Protokoll der Sitzung vom 10.04.2014

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Mecklenburg-Vorpommern hat besonders gute Voraussetzungen, der Wind weht hier stärker als woanders. Deshalb haben wir auch eine Verantwortung, die über unsere eigene Versorgung hinausgeht. Aber in erster Linie ist das Land gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet. Deshalb ist es ein Auftrag an Sie, meine Damen und Herren der Koalition: Lassen Sie nicht zu, dass die EEG-Umlage als alleiniger Kostentreiber gebrandmarkt wird! Lassen Sie nicht zu, dass die Energiewende künstlich verzögert wird, damit sie soweit wie möglich übernommen werden kann, denn das ist die Leitlinie in den Vorstandsetagen von E.ON und RWE.

Daran gemessen ist Gabriel leider voll auf Kurs. Seine Pläne sind ein Angriff auf die Bürgerenergie, sie gefährden kleine Ökostromerzeuger und die inzwischen fast 900 Energiegenossenschaften in Deutschland. Sie gefährden auch das Ziel Mecklenburg-Vorpommerns, einen Anteil von mindestens 25 Prozent an den neu zu errichtenden Windenergieanlagen für die Kommunen zu erlangen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Herr Pegel. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Häufung der Anträge und Diskussionen zum großen Themenkreis der Energiewende zeigt deutlich: Wir stecken mitten in einem spannenden und vor allen Dingen entscheidenden Prozess, gerade aus Sicht Mecklenburg-Vorpommerns darf ich betonen, einem wirklich sehr entscheidenden Prozess. Denn, das ist eben schon angeklungen, die Energiewende ist die wirtschaftspolitische Chance für dieses Land.

Aber, meine Damen und Herren, dafür muss diese Energiewende auch funktionieren. Sie muss erfolgreich sein. Nur dann können wir hier im Bundesland von ihr profitieren. Die wesentlichste Voraussetzung für dieses Mammutprojekt, zumindest dieser Bundestagslegislaturperiode, wenn nicht sogar dieses Jahrzehnts, die wesentlichs

te Voraussetzung für dieses Mammutprojekt ist schlicht benannt, aber deutlich weniger schlicht zu erreichen, sie klingt in Ihrem Antrag auch deutlich an: Akzeptanz, breite Akzeptanz! Solch ein komplexes gesellschaftliches Projekt wie die Energiewende muss ganz breit getragen werden. Anders wird diese Energiewende nicht funktionieren, anders wird sie sich nicht erfolgreich umsetzen lassen.

Und, meine Damen und Herren, diese Energiewende muss funktionieren.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Tja.)

Dabei will ich sehr deutlich klarstellen: Wer sich heute noch der Illusion hingibt, wir könnten den Weg der Energiewende noch umkehren, der irrt gewaltig. Dafür ist – nach meiner Überzeugung, zum Glück – der Prozess viel zu weit fortgeschritten. Frei nach dem Motto: Es war eine nette Idee, ist uns aber jetzt doch zu kompliziert, wir drücken gemeinsam die Resettaste und kehren zurück zur konventionellen Energieversorgung und Kernkraft – das funktioniert nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Egbert Liskow, CDU: Wer sagt das?)

Dafür ist dieser Prozess zu weit vorangekommen. Ein Salto rückwärts ist ausgeschlossen, weil wir schon riesige Investitionen gemacht haben und riesige Schritte gegangen sind.

(Beifall Thomas Krüger, SPD)

Das bedeutet aber vor allem für uns, dass unser beschrittener Weg zur Energiewende gelingen muss. Wir sind zum Erfolg verdammt. Wenn wir zum Erfolg verdammt sind und wenn aber Akzeptanz, wirklich breite Akzeptanz für den Erfolg der Energiewende unbedingt notwendig ist, dann müssen wir genau diese Akzeptanz auch sicher herstellen.

Und, meine Damen und Herren, wer bei diesem Thema im Bürgerkontakt ist, wird erleben, dass diese bedeutsame Akzeptanz eine deutliche Erosion erlebt – sicherlich nicht zuletzt wegen der im letzten Frühjahr begonnenen Strompreisbremse. Dabei will ich dahingestellt sein lassen, ob diese Diskussion rational wirklich berechtigt war oder nicht. Darauf, meine Damen und Herren, kommt es nach meiner Überzeugung nicht entscheidend an, denn das Bauchgefühl breiter Bevölkerungsschichten werden wir nicht ausschließlich rational-akademisch beantworten können. Wir brauchen aber dieses positive Bauchgefühl, wir brauchen eben genau diese Akzeptanz.

Dieser Antwort, und da trennen sich dann partiell unsere Wege, genau dieser Antwort auf dieses breite Bauchgefühl dient die aktuelle EEG-Reform. Sie will in die breite negative Debatte über eine erhebliche Kostendynamik der EEG-Umlage hineingehen, sie will diese erhebliche Kostendynamik abschwächen und sie damit erkennbar für die breite Akzeptanz, für das Bauchgefühl, in den Griff bekommen.

Ich lese den Antrag ein Stück weit so, dass er gerade auch der politischen Auseinandersetzung mit dieser EEG-Novelle dient. Ich will gern noch mal betonen: Wir brauchen unbedingt Akzeptanz, im Übrigen nicht nur die Akzeptanz der Nachbarn von Erneuerbaren-Energien

Anlagen, auch das ist eine Herausforderung, sondern wir brauchen eine ganz breite Akzeptanz in Deutschland.

Wenn die Geschwindigkeit, wenn die Kostendynamik der EEG-Umlage der Akzeptanz nachhaltig Schaden zufügen, dann ist eine Verlangsamung der einzig richtige Weg. Wenn der offenbar von Ihnen gewünschte schnellste, viel, viel schnellere Weg mangels Akzeptanz zu scheitern droht, ist es sinnvoll, zu bremsen – natürlich nicht auf null, sondern auf das akzeptierte Ausbautempo. Dann ist dieser langsamere Weg, meine Damen und Herren, am Ende der schnellere, denn nur er kommt zum Ziel. Darauf kommt es an, die Energiewende zum Erfolg zu führen, sie ins Ziel zu bringen.

(Beifall Rainer Albrecht, SPD)

Wenn also auf der einen Seite breite Akzeptanz un- abdingbar ist und die EEG-Novelle gerade dieser dient, dann werden wir auch die Entschleunigung des Prozesses, die hier kritisiert worden ist, und die damit verbundenen Einzelpunkte, mit denen Sie in Teilen hadern, am Ende zu akzeptieren haben – für das große Ganze, für das Erreichen des Ziels, für den Erfolg der Energie- wende.

Dabei scheint mir in den kritischen Stellungnahmen, die ich in diesem Hause, aber auch in vielen anderen Zusammenhängen in den letzten Tagen intensiv höre, unterzugehen, dass die norddeutschen Bundesländer gemeinsam wesentliche Punkte im Gesetzentwurf korrigieren und umsetzen konnten. Und wenn die Energiewende für uns die wirtschaftspolitische Chance ist, dann werden wir auch zu prüfen haben, welche für uns wesentlichen Punkte in der EEG-Debatte diskutiert werden.

Das ist für uns vor allem die Windenergie – an Land, onshore, genauso wie offshore, also auf See. Denn bei der Windkraft haben wir neben reinen Anlagenstand- orten, die ihren Wert haben, auch eine breite Wertschöpfung im Land. Hier verfügen wir über die gesamte Wertschöpfungskette: Entwicklung, Produktion von An- lagen, Errichtung, Betreibung, Service und Wartung. Gerade für die Windkraft on- und offshore haben die norddeutschen Bundesländer Riesenerleichterungen er- zielt, meine Damen und Herren, um nicht zu sagen, Riesenerfolge.

Bei der Windenergie an Land wird der Deckel von 2.500 Megawatt jetzt netto, nicht mehr brutto, definiert. Ich weiß, dass schon der Deckel selbst Kritik auslöst, aber mal Hand aufs Herz: Außer Anfang des Jahrtausends haben wir diesen Deckel bisher nicht gerissen, nicht erreicht. Natürlich ist es immer schön, mehr und nach oben Möglichkeiten zu haben, aber wir haben die Kostendynamik in den Griff zu bekommen.

Ja, ich weiß auch, Onshorewind ist derzeit die günstigste Erzeugungsform der erneuerbaren Energien, aber auch die kostet am Ende natürlich trotzdem Geld. Das Wissen um die Kostengünstigkeit scheint sich ein Stück weit im Deckel, der hier gewählt wurde, abzubilden, denn dieser liegt ja gerade am obersten Rand dessen, was bisher an Zubauentwicklungen festgestellt werden konnte. Uns als Landesregierung ging es vor allem darum, dass es sich am Ende, wie jetzt beschlossen, um einen Netto- und nicht um einen Bruttodeckel handelt. Auf gut Deutsch: Entscheidend ist nicht allein der Zubauwert in einem Jahr, sondern der Rückbau, der in einem Jahr erfolgt –

beispielsweise wegen Repowering –, ist von diesem Zubau in Abzug zu bringen und nur der Saldo wird daran gemessen, ob er 2.500 Megawatt überschreitet.

Dieser Rückbau, meine Damen und Herren, wird gerade bei uns im Land in den kommenden Jahren eine zunehmende Rolle spielen – im Ergebnis ein wichtiger Erfolg, gerade für den Onshorewind bei uns im Bundesland.

Lassen Sie mich einen zweiten Blick wagen auf Off- shorewind. Hier ging es uns vor allem um eine sinnvolle Aufteilung des bis 2020 vorgesehenen Ausbaupfades von 6,5 Gigawatt auf die realistischen Projekte in Nord- und Ostsee.

Meine Damen und Herren, das ist gelungen, auch hier, im Übrigen, norddeutsch untergehakt. Die zeitnah realisierbaren Offshoreprojekte in der Ostsee und damit ganz wichtige Wertschöpfungsmöglichkeiten in unserem Land hingen am seidenen Faden, und auch diese Frage konnte ausgeräumt werden – ein weiterer Riesenerfolg also.

Soweit Einzelpunkte im Antrag kritisiert werden, wie beispielsweise der „atmende Deckel“ für Onshorewind an sich, rege ich dringend an, das große Ziel nicht aus dem Blick zu verlieren. „Atmender Deckel“ meint auf gut Deutsch: Wenn 2.600 Megawatt Zubau in einem Jahr überschritten werden, wird im Folgejahr eine geringfügig schlechtere Vergütung gezahlt. Aber denken Sie bitte daran, es geht um den Nettozubau.

Ich sehe ein Stück weit pragmatisch auch die Rolle des Bundes – das habe ich in den vielen Jahren als Anwalt in Vertragsverhandlungen kennengelernt, sich auch mal in die Rolle des anderen zu beamen –: Wenn ein einziger Deckel angefasst werden würde, ist doch jedem in diesem Raum klar, dass sofort alle Deckel der anderen Erneuerbaren-Energien-Erzeugungsarten anfangen würden, laut zu klappern. Ich will aber deutlich sagen, da bin ich bei Ihnen: Ja, auch ich sehe, dass der „atmende Deckel“ die Bürger- und Kommunalbeteiligungsmodelle verkomplizieren könnte.

Sehen wir uns Ihren zweiten Kritikpunkt an, die Vertrauensschutzregelung, die auf den 23.01. abstellt. Ich teile Ihre Kritik, das habe ich in diesem Saal auch gesagt, aber zum jetzt vorliegenden Antrag gehört auch dazu: Dieses Problem „Vertrauensschutz“ trifft alle Maßnahmen gleichzeitig. Das ist kein spezielles Problem von Bürgerbeteiligung. Gleichermaßen werden davon rein private Modelle betroffen sein.

Dritter Kritikpunkt: Die Frage der Direktvermarktung hat uns in der Januarsitzung schon intensiv bewegt. Da werden wir uns unsere differenzierten Positionen offen eingestanden bewahren. Auch hier sehe ich nicht, weshalb die Direktvermarktung die Bürgerbeteiligung mehr erschweren sollte als sonstige Anlageninhaber. Hier ist also der in Ihrem Antrag proklamierten besonderen Spezifik nicht sofort die Erkennbarkeit zu entnehmen.

Nun zu Ihrem vierten Punkt: die künftige Ausschreibungspflicht. Ich habe hier ebenso wie Sie Bedenken vor allem für Bürger- und Kommunalbeteiligungsmodelle. Ich habe diese erheblichen Bedenken im Januar im Landtag und auch bei der ersten Zusammenkunft der Landesenergieminister mit dem Bundesenergieminister geäußert. Aber, meine Damen und Herren, es ist dort sehr, sehr deutlich geworden, dass der Bund mehr Getriebener

als Treibender ist. Hier drückt ihn ganz maßgeblich die EU-Kommission.

Dann will ich mich deutlich zu meinem Hang zum Pragmatiker bekennen. Wenn uns ohne Ausschreibung das ganze EEG weggeschlagen wird, dies aber mit dem Fernziel „Ausschreibung irgendwann ab 2017“ vermieden werden kann, dann bin ich offen eingestanden bereit, im Interesse des großen Ganzen diese Kröte zu schlucken. Wir wägen also bei ehrlicher Betrachtung ab, ob wir alles infrage stellen, also das komplette EEG, oder uns auf – zugegeben – eine Unannehmlichkeit einstellen, nämlich die kritisierte Ausschreibung.

Auch hier haben die Länder im Übrigen einen Erfolg erzielen können. Die für die Ausschreibung vorgesehene Rechtsverordnung soll jetzt nur mit Bundesratszustimmung möglich sein, anders, als dies zunächst vorgesehen war. Die Länder können ihre Betreiber und damit den Sachverstand vor Ort in die Erarbeitung der Rechtsverordnung einbeziehen. Aber zur Vollständigkeit gehört natürlich auch dazu: Die Ausschreibung mag Bürger- und Kommunalbeteiligungsmodelle komplexer machen.

Meine sehr geehrte Damen und Herren, deshalb wird die Landesregierung aber nicht die Flinte ins Korn werfen, ganz im Gegenteil. Das bestärkt uns vielmehr, die Bürger- und Kommunalbeteiligung durch ein Landesgesetz verbindlich zu machen. Dieses Ziel zur Stärkung der Akzeptanz von Windenergiestandorten vor Ort verfolgt die Landesregierung schon seit Längerem, weil eben nicht alle Betreiber in diesem Land bisher solche freiwilligen Modelle angeboten haben und weil die Akzeptanz für Windeignungsgebiete vor Ort momentan in der Erosion begriffen ist, obgleich – auch das gehört zur Wahrheit dazu – die Akzeptanz im Land immer noch erfreulich hoch ist.

Der MV-Monitor 2013 hat deutlich gezeigt, dass sich die Energiewende in unserem Land immer noch eines Zuspruchs von deutlich über 80 Prozent der Menschen erfreut. Bei der zweiten Frage, wie steht es mit einer Anlage vor ihrer Haustür, da fällt offen eingestanden dieser Akzeptanzwert für Windanlagen an Land deutlich ins Mittelfeld zurück. Aber, und das ist das Erfreuliche, auf die dritte Frage, ob dies anders wäre, wenn die Befragten an der Windanlage vor ihrer Haustür wirtschaftlich beteiligt würden, steigert sich die Zustimmung signi- fikant.

Schon deshalb werden wir als Landesregierung gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen eine verbindliche Bürgerbeteiligung vorsehen. Aber die Änderungen des EEG sind natürlich ein weiterer wichtiger Grund, weil diese freiwilligen Beteiligungsprojekte durchaus erschwert

werden könnten. Deshalb heißt es aus Sicht der Landesregierung in Sachen Bürger- und Kommunalbeteiligungsgesetz: Jetzt erst recht!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Rainer Albrecht, SPD: Jawohl.)

Ich hoffe, dass wir im Sommer erste konkrete Ideen mit den Gremien dieses Landtages, Ihres Hohen Hauses diskutieren können. Vor uns, das will ich aber auch offen eingestehen, liegen noch anspruchsvolle Rechtsfragen, zum Beispiel: Wie bemisst sich der Preis? Wie gehen wir mit den Verbraucherschutzgesetzen um, die für Fonds sehr strenge Prospekthaftungsregeln et cetera vorse

hen? Ich bin aber außerordentlich guter Dinge, dass wir die Probleme in den Griff bekommen, auch wenn wir von Dänemark als dem einzigen Land, in dem so etwas existiert, leider nicht einfach abschreiben können, denn die haben eine deutlich andere Verfassung, einen deutlich anderen Rechtsrahmen als wir.

Wir als Landesregierung werden gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen zeitnah die Kommunal- und Bürgerbeteiligung durch ein Gesetz absichern, denn wir brauchen die Akzeptanz, und die brauchen wir für das Gelingen des großen Projektes Energiewende. Das Bürger- beteiligungs- und -teilhabegesetz, meine Damen und Herren, wird uns genau das ermöglichen. – Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Eifler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der Rede „Feuer und Flamme für die Energiewende“ des Ministers Pegel – ja, was soll man dazu dann noch sagen?

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Die war klasse, die Rede. Einwandfrei! Ganz hervorragend! – Egbert Liskow, CDU: Genau so.)