Wir haben uns deshalb damals gemeinsam dabei etwas gedacht, als wir den Landesdatenschutzbeirat ins Leben gerufen haben, auch in seiner Zusammensetzung. Ich denke aber auch an den Lenkungsausschuss E-Govern- ment zwischen Land und kommunalen Landesverbänden, ich denke an die Arbeitsgruppe dieses Ausschusses zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes in Mecklenburg-Vorpommern, und – ich muss es noch mal wiederholen – der Datenschutzbeirat ist eigentlich das Gremium, wo wir auch miteinander über solche Fragen reden.
Also eine Aufforderung zum Dialog kann ich vor dem Hintergrund dieser geballten IT-Power nicht erkennen und deswegen kommt der Antrag dann ein bisschen jungfräulich daher oder er ist eben nicht von dieser Welt. Oder wir müssen noch einen Antrag stellen, denn die SPD-Fraktion hat unter ihrer Federführung einen Antrag gebracht, also brauchen wir auch von der CDU einen Antrag.
Also es ist nicht so richtig erkennbar, warum der Antrag in dieser Art und Weise gestellt worden ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei aller Wichtigkeit und Bedeutung des Themas, es ist also nicht neu und ich habe es wiederholt, der Antrag verliert keine Silbe darüber und der Landesdatenschutzbericht widmet sich auch schon dieser Frage. Es ist sozusagen ein Aufnehmen von verschiedenen Dingen. Der diesjährige Bericht für das Jahr 2013 auf Drucksache 6/2810 befasst
Das ist auch so mit dem Problem, was im Antrag angesprochen wird. Der Bericht wirft konkrete Fragen nach den vom IT-Planungsrat entwickelten Leitlinien und deren Umsetzung beziehungsweise Nichtumsetzung auf kommunaler Ebene auf und der Bericht stellt die Frage: E-Government-Verfahren, sind die Kommunen überfordert? Also auch an der Stelle keine weitgehend neue Erkenntnis. Ein Antrag des Landtages, wenn er von der Koalition vorgestellt wird oder eingebracht wird, sollte sich deshalb an dieser Stelle auch nicht unwissend stellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es kann aber auch sein, daran mag ich jedoch gar nicht denken, dass sich der Antrag ganz bewusst im Kalkulieren ein wenig dumm stellt. Ich zitiere aus dem oben genannten Datenschutzbericht für 2013, Seite 84: „Der hier beschriebene Einzelfall“ – es geht also um IT-Sicherheit – „zeigt beispielhaft, dass elementare Anforderungen an die Informationssicherheit und den technischen Datenschutz im kommunalen Bereich unseres Landes vielfach immer noch nicht erfüllt werden.“ Also eine ganz konkrete Problembeschreibung, die hier schon dargeboten wird, ohne dass man jetzt noch aufgefordert werden muss, in den Dialog zu treten. Und jetzt wird es besonderes spannend, denn es heißt weiter: „Bereits im Neunten Tätigkeitsbericht hatten wir im Ergebnis einer umfangreichen Untersuchung auf zahlreiche Datenschutzprobleme in den Kommunalverwaltungen hingewiesen …“ Und nun abschließend: „Es ist schon sehr bedenklich, dass offenbar nach wie vor keine angemessenen Konsequenzen gezogen wurden und die Kommunen mangels ausreichender Personal- und Finanzausstattung erhebliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung der sicherheitstechnischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen der neuen E-Government-Verfahren haben.“
Insofern macht vielleicht der vorliegende Antrag dann doch Sinn, dass man jetzt sagt, okay, also im 9. Bericht wird das schon kritisiert, im nachfolgenden Bericht wird wieder festgestellt, dass sich nichts getan hat, also müssen wir der Regierung mal auf die Sprünge helfen, deswegen stellen wir diesen Antrag, beantragen eine Prüfung, und wir beantragen, dass ein Prüfbericht vorgelegt wird. Dann ist die Sache rund und dann haben wir auch die Kritiken der letzten Berichte gemeinsam aufgenommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man dann nach den praktischen Konsequenzen dieses Antrages beziehungsweise der möglichen Reaktion der Landesregierung fragt, dann ist die bisherige Position der Regierung zur IT-Sicherheit im kommunalen Bereich auch sehr aufschlussreich. Ich zitiere aus der Stellungnahme der Landesregierung zum 9. Datenschutzbericht vom 11.02.2011, Seite 31: „Mit Blick auf die grundsätzlich eigene Zuständigkeit der Kommunen für die Einhaltung des Datenschutzes hat das Innenministerium die kommunalen Verwaltungen im Rahmen seiner Möglichkeiten umfassend unterstützt.“ Na immerhin! Darüber hinaus komme dem behördlichen Datenschutzbeauftragten eine wichtige Rolle zu und der Landesdatenschutzbeauftragte sollte entsprechende
Meine sehr verehrten Damen und Herren, kommunale Selbstverwaltung und Schulungen – das wars. Aufeinander abgestimmte Sicherheitskonzepte sehen für mich anders aus. Die Diskussion darüber wird schon seit einigen Jahren geführt. Das habe ich ja dargestellt, deshalb lassen Sie uns die Regierung auffordern, endlich zu handeln.
Ich hoffe, dass dann im nächsten Landesdatenschutzbericht zu lesen ist, dass die hier in der Debatte eingebrachten Argumente und Probleme aufgegriffen worden sind und gemeinsam mit der kommunalen Ebene einer Lösung zugeführt worden sind. Ich ergänze: Man darf an der Stelle nicht vergessen, dass man da sicherlich ein Stück Geld in die Hand nehmen muss, und die Erwartungshaltung der kommunalen Ebene zu erfüllen, ich glaube, das war zumindest auch Diskussionsstand
(Torsten Renz, CDU: Wann kommen Sie eigentlich zum Antrag der GRÜNEN? Dazu haben Sie gar nichts gesagt.)
der jüngsten Tagung in Waren, lieber Kollege Renz, als es um die Problematik ging. An der Tagung konnte ich leider nicht teilnehmen, aber in der Berichterstattung darüber und im Resümee über diese Tagung wurde deutlich, dass es natürlich eine Erwartungshaltung auf der kommunalen Ebene gibt, das auch finanziell zu unterstützen. Um diese aber erfüllen zu können, brauchen wir also diese Untersuchung, diese Prüfung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich war auf der Datenschutztagung in Waren und kann auch nur bestätigen, es waren viele Impulse, die ich von dort mitgenommen habe. Also danke schön, sehr geehrter Herr Kollege Ritter, noch mal für diese Anmerkung.
Wenn Sie sich noch erinnern können, haben wir unter anderem, ich sage es jetzt mal etwas salopp, die Verwaltung auf einen Stand der Technik gebracht. Zumindest haben wir durch die Änderung dieses Gesetzes den Behörden die Möglichkeit eröffnet, nun durch elektronische Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern rechtssicher in Kontakt zu treten.
Nun ist Rechtssicherheit das eine und IT-Sicherheit das andere. Mit unserem hier vorliegenden Antrag wollen die Koalitionsfraktionen den bereits begonnenen Prozess der Umsetzung einer modernen Verwaltung durch Nutzung von E-Government-Komponenten weiterführen. Wir sind
uns unserer Verantwortung durchaus bewusst, dass wir die Kommunen bei der Umsetzung dieser Aufgabe nicht alleinlassen können.
Ohne hier ein dramatisches Bild zeichnen zu wollen, also so gut wie jede Datensammlung weckt Begehrlichkeiten und ob sie nun im Aktenschrank hängt oder ob sie elektronisch auf einem Rechner liegt, es wird immer Personen geben oder andere, sage ich mal – ich will jetzt nicht weiter ausholen –, Institutionen möglicherweise, die an diese Daten gelangen wollen. Nun, in der digitalen Welt gibt es jedoch noch eine ganz andere Klientel, die in meinen Augen nicht minder gefährlich ist, nämlich die, die sich mit sportlichem Ehrgeiz das Ziel gesetzt hat, durch Aktivitäten im Netz möglichst viel Schaden anzurichten, und dies als persönlichen Erfolg sieht.
IT-Sicherheitsbeauftragte befinden sich in einem immerwährenden Wettkampf mit neuen Chartprogrammen, ständigen Attacken auf die Server und so weiter. Außerdem haben wir in Behörden nicht nur das Problem, die Daten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verwaltung selbst zu schützen, sondern es gilt, auch die elektronische Infrastruktur stabil zu halten, das heißt, wir benötigen ausfallsichere IT-Lösungen.
Die Bürgerinnen und Bürger erwarten – und das zu Recht – auf die Angebote einer modernen Verwaltung ständigen Zugriff, und dies wie bei jedem anderen Onlineangebot 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr. Ich bezweifle, dass derzeit sämtliche unserer kommunalen Verwaltungen das technisch, personell und auch finanziell allein stemmen können. Darum sollten wir jetzt die Möglichkeit ergreifen, um gemeinsam mit den IT-Dienstleistern der Landesverwaltung unter Einbeziehung des Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages nach Möglichkeiten zu suchen, die Herausforderungen, die sich aus den E-GovernmentBestrebungen für die Kommunen ergeben, nun gemeinsam zu bewältigen.
Dies muss frühzeitig geschehen, noch bevor Insellösungen da sind und die IT-Struktur im Land fragmentiert wird, denn nur durch die Bündelung von Kompetenzen und Know-how ergeben sich Synergieeffekte, von denen die Kommunen später profitieren können. Angefangen zum Beispiel bei landeseinheitlich verwendeten, auf die Bedürfnisse der Kommunen angepassten Anwendungen über die Installation einer MV-eigenen fremdanbieter- unabhängigen Cloud-Lösung zur beweiswerthaltenden Sicherung von Dokumenten und Urkunden bis hin zu einem landesweiten De-Mail Gateway für Kommunalverwaltungen soll ausgelotet werden, in welchem Umfang unterstützende IT-Lösungen entwickelt und vorgehalten werden können.
Zum Antrag der GRÜNEN kann ich sagen, Sie wollen hier wieder einen Blankoscheck ausstellen. Das können wir uns nicht leisten, wir wollen nachhaltige Finanzpolitik machen. Wir wollen erst mal nach Lösungen suchen. Herr Ritter hat es auch schon gesagt. Also diesen Antrag können wir nur ablehnen.
Also bedenkenlos, weil ich dachte, wir hätten das in unserem Antrag klar formuliert, aber wenn es nicht so glasklar war, dann können wir das gern mit in unseren Antrag aufnehmen.
Abschließend möchte ich sagen, nicht nur unsere Kommunen im Land können von solchen Zentralangeboten, Angeboten in IT-Geschichten profitieren, gerade auch die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes hätten damit hinsichtlich des Schutzes ihrer Daten großen Nutzen. Lassen Sie uns miteinander diesen Weg jetzt beschreiten und stimmen Sie unserem Antrag zu!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mir ist wichtig, obwohl Herr Müller jetzt gerade nicht im Raum ist, für meine Fraktion Folgendes zu erklären: Herr Saalfeld hat in seiner persönlichen Erklärung die Verwendung des Begriffs der „Brunnenvergiftung“ als antisemitischen Begriff zurückgewiesen,
(Marc Reinhardt, CDU: Das gehört jetzt aber nicht zum Thema, Herr Suhr, oder? – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
als antisemitischen Begriff zurückgewiesen. Mir ist in dem Zusammenhang – und ich bitte herzlich darum, mir kurz zuzuhören, es ist wirklich nicht lang –, mir ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig,
der Vorwurf des Antisemitismus oder einer auch nur ansatzweise antisemitistischen Haltung von Herrn Müller oder der SPD-Fraktion verbunden war.
Ich habe – und da spreche ich auch für meine gesamte Fraktion – diesbezüglich keinerlei Zweifel an der Integrität von Herrn Müller. Mir war wichtig, dass ich dies an dieser Stelle noch mal erklären darf. – Herzlichen Dank.