetzte Mietenpolitik erste Früchte. Die Saat wurde eingebracht. Sie sind alle eingeladen, dafür Sorge zu tragen, dass wir eine gute
Ernte einfahren werden. Die Mieterinnen und Mieter dieses Landes haben ein Recht darauf, dass wir ihre Interessen ausreichend sichern.
Zur Umsetzung dieser SPD-Politik brauchen wir keine Aufforderung, auch nicht diesen Antrag. Am Ende des Tages entscheidet, wer die besseren Argumente hat und wer die Mehrheiten hinter sich bringen kann.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE eine flächendeckende und wirksame Mietpreisbremse. Die jetzt auf der Bundesebene zur Beratung vorliegende Mietrechtsnovelle sieht vor, die Mietpreisbremse in sogenannten gefährdeten Wohngebieten einzuführen, also überall dort, wo die Wohnungsnachfrage weitaus höher ist als das Angebot an Wohnraum.
Auch hier in Mecklenburg-Vorpommern haben wir in entsprechenden Städten – in Rostock, in Greifswald –, aber auch in Küstenregionen, in touristisch geprägten Regionen eine überhöhte Wohnraumnachfrage und insofern auch steigende Preise. In diesen spezifischen Gebieten wird derzeit überteuerter Wohnraum angeboten, was zum Ausschluss all derjenigen Wohnungssuchenden führt, die nicht über überdurchschnittliche Einkommen verfügen. Eine Durchmischung von Wohngebieten, wo Alt und Jung, wohlhabende und weniger wohlhabende Menschen, Studenten und Angestellte, Selbstständige und Familien mit Kindern gemeinsam nebeneinander leben können, ist in diesen Wohngebieten nicht mehr gegeben, es sei denn, sie verdienen überdurchschnittlich gut. Aber auf wie viel Prozent unserer Gesellschaft trifft das zu?
Und so gibt es bereits Wohngebiete, zum Beispiel in Berlin, die mit hohen Zäunen versehen werden, um all diejenigen von Wegen und Plätzen auszuschließen, die dort nicht wohnen,
weil sie sich hohe Mieten schlichtweg nicht leisten können. Und das sind nun wahrlich nicht die städtebaulichen Konzepte,
Sehr geehrte Damen und Herren, hinsichtlich der Forderung nach einer bundeseinheitlichen, flächendeckenden, unbefristet geltenden Regelung zur Einführung einer Mietpreisbremse befürworten wir Bündnisgrünen die im
erstens, weil überall dort, wo Wohnraum nicht zu überteuerten Preisen angeboten wird, die Mietpreisbremse keine negativen Auswirkungen zeigen wird,
zweitens, weil Mietverhältnisse im BGB geregelt sind, und hier sollte es keine gesetzliche Ermächtigung für die Länder geben,
und drittens, weil wenn einzelne Bundesländer trotz Ermächtigung keine Regelung erlassen würden, in diesen Regionen weiterhin Mieten zu überteuerten Preisen auf dem Wohnungsmarkt wären.
Wir finden auch den Punkt 3b) des Antrages durchaus wichtig, auf „die Erhöhung der Bundesmittel für die … Wohnraumförderung und deren zweckgebundenen Einsatz“ hinzuwirken.
Wo wir aber anderer Auffassung sind als die Fraktion DIE LINKE, das sind die Punkte 3a) und 3c) des vorliegenden Antrages. Unter 3a) wird vorgeschlagen, den zulässigen „Mietanstieg … auf die … (Vormiete) und … nicht auf die ortsübliche Vergleichsmiete“ zu beziehen. Das sehen wir durchaus kritisch, da die Vormiete bereits überteuert sein kann und sich somit weiter steigern könnte, und die Vermieter, die bislang nur eine geringe Miete veranschlagten, durch eine Deckelung, die sich auf die Vormiete bezieht, benachteiligt werden könnten.
Mit einer Mietrechtsnovellierung sollten nicht die Prinzipien von Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt außer Kraft gesetzt werden, sondern es sollte in erster Linie maßlos überteuerter Wohnraum unterbunden werden. Somit finden wir es durchaus richtig, einen Mietdeckel auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu legen, denn überall dort, wo Kommunen keinen Mietspiegel erstellen, ist der Vermieter gegenüber dem Mieter verpflichtet, anhand von mindestens drei Vergleichswohnungen die Ortsüblichkeit der Miethöhe gegenüber dem Mieter nachzuweisen.
Zu Punkt 3c): Die „Kommunen“ sollten „in die Lage versetzt werden, die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften kontrollieren zu können“. Ich frage Sie, welche Aufgaben wollen wir denn noch auf die Kommunen übertragen, die schon Probleme damit haben, einen Mietspiegel zu erstellen, weil der Erfassungsaufwand dabei doch sehr hoch ist? Wir sind dagegen, denn das Mietrecht ist im BGB geregelt, und da es keine gesetzlich festgelegten Mietpreise gibt, kann es nicht Aufgabe der Kommunen sein, die Einhaltung einer Mietdeckelung zu überprüfen.
Insofern bitten wir um Einzelabstimmung. Wir können also den Punkten I, II.1 und II.2 ohne Probleme zustimmen, II.3a) nicht, auch 3c) nicht, aber 3b) könnten wir zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mietpreisbremse, ich glaube, das ist nicht das erste Mal, dass wir das behandeln, aber wir haben schon länger nichts mehr davon gehört. Das letzte Mal war es zum Bundestagswahlkampf. Abgesehen von einem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums hat sich jedoch in den vergangenen Monaten eigentlich gar nichts geändert und damit bleibt es also bei dem Dissens, den wir auch in den vergangenen Debatten schon gehabt haben.