(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Die war klasse, die Rede. Einwandfrei! Ganz hervorragend! – Egbert Liskow, CDU: Genau so.)
Es gibt nichts zu sagen. Dass Ziel nicht aus dem Auge verlieren, die Schritte dahin aber nicht überhitzt setzen – das ist ja das Wichtige dabei. Das überhitzte Setzen setzt nämlich Akzeptanz voraus, und das ist auch noch mal angesprochen worden. Breite Akzeptanz ist dafür erforderlich und ich sage: Das ist der Schlüssel zum Erfolg, das ist die Voraussetzung für die Umsetzung der Energiewende in Deutschland.
Die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung hängt neben der gefühlten Akzeptanz im Wesentlichen auch von den mit der Energiewende verbundenen Kosten ab. Dazu ist viel gesprochen worden. Bei Geld hört die Freundschaft auf, und deshalb ist es richtig und wichtig, die Kosten der Einspeisevergütung von derzeit 6,3 Cent zu drosseln beziehungsweise auf dem jetzigen Niveau zu halten. Netzentgelte, Kraft-Wärme-KopplungUmlage, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Abschaltverordnung oder Offshorestrom-/Offshorehaftungsumlage kommen hinzu, sodass sich die Kosten der Energiewende schon heute auf über 17 Cent je Kilowattstunde summiert haben.
Während der durchschnittliche Verbraucher im Jahr 2000 lediglich 13,94 Cent je Kilowattstunde zahlen musste, waren es im vergangenen Jahr bereits 28,84 Cent. Diese Verdopplung des Strompreises vollzog sich, obwohl der Grundpreis des Stromes an der Leipziger Strombörse auf 4 Cent pro Kilowattstunde sank.
Sehr geehrte Damen und Herren, allein diese Zahlen verdeutlichen meines Erachtens ausreichend, wie notwendig eine zügige Fortschreibung des ErneuerbarenEnergien-Gesetzes ist. Eine Entlastung aller Bürger und
Verbraucher, egal, ob sie sich an den Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien beteiligen können oder nicht, ist notwendig, um die Akzeptanz der Energiewende zu erhalten.
Aus diesem Grund halten wir die Vorschläge der Bundesregierung für zielführend. Sie bieten Unternehmen, Investoren, Kommunen und auch Bürgern ausreichende Planungs- und Investitionssicherheit. Hinsichtlich des Ausbaupfades und der Deckelung der einzelnen Ausbauziele wurden bereits in der letzten Woche Kompromisse auf Bundesebene erzielt. Mit diesen Kompromissen können Verbraucher, Investoren und Kommunen in MecklenburgVorpommern gut leben.
Meine Fraktion ist darüber hinaus der Auffassung, dass eine Bürger- und Kommunalbeteiligung bei der Umsetzung der Energiewende durchaus verbessert werden kann. Hierzu zählen insbesondere die Beteiligung der Bürger bei der Ausweisung von sogenannten Eignungsgebieten für Windkraftanlagen oder die Beteiligung der Kommunen und Anwohner direkt vor Ort. Dies wird gerade im Zusammenhang mit den Änderungen der regionalen Raumordnungsprogramme deutlich, da sich auch dagegen vielerorts Protest regt.
Des Weiteren ist es notwendig, für Standorte von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien die Grundsteuer B anstelle der Grundsteuer A zu erheben. Gleichzeitig sollte der Anteil der Gewerbesteuer für Standortkommunen auf 90 Prozent erhöht werden. Klar ist, dass sich die Landesregierung seit geraumer Zeit gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzt, die Kommunal- und Bürgerbeteiligung auszubauen.
Die Forderung unter Punkt 3 Ihres Antrages, Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, hat sich seit letzter Woche, nachdem sich die Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder geeinigt hat, überholt. Insgesamt bleibt festzustellen, dass der Antrag wenig Neues beziehungsweise Verwertbares enthält.
Hinsichtlich der kommunalen Beteiligung möchte ich auf die Ausführungen der Bürgermeisterin von Groß Schwie- sow vor dem Energieausschuss verweisen. Ihre Kommune war Vorreiter und hat die Errichtung eines Windparks befürwortet. Nach fünf Jahren gab es das erste Mal Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 90.000 Euro. Von diesen 90.000 Euro Gewerbesteuereinnahmen verblieben der Gemeinde nach Korrektur der Kreisumlage, der Amtsumlage und der Verringerung der Bedarfszuweisung seitens des Landes nicht einmal 10.000 Euro. Dennoch stand trotz gemeindlicher Ablehnung der weitere Ausbau von Eignungsgebieten an, da das Gemeindegebiet bereits durch die bestehenden Anlagen technisch überformt war. Gerade hier sehe ich einen Ansatz, die kommunale Beteiligung im Land zu stärken.
Sehr geehrte Damen und Herren, insgesamt hätte es des vorliegenden Antrages aufgrund der laufenden Debatte zur EEG-Novelle, aber auch der Bemühungen der Landesregierung hinsichtlich der Beteiligung von Kommunen und Bürgern an Erneuerbaren-Energien-Projekten nicht bedurft. Aus diesem Grund wird meine Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen. Ich möchte an dieser
Stelle noch einmal ganz deutlich darauf verweisen, dass meine Fraktion genau dafür steht, das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren, die Schritte dahin aber nicht überhitzt zu setzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dem Antrag zustimmen, das vorweg.
Und ein kleiner Kritikpunkt an diesem Antrag, zu Punkt 3: der geplante Vertrauensschutz vom 23. Januar 2014. Alle Anlagen, die davor genehmigt wurden, fallen noch unter die alte Regelung, alle neuen kommen danach. Da sind wir uns einig, dass wir eine Änderung wollen. Aber Rudi Borchert hat es vorgetragen, es ist selbstverständlich sinnvoll, ein konkretes Datum zu nennen. Es ist der 01.08. In dem Moment, wo das neue EEG gilt, in dem Moment gilt auch für alle Anlagen, die bis zum 01.08. genehmigt wurden: Sie fallen, wenn sie davor genehmigt wurden, unter die alte Regelung. Werden sie danach genehmigt, fallen sie unter die neue Regelung. Das würde übrigens auch die Rechtssicherheit des Gesetzes erheblich erhöhen, weil es mit Sicherheit Klagen geben wird, die dann wieder das ganze Gesetz infrage stellen. Am Ende geht es um relativ lächerliche Beiträge, die diese Terminverschiebung ersparen könnten und so weiter.
Aber jetzt konkret zum Antrag: Wir haben gestern unsere Aussprache zum EEG gemacht. Deswegen will ich nicht noch mal auf alle Kritikpunkte von unserer Seite zum Thema EEG eingehen.
Aber ich will mich jetzt auf das Thema Akzeptanz konzentrieren. Und da bin ich gerade dir, Mignon Schwenke, für deine Rede gestern sehr dankbar. Das habe ich dir auch gesagt, weil ich sehr technisch auf die Sachen eingegangen bin, was können wir beim EEG verändern, was müssen wir verändern, was ist gut gelaufen, was müsste wesentlich besser laufen, wo liegen die verpassten Chancen. Aber wenn ich über das Thema Akzeptanz rede, funktioniert eben das alte Modell nicht, dass ich sage, ich baue euch hier ein 800-MW-Kohlekraftwerk oder ein 1.300-MW-Atomkraftwerk hin,
und sage euch mal, wie viel Gewerbesteuer ich euch hier zahle. Das sind Hunderttausende und nebenbei zahle ich Hunderttausende für Infrastruktur, Kindergärten und für was weiß ich nicht alles. Und schlicht und ergreifend kaufe ich die Gemeinde vor Ort ein, weil die einfach sagen, wir wären mit dem Klammerbeutel gepudert, diese Riesensummen nicht anzunehmen, wenn dieses Riesenkraftwerk einfach nur zwei Ortschaften weiter gebaut wird. Das funktioniert bei einer dezentralen Energiewende mit relativ kleinen Anlagen nicht.
Wenn wir hier alle gemeinsam festgestellt haben, dass die Pachten, die in der Vergangenheit gezahlt wurden und die aktuell gezahlt werden, letztendlich zu hoch sind, und wir uns einig sind, dass wir die Einspeisevergütung aus guten Gründen deswegen absenken wollen – da bin ich sehr dafür –, dann ist natürlich noch weniger Geld da, mit dem die Betreiber sagen können, jetzt unterstütze ich mal die Gemeinde vor Ort, damit sich die Akzeptanz erhöht.
Wenn wir über Akzeptanz reden, dann werden wir darüber reden müssen, warum die Energiewende notwendig ist, werden über das Thema Klimaschutz und die Notwendigkeiten reden müssen. Wir verursachen durch unser Verhalten den Klimawandel in der Welt,
und wir sind in der Pflicht, das zu tun, was wir als Industrienation tun können, um diesen Klimawandel möglichst gering ausfallen zu lassen, vielleicht ihn sogar stoppen zu können. Das ist die eigentliche Frage. Wenn wir den Bürgerinnen und Bürgern das nicht vermitteln können, dann sind die anderen Geschichten leider nutzlos.
Das ist vielleicht ein kleiner Unterschied, der sich zu der Debatte der letzten Monate ergeben hat, und das war übrigens auch der Vorgängerminister, Herr Schlotmann, der das sehr schnell erkannt hat: Wenn wir glauben, dass wir durch die Beteiligung von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort die Akzeptanz für einen großen Windpark erhöhen können, dann ist das wahrscheinlich ein Trugschluss – in einer Gemeinde, in der 500 Leute leben, in der dann plötzlich drei Leute sagen, ich habe jetzt 10.000 Euro, die ich da reinstecke und wo ich 20 Jahre darauf warten kann, ob das am Ende ein Erfolg geworden ist, denn das wissen Sie bei so einer Investition nach 5 oder 10 oder 15 Jahren nicht, das wissen Sie am Ende der Laufzeit der Investition, relativ kurz davor.
Ich glaube, die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, von Einzelnen, wird nicht der Schlüssel zum Erfolg sein. Und ich glaube, das zentrale Thema ist, wie wir die Gemeinde, die Kommune an diesen Projekten beteiligen.
Ich sehe mit Wohlwollen, dass dieses Gesetz versucht wird. Ich habe allerdings große Skepsis, dass es gelingen wird, denn alle anderen Gesetze in Deutschland laufen genau dieser Idee einer Zwangsbeteiligung zuwider, weil man natürlich die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen will, indem man sagt, ihr könnt ihnen nicht das Blaue vom Himmel versprechen und dann haltet ihr das nicht ein. Alle Gesetze setzen darauf, dass das Risiko möglichst klar beschrieben werden muss. Ein Betreiber, der eine Beteiligung der Kommune nicht will, wird nicht das Blaue vom Himmel im positiven Sinne versprechen, sondern er wird natürlich die Risiken ganz massiv nach vorn stellen, sodass alle, die da zuhören, sagen würden, sorry, warum der investiert, weiß ich nicht, ich werde da auf keinen Fall Geld reingeben, weil die Risiken viel zu hoch sind.
Was ist die Alternative? Die Alternative ist aus meiner Sicht wieder ein Thema der verpassten Chancen beim EEG.
Erstens. Wir hätten im neuen EEG sagen können, alle Neuanlagen zahlen 0,5 Prozent der Einspeisevergütung an die Standortgemeinde. Diese 0,5 Prozent werden praktisch gleich mit durchgereicht, das wäre eine fixe Einnahme. Eine solche Idee hat es in anderen Ländern Europas schon gegeben und wird da auch verwirklicht. Das hätte man mit einbringen und gut anpreisen können bei der jetzigen EEG-Vergütung. Wir hätten eine rechtssichere bundeseinheitliche Regelung gehabt – 0,5 Prozent für die Standortgemeinde.
Herr Eifler, ich freue mich ausdrücklich, dass Sie den Vorschlag, den ich hier noch mal unterbreiten möchte, aufnehmen, dass wir sagen, die Gewerbesteuer wird zum überwiegenden Teil – im Moment sind es 70 Prozent – am Standort versteuert, 30 Prozent am Sitz der Gemeinde. Ich würde sogar sagen, 95 Prozent am Standort, weil die 5 Prozent sind der kaufmännische Anteil bei so einem Projekt, und das kann dann gern am Sitz des Unternehmens laufen, aber 95 Prozent oder 90 – da sind wir wirklich dicht beieinander – sollten in der Gemeinde vor Ort versteuert werden.
Aber dann bleibt das Problem, was Sie geschildert haben und was uns Frau Kiel als Bürgerin der Gemeinde Groß Schwiesow geschildert hat, dass von den 90.000 Euro aufgrund des Solidarausgleiches zwischen den Gemeinden, der ja eigentlich richtig ist, fast nichts übrig bleibt.
Das ist zum Teil dramatisch: Wenn der Windpark im Folgejahr keine Gewerbesteuer zahlt, weil er eine größere Reparatur hat, aber die Gemeinde fortlaufend ab- führen muss, kann das also sogar zu einem negativen Konto bei der Gemeinde führen. Ich will nicht mit einem eigenen Antrag vorgreifen, weil wir es im Energieausschuss diskutiert haben und ich hoffe, da kommen wir einvernehmlich hin, dass wir unter Umständen sagen, für Projekte im Bereich der regenerativen Energien sehen wir vor, dass wir bis zu 250.000 Euro Gewerbesteuer- einnahmen anrechnungsfrei in der Gemeinde belassen können. Die würden dann nicht in einen allgemeinen Ausgleich hineinfließen, nur für Projekte der regenerativen Energien, weil wir da ausdrücklich anerkennen, dass es eine besondere Belastung für die Gemeinde vor Ort gibt. Darüber werden wir diskutieren müssen, ob das rechtlich sinnvoll ist im Rahmen unserer Kommunalfinanzen. Da bin ich ganz gespannt, wie wir das hinbekommen wollen.
Das sind also unsere drei Vorschläge: 0,5 Prozent übers EEG, Gewerbesteuer 95 Prozent und 5 Prozent und das Thema einer Mindestsumme von 250.000 Euro anrechnungsfrei auf die Übertragung. Das sollte den Gemeinden Planungssicherheit geben und sie müssten nicht befürchten, dass sie entweder nichts oder fast nichts von solchen Projekten haben.
Dann aber noch mal kurz zum Thema Deckel, und das sind ja unter Punkt 3 mehrere Punkte, die da genannt werden. Im letzten Jahr hätte der Deckel zum Beispiel gewirkt. Wir haben im letzten Jahr ganz knapp 3.000 MW Onshorewindkraft aufgestellt. Der Deckel liegt bei 2.500. Wir wären also etwa 500 MW darüber gewesen. Jetzt
hätte der Deckel gewirkt. Beim Deckel ist übrigens auch der deutliche Wunsch – er funktioniert momentan ähnlich wie im Bereich der Fotovoltaik mit relativ kurzen Zeiten zwischen der Feststellung, das ist die Leistung, die dazugekommen ist, und jetzt wird die Vergütung abgesenkt, das sind etwa fünf Monate, die dazwischen liegen, zwischen der Feststellung und dann wird die Vergütung abgesenkt, das ist für Windkraftprojekte, die zum Teil fünf, sechs Jahre Planungsvorlauf haben, viel zu kurz –, da ist der Wunsch zu sagen: Gehen Sie auf mindestens ein Jahr, dann haben die finanzierenden Banken etwas mehr Planungssicherheit. Das würde allen Beteiligten helfen.
Zum Thema Direktvermarktung, ich wiederhole es gern noch einmal, weil wir heute die neue Debatte haben: Die Direktvermarktung bringt praktisch nichts für die bessere Vermarktung des Stromes. Das ist leider nicht richtig. Holen Sie sich einfach mal Direktvermarkter in die Fraktion, zu denen Sie Vertrauen haben, die mit Ihnen ein offenes Wort reden. Offiziell sagen sie das eine, sorry, das ist ein Markt, da muss ich mit abschöpfen. Aber inoffiziell kenne ich Direktvermarkter, die mir persönlich sagen, sie wissen, dass das praktisch nichts bringt.
Die Steuerung der Anlagen ist richtig beim Netzbetreiber, der ist verantwortlich für die Systemstabilität, der schaltet die Anlagen ab, wenn es zu viel Windstrom gibt, aber nicht der Direktvermarkter. Und was heißt das? Ich will nicht, dass die Prämie, die der Direktvermarkter kriegt, dann beim Betreiber bleibt, dass die Windkraftanlagenbetreiber etwas mehr Geld in der Tasche haben, sondern ich empfehle einfach: Streichen Sie diese 0,4 Cent einfach zusätzlich aus dem EEG, das spart den Stromkunden eine Menge Geld, wenn wir das umsetzen können. Verabschieden Sie sich von der Idee, dass die Direktvermarkter irgendetwas Positives leisten können.
Gut. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Ich hatte gesagt, wir werden grundsätzlich zustimmen. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Energiewende ist eine große Chance für die Bürgerbeteiligung, und das vor allen Dingen deswegen, weil die Energiewende grundsätzlich einen Systemwechsel bedeutet – nicht nur zu 100 Prozent erneuerbare Energien, sondern überwiegend dezentrale Energieerzeugung, also weg von der zentralen Energieerzeugung in Großkraftwerken hin zu dezentraler Energieerzeugung, zu vielen, vielen kleinen Energieerzeugern. Dieser Systemwechsel zu überwiegend dezentraler Energieerzeugung ist die Riesenchance für Bürgerbeteiligung, die Riesenchance für Demokratisierung, für Teilhabe und Wertschöpfung vor Ort. Das ist das eigentliche Ausgangsthema bei der Thematik Bürgerbeteiligung.
Wie sieht es aus in Deutschland? Wir sind in der Vorreiterrolle bei der Energiewende und haben natürlich jetzt schon einen extrem oder vergleichsweise sehr hohen Anteil an Bürgerenergieakteuren. Die Bürgerenergie ist überall auf dem Vormarsch. Über 50 Prozent des Stroms der erneuerbaren Energien werden bereits jetzt von