Vielleicht hätte man auf drei Wochen gehen müssen, das hätte dann auch nicht mehr geschadet. Veröffentlicht worden ist es leider bisher noch nicht. Das heißt, da ist Druck gemacht worden, aber die Genehmigung und damit die Rechtsfähigkeit ist bisher immer noch nicht hergestellt worden. Von daher: Enthaltung zum Antrag,
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mecklenburg-Vorpommern verfügt über ein Gesetz über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, welches zuletzt am 20. Mai 2011, also in diesem Jahr, angepasst wurde. In dem Gesetz werden die Aufgaben und Grundsätze, die Programme, die Organisation und die Sicherung der Raumordnung und Landesplanung definiert. Die Erfahrungen der zurückliegenden Jahre haben sowohl bei der Fortschreibung des Raumentwicklungsprogrammes Mecklenburg-Vorpommern als auch bei der Fortschreibung der regionalen Raumentwicklungsprogramme verdeutlicht, dass die gesetzlichen Regelungen für Mecklenburg-Vorpommern ausreichen.
In Ihrem Antrag nehmen Sie Bezug auf die konkurrierende Gesetzgebung zur Rechtsprechung des Bundes. Durchaus besteht im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung die Möglichkeit, von der Rechtsetzung des Bundes abzuweichen. Die Koalition hat sich aber darauf verständigt, Bundes- und EU-Recht eins zu eins umzusetzen. Wir halten es auch in diesem Fall nicht für notwendig, von der Möglichkeit der konkurrierenden Gesetzgebung im Rahmen des Landesplanungsgesetzes Gebrauch zu machen und von der entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag abzuweichen.
Sie, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, haben offensichtlich eine andere Auffassung dazu. Sie haben in Ihrem Antrag zahlreiche Änderungsvorschläge unterbreitet, die meine Fraktion auch fachlich nicht mitträgt. Sollten Ihre Vorstellungen umgesetzt werden, würden Investitionen im Land gefährdet und Planungen verzögert. Ihre Vorstellungen erscheinen rückwärtsgewandt und entsprechen nicht dem Prinzip des Demokratieabbaus.
Bürokratieabbau, Entschuldigung, dann habe ich mich versprochen, ich meine natürlich ganz klar den Bürokratieabbau. Das haben Sie auch so verstanden, Herr Ritter.
Ich frage mich schon, wie in der Raumordnung Geschlechtergerechtigkeit umgesetzt werden soll oder wie gentechnikfreie Zonen ausgewiesen werden sollen, obwohl die eindeutig gegen EU-Vorgaben verstoßen würden. Wie definieren Sie standort- und tiergerechte Landwirtschaft? Dazu war wenig von Ihnen zu hören. Oder wie lange sollen sich Verfahren hinziehen, wenn verspätete Stellungnahmen berücksichtigt werden sollen?
Was Sie fordern, verstößt gegen rechtliche Vorgaben, führt zu mehr Bürokratie und längeren Verfahren und gefährdet letztendlich den Wirtschaftsstandort M-V. Dennoch steht es Ihnen frei, einen eigenen Gesetzentwurf in
den Landtag einzubringen. Wir werden Ihr Ansinnen nicht unterstützen, die Landesregierung für Sie arbeiten zu lassen. Herr Minister Schlotmann hat in seinen Ausführungen den richtigen Weg aufgezeichnet, nämlich die Fortschreibung der regionalen Raumentwicklungsprogramme durchzuführen.
Sehr geehrte Damen und Herren, gerade vor dem Hintergrund, dass Ihr Fraktionsvorsitzender Herr Holter über Jahre hinweg zuständiger Minister für den Bereich Landesplanung und Raumordnung gewesen ist, stellt sich die Frage, weshalb Sie nicht schon zu der Amtszeit von Herrn Holter die von Ihnen aufgestellten Forderungen in einem Gesetz formuliert und in den Landtag eingebracht haben. Natürlich ist es leichter für Sie, jetzt in der Rolle der Opposition Forderungen aufzustellen.
(Regine Lück, DIE LINKE: Also jetzt, Herr Eifler, enttäuschen Sie mich, wenn Sie das hervorholen müssen.)
Sie stehen ja nicht in der Verantwortung und müssen die Beschlüsse des Landtages nicht selbst umsetzen.
Deshalb fordere ich Sie auf: Erarbeiten Sie als Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf, bringen Sie diesen in einem geordneten Verfahren in den Landtag ein und wir werden uns mit Ihrem Gesetzentwurf befassen. Den vorliegenden Antrag Ihrer Fraktion allerdings werden wir ablehnen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie ich schon sagte, beschließt die Landesregierung das Landesraumentwicklungsprogramm im Benehmen mit dem Landesplanungsbeirat als Rechtsverordnung. „Im Benehmen“ heißt aber nicht, im Einvernehmen, also zustimmend. „Im Benehmen“ heißt, dass dem Landesplanungsbeirat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist. Die eigentliche Entscheidung trifft nach geltender Rechtslage die Landesregierung allein – und das ist der Punkt, worüber ich mit Ihnen reden wollte –, und das für ein Programm, das für die kommenden zehn Jahre Landesentwicklung bestimmt. Das ist das Entscheidende.
Als berufenes Mitglied des Landesplanungsbeirates der letzten Legislatur will ich Ihnen auch mal verraten, wir haben am 11. Juni 2007 zusammengesessen, haben uns also einmal in der Legislatur getroffen. Da sicherlich für die neue Legislatur theoretisch neu berufen werden müsste, kann ich nur sagen, im Landesplanungsbeirat ist laut Gesetz auch Mitglied die Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung, aber die gibt es ja nun nicht mehr.
Das alleine wäre schon ein Grund, weil das im Gesetz steht, zu sagen, dann müssen wir eben das Gesetz ändern.
Kolleginnen und Kollegen, das Landesraumordnungsprogramm und die regionalen Raumentwicklungsprogramme sind mit ihrem fachübergreifenden Ansatz sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange geradezu ideale Instrumente, Strategien zur Entwicklung des Landes unter Berücksichtigung des demografischen Wandels zu entwickeln. Das gilt insbesondere auch für die Sicherung der Daseinsvorsorge.
Ein Beispiel: Schulstrukturen. Was legen wir als Ziel der Raumordnung fest? Schließen wir weitere Schulstandorte oder erhalten wir die derzeitige Schulstruktur auch bei weiterem Abnehmen der Schülerzahl?
Unser Standpunkt dazu: Die regionalen Schulen in den ländlichen Räumen müssen erhalten werden. Das erfordert natürlich auch eine andere Stundenzuweisung. Sind die Schulen weg, sind die Kinder und die Eltern weg. Auf den Punkt möchte ich es mal bringen.
Mittlerweile gibt es viele Modellvorhaben der Raumordnung, die sich mit der Anpassung und Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum befassen. Jetzt ist es an der Zeit, diese Modellvorhaben auf das Land zu übertragen. Das ist unsere Forderung. Dabei ist die Erreichbarkeit von Einrichtungen der Daseinsvorsorge natürlich auch das entscheidende Kriterium. Das Kriterium Erreichbarkeit muss natürlich auch vor fiskalischen Erwägungen stehen. Wir müssen prüfen, welche Streckenentfernungen und welche Zeiten sind zumutbar, um zum Arzt zu kommen oder das Kind in die Kita zu bringen. Oder die Frage ist: Wie stellen wir sicher, dass alle Zugang zu den Einrichtungen der Daseinsvorsorge haben?
Deshalb wird die Bedeutung der Grundzentren in den ländlichen Räumen auch immer größer. Dort konzentrieren sich die Einrichtungen der Daseinsvorsorge und der Grundvorsorge mit Dienstleistungen und Waren des täglichen Bedarfs. Sie müssen miteinander kooperieren, da nur gemeinsam dauerhaft tragfähige Strukturen erzielbar sind. Deshalb darf das flächendeckend und gleichmäßig verteilte Netz von Grundzentren auch unserer Meinung nach nicht einfach ausgedünnt werden.
Das Wahlprogramm der CDU sagt genau das aus. Aber in der Koalitionsvereinbarung ist bezüglich der Sicherung aktiver Teilhabe am gesellschaftlichen Leben lediglich von „besonderen Anforderungen an die Siedlungsstrukturen“ die Rede und das wars. Wollen wir die Grundzentrenstruktur trotz Einwohnerschwund weiter so engmaschig erhalten, kommen wir an neuen Kriterien zur Festsetzung von Grundzentren auch nicht vorbei.
In der Regierungserklärung ist Ministerpräsident Sellering nur vage auf die Landesraumentwicklung eingegangen. Allheilmittel für die ländlichen Räume kann nicht nur das Projekt „Neue Dorfmitte“ sein. Raumordnung dient der Umsetzung der Leitvorstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Und weil jedes Land spezifische Bedingungen und andere Ausgangslagen hat, sollten landesspezifische Grundsätze der Raumordnung auch formuliert werden.
Was hat Geschlechtergerechtigkeit mit Raumordnung und Raumentwicklung zu tun? Das ist hier gekommen in der Diskussion. Sehr viel! Frauen in ländlichen Räumen sind benachteiligt, weil Arbeitsplätze vor Ort entweder nicht vorhanden sind oder schlecht bezahlt werden.
Frauen sind in der Regel weniger mobil wegen der Betreuung der Kinder oder weil sie auf die Betreuungszeiten in den Einrichtungen angewiesen sind oder auf den ÖPNV. Schlechtere Entfaltungsmöglichkeiten waren und sind natürlich auch ein Grund für Abwanderung.
Inklusion – alle einschließend – heißt, allen die Möglichkeit zur Teilhabe geben. Wenn ich das auf der einen Seite will, dann muss ich das auch leben. Dafür müssen die Einrichtungen zur Daseinsvorsorge und zur Vorsorge, der Arbeitsort bis hin zu den Freizeitangeboten eben erreichbar sein.
Bei der Energiewende dürfen wir die soziale Dimension nicht vergessen. Im Energieministerium arbeitet man an neuen Kriterien, das ist auch noch einmal gesagt worden, um deutlich mehr Windeignungsgebiete ausweisen zu können. Minister Schlotmann und auch Ministerpräsident Sellering in seiner Regierungserklärung haben das Wort gegeben, den Abstand zu Wohngebieten oder Wohngrundstücken dabei nicht anzutasten. Und es wird dabei bleiben, dass raumbedeutsame Windkraftanlagen außerhalb von Eignungsgebieten tabu sind.
Regionalentwicklung braucht ein auf Dauer angelegtes und selbst verantwortliches Regionalmanagement innerhalb der regionalen Planungsverbände und vor allen Dingen auch unterhalb der regionalen Planungsverbände. Die Stärken sind zu verknüpfen und in offenen regionalen Wirtschaftskreisen zu zeigen. Dabei sollen natürlich, so, wie ich sagte, Landwirtschaft, Tourismus, Gesundheitswirtschaft gegenseitig voneinander profitieren. Formulierungen von Grundsätzen für die Entwicklung der Landwirtschaft sollen standortüberfordernde gewerbliche Tierhaltungsanlagen verhindern.
Und, Kollegin Schlupp, noch einmal ein Wort an Sie: Sie unterliegen einem Irrtum. DIE LINKE will keineswegs der Land- und Forstwirtschaft Steine in den Weg legen. Das wollen wir auf keinen Fall. Der Paragraf 35 Absatz 1 Punkt 1 Baugesetzbuch soll nicht angetastet werden. Wir wollen, dass die Privilegierung gewerblicher Tierhaltung, die nach Paragraf 35 Absatz 1 Punkt 4 Baugesetzbuch beurteilt wird, aufgehoben wird. Für diese nicht bodengebundene Tierhaltung soll, wie bei anderen gewerblichen Nutzungen auch, ein Bebauungsplan notwendig sein.
die Entwicklung noch mehr auf die Innenentwicklung gelenkt werden. In Mecklenburg-Vorpommern können nicht weiter 7 Hektar pro Tag neu für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden, obwohl 15 Prozent weniger Menschen als 1990 hier leben und bis 2030 mit einem weiteren Rückgang um 15 Prozent zu rechnen ist.