Also noch mal zu meinem geschätzten Kollegen von der CDU-Fraktion. Herr Renz, wenn Sie die Willkommens- kultur der CDU auf den Besuch von Gemeinschaftsun- terkünften beschränken, hätte ich eigentlich von Herrn Silkeit einen Aufschrei erwartet. Aber Herr Silkeit war wahrscheinlich so in seine Papiere vertieft – ja, er nickt –, dass er das jetzt glatt überhört hat,
weil auch die Willkommenskultur der CDU beschränkt sich, glaube ich, nicht auf den Besuch von Gemeinschaftsunterkünften,
Frau Gajek, Sie haben hier vieles von der Entwicklung des ESF-BAMF-Programms dargestellt, aber ich glaube, um das Bild rund zu machen, muss man auch noch mal gucken, wie fing es überhaupt an damit. Im Jahr 2004 wurde das Programm ins Leben gerufen. Die Vermittlung berufsbezogener Deutschkenntnisse bezog sich ausschließlich auf Personen mit Migrationshintergrund, die auf Arbeitslose mit Anspruch auf eine Arbeitslosenunter
stützung nach damals SGB III ausgerichtet war und zudem bis zum Jahresende 2004 aufgrund langwieriger Genehmigungsprozeduren bei der EU-Kommission auch nur in Westdeutschland überhaupt zur Anwendung kam.
Im Vorfeld der Einführung des SGB II ab 2005 wollte die BA insbesondere arbeitslose Migranten in Bezug von Arbeitslosenhilfe fördern. Mit der Ablösung der Arbeits- losenhilfe durch das Arbeitslosengeld II im Sinne des SGB II für erwerbsfähige Hilfebedürftige beschränkte sich dann der adressierte Personenkreis ausschließlich auf Arbeitslose mit Arbeitslosengeld-I-Bezug. Damals war der Grund dieser ESF-Regelung die nationale Kofinanzierungspflicht. Also das war nicht voll finanziert, denn zum Beispiel Lehrgangskosten und so weiter mussten kofinanziert werden.
Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II und die sogenannten Nichtleistungsbezieher beziehungsweise -beziehe- rinnen im Rechtskreis des SGB III waren damit für die weitere Laufzeit des Programms von Anfang 2005 bis zum Herbst 2008 vollkommen ausgeschlossen von dem Programm, obwohl sich die meisten der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund genau in dem Rechtskreis des SGB II befinden. Für den Förderzeitraum 2009 bis 2013 waren wir auch erst vollkommen außen vor. Auch dieser Teilnehmerkreis war eigentlich auf die ALG-I- und ALG-IIBezieher zunächst beschränkt und in 2012, erstmalig am 01.01.2012, trat dann die Regelung in Kraft, dass auch dieser Personenkreis daran partizipieren kann. Das war eine sehr gute und sinnvolle Entscheidung, wie ich finde. Ich bin aber überzeugt, dass lag hauptsächlich daran, dass die Geldmittel, die Finanzmittel, die zur Verfügung gestellt wurden, nicht abflossen, so, wie man sich das vorgestellt hat, und man damit den Personenkreis großzügigerweise erweitert hat, was natürlich in unserem Sinne ist.
In diesem Jahr war es dann anders. Bei dieser hochschnellenden Nachfrage war plötzlich eine Lücke da, kein Geld mehr da, wurde Gott sei Dank aufgestockt, so dass alle bereits begonnenen über 1.000 Kurse nicht nur fortgeführt, sondern auch noch neue Kurse wieder angefangen werden können.
Dann kommt natürlich Ihre berechtigte Besorgnis über die zukünftige Förderperiode ab 2015, weil, wie aus dieser Kleinen Anfrage auch hervorgeht, die Bundesregierung Ihnen mitgeteilt hat, dass möglicherweise der Förderkreis wieder eingeschränkt werden muss, weil eben nicht mehr so viele Mittel zur Verfügung stehen. Und da kommen wir zur ewigen Haushaltssystematik. Wenn wir weniger Mittel haben, müssen wir wieder irgendwo kürzen.
Sie machen es sich mit Ihrem Punkt 3 des Antrages relativ einfach. Sie sagen, nicht nur im Vorfeld, die Landesregierung soll sich auf Bundesebene einsetzen – das hat die Ministerin alles gesagt –, umfänglich, über das hinaus, was Sie hier überhaupt einfordern. Aber in dem letzten Satz, meine ich, war es, da steht, dass das Land zukünftig gucken soll, wie es denn auch mit eigenen Mitteln hier für den Bund einspringen kann, und das geht über die Möglichkeiten hinaus. Das hat die Ministerin hier schon gesagt.
Ich teile übrigens die Auffassung, dass, wenn man auf Bundesebene vorhat, was ich auch sehr begrüße, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber bereits nach drei Monaten die Möglichkeit erhalten sollen...
Wenn wir Asylbewerberinnen und Asylbewerbern die Möglichkeit einräumen, nach drei Monaten Arbeit aufzunehmen, soweit es möglich ist, dann muss ihnen natürlich auch die Möglichkeit, an Sprachkursen teilzunehmen, offenstehen. Das sehe ich ganz genauso und...
Frau Tegtmeier, eine Frage: Wenn der Antrag um den dritten Punkt gestrichen werden würde, würden Sie dann den Antrag mittragen?
Frau Gajek, das brauche ich Ihnen doch eigentlich nicht zu beantworten. Wenn mein Koalitionspartner schon gesagt hat, dass wir den Antrag leider nicht unterstützen können, …
... aus Koalitionsgründen natürlich das nicht tun. Aber Sie wissen ja auf der anderen Seite auch, dass ich viele Ihrer Ideen, in diesem Zusammenhang jedenfalls, sehr unterstützenswert finde.
Und das betrifft diesen Antrag oder die Intention dieses Antrages an vielen Stellen auch. Das ist ja bei unserer Ministerin genau das Gleiche.
haben, die hält auch noch andere Möglichkeiten für diesen Personenkreis, um den es Ihnen geht, offen. Auch wenn aus diesem einen Programm vielleicht dort keine Angebote zur Verfügung gestellt werden können, ist die Option für andere Bereiche durchaus noch drin. Ich hoffe es für alle, die es betrifft. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und, wie eben schon auf Ihre Frage hin gesagt, Ihren Antrag müssen wir ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Landtagswoche könnte man unter den Titel stellen, dass mehr als jedes dritte Thema, weil ja auch innerhalb der Themen, die sich nicht mit der Bevorzugung von Ausländern beschäftigen, irgendwie dann doch noch Bezug bekamen, dass man die Lebensverhältnisse der Zuwanderer, der Zugereisten hier verbessern solle.
Nun lassen Sie uns, was diesen Antrag angeht, doch einmal das Ganze etwas ins rechte Licht rücken. Sie von den GRÜNEN stellen hier wieder mal einen Lobbyantrag für Ihre Multikultiwahnvorstellungen und hoffen,
und hoffen, dass dadurch dann hier auch noch eine Mehrheit für Ihre Vorstellungen erreicht wird. Das ist Gott sei Dank noch nicht so.
Wenn hier allerdings in Zukunft eine Mehrheit in diesem sogenannten Hohen Haus erreicht werden könnte, die sich zusammensetzt aus ehemaligen Bolschewisten und Linksextremisten
(Heiterkeit bei Patrick Dahlemann, SPD – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es reicht jetzt! Also!)