Protokoll der Sitzung vom 16.05.2014

dass man den Juden in den vergangenen Jahrhunderten vorgeworfen hat, sie würden Brunnen vergiften, und dass dies Anlass war, sie zu verfolgen.

(Udo Pastörs, NPD: Kleine Kinder töten.)

Es gab auch eine Reihe anderer Vorwürfe, die genauso haltlos waren

(Udo Pastörs, NPD: All so ein Blödsinn.)

und den Vorwand boten für eine menschenverachtende Verfolgung. Aber das Wort „Brunnenvergiftung“ ist eines, das im heutigen politischen Sprachgebrauch durchaus ein übliches ist. Allerdings wird häufig – und das habe ich getan – hinzugesetzt eine „politische Brunnenver- giftung“.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Und unter einer „politischen Brunnenvergiftung“, Herr Saalfeld, das Wort „lieber“ streiche ich jetzt, unter einer „politischen Brunnenvergiftung“ versteht man ein rücksichtsloses Attackieren des politischen Gegners ohne jede Achtung der persönlichen Würde des anderen

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

und ohne jede Rücksicht darauf, was das für Folgen im politischen Zusammenleben hat. Genau diesen Vorwurf mache ich Ihnen. In Ihrer Profilneurose

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

schrecken Sie vor völlig unhaltbaren,

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ich lasse mir nicht Profilneurose vorwerfen.)

völlig unhaltbaren Vorwürfen gegenüber Regierungsmitgliedern nicht zurück.

Herr Müller!

Und das ist politische Brunnenvergiftung.

Herr Müller!

(lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der NPD)

Herr Müller! Herr Müller!

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Herr Müller, Sie hatten eben einen Geschäftsordnungsantrag gestellt, haben aber, wenn ich das richtig verstanden habe, gemäß Paragraf 88 eine persönliche Erklärung abgeben wollen. Oder wie ist das jetzt zu verstehen, weil Sie beide Hände gehoben hatten?

Frau Präsidentin! Sie haben mit Ihrer Kritik völlig recht. Ich wollte eine persönliche Erklärung abgeben. Ich bitte um Entschuldigung.

Ich unterbreche jetzt für zwei Minuten.

(Der Abgeordnete Johannes Saalfeld tritt an das Präsidium heran.)

Die Geschäftsführer bitte nach vorne und wir unterbrechen jetzt erst mal für zehn Minuten.

Unterbrechung: 12.14 Uhr

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Wiederbeginn: 12.27 Uhr

Ich eröffne die unterbrochene Sitzung, es ist jetzt 12.27 Uhr.

Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich klarstellen, dass es sich bei den Wortbeiträgen sowohl des Abgeordneten Johannes Saalfeld als auch des Abgeordneten Heinz Müller um persönliche Bemerkungen gemäß Paragraf 88 unserer Geschäftsordnung handelte.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Ich hatte den Abgeordneten Müller bereits zuvor darauf hingewiesen, dass sein Wortbeitrag kein Geschäftsordnungsantrag ist. Dies hat der Abgeordnete Müller auch so akzeptiert.

(Heinz Müller, SPD: Ja. – Michael Andrejewski, NPD: Aber das kommt doch ins Protokoll, damit man darüber lachen kann. – Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 27: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Bürgernahe Verwaltung – papierlose Kommunikation erfordert sichere IT-Strukturen, die Drucksache 6/2928. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2969 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2977 vor.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Bürgernahe Verwaltung – papierlose Kommunikation erfordert sichere IT-Strukturen – Drucksache 6/2928 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/2969 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/2977 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Silkeit von der CDU-Fraktion. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Präambel zur Rahmenvereinbarung der Landesregierung mit dem Städte- und Gemeindetag und dem Landkreistag

über eine gemeinsame E-Government-Initiative heißt es, ich zitiere: „eGovernment prägt zunehmend die Verwaltung und erschließt neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit der Behörden und des Kontaktes mit dem Bürger.“ Das E-Government bringt somit erhebliche Vorteile für die Bürger mit sich und so können beispielsweise unabhängig von Öffnungszeiten und Sprechzeiten Anträge bei den Behörden online gestellt werden. Nach der Bearbeitung werden die Bescheide elektronisch signiert, um letztendlich am heimischen Rechner abgerufen werden zu können.

Der praktische Nutzen ist für den Bürger unmittelbar spürbar, weil er nicht wegen jeder Kleinigkeit das Amt aufsuchen muss. Bislang beinhalten Behördengänge für den Berufstätigen einen hohen organisatorischen Aufwand zwischen Arbeit und Familie, häufig muss ein Urlaubstag geopfert werden. Bei konsequenter Nutzung der elektronischen Verwaltung wird dies in Zukunft aber nicht mehr notwendig sein. Künftig muss ich dann wegen einer Hundesteuermarke, einer Katasterauskunft, der Beantragung eines Führungszeugnisses oder gar der Bestellung eines Kindergartenplatzes nicht mehr persönlich im Amt vorstellig werden. Besonders junge Familien, denke ich, werden davon profitieren, da sie überproportional häufig verschiedenste Anträge bei den Behörden stellen müssen, aber auch alle anderen Bürger und letztlich die Unternehmen werden von schlankeren, beschleunigten Verfahren profitieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Nutzen von E-Government ist enorm und genau deshalb wird dieses Konzept auch ein Erfolg werden. Aber wie häufig im Leben gehen mit vorteilhaften Entwicklungen auch neue Herausforderungen einher und die Kehrseite der elektronischen Kommunikation sind deutlich stärkere Gefahrenlagen und damit höhere technische Anforderungen bei deren Umsetzung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Erfolg von Investitionen in die IT-Sicherheit wird nicht messbar sein, das Fehlen von IT-Sicherheit dafür umso mehr. Die Sicherheit der IT-Technik in den Gemeinden muss permanent begleitet werden, da die Intensität der Angriffe mit dem technischen Fortschritt kontinuierlich steigt. Einmalige Bemühungen haben allenfalls temporären Erfolg. Zur Bewältigung der hohen Anforderungen an die IT-Sicherheit darf kein starrer Maßnahmenkatalog entstehen, sondern es müssen gemeinsame – ich betone es ausdrücklich –, gemeinsame Mindeststandards zwischen Land und Kommune erarbeitet werden. Oberstes Ziel ist der Schutz der IT-Systeme vor Manipulation, unberechtigtem Zugriff und/oder Datenverlust.

Die Leitlinie für die Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung des IT-Planungsrates kann hier als Maßstab für aufeinander abgestimmte IT-Sicherheitskonzepte herangezogen werden. Da ein Netzwerk immer nur so stark ist wie das schwächste Glied, liegt es natürlich nahe, dass sich alle Beteiligten auf einen gemeinsamen Mindeststandard einigen. Hier kommen einheitliche Verfahrensabläufe im Umgang mit den vorhandenen Daten bei der Reaktion auf Gefahrenlagen ebenso in Betracht wie der koordinierte Einsatz der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Neben den technischen Komponenten zählt auch das Personal zu den wichtigsten Faktoren. Den Mitarbeitern muss klar sein, wer auf welche Daten zugreifen darf, wie und wo Daten gespeichert werden dürfen, ob die Daten zu verschlüsseln sind, wenn ja, mit welchem Verfahren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf Bundes- und Landesebene gibt es bereits aufeinander abgestimmte Sicherheitskonzepte. Damit auch in Zukunft in der vernetzten Verwaltung die IT-Sicherheit gewährleistet werden kann, gilt es, auch die kommunalen IT-Sicher- heitsstrategien untereinander sowie mit dem Land zu harmonisieren. Ich denke, mit dem vorliegenden Antrag leisten wir einen wichtigen Schritt zu einer effizienten, leistungsfähigen, bürgerfreundlichen und modernen Verwaltung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat in Vertretung für den Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus die Justizministerin Frau Kuder. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich spreche nicht für den Wirtschafts-, sondern für den Innenminister. Ich trage gern seine Rede vor und da heißt es, ich könnte mich kurzfassen und Ihnen zurufen: Ja, ja und ja, wir prüfen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ein guter Antrag. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Zustimmung zu allen drei Punkten. Ich gehe allerdings davon aus, dass Ihrerseits ein Interesse daran besteht zu erfahren, wie weit die Landesregierung inzwischen gekommen ist, wenn es um Fragen der bürgernahen modernen Verwaltung einerseits und das Thema Datensicherheit andererseits geht, wobei ich nicht von vornherein sagen will, dass diese zwei großen und wichtigen Themenkomplexe im Spannungsverhältnis zueinander stehen, denn es sind gerade die Daten unserer Bürger, die wir schützen wollen. Und es sind die Bürger, die Datensicherheit als einen selbstverständlichen Teil der bürgernahen, modernen Verwaltung verstehen. Klar ist aber uns allen, dass das Thema Datensicherheit dasjenige ist, welches die schnellen und unkomplizierten Lösungen oftmals verbietet.

Zunächst also der Stand der Dinge. Ich bitte schon vorab um Verständnis, wenn es nun ein wenig technisch wird. In den letzten Jahren ist aus der IT-gestüt- zten Bearbeitung einzelner Aufgabenbereiche schrittweise eine durchgängige Unterstützung nahezu sämtlicher Arbeitsabläufe der Landesverwaltung in Form von elektronischen Verwaltungsverfahren entstanden. Mit dem E-Government-Masterplan 2014 wurde in der Landesverwaltung mit dem Aufbau einer ressortübergreifenden, flexiblen und prozessorientierten E-Govern- ment-Infrastruktur begonnen.