dennoch ist Mietraum in Mecklenburg-Vorpommern, ob in Rostock oder Anklam, bedeutend kostengünstiger zu haben als beispielsweise in Ballungszentren wie Berlin, München oder Hamburg.
Wo es aber wirklich zu Herausforderungen kommt, hat das Wirtschaftsministerium bereits mit der Mietrechtsnovelle aus 2013 die Möglichkeit, mit Rechtsverordnung gegebenenfalls regional gegenzusteuern. Unstrittig ist auch, darauf habe ich eingangs hingewiesen, dass im Zuge der Inanspruchnahme etwa des Liftprogramms die beträchtlichen Investitionskosten nicht auf die Mieten umgelegt werden sollen. Deswegen machen wir das ja und so fordert es auch die Enquetekommission.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sagte eingangs, die CDU-Fraktion steht zu dem vorliegenden Papier, auch weil wir an vielen Stellen wichtige eigene Forderungen konsensieren konnten.
Einige wichtige Aspekte habe ich Ihnen vorgetragen. Wir sind allerdings nicht der Auffassung, dass dieses Papier der Weisheit letzter Schluss ist, vielmehr bedarf es zu geeigneten Zeitpunkten nun auch entsprechender Anschlussinitiativen. Hierfür möchte ich zu gegebener Zeit werben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Enquetekommission! Ich freue mich, dass wir, die Mitglieder der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“, dem Landtag heute den ersten Zwischenbericht zur Thematik „Wohnen im Alter“ vorstellen können. Dieser Bericht legt erstmals Zeugnis ab über die Arbeit der Kommission seit Einsetzung im Februar 2012 und bietet mir die Möglichkeit, mich hier an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Beteiligten für die konstruktive und fachlich versierte Zusammenarbeit zu bedanken. Besonderen Dank möchte ich all denen sagen, die sich als nicht parlamentarische Mitglieder, teilweise sogar ehrenamtlich, mit ihrem Fachwissen in die Arbeit der Enquetekommission eingebracht haben und auch weiterhin einbringen werden. Ohne ihre fachliche Beratung, ihr persönliches Engagement und ernsthaftes Interesse an der zukünftigen Ausgestaltung der
Lebensbedingungen und -verhältnisse für eine alternde Gesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern wäre die inhaltliche Auseinandersetzung in unseren gemeinsamen Sitzungen sicher nicht so konstruktiv und vielschichtig. Danke für ihre hilfreichen Hinweise, fürs Nachhaken und Mitgestalten.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch die Linksfraktion hat sich stets intensiv mit den verschiedenen Fragestellungen und Problemen der Enquetekommission befasst und sich aktiv in die Diskussion eingebracht. Uns ging es und geht es dabei neben der Sensibilisierung der Menschen für die Problemstellungen, die sich mit dem demografischen Wandel für unser Land ergeben, insbesondere auch um das Ringen nach den besten Lösungen für die Menschen im Land. Dies kann nur in einem dynamischen und mutigen Wettstreit der Ideen geschehen. Über ein wenig mehr Mut bei der inhaltlichen Ausgestaltung und Formulierung der Handlungsempfehlungen des Zwischenberichtes hätten wir uns daher sehr gefreut.
Der vorliegende Zwischenbericht zum Themenfeld „Wohnen im Alter“ umfasst neben grundsätzlichen Betrachtungen zur aktuellen Lebenssituation Älterer in MecklenburgVorpommern und den gemeinsam getragenen Handlungsempfehlungen daher auch die weiter reichenden Sondervoten der Oppositionsfraktionen. Einig sind sich alle demokratischen Kommissionsmitglieder darüber, dass selbstbestimmtes Wohnen im Alter und aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für ein würdevolles Altern wichtig sind und deshalb auch ermöglicht werden müssen.
Die im Bericht formulierten Empfehlungen zeigen auf, wie dieses unterstützt und abgesichert werden kann. Die vorgelegten Empfehlungen sind das Ergebnis intensiver sachlicher Auseinandersetzungen. Sie sind ein guter, aber eben auch nur ein Kompromiss,
den wir als Linksfraktion selbstverständlich mittragen. Trotzdem gelten unsere Vorstellungen über die einvernehmlich festgelegten Handlungsempfehlungen hinaus.
Folgende Positionen meiner Fraktion, die sich im Sondervotum der Linksfraktion detailliert nachlesen lassen, möchte ich an dieser Stelle nochmals zum Ausdruck bringen:
Die Bezahlbarkeit von Wohnungen muss angesichts bestehender und zunehmender Altersarmut mehr in den Fokus gerückt werden. Eine Voraussetzung ist, dass die Wohnraumförderung des Landes ausreichend ausfinanziert wird. Hierfür stehen Mecklenburg-Vorpommern jährlich gut 21 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Angesichts des großen Investitionsbedarfes reicht es jedoch nicht, lediglich im nächsten Doppelhaushalt den zweckgebundenen Einsatz der Kompensationsmittel des Bundes in Erwägung zu ziehen. Vielmehr muss das Land diese Mittel, die es noch bis 2019 erhält, vollständig zweckgebunden einsetzen und darüber hinaus auch einen eigenen Beitrag leisten.
Die Kompensationsmittel des Bundes erhält das Land in Form von Zuschüssen. Nur wenn das Land diese auch
als Zuschussförderung im Rahmen des jährlichen Landesprogramms zur Wohnraumförderung ausreicht, gelingt es, umlagebedingte Mietsteigerungen abzufedern. Eine Zuschussförderung muss zumindest ab einer festzulegenden Förderhöhe stets zu sozialen Bindungen wie Mietpreis und Belegung führen, denn Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind insbesondere Haushalte, die sich am Markt nicht selbst angemessen mit Wohnraum versorgen können. Diese Bindungen sollten etwa nach dem Potsdamer Modell flexibel gestaltet werden, das heißt, nicht an eine bestimmte Wohnung gebunden sein.
Wir schlagen zudem vor, die im Sondervermögen „Wohnraumförderung Mecklenburg-Vorpommern“ angesparten Mittel in Höhe von über 50 Millionen Euro als revolvierenden Fonds zur Darlehensförderung als Landesbeitrag zur sozialen Wohnraumförderung zu nutzen. Auch ist nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand die Fortsetzung der Bundesförderung mindestens bis zum Jahr 2030 zwingend notwendig. Dafür muss sich das Land einsetzen, denn weitere Aufgaben wie die Sicherung bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraums für alle Zielgruppen der sozialen Wohnraumförderung und zur Einsparung von Energie und mehr Energieeffizienz sind ebenfalls zu erfüllen.
Sehr geehrte Damen und Herren, am vergangenen Montag ist das Landesprogramm zur Wohnraumförderung in Kraft getreten. Demnach wird das Land in diesem Jahr eine halbe Million Euro weniger für die Wohnraumförderung ausgeben als in der Vergangenheit. Für das vollmundig angekündigte Zuschussprogramm zur Nachrüstung mit Aufzügen, Liften und anderen Hubsystemen fehlt immer noch die Förderrichtlinie.
Damit wird das mit 5 Millionen Euro ausgestattete Programm in diesem Jahr nicht mehr voll wirksam. Es ist zu erwarten, dass nur gut die Hälfte der bereitstehenden Fördermittel für die Modernisierung und Verbesserung der Barrierefreiheit bestehender Wohnungen zum Tragen kommt. Von einer Strategie des Landes „Wohnen mit Zukunft“ kann so keine Rede sein. Wir werden diese Entwicklung auch in der Enquetekommission genauestens beobachten und in unserer Arbeit weiter thematisieren.
Auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft sind die Verbesserung und das Erreichen von Barrierefreiheit nicht nur für Seniorinnen und Senioren, sondern für alle Menschen notwendig. Deshalb fordert die Linksfraktion, dass Barrierefreiheit bei allen Neubauten ein selbstverständliches Kriterium werden muss, das in der Landesbauordnung seinen konkreten Niederschlag findet.
Die Formulierung, „die Regelungen zum barrierefreien Bauen“ in der Landesbauordnung „der Fassung des“ entsprechenden „§ 50 … der neuen Musterbauordnung weitestgehend“ anzupassen, lässt Interpretationen zu. Die geltende Landesbauordnung geht in Teilen über die Regelung der Musterbauordnung hinaus. So liegt die Zulässigkeit von Abweichungen zur Herstellung der Barrierefreiheit stets im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde und nicht beim Bauherrn. Diese Regelung darf nicht
kippen. Sie muss weiterhin Bestandteil der Landesbauordnung bleiben und ist deshalb auch im Sondervotum meiner Fraktion verankert.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wünsche uns für die Zusammenarbeit in der Enquetekommission weiter- hin konstruktive Auseinandersetzungen und gutes Gelingen. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Zwischenbericht der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ wurde mit nur einer Gegenstimme durch die Kommission bestätigt, das heißt, die demokratischen Fraktionen sind sich im Großen und Ganzen einig über die Analyse der Situation und die zu ergreifenden Maßnahmen. Das ist gut, denn der Bericht macht deutlich, dass wir vor großen Herausforderungen stehen.
Für die Umsetzung der sich aus diesen“ fünf „Handlungsfeldern ergebenen Aufgaben soll“ die „Förderung neben den investiven die nicht-investiven Maßnahmen stärker in den Fokus nehmen.“
Ich möchte, bevor ich im Einzelnen zu den Inhalten des Zwischenberichts komme, drei Punkte hervorheben, die für die SPD-Fraktion von besonderer Bedeutung sind: