Protokoll der Sitzung vom 14.05.2014

Man kann aber auch sagen, es ist gut, dass uns die Mittel aus dem ESF zur Verfügung stehen,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh, ewige Dankbarkeit!)

um Bundesprogramme zu machen, um aber auch Landesprogramme zu machen. Nicht möglich ist es jedoch,

Bundesprogramme, wenn sie ausgelaufen sind, durch das Land weiterzuführen, weil wir uns damit selber jeglichen Gestaltungsspielraum abschneiden, um die Mittel, die wir aus den ESF-Fonds zur Verfügung bekommen, in eigene Programme umzumünzen.

Wir wissen seit geraumer Zeit, dass dieses Programm ausläuft. Wir wissen, dass es keine Anschlussförderung für die Maßnahmen aus dem alten Förderzeitraum gibt.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es ist doch diese fehlende Nachhaltigkeit, Frau Tegtmeier. Das ist doch gerade dies.)

Ja, hören Sie doch mal zu Ende zu, Frau Gajek!

Und wir wissen, dass das neue Programm, das Folgeprogramm sozusagen, darauf abzielt, die Komponenten der alten Förderung zusammenzufassen in einem neuen Programm. Aber – und das ist, denke ich mal, der Knackpunkt aller Dinge hier – die Sache wird kommunalisiert, das Land ist in Zukunft raus.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und trotz alledem haben wir als SPD-Fraktion immer gesagt, wir erkennen diese Arbeit natürlich an, wir schätzen das, was die Kompetenzagenturen geleistet haben, und wir haben uns klar dazu positioniert, dass in der Übergangsphase bis Juni eventuell bestehende Lücken in der Finanzierung auch durch Landesmittel kompensiert werden.

Nun haben wir eine neue Bundesregierung, die dabei ist, sich mit Europa, mit Brüssel darüber zu verständigen, wie dieses Programm aussehen kann, wie die Richtlinie dazu aussehen kann. Wir haben in der Koalitionsvereinbarung nachlesen können, dass alle Elemente, die wir im letzten Programm, also in der Förderperiode 2007 bis 2013 hatten, darin auch mit aufgehen sollen, also dass die Unterstützung besonders benachteiligter Jugendlicher am Übergang von der Schule in den Beruf – wir nannten die Grundlage aus dem SGB VIII – bleiben und dabei ebenso erhalten werden soll wie die zentralen Methoden zur Unterstützung.

Die Bundesregierung selber rechnet mittlerweile damit, dass die dazu erforderliche Vereinbarung mit Brüssel überhaupt erst im Oktober erfolgreich abgeschlossen werden kann, sodass die finanztechnischen Rahmenbedingungen für die neue ESF-Förderperiode damit im Detail auch noch gar nicht feststehen können. Der Bund selbst steht in den Startlöchern, um den Beginn des Interessenbekundungsverfahrens und die damit verbundene Veröffentlichung der Förderrichtlinien so auf den Weg zu bringen, dass das Programm tagfertig am 01.01.2015 starten kann.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie die Landesregierung hier zu einer zwischenzeitlichen Lösung kommen will, hat Ministerin Hesse in ihrem Beitrag vorgetragen. Der Bund seinerseits hat auch allergrößtes Interesse daran, dass die noch bestehenden Strukturen übergeleitet werden können und nicht wegbrechen. So hat mir noch am heutigen Vormittag eine autorisierte Mitarbeiterin aus dem Bundesministerium für

Familie, Senioren, Frauen und Jugend mitgeteilt, dass auch das Bundesministerium die Länder bei der Überbrückung der Lücke von einem Förderungszeitraum zum nächsten Förderungszeitraum unterstützen wird.

(Heinz Müller, SPD: Was? Noch mal! – Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)

Das Bundesministerium wird das Ansinnen der Ministerin, die Überbrückung, unterstützen.

(Heinz Müller, SPD: Dann ist das Problem ja gelöst.)

Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Damit ist Ihr Antrag erledigt.

(Heinz Müller, SPD: Überflüssig.)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Pastörs von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein aufschlussreiches Signal, dass offensichtlich immer mehr außerschulische staatliche Institutionen benötigt werden, um den jungen Erwachsenen den Weg in den Beruf zu ebnen oder sie überhaupt sozial kompetent in die Lage zu versetzen, eine Berufsausbildung zu beginnen.

Und wenn wir hier gehört haben – ich habe hier nur eine Diskussion verfolgen können, die sich im Kern auf Finanzen bezieht –, wenn wir uns nur auf die Fortführung, die Ausfinanzierung von einem Projekt verständigen sollen, dessen Zielsetzung noch nicht einmal definiert ist – ich spreche von den neuen sogenannten Jugendberufsagenturen, wie das jetzt heißt –,

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und man weiß, dass diese sogenannten zukünftigen Jugendberufsagenturen schon in der Vergangenheit, auch wenn sie anders hießen und heißen bis jetzt, immer weniger berufsspezifisch begleitende Maßnahmen durchführen konnten, sondern immer mehr gefordert waren, die soziale Kompetenz der Problemschüler zu begleiten, auszugleichen und darüber hinaus auch finanzielle – jedenfalls den Versuch zu machen –, finanzielle Unterstützung einzutreiben im Sinne von Unterstützung der jungen Menschen, die berufliche Bildung erwerben wollen, dann sieht man, dass wir hier über etwas reden, was konkret überhaupt noch gar nicht bewertet werden kann.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da gab es einen Bericht dazu.)

Meine Fraktion wird selbstverständlich erst dann einem Antrag zustimmen – bei aller Berechtigung des Antrags –, wenn wir ganz genau …

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da gab es einen Abschlussbericht der Kompetenzagenturen mit Empfehlungen.)

Ja, das war aber ein Abschlussbericht einer Förderperiode und einer Methodik, die jetzt über den Haufen geworfen wird, wie wir gehört haben, und eine neue Zielsetzung ist noch gar nicht erarbeitet worden.

Wir werden aus diesem Grund natürlich sehr wohlwollend diesen Antrag hier kommentieren. Das habe ich versucht zu tun. Wir werden dem Antrag aber nicht zustimmen, sondern wir werden uns zunächst einmal enthalten und schauen, was denn, wenn es überhaupt gelingt zum 01.01.2015, die neuen Zielsetzungen klar definiert aussagen. Und erst dann, wenn wir das wissen, werden wir eventuell dieser neuen Regelung zustimmen.

Noch ein Wort zur Ministerin: Es verwundert dann schon, dass die Landesregierung hier eine Ministerin das Wort ergreifen lässt oder sie sich das Wort nimmt, noch nicht einmal in Kenntnis einer Information, die dann von einer ganz normalen Abgeordneten angeführt wird, um das Parlament darüber zu informieren, dass das, was die Ministerin sich wünschte – nämlich dass über das hinaus, was jetzt zugesagt worden ist, Finanzhilfen kommen –, von Berlin aus praktisch schon verbindlich zugesagt worden ist. So viel zur Kommunikation innerhalb der Regierungskoalition.

Wie gesagt, es ist Bedarf, es besteht die Notwendigkeit in der Jugendhilfe, in der Jugendförderung, in der Sozialbetreuung. Warum das so ist, das würde den Rahmen meines Vortrages hier sprengen, das wissen Sie ganz genau, das ist Ihre erbärmliche Bildungspolitik, das totale Versagen auf diesem Gebiet. Deswegen werden wir diesem Antrag zunächst nicht zustimmen, uns enthalten und abwarten, was Sie dem Plenum an konkreten Maßnahmen und Vorschlägen dazu unterbreiten werden. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat nun noch einmal die Abgeordnete Frau Bernhardt von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte zu einigen hier vorgebrachten Argumenten Stellung nehmen.

Frau Hesse, Sie sagten, nur vier von zehn Kompetenzagenturen haben überhaupt Anträge auf eine Finanzierung aus dem Landeshaushalt gestellt. Da frage ich mich doch als Erstes, warum das so ist.

Erstens wird der Grund darin liegen, dass es halt zum Jahresende 2013 kein positives Signal vom Landtag gab, weder in den Haushaltsberatungen noch bei der Beratung unseres Antrages, die Kompetenzagenturen aus Landesmitteln unterstützen zu wollen. Im Gegenteil, es waren Zeichen der Mittelkürzung zu sehen, dass der Landeshaushaltstitel „Jugendberufshilfe“ von 220.000 Euro auf 50.000 Euro gekürzt wurde.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war erst gestrichen. Erst wars entfallen.)

Ich würde mich fragen …

Erst war es entfallen, das hatte ich in meiner Einbringungsrede dargestellt.

Ich frage: Würden diese 50.000 Euro ausgereicht haben, hätten wirklich alle zehn Kompetenzagenturen Anträge gestellt?

Zweitens. Erst zum 16. Dezember 2013 kam das Zeichen vom Bund, weiterhin bis zum 30.06.2014 aus Restmitteln der ESF-Förderperiode die Verantwortung übernehmen zu wollen. Das war kurz vor Ende des anderen Programmes am 31.12.2013. Wie Sie alle wissen, müssen Mitarbeiter innerhalb einer bestimmten Frist gekündigt werden. Die Kündigungen waren bereits ausgesprochen. Die Unsicherheit bei den Kompetenzagenturen war groß, deshalb kann es für mich nur so zu erklären sein, dass nur noch vier der zehn Kompetenzagenturen überhaupt weiterarbeiten.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Alles in guten Händen.)

Und weil gesagt wurde, die Kompetenzagenturen würden sich jetzt zu Jugendberufsagenturen weiterentwickelt haben: Beide Institutionen haben unterschiedliche Ansätze und sind voneinander zu trennen. Die Kompetenz- agenturen hatten die Aufgaben des Case-Managements und der sozialpädagogischen Begleitung von schwierigen Kindern und Jugendlichen. Jugendberufsagenturen haben eine Lotsenfunktion für Kinder und Jugendliche im Übergangssystem zwischen Schule und Beruf. Das sieht man auch an den Beteiligten: Jugendamt, Jobcenter und so weiter. Bei den Kompetenzagenturen waren es ganz andere Träger.

Dass es einen Unterschied zwischen Kompetenz- und Jugendberufsagenturen gibt, zeigt auch der Koalitionsvertrag des Bundes, wo beide Maßnahmen genannt werden und nicht davon gesprochen wird, Kompetenz- agenturen zu Jugendberufsagenturen weiterzuentwickeln. Insofern überzeugen mich diese Argumente nicht.

(Andreas Butzki, SPD: Das waren keine Argumente.)

Und, Frau Tegtmeier, weil Sie sagten, das Land ist nicht in der Verantwortung: Das Land hat bis 2013 die Verantwortung übernommen, indem es den Haushaltstitel „Jugendberufshilfe“ gab, und das ist für mich ein Zeichen, dass es, wenn das Land dies will, auch die Verantwortung für diesen Bereich wahrnehmen kann. Im ESF gibt es nun die Folgeprogramme, aber es kam zu Unsicherheiten. Nun haben wir von Frau Tegtmeier erfahren, dass heute früh bekannt wurde, dass der Bund im Übergangssystem Unterstützung leisten wird, auch noch in der unsicheren Phase zwischen Juli und viertem Quartal, wo hoffentlich das neue Bundesprogramm beginnt. Wenn dem so ist, dann freut mich, dass es hier zu Sicherheiten kommt, aber ich frage mich, wie konkret ist die Unterstützung, in welcher Höhe wird sie erfolgen seitens des Bundes.

(Andreas Butzki, SPD: Abwarten!)

Und was ich mich dann schon frage, in der gemeinsa- men Ausschusssitzung des Sozialausschusses und des Bildungsausschusses am 27.03.2014 war die Landesregierung nicht in der Lage, uns überhaupt benennen zu können, wie viele Kompetenzagenturen es überhaupt noch im Land gibt. Damals war die Rede von drei Kompetenzagenturen, mittlerweile, so haben wir erfahren, haben vier Kompetenzagenturen Anträge gestellt. Das