Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt der Jahresbericht des Petitionsausschusses des Landtages zur Beschlussfassung vor. Wir alle wissen, dass die Behandlung von Petitionen eine eigenständige Aufgabe des Parlamentes ist. Leider steht sie nicht im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, was ich sehr bedauere. Immerhin werden durch die Petitionen Beziehungsfelder zwischen Wählerinnen und Wählern und dem Parlament zum Ausdruck gebracht. Dieses öffentliche Interesse zeigt sich auch in der Darstellung des Petitionsausschussberichtes für das Jahr 2013 in der Presse.
Wenn Sie sich heute den Pressespiegel angeguckt haben, dann ist es sehr dürftig, was diesbezüglich zum Bericht des Petitionsausschusses gesagt wird. Das hört sich an wie eine Kritik an der Presse, soll es einerseits auch sein, aber es ist auch Kritik an uns allen. Wie gehen
wir als Parlament mit dem vorliegenden Petitionsbericht letztendlich um? Wie ernst nehmen wir ihn – das sieht man zum Beispiel auch an der Teilnahme hier im Parlament – und was bedeutet er für uns?
Meine Damen und Herren, das Petitionsrecht stärkt aber auch die Beziehungsfelder von Regierung und Parlament im Zusammenhang mit dem eigenständigen Kontrollrecht. Nicht zuletzt wird durch Petitionen und ihre Bearbeitung durch den Petitionsausschuss das bereits gestörte Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung wiederhergestellt. Gerade diesbezüglich gibt es aus meiner Sicht sehr positive Beispiele, die sich auch in diesem Bericht des Petitionsausschusses wiederfinden.
Betrachtet man den Jahresbericht unter diesen Gesichtspunkten, so ist aus meiner Sicht festzustellen, dass sich nach wie vor viele Bürgerinnen und Bürger an den Petitionsausschuss wenden und von ihrem Petitionsrecht Gebrauch machen – die Zahlen wurden vom Vorsitzenden genannt – und dass viele Bürgerinnen und Bürger eine konkrete Petition einreichen, wenn sie mit einer Entscheidung des Parlamentes nicht einverstanden sind und die persönlichen Auswirkungen zu spüren bekommen. Also, wie im Bericht festgestellt, das Petitionsrecht wirkt wie ein Seismograf. Im Berichtszeitraum war dies deutlich zu spüren im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Rundfunkänderungsstaatsvertrages und der darin enthaltenen Bestimmung zum geräteunabhängigen Beitrag.
Mehr und mehr Bürgerinnen und Bürger machen aber auch von ihrem Petitionsrecht Gebrauch, um sich in politische Debatten über Vorhaben der Regierung und des Parlamentes einzubringen. Im Berichtszeitraum diesbezüglich im Zusammenhang mit der Gerichtsstrukturreform oder der Festlegung von neuen Windeignungsgebieten, um nur zwei Beispiele zu nennen. Diese Tendenz, schaut man sich die Berichte der letzten Jahre an, nimmt zu, und ich finde, das ist gut so.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Petitionsausschuss hat sich im Jahr 2013 nicht nur einmal damit auseinandersetzen müssen, wie wir mit Petitionen umgehen, die ein konkreter Petent, ein einzelner an unseren Ausschuss schickt. Dieser Petent nutzt die Möglichkeit des Petitionsrechtes, um auf Probleme aufmerksam zu machen, die er der Presse entnimmt, ohne konkret zu beschreiben, wie er das Problem lösen möchte. Auf diesbezügliche Nachfragen antwortet er nicht. Schreiben des Petitionsausschusses werden offensichtlich ignoriert. Durch sein persönliches Verhalten bindet er viel Arbeit des Ausschusssekretariates und der Ministerien und somit auch Zeit, die unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Bearbeitung von Petitionen benötigen, wo Betroffene ganz ernsthafte Probleme haben.
Ich finde es gut und richtig, dass sich der Petitionsausschuss koalitionsübergreifend oder fraktionsübergreifend dazu verständigt hat, wie wir zukünftig mit diesen Petitionen umgehen, ohne das allgemeine Petitionsrecht für die Bürgerinnen und Bürger einzuschränken. Aber an die Adresse des Petenten sei gesagt, es ist nicht gut, dass er in dieser Art und Weise das Petitionsrecht aus meiner Sicht ein Stückchen weit missbraucht. Er tut dem Petitionsrecht im Allgemeinen nicht gut, aber auch seinen eigenen Petitionen, die er an einer oder anderer Stelle ernsthaft meint. Also vielleicht – wir haben ja schon ver
sucht, ihn einzuladen, wir haben Briefe geschrieben, wir haben uns persönlich an ihn gewandt – von dieser Stelle einen Appell an den Petenten, dass er zukünftig mit dem Petitionsrecht doch ernsthafter umgehen sollte.
Meine Damen und Herren, zu Beginn meiner Rede habe ich darauf hingewiesen, dass das Petitionsrecht auch einen Beitrag leistet, um das leider bereits gestörte Verhältnis zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Parlament beziehungsweise der Regierung oder der Verwaltung wiederherzustellen. Dieses gestörte Verhältnis bezieht sich zum Teil auf Unverständnis über konkrete Bescheide der Verwaltung. Sie resultieren daraus, dass die Behörden sich leider nicht immer als Dienstleister gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern verstehen. Sie resultieren aber auch daraus, dass leider nicht immer die vorhandenen Ermessensspielräume, die in den Gesetzen durchaus vorhanden sind, zur Lösung eines Problems genutzt werden. Erst durch das Wirken des Petitionsausschusses ist es teilweise gelungen, dass es zu einer Lösung kommt.
Der Anspruch an die Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien, wenn wir zum Beispiel Beratungen mit Regierungsvertretern durchführen, ist eigentlich aus unserer Sicht, dass einerseits offene Fragen noch mal geklärt werden, aber andererseits auch gemeinsam gesucht wird, wie man ein konkretes Problem, ein bestimmtes Problem lösen kann.
Die Beispiele, die wir nennen können, wo es im Nachhinein zu einer Lösung gekommen ist, will ich an der Stelle nicht aufzeigen. Ich will aber darauf aufmerksam machen, dass es, glaube ich, gut ist und richtig wäre, dass sich die entsprechenden Behörden, bevor sie in den Ausschuss kommen beziehungsweise ihre Stellungnahmen abgeben, gemeinsam darüber verständigen, wie es im Interesse des Bürgers zu einer Einigung, einem Kompromiss beziehungsweise der Lösung eines Problems kommen kann.
Auf der anderen Seite sage ich aber auch, und das will ich hier deutlich machen, dass ich teilweise sehr unzufrieden damit bin, wie Ministerien beziehungsweise Verwaltungen mit dem Petitionsausschuss umgehen. Wir haben im letzten Berichtszeitraum acht Sitzungen zur Lösung eines bestimmten Problems durchgeführt, an denen Regierungsvertreter teilgenommen haben, die kommunalen Vertreter teilgenommen haben, der Bürgerbeauftragte, der in diesen Prozess involviert war, teilgenommen hat. Hier geht es um den Verandenstreit in der Stadt Rostock-Warnemünde.
Wir haben gemeinsam versucht, Lösungen zu finden. Wir haben die Fragen angesprochen, ob denn diese, ich sage mal, harten Maßnahmen, die dort teilweise durch die Stadtverwaltung Rostock auf den Weg gebracht worden sind, nicht zurückgenommen werden können, ob nicht durch das Innenministerium in Bezug auf die Entscheidung im öffentlichen Interesse eine andere Lösung herbeigeführt werden könnte zugunsten der Petenten – nichts war möglich. Auch die Empfehlung des Bürger- beauftragten in Bezug auf die Stadt Rostock fand kein Gehör.
Wir haben also die Petition abgeschlossen, weil wir den Petenten nicht helfen konnten. Umso unverständlicher ist es, dass wir im Jahr 2014, zu Beginn des Jahres 2014 dann von der Stadtverwaltung zu hören bekommen be
ziehungsweise aus der Presse erfahren, dass mit Unterstützung des Innenministeriums jetzt ein Kompromiss gefunden wurde im Interesse der Besitzerinnen und Besitzer von Veranden in Rostock.
Ich glaube, das ist ein Beispiel, wo wir sehr viel Kraft investiert haben, gemeinsam mit dem Bürgerbeauftragten eine Lösung zu finden, wo es aber offensichtlich keinen Weg gegeben hat und erst im Nachhinein – viel später – dann eine Lösung gefunden wurde.
Das ist schön, dass wir eine Lösung gefunden haben, Herr Caffier, aber ich sage Ihnen, die Lösung hätte auch im Jahr vorher in den acht Beratungen gefunden werden können. Und wenn wir uns die Fragen,
(Minister Lorenz Caffier: Da war die noch nicht bereit, die Stadt. – Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)
die konkreten Fragen an Ihr Ministerium genau angucken, liefen die genau darauf hinaus, inwieweit Sie der Stadt als oberste Aufsichtsbehörde,
Meine Damen und Herren, ich möchte zum Abschluss sagen, dass wir gemeinsam daran arbeiten sollten, und zwar Regierungskoalition, Opposition und die Regierung selbst beziehungsweise auch die kommunalen Verwaltungen, dass wir im Interesse der Petenten Lösungen finden. Und ich sage es hier ganz bewusst: Wenn wir heute feststellen, dass ungefähr 15 Petitionen im Interesse der Petenten zu 100 Prozent gelöst werden konnten und wir einige Kompromisse gefunden haben, heißt das natürlich auf der anderen Seite auch, dass die Verwaltungen im Interesse des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern auf der Basis von Gesetzen beziehungsweise Verordnungen arbeiten. Auch das sei an dieser Stelle gesagt, denn das kommt manchmal aus meiner Sicht zu kurz.
Unsere Fraktion wird dem Bericht des Petitionsausschusses zustimmen und ich hoffe, dass wir das auch gemeinsam tun. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst erst mal recht herzlich bedanken für die ausführliche Darstellung, die Frau Borchardt hier gemacht hat.
Ich möchte ergänzend hinzufügen, dass auch in diesem Berichtszeitraum unheimlich viele Beschwerden, Petitio
nen und Belange von den Bürgern aus MecklenburgVorpommern an den Petitionsausschuss herangetragen worden sind, wo sehr, sehr auffällig ist, dass es viele Sammelpetitionen gab. Der Kollege Dachner hat in seinem Bericht schon darauf hingewiesen. Ich möchte das jetzt auch dabei belassen und nicht groß auf diesen Bericht eingehen.
Schwerpunktmäßig waren nach wie vor die Problematiken: nicht nur die Hinweise auf eine Korrektur von Windeignungsgebieten, sondern unter anderem auch Änderungen in bautechnischen Vorhaben im kommunalen und privaten Bereich, die auf Straßen und Festgebäude bezogen waren. Darauf möchte ich jetzt auch noch mal ganz kurz eingehen.
Mit einer ganz besonderen Eingabe wandte sich eine Bürgerinitiative zum Beispiel gegen die von einem Energieunternehmen geplante Errichtung eines Erdgasuntergrundspeichers in einem Salzstock. Es wurde auf Ersuchen des Petitionsausschusses um eine ausführliche Stellungnahme vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung gebeten. Das Ministerium teilte mit, dass das betreffende Energieunternehmen bereits an mehreren Standorten erfolglos nach positiven Bedingungen für die Errichtung eines Untergrundwasserspeichers gesucht habe.
Vom zuständigen Bergamt wurde auf Grundlage des Bundesberggesetzes lediglich die Erlaubnis erteilt, an diesem strittigen Standort eine Tiefengrundstrukturuntersuchung für die Eignung als Untergrundspeicher für Erdgas vorzunehmen. Das Ministerium wies ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Erkundungsarbeiten ein Beweis angetreten werden muss, welcher beinhaltet, dass eine grundsätzliche Eignung des Untergrundes für das anstehende Vorhaben bestünde. Im Rahmen des Verfahrens sollte auf Antrag die Öffentlichkeit mit einbezogen werden. Es wäre weiterhin zu untersuchen, ob mögliche Umweltauswirkungen auch die Beeinträchtigung anderer öffentlicher Interessen zur Folge habe.
Festgestellt wurde, dass es im naturschutzrechtlichen Bestimmungsrahmen erhebliche Defizite gab. Der betreffende Salzstock liegt in einem ökologisch sehr sensiblen Gebiet. So wären verschiedene Schutzgebiete nach nationalem, europäischem sowie internationalem Naturschutzrecht betroffen. Die stärksten Probleme lägen darin, dass der Standort des Vorhabens an einen Nationalpark und ein Vogelschutzgebiet grenze. Weiterhin ist ein kleiner Teil der Region zum UNESCO-Welterbe erklärt.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz schloss sich in seiner Stellungnahme den Ausführungen des Energieministeriums an. In einem weiteren Verfahren wurde vom Energieministerium mit- geteilt, dass der potenzielle Anlagenbetreiber keinen weiteren Antrag auf Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis stelle, und somit kann man sagen, dass es weiterhin ein kleiner Erfolg auf diesem Gebiet gewesen ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Erwähnenswert ist auch, dass in diesem Berichtszeitraum sehr viele Beschwerden und Eingaben aus dem sozialen Bereich in den Petitionsausschuss gelangten. Durch meine Vorredner wurde auf einiges schon hingewiesen. Ich möchte das noch ein bisschen ergänzen.
Wenn man anhand der eingegangenen Petitionen aus dem sozialen Bereich eine Feststellung trifft, ist es immer wieder auffällig, dass viele Bürger Beanstandungen aus den Bereichen „Versorgung und Pflege älterer Menschen“, aber auch „Verbringung und Betreuung von Kindern“ haben. Ganz besonders wird hier auf verwaltungstechnische Unebenheiten hingewiesen. So gibt es auch einige Beschwerden von Interessengemeinschaften privater Träger, wo die Berechnungen und Auszahlungen von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beanstandet wurden. Der Petitionsausschuss holte hierzu von mehreren Ministerien Stellungnahmen ein. Immer wieder wurde auf die kommunale Selbstverwaltung und die damit verbundenen Problematiken hingewiesen. Es wurde angemerkt, dass das Sozialministerium keinerlei Rechte habe, in die Entscheidungshoheit der kommunalen Träger einzugreifen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich noch einmal die sehr gute Zusammenarbeit hervorheben und bedanke mich recht herzlich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ob Gerichtsstrukturreform oder Rundfunkgebühren, die Misswirtschaft Ihrer Politik trat auch im Jahr 2013 zutage. Richteten 2012 noch 667 Bürger ihre Eingaben an den Petitionsausschuss, so stieg die Zahl im vergangen Jahr auf 826.
Bei 43 der vorgenannten 826 Petitionen handelte es sich um Sammelpetitionen. Neben 783 Einzelzuschriften nutzten im Jahr 2013 in 43 Fällen insgesamt 8.988 Bürgerinnen und Bürger auf diese Weise ihr Petitionsrecht. Somit machten 9.771 Bürger im vergangenen Jahr von ihrem Recht Gebrauch, teils einzeln und teils in Gemeinschaft Vorschläge, Bitten und Beschwerden an den Petitionsausschuss des Landtages zu richten.
Wie ich bereits erwähnte, bildete unter den Petitionen die Gerichtsstrukturreform einen großen Kritikpunkt. So erreichten 15 Sammelpetitionen mit insgesamt 753 Unterschriften sowie 43 weitere Einzelpetitionen den Landtag. Mit der Reduzierung der Amtsgerichtsstandorte trägt die Landesregierung zur weiteren Verödung ganzer Landstriche in unserem Land bei.
Demmin ist beispielsweise so eine Stadt, die durch die Reformwut schwer gezeichnet ist. Zuerst wurde ihr der Status einer Kreisstadt aberkannt, nun folgt mit der drohenden Schließung des Amtsgerichtes der nächste Hammer. Die negativen Folgen für die städtische Infrastruktur bedürfen wohl keiner näheren Erläuterung. Doch es ist egal, wohin man schaut, ob Ludwigslust, Neustrelitz oder Ueckermünde, der Reform- und Sparhammer der Landesregierung schwingt kreuz und quer durchs Land.
Neben der Gerichtsstrukturreform beschäftigten den Petitionsausschuss auch weiterhin zahlreiche Eingaben, die sich gegen den geräteunabhängigen Rundfunkbei- trag richteten. Dabei begründeten die Petenten ihre Beschwerden gegen die Einführung der Haushaltsabgabe, die sie vor allem damit untermauerten, dass sie entweder gar kein Empfangsgerät oder nur ein Radio besitzen würden und bisher keine oder nur eine geringere Rundfunkgebühr bezahlt hätten. Immer wieder wurden in diesem Zusammenhang auch die Kriterien der Ausnahmeregelung thematisiert, die in der aktuellen Gesetzeslage viel zu unklar geregelt sind. Ob bei Beziehern von Wohngeld oder bei Studenten, die aufgrund der Überschreitung der Förderhöchstdauer kein BAföG mehr erhalten und zur Zahlung des Rundfunkbeitrages verpflichtet sind, die Ungerechtigkeit zieht sich wie ein roter Faden durch die Gesetzesblätter.
Meine Damen und Herren, die NPD-Fraktion hat hier im Landtag mit dem Antrag „Schluss mit der Abzocke bei den Rundfunkgebühren – 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag aufkündigen!“ auf Drucksache 6/1657 Fakten geschaffen. Durch unsere Initiative wäre es zu einer erheblichen Entlastung der Bürger unseres Landes gekommen. Mit Ihrem Handeln, unsere Forderung mit Nein zu quittieren, offenbarte sich wieder einmal Ihre volksfeindliche Politik.