Protokoll der Sitzung vom 10.04.2014

In der Sache ist es so, das Normenkontrollverfahren kann entweder durch die Landesregierung oder durch das Parlament angestrengt werden. Jetzt haben Sie ja schon selbst berichtet, dass Sie hierfür im Parlament nicht die nötige Mehrheit finden, nicht mal eine Mehrheit von über 50 Prozent, sondern nicht mal das Drittelquorum erreichen. Insofern hat der Landtag hier offenbar nicht die Absicht, sich mit der Frage so zu beschäftigen, wie Sie das für gut befinden.

Ich wage jetzt mal folgende Prognose: Wenn die Linksfraktion nicht bereit ist, mit Ihnen gemeinsam eine Klage zu führen, dann wird sie vermutlich auch nicht bereit sein, mit Ihnen gemeinsam die Landesregierung dazu aufzufordern, dies zu tun. Da gehört auch nicht viel Fantasie dazu, um diese Prognose abzugeben. Insofern stellt sich schon die Frage, warum Sie überhaupt diesen Antrag stellen.

Aber der Grund dafür, warum man so ein Normenkontrollverfahren anstrengt, Frau Abgeordnete Berger, ist laut Verfassung nach meiner Erinnerung entweder, wenn es zwischen Verfassungsorganen unterschiedliche Meinungen gibt im Hinblick auf die Auslegung des Rechtes oder wenn bei zum Beispiel der Landesregierung Zweifel über die Rechtslage bestehen. Ich habe Ihnen das schon beim letzten Mal gesagt, diese Zweifel bestehen nicht.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Dann hören Sie Ihrem Koalitionspartner nicht so zu.)

Insofern gibt es für die Landesregierung überhaupt keine Veranlassung, Ihrem Vorschlag zu folgen. Wenn Sie das für erforderlich halten, dass der Landtag dies tut, dann muss ich Sie leider darauf verweisen, dass Sie sich einfach Mühe geben müssen, in diesem Parlament mindestens ein Quorum von einem Drittel zu erreichen. Und wenn Sie es nicht erreichen,

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist auf demokratischem Wege gar nicht möglich, Herr Brodkorb. Rechnen Sie mal nach!)

dann erreichen Sie es halt nicht, dann müssen Sie es eben akzeptieren. Dann müssen Sie es akzeptieren, dass Sie dieses Drittel nicht bekommen in der gesetzgebenden Versammlung, aber dann wird es auch nicht gelingen, die Landesregierung dazu aufzufordern.

In der Sache ist das auch völlig überflüssig. Nach meiner Kenntnis ist es so, und damit war doch zu rechnen, dass mindestens ein Träger freier Schulen bereits jetzt eine Klage ausgelöst hat, um von dem Verwaltungsgericht

klären zu lassen, ob das, was im Moment in der Privatschule für Ordnung steht, rechtskonform ist oder nicht. Und das finde ich völlig in Ordnung. In der Tat wäre ein abschließendes Urteil für alle Beteiligten sehr viel besser, weil es dann wirklich Klarheit gibt. Egal, ob einem das Urteil plausibel vorkommt oder nicht, es gilt dann so.

Und insofern, Frau Berger, braucht es nicht mal diesen Antrag, um das Ziel zu erreichen, das Sie erreichen wollen, denn es gibt bereits eine Klage, die zu einem Ver- fahren führen wird, wo ein Verwaltungsgericht sich zu der Frage bekennen muss, ob das, was wir tun, einer an- gemessenen Auslegung der beiden OVG-Urteile entspricht oder nicht. Insofern würde ich vorschlagen, wir warten dieses Verfahren einfach ab, dann haben wir alle Klarheit und wir beschäftigen uns in der Zwischenzeit auch im Bereich der Bildungspolitik vielleicht mit anderen Themen.

Insofern plädiere ich dafür, das wird Sie nicht überraschen, diesen Antrag nicht anzunehmen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Burkhard Lenz, CDU)

Danke, Herr Brodkorb.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Renz von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ja heute schon mal in diesem Parlament erlebt unter TOP 18, dass die Koalitionäre auch Anträge der Opposition, in diesem Fall konkret von der Fraktion DIE GRÜNEN, überwiesen haben.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das war eine sehr positive rühmliche Ausnahme. – Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Ich hatte mir da vorhin schon den Zwischenruf erlaubt, dass das mal wieder eine zusätzliche Bestätigung der Tatsache ist,

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

dass wir hier mehr nach Inhalten agieren als CDU und SPD.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Und wenn wir zum Inhalt dieses Antrages kommen, dann ist es so, wie der Minister es auch gesagt hat: Die Diskussion, die Debatte wurde geführt. Und es ist auch tatsächlich so in Ihrer Rede gewesen, es ist fast nichts neues Inhaltliches dazugekommen, Frau Berger. Insofern stellt sich die Frage, warum Sie diesen Antrag gestellt haben, was Sie damit bezwecken.

Es wurde ja schon eindeutig hier dargestellt, auf wie viel Stimmen Sie so maximal kommen müssten beziehungsweise, wenn ich das mal fortführen darf an dieser Stelle, wenn Sie denn tatsächlich Ihre sieben Stimmen von den 71 hier bekommen, dann wären das 9,8 Prozent. Das ist auf alle Fälle schon mal mehr, als Sie bei der Bundestagswahl erreicht haben. Wenn Sie aber

nur die zwei Stimmen einbringen, die gerade hier an- wesend sind,

(Heinz Müller, SPD: Dann fehlt uns da wieder was von den 41.)

dann kommen Sie also auf 2,8 Prozent. Und insofern ist weder das Drittel noch sonst irgendetwas zu erreichen.

(Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie habe ich nicht mitgezählt. Da haben Sie gut aufgepasst, das stimmt. Und ich bin auch nicht gleich so schnell in der Lage, drei von 71 auszurechnen. Doch das sind dann …

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Mit dem Dreisatz, das geht ganz fix. – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Genau. Das sind dann 4,2, glaube ich. Also es wird in der Sache definitiv nichts ändern.

(Heinz Müller, SPD: Taschenrechner sind heut auch schon ziemlich billig.)

Also dient wahrscheinlich dieser Antrag nur der eigenen Profilierung der GRÜNEN, dass Sie sich hier als Verfechter für die Schulen in freier Trägerschaft noch mal aufspielen wollen.

Unsere Position haben wir letztes Mal deutlich zum Ausdruck gebracht, was die Verordnung betrifft. Der Fraktionsvorsitzende hat es auch noch mal zum Schluss gesagt, dass wir nachdenken über mögliche Änderungen im Schulgesetz. Insofern brauche ich das nicht alles zu wiederholen. Ich will deutlich feststellen, weil Sie das so ein bisschen hier infrage gestellt haben, was die Zielstellung der Landesregierung ist. Es ist nicht so deutlich für uns geworden, ob Sie damit auch unsere Fraktion insbesondere meinten. Insofern will ich deutlich sagen, wir stehen für eine auskömmliche Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft, und mehr, glaube ich, braucht zum heutigen Tag an dieser Stelle nicht mehr gesagt zu werden, weil Sie werden nicht zum Ziel kommen und der Profilierer Nummer eins in dieser Sache sein, sondern wir werden an entsprechenden Lösungen in Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium arbeiten. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – David Petereit, NPD: Wer ist Profilierer Nummer eins?)

Danke.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Oldenburg von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Phase 5“ nennt man im Unterricht den Abschnitt, der sich mit der Festigung des Wissens beschäftigt.

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Und wir sind bei Phase 7 hier.)

Heute nun also Phase 5 der Auseinandersetzung des Landtages mit den Schulen in freier Trägerschaft und Phase 5, wie wir sie unterstützen können und wie es eben nicht funktioniert.

Ein Normenkontrollantrag unsererseits nützt den Privatschulen in der derzeitigen Situation nur sehr wenig. Dafür, dass es nicht die optimale Lösung ist, möchte ich Ihnen fünf Gründe nennen:

Erstens sind die Schulen des Verbandes der Privatschulen in Mecklenburg-Vorpommern mit Eifer dabei, einen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht einzureichen sowie ein Rechtsgutachten erstellen zu lassen.

Zweitens ist das Parlament meiner Meinung nach in diesem Fall nicht geeignet, eine rechtliche Prüfung einzuleiten.

Das hat nichts damit zu tun, Kollegin Berger, dass wir nicht kontrollieren und dass wir nicht darauf achten, ob Recht und Gesetz eingehalten werden. Das machen wir sehr wohl. Bloß eines müssen Sie akzeptieren: Vom vielen Wiegen wird das Schwein nicht fetter.

(Egbert Liskow, CDU: Können Sie das noch mal wiederholen?)

Und deswegen müssen wir uns auf Sachliches konzentrieren, auf den Inhalt konzentrieren und müssen hier eine rechtlich sichere Verordnung ins Leben rufen, die tatsächlich den Schulen in freier Trägerschaft nützt, zumal ich davon ausgehe, dass aufgrund der Mehrheitsverhältnisse die Koalitionsfraktionen nicht einem Antrag zustimmen werden – das haben wir hier auch schon gehört –, der sie auffordert, ihre eigene und für sie weiterhin als verfassungsmäßig gerechtfertigte Privatschulverordnung gerichtlich überprüfen zu lassen.

(Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das, sehr geehrte Kollegin Berger, werden weder SPD noch CDU tun, sind sie doch momentan noch davon überzeugt, dass sie sich auf der rechtlich sicheren Seite befinden.

Drittens wird eben – anders, als Sie ausgeführt haben – jede Menge Zeit ins Land gegangen sein, bevor sich das Landesverfassungsgericht mit diesem Normenkontrollantrag beschäftigen wird. Wir müssen mit einem Zeitraum von ein bis zwei Jahren rechnen. Und das ist für jede Schule eine unerträgliche Ewigkeit, in der es sogar dazu kommen kann, dass einige Schulträger aufgrund der Verfahrensdauer Insolvenz anmelden müssen. Damit haben wir keine zeitnahe Prüfung erreicht, wie Sie es in der Begründung Ihres Antrages ausführen.

Wenn dann das Gericht entschieden haben sollte, dass die Privatschulverordnung nicht mit der Landesverfassung vereinbar ist, wissen wir lediglich, dass auch diese Verordnung wieder keinen Bestand haben wird, und somit haben wir viertens noch immer kein praktikables Ergebnis, denn das Gericht wird für den Fall, dass die erhoffte Entscheidung erreicht wird, allenfalls – und auch das ist noch nicht sicher – Maßgaben oder Eckpunkte für einen Übergangszeitraum vorgeben. Eine dauerhaft tragende Lösung wäre dann also noch nicht erreicht.

Es spricht überhaupt nichts dagegen, dass die betroffenen Schulträger selbst gegen die momentan geltenden Regelungen vorgehen, die sie für derart belastend halten. Aber genau dies ist eben nicht Aufgabe von Politik, denn wir haben die Pflicht – und das ist der Grund Nummer fünf –, die gegenwärtige Situation durch eine sachgerechte Neuregelung zu beenden, anstatt das Feld den Gerichten zu überlassen.

Das, was zu einer Lösung der vielfältig angeführten Sorgen und Probleme beitragen könnte, habe ich bereits in der vergangenen Landtagssitzung dargestellt. Aber auch da wiederhole ich gern, denn wir sind ja in der Phase 5, in der Phase der Festigung: Die Schulen in freier Trägerschaft benötigen unter anderem eine pauschalierte Abrechnung, die auf gesetzlich klar definierten Personalausgaben beruht. Zudem ist eine Anpassung der Fördersätze für berufliche Bildungsgänge an privaten Schulen eine ständige Aufgabe, denn schließlich stagniert die Gesellschaft nicht und mit ihr entwickeln sich Berufsbilder und auch Bedarfe.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hilft den freien Schulen nicht auf dem Weg, realistische Lösungen und umsetzbare Verfahren für die Finanzierung zu erwirken. Aber wenn die schon fast mantraartig wiederholten Bekenntnisse der CDU und SPD zu den Schulen in freier Trägerschaft wirklich wahr sind, dann lassen Sie uns schnell und realistisch eine neue Verordnung gemeinsam mit den Schulträgern auf den Weg bringen, anstatt den Umweg über das Gericht zu gehen.