das heißt also Ende Mai. Sie wollen hier den 1. Juli. Ich glaube, das Verfahren ist nicht nur unlogisch,
sondern auch nicht praktikabel. Insofern sage ich nur, die Lage war nie so eindeutig wie heute, wenn es um Ihre Anträge geht.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die berufsbezogenen Kurse vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge interjection: (BAMF) verbinden Deutschunterricht, berufliche Qualifizierung und die Möglichkeit, einen Beruf durch ein Praktikum näher kennenzulernen. Sowohl Migrantinnen und Migranten als auch Geduldete und Asylbewerberinnen und Asylbewerber lernen in diesen Kursen zum Beispiel, wie man Bewerbungen schreibt, wie Vorstellungsgesprä
che geführt werden. Durch dieses Konzept werden ihre Chancen auf einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt und damit zu einer selbstbestimmten Lebensweise deutlich erhöht.
Im April erreichte uns die Nachricht, dass das Angebot der Sprachkurse „Deutsch für den Beruf“ im ESF-BAMFProgramm wegen der bereits aufgebrauchten Gelder aus der aktuellen Förderperiode eingestellt werden soll.
Anfang April ist dazu ein Rundschreiben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge an die Kursträger der Sprachkurse in Mecklenburg-Vorpommern rausgegangen. Mit dieser Botschaft wurde verkündet, dass in diesem Jahr keine neuen berufsbezogenen Sprachkurse mehr angeboten werden können. Das war ein Schlag ins Gesicht für viele Anbieter der Kurse und die Zuwanderer,
Ende April gab es dann die Entwarnung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilte mit, dass 2014 weitere 34 Millionen Euro aus dem ESF für Sprachkurse „Deutsch für den Beruf“ bereitgestellt werden. Die Träger, die schon den Abbau von Kursen und Personalabsagen an Teilnehmerinnen und Teilnehmer organisierten, konnten nun wieder zurückrudern.
Für die Betroffenen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, hieß es nämlich, dass sie ab 2015 nicht mehr berechtigt sind, an ihren Kursen teilzunehmen. Sie sollen aufgrund neuer Bestimmungen komplett ausgeschlossen werden. Das ist ein Hohn, und ich wiederhole das noch mal: Das ist ein Hohn, liebe Kolleginnen und Kollegen, denn damit ist der von der Bundesregierung geregelte Arbeitsmarktzugang für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete bereits nach drei Monaten Aufenthalt nichts als Augenwischerei. Den Betroffenen bleibt nur eine unterwertige Beschäftigung mit schlechten Löhnen, weil fehlende Sprachkenntnisse die Fähigkeit der Betroffenen einschränken.
Sehr verehrte Damen und Herren, der Zugang zu adäquater Beschäftigung ohne Vorbereitung und Vermittlung berufsbezogener Sprachkurse ist schwer möglich. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilte Anfang Mai mit, das Interesse an berufsbezogenen Sprachkursen von Menschen mit Migrationshintergrund ist ungebrochen. Die Beherrschung der deutschen Sprache ist
entscheidend für ihre Integration in den Arbeitsmarkt. Die Bundesregierung betont den Erfolg des ESF-BAMFProgramms. Bereits 121.000 Ausländerinnen und Ausländer hätten in den vergangenen fünf Jahren die berufsbezogenen Sprachkurse besucht. Bisher konnte laut Staatsministerin Frau Aydan Özoğuz, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, fast jeder zweite Absolvent eines Kurses im Anschluss in Ausbildung, in Arbeit oder in eine weiterführende Qualifizierung integriert werden.
Das hört sich gut an, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber so einfach ist das nicht, weil die Staatsministerin Özoğuz den Übergang in die neue Förderperiode ab 2015 gesichert sieht. In der kommenden Förderperiode können zwar die Zuwanderer, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, an den berufsbezogenen Sprachkursen teilnehmen, die Zuwanderer, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, jedoch nicht. Das ist eine Diskriminierung den Zuwanderern gegenüber.
Und zu Ihnen, Frau Hesse: Ich möchte Ihnen gerne glauben, was Sie gesagt haben, aber wir haben in unserem gemeinsamen Antrag vom 10.04.2013 zur Willkommenskultur einen Passus, ich lese ihn vor: „Der Landtag hält es für sinnvoll, die Ausweitung der räumlichen Freizügigkeit“ – das ist ein anderes Thema, aber ich wollte ein Beispiel nennen für den Umgang mit den Dokumenten, mit unseren Anträgen, das als Beispiel –, „Der Landtag hält es für sinnvoll, die Ausweitung der räumlichen Freizügigkeit für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete auf weitere angrenzende Bundesländer zu prüfen.“ Bis heute aber geschah nichts. Und das war vor einem Jahr. Wie gesagt, ich möchte Ihnen glauben.
Abschließend lassen Sie mich sagen, es wird höchste Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen und die Menschen in den Leistungsbezug nach SGB II und SGB XII zu übernehmen.
Einen Moment, Frau Tegtmeier. Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass das Telefonieren weder hier im Plenarsaal noch im Besucherbereich erlaubt ist. Ich bitte, darauf zukünftig Rücksicht zu nehmen.
Sehr geehrter Herr Dr. Al-Sabty, ich lege da wahrscheinlich mehr Vertrauen in meine Ministerin. Und der Punkt, den Sie eben zitiert haben, betraf auch eher den Innenminister in dem Zusammenhang, vom Zuständigkeitsbereich her.
Dann möchte ich erst noch mal meinen geschätzten Kollegen von der CDU hier kurz ansprechen, und zwar, wenn Herr Renz die Willkommenskultur …
Auch der Herr, der in der Nische telefoniert, ist gemeint, wenn ich sage, dass hier nicht telefoniert wird.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Und die Vizepräsidentin ist auch noch mit in der Ecke. – allgemeine Heiterkeit)
Also noch mal zu meinem geschätzten Kollegen von der CDU-Fraktion. Herr Renz, wenn Sie die Willkommens- kultur der CDU auf den Besuch von Gemeinschaftsun- terkünften beschränken, hätte ich eigentlich von Herrn Silkeit einen Aufschrei erwartet. Aber Herr Silkeit war wahrscheinlich so in seine Papiere vertieft – ja, er nickt –, dass er das jetzt glatt überhört hat,