(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wenn es berechtigt ist, dann ist es nicht populistisch. – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
sondern in der Beantwortung der Frage, was kann, was muss in diesem Land tatsächlich getan werden, um diesen Bedenken gerecht zu werden.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich selber habe bereits in der letzten Landtagssitzung ausdrücklich erklärt, dass das Land gerade vor dem Hintergrund seiner eigenen Verantwortung für den Entsorgungsstandort besser daran tut, die hier im Rahmen der Ablagerung bestehenden rechtlichen Anforderungen extensiv im Interesse der dort lebenden Menschen auszulegen und auszunutzen, als sich eventuell Rechte anderer als zuständige Transportgenehmigungsbehörde anzumaßen.
Die Landesregierung, Herr Kollege Jaeger, hat nunmehr – und meine Fraktion begrüßt das ausdrücklich – den einzig Erfolg versprechenden Weg gewählt und ein Gutachten in Auftrag gegeben, das prüfen soll, ob neben der Art und Weise des Transportes des asbesthaltigen Schlammes bei dem zwangsläufig dazugehörigen Entladevorgang auf der Deponie Ihlenberg die Einhaltung der geltenden
rechtlichen Bestimmungen, insbesondere die gesundheitsschutz-, immissionsschutz-, arbeitsschutz-, gefahrstoff-, gefahrgut- und abfallrechtlichen Rechtsvorschriften bei dem Antransport, in jeder denkbaren Weise gewährleistet wird.
Und wenn dann einer Ihrer Kollegen, Herr Suhr, der Ministerin Schwesig hier den Vorwurf macht, obwohl sie auf der heutigen Landtagssitzung entschuldigt ist, weil sie andere Termine wahrnimmt, dass sie sich vor diesem Thema drücken würde, dann ist das nicht nur unkollegial, dann entbehrt das auch wirklich jeder Grundlage für eine vernünftige Diskussion in diesem Haus.
Und, meine Damen und Herren, erlauben Sie mir an dieser Stelle noch ein weiteres Zitat, und zwar ein Zitat der entsprechenden Pressemitteilung der Landesregierung im Zusammenhang mit der vorgesehenen Beauftragung des Gutachtens, das hier auch eben von Herrn Minister Glawe ja schon angesprochen worden ist, und da heißt es in der Pressemitteilung: „Die Landesregierung ist der Auffassung, dass Sondermüll am besten auf dafür vorgesehene Deponien wie dem Ihlenberg eingelagert wird. Allerdings kann der Müll natürlich nur dorthin transportiert werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind.“ Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dem ist vom Grundsatz her nichts mehr hinzuzufügen.
Und sollte bei der entsprechenden Feststellung durch die Begutachtung dann auch festgestellt werden, dass bereits ein Transport der betreffenden Gefahrgutstoffe rechtlich bedenklich ist, dann wird sich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in diesem Land wohl niemand, außer vielleicht der Geschäftsführung der Deponie Ihlenberg, wirklich darüber beklagen.
Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das gilt insbesondere dann auch für Sie aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ein umfassender Kenntnisstand ist in dieser wie in jeder anderen Angelegenheit die beste Grundlage, um Entscheidungen im Interesse der Betrof- fenen und aller Beteiligten zu treffen. Und damit das Land dann entsprechend die Entscheidung treffen kann, ist es halt auch sinnvoll, zuerst zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen denn tatsächlich diese Asbeststoffe auf der Deponie Ihlenberg gelagert und dorthin transportiert werden können.
Es wäre daher schön gewesen, wenn die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von Anfang an einen solchen Weg mitgewählt hätte, anstatt mit populistischen Forderungen Erwartungen bei den Anwohnern der Deponie Ihlenberg zu wecken, die seitens des Landes möglicherweise nicht erfüllt werden können. Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS 90, Sie müssen den Menschen vor Ort im Kreis Nordwestmecklenburg und in der Region Ihlenberg erklären, wieso Sie vor vier Wochen noch der festen Überzeugung waren, dass es grundsätzlich nicht sein kann, dass Asbesttransporte dort auf den Ihlenberg stattfinden, und heute von Ihnen ein Antrag kommt, dass solche Transporte zwar nicht grundsätzlich abgelehnt werden können, aber dann entsprechend nur in den vorgesehenen Big Bags.
Herr Minister Glawe hat eben deutlich gemacht, dass die Landesregierung alle in ihrem Rahmen bestehenden Möglichkeiten ausnutzt, um tatsächlich zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine gefährdungsfreie Entsorgung auf der Sondermülldeponie Ihlenberg stattfinden kann, und, sollte das nicht der Fall sein, dann entsprechend auch die Maßnahmen zu ergreifen, um eine entsprechende Annahme nicht vorzunehmen.
Wir alle sollten vielleicht auch tatsächlich die Gelegenheit finden, dieses Ergebnis der Begutachtung abzuwarten, um dann die Entscheidung, die die Landesregierung getroffen hat, je nach der politischen Couleur, die wir vertreten, zu diskutieren. Das wären wir diesem Land schuldig, das wären wir auch den Menschen auf dem Ihlenberg oder am Ihlenberg schuldig und das wäre wahrscheinlich auch eine vernünftige oder die vernünftigste Vorgehensweise im Zusammenhang mit diesem ganzen Thema.
Und allein vor dem Hintergrund, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, werden wir Ihren Antrag heute ablehnen. – Danke schön.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Unruhe vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist immer wieder fast ein Genuss, Herrn Schulte hier seine süffisanten Pfeile abschießen zu hören.
Und auch die Aussage des Ministers, das Kabinett entscheidet und wir brauchen eigentlich gar nicht mehr darüber zu reden – na gut. Wozu brauchen wir den Landtag überhaupt noch?
Herr Kokert, können Sie sich noch daran erinnern? Sie haben ein selbstbewusstes Parlament gefordert.
(Vincent Kokert, CDU: Da hat sich Herr Methling ja auch immer hingestellt und genau das Gleiche erzählt.)
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vincent Kokert, CDU: Ich kritisiere ja auch nicht den Antrag. – Glocke der Vizepräsidentin)
Aber nun zum Thema: Die beabsichtigte Überführung von Asbestschlämmen und Asbestscherben aus Niedersachsen nach Mecklenburg-Vorpommern und SchleswigHolstein ist ein Politikum und erhitzt seit über sechs Wochen die Gemüter. Mir ist nach wie vor unbegreiflich, dass die Brisanz des Vorhabens nicht bereits im Ausschreibungsverfahren und beim Auftragszuschlag erkannt und richtig bewertet worden ist. Immerhin geht es darum, eine ganze Asbestfabrikhalde umzulagern, und das ist eben nicht, Herr Schulte, irgendeine Altlast, sondern es geht darum, über 150.000, wahrscheinlich über 150.000 Tonnen Schlamm, Staub und Asbestscherben zu bewegen – der größte Sondermülltransport Deutschlands.
Das ist weit entfernt von einem Routineauftrag, aber weder der Aufsichtsrat noch die Landesregierung wurden eingeschaltet. Ich vermisse zum Beispiel, dass Wirtschaftsministerium und Deponieleitung diesen Fehler einräumen.
Misstrauen – und das offenbar auch zu Recht – begleitet jetzt den weiteren Fortgang der Ereignisse und auch das Parlament hat Mitschuld an der verkorksten Situation, zumindest die Mehrheitsfraktionen.
Der Antrag der GRÜNEN in der Novembersitzung wurde durch Sie in Bausch und Bogen abgelehnt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.
Damit wurden die Ängste der Anwohner ignoriert und das schafft nicht die Basis für neues Vertrauen. Erst ein Machtwort des Ministerpräsidenten, wie wir es ja schon …
… wählerwirksam in brenzligen Situationen aus der Vergangenheit kennen, stoppte vorerst die Transporte. Ein eigenes Rechtsgutachten soll schnell auf den Tisch, bevor die Asbestabfälle zum Ihlenberg kommen. So weit, so gut.
Da stellt sich mir als erstauntes Mitglied dieses Hohen Hauses die Frage: Wieso ein Rechtsgutachten? Hat uns der Wirtschaftsminister in der Novembersitzung nicht
erklärt, dass rechtlich alles klar sei? Genehmigungsbehörde sei Niedersachsen und außerdem mache der TÜV Testfahrten.
Punktum: Was ist denn jetzt anders? Noch dazu, ein positives Gutachten des TÜV liegt ja vor. Gibt es doch Ungereimtheiten im Vertrag mit der Deponie? Wieso kommen Ihnen erst jetzt Zweifel, ob die Sicherheitsmaßnahmen für den Transport ausreichend sind?
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts von Lüneburg gibt es bereits seit 2009. Schleswig-Holstein will jetzt auch auf das Ergebnis dieses Gutachtens warten, hat aber bereits vor unserer Landesregierung die Transporte gestoppt, weil es noch offene Fragen gebe. Warum konnten die das, wir nicht?
Die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN-Fraktion wollen einen Landtagsbeschluss über ein Transportmoratorium, das unterstützt meine Fraktion.
Auch den Punkt 1 unterstützen wir. Ohnehin fragen wir uns, warum die Forderungen nach Big Bags zum Transport und zur Deponierung nicht von Beginn an gestellt worden sind. Gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung und die Deponiebeschäftigten müssen ausgeschlossen werden, das steht vor wirtschaftlichen Interessen.