Protokoll der Sitzung vom 10.04.2014

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann mich noch sehr gut an die Ausweisung der FFH- und Vogelschutzgebiete in unserem Land erinnern. Gerade bei uns auf Rügen gab es sehr, sehr viele Diskussionen darüber. Der damalige Umweltminister versprach, dass es mit der Ausweisung der Gebiete keine zusätzlichen Kosten oder Restriktionen für die wirtschaftenden Betriebe oder die ansässige Bevölkerung geben wird.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wer war denn das? – Egbert Liskow, CDU: Daran können wir uns noch erinnern.)

Alle Maßnahmen, die dort bislang durchgeführt wurden, sollten auch in Zukunft erlaubt bleiben. Hinsichtlich der mit der Ausweisung verbundenen Kosten wurde zugesagt, dass diese seitens der Europäischen Union aufgefangen werden.

Meine Fraktion hat damals darauf hingewiesen, dass diese Aussagen kaum haltbar sind. So fordert sowohl die FFH- als auch die Vogelschutzrichtlinie Berichtspflichten nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie beziehungsweise Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie. Gleichzeitig verpflichtet die FFH-Richtlinie zur Durchführung eines allgemeinen Monitorings, des Erhaltungszustandes der Arten- und Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse. Ziel beider Richtlinien ist es, nicht nur den Erhaltungszustand der Arten und Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse zu gewähren, sondern diesen auch zu verbessern.

Im letzten Bericht, der seitens der Bundesregierung im Jahre 2013 auf der Grundlage der Berichte abgegeben wurde, ist festzustellen, dass der Bestand der mit Grün und Rot bewerteten Arten insgesamt annähernd gleich geblieben ist.

Bei der Frage nach den Ursachen für die Veränderung zu den vorgenannten Berichten spielen – und das wissen Sie, das haben Sie ja auch gesagt, Frau Dr. Karlowski – vor allem geänderte Erfassungsmethoden und ein deutlich besserer Erkenntnisstand die Hauptrolle.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, schon heute sind mit den in den Richtlinien fixierten Monitorprogrammen, den Berichtspflichten, aber auch der Erar- beitung der Managementpläne die Umweltverwaltung und die Nutzer an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Zusätzliche Berichtspflichten, wie Sie, meine Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, fordern, würden zu einer zusätzlichen Kapazitätserweiterung in der Umweltverwaltung führen und zum anderen die Beauftragung von externen Fachleuten ver- stärken.

Ich bin der Auffassung, dass genau das Letztere Ziel Ihres Antrages eigentlich ist. Offensichtlich versuchen Sie, Ihrer Klientel auf Biegen und Brechen Aufträge auf Kosten des Landes zukommen zu lassen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Egbert Liskow, CDU: Genau. – Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Oho, sehr schön!)

Für meine Fraktion steht allerdings fest,

(Egbert Liskow, CDU: Das musste mal gesagt werden.)

dass sich sowohl die Landesregierung als auch alle Nutzer umfassend für die Umsetzung der NATURA-2000Richtlinien einsetzen.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mehr Schutz für Lebensräume und Arten bedarf es unserer Ansicht nicht. Vielmehr ist es notwendig, den Schutz der Lebensräume und Arten, wie von mir eben skizziert, durch Nutzung und Bejagung neu auszurichten.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da kann man Ihr wahres Gesicht erkennen, Herr Lenz. Jetzt wissen wir Bescheid.)

Aus diesem Grunde werden wir den vorliegenden Antrag auch ablehnen. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Lenz.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Herr Lenz, Zahlen über Flächen sagen noch lange nichts über die Qualität der Lebensräume. Also insofern, die blanken Flächen …

(Burkhard Lenz, CDU: Sonst hätte man sie nicht unter Schutz gestellt. – Egbert Liskow, CDU: Das hat der Minister vorhin erklärt, wie die Qualität ist. – Zuruf von Burkhard Lenz, CDU)

Da sie erhaltenswert sind, deshalb sind sie unter Schutz gestellt worden, Herr Lenz, aber das sagt noch nichts darüber aus, wie der Erhaltenszustand ist. Aber das ist nur eine Vorbemerkung.

(Burkhard Lenz, CDU: Wo wohnen Sie? In der Stadt oder auf dem Land?)

Sowohl als auch.

(Burkhard Lenz, CDU: Sehen Sie! – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Um es gleich vorwegzusagen: Auch wir wünschen uns, dass für einen ambitionierten Umwelt- und Naturschutz die Anstrengungen erhöht werden. Das sieht man allein an der Zielstellung der Landesregierung, die Managementpläne für die NATURA-2000-Gebiete bis 2020 fertigzustellen. Das ist der letzte Termin, den die EU akzeptiert.

Ambitioniert ist das nicht so richtig. Andere ostdeutsche Länder machen uns da etwas vor. So haben Sachsen und Thüringen ihre Hausaufgaben gemacht, Brandenburg wird es bis 2014 schaffen. Nur wir hängen also hinterher.

(Egbert Liskow, CDU: Weil wir mehr haben.)

Es rächt sich die mehr als unzureichende Personalausstattung in diesem Bereich bereits seit Jahren. Manchmal, nicht immer, aber manchmal haben auch wir den Eindruck, dass Umwelt- und Naturschutz in dieser Koalition eine leidige Pflichtaufgabe ist und der Minister nach unserer Auffassung, auch wenn er denn in die Geschichte eingehen sollte, das nicht so tun wird als ambitionierter Umweltminister.

(Beifall Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber der Reihe nach:

Unter der rot-roten Landesregierung kam das Land damals seinen europäischen Naturschutzverpflichtungen nach und hat in Ergänzung der bereits 1992 bestimmten NATURA-2000-Gebiete den wesentlichen Anteil der heutigen Gebietskulisse ausgewiesen. Mit etwa 35 Prozent der Landesfläche, die NATURA-2000-Gebiete sind, werden wir nicht nur den natürlichen Gegebenheiten der Flora und Fauna in unserem Land gerecht, sondern übernehmen auch eine hohe Verantwortung für Deutschland und den europäischen Raum.

Nunmehr ist die NATURA-2000-Richtlinie 22 Jahre alt und die Koalition freut sich an der Zielstellung ihres Koalitionsvertrages in der Ziffer 155, wo es heißt, ich zitiere

mit Erlaubnis der Präsidentin: „Die Koalitionspartner werden dafür Sorge tragen, dass bis 2016 zwei Drittel der Natura-2000-Gebiete mit Managementplänen ausgestattet werden“.

Aus Gesprächen mit den wenigen, aber sehr engagierten Mitarbeitern der Umweltverwaltung weiß ich, dass dieses Ziel wohl schon 2015 erreicht wird. Das ist gut. Übrigens ist das Ziel dieser Koalition, dass sich die NATURA-2000Gebiete so entwickeln, dass den Anforderungen des europäischen Rechts im notwendigen Umfang Rechnung getragen wird und sowohl Beschwerde- als auch Klageverfahren vermieden werden können. Das ist eine wahrlich leidenschaftliche Formulierung

(Heiterkeit bei Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Man will sich an Gesetze halten.)

und die findet sich auch in dem genannten Punkt der Koalitionsvereinbarung. Eine Zielstellung ist das allerdings nicht. Es ist die Pflicht des Landes, für die Erhaltung der Arten und die Verbesserung ihrer Lebensräume zu sorgen.

(Egbert Liskow, CDU: Das ist doch gut so. – Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja.)

Von dieser Pflichterfüllung sind wir noch ein ganzes Stück entfernt. Zufrieden können wir erst sein, wenn es gelingt, den ständigen Rückgang der Arten zu stoppen.

(Zuruf von Burkhard Lenz, CDU)

Gegenwärtig ist allerdings die Nutzung der Landschaft sowie ihrer natürlichen Ressourcen überwiegend auf Wachstum und Profit ausgerichtet. Die Naturzerstörung hat weltweit alarmierende Ausmaße angenommen. Im Konflikt zwischen Wirtschaft und Schutz hat die Natur selten große Chancen. Verschnittene Landschaften, zunehmend versiegelte Böden, Schadstoffeinträge in Luft und Gewässer, beschädigte Biotope führen zu einem fortschreitenden Verlust der biologischen Vielfalt, wie gesagt, weltweit, nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern.

Mit jeder verschwundenen Art verlieren wir unumkehrbar einen Teil der über Millionen Jahre von der Natur optimierten Organismen und damit auch die Chance, deren Eigenwert und Nutzen für die Menschheit zu erkennen. Den NATURA-2000-Gebieten kommt eine besondere Rolle zu und unsere Verantwortung ist es, diese Rolle auszufüllen.

Das Erfolgsrezept des NATURA-2000-Netzes, der Minister ist darauf schon eingegangen, besteht in seiner demokratischen Grundstruktur, in der jeder mitmachen und mitgestalten kann. Managementpläne sind öffentlich, werden in der Regel dreimal öffentlich vorgestellt und diskutiert und werden mit den Nutzern und den Schützern gemeinsam erarbeitet. Deshalb kann man fast sicher sein, dass die so erarbeiteten Managementpläne auch umgesetzt werden mit betroffenen Landwirten.

Der Abwägungsprozess zwischen Schutz und Nutzung der Naturressourcen ist Teil unseres Lebens. Gefundene Kompromisse können auch nicht ein für alle Mal feststehen. Der Maßstab kann einzig der Fortschritt bei der Erreichung der Ziele im FFH-Gebiet sein und der muss

regelmäßig überprüft werden. Wenn notwendig sind die Maßnahmen zu justieren, wenn notwendig sind auch Verbote auszusprechen.

Ob allerdings ein weitergehender Verbots- und Gebotskatalog, wie hier im Antrag gefordert, zielführend ist, wage ich zu bezweifeln, weitergehend in dem Sinne als das, was die FFH-Richtlinie selbst und die Schutzgebietsverordnungen festschreiben. Verbote rufen rein psychologisch Widersprüche hervor, auch wenn sie logisch nicht zu begründen sind.

(Zuruf von Burkhard Lenz, CDU)

Der Konsens vor Ort und die freiwillige Mitarbeit der Flächeneigentümer sind uns aber sehr wichtig. Möglicherweise könnte es Vorteile bringen, eine Schutz- gebietsverordnung für jedes der 235 FFH-Gebiete einzeln zu erlassen. Allerdings bin ich mir da nicht ganz sicher. Vielleicht bringt die von der Landesregierung vorgesehene gebündelte Umsetzung über eine FFHLandesverordnung auch größere Rechtssicherheit. Ein abschließendes Urteil kann ich darüber heute noch nicht abgeben.

Meine Damen und Herren, eine Zeitungsnotiz vom 2. April in der Rügener „Ostsee-Zeitung“ veranlasst mich, etwas zum Personalproblem zu sagen. In dem Artikel „Nationalpark: Rangertouren ab Hagen gestrichen“ wird beschrieben, dass im Nationalpark Jasmund die Zahl der Ranger aufgrund des Personalkonzeptes der Landesregierung weiter reduziert wird.