„Kiel, den 1. Juli 2014“, das ist ein Brief von Torsten Albig an den Präsidenten des Bundesrates, Herrn Stephan Weil,
und dort schreibt er, hat er einen Antrag, den er ihm mit auf den Weg geben will, das ist die „Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit beabsichtigten FrackingMaßnahmen – Änderung des Bundesbergrechts“. Dort heißt es,
vom SPD-Kollegen Herrn Albig unterzeichnet, ich lese mal vor: „Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist für alle Vorhaben der Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen sowie zur Verpressung des Rückflusses (Flowback) von Lagerstättenwässern verpflichtend festzuschreiben.“
(Jochen Schulte, SPD: Lieber Johann-Georg, was du jetzt machst, das ist, dir selber widersprechen...)
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie können keinen Dialog führen. Herr Schulte, Sie können sich gerne melden.
Sie können sich gerne hier noch mal zur Diskussion melden. Diese Möglichkeit besteht, die Redeliste ist noch nicht abgeschlossen. Ich würde Sie bitten, darauf zu verzichten, mehrere Sätze als Dialog hier zum Redner rüberzugeben.
Es ist gesagt worden, was die Einnahmen für das Land bedeuten. Da will ich auch deutlich sagen, das wäre für mich noch kein Grund, das Ganze abzulehnen, weil ich natürlich zu einem solidarischen Finanzausgleich in der Bundesrepublik Deutschland stehe und wir umgekehrt auch von Einnahmen anderer Länder hier in Mecklenburg-Vorpommern profitiert haben, aber dass man nicht so tut, als würde hier der ganz große Geldsegen kommen. Und auch die 13 Prozent, die übrig bleiben – und ich habe das aus einer Nebenbemerkung eines anderen SPD-Politikers gehört, der gesagt hat, wir wissen dann auch nicht, ob der Bund angesichts knapper Mittel sagt, die haben jetzt 13 Prozent mehr, das ziehen wir einfach bei anderen Verkehrsprojekten wieder ab. Also da wissen wir, wie Politik funktioniert.
Grundsätzlich ist aber die spannende Frage: Wenn das Bergrecht so in Fels gegossen ist, warum stellt die Koalition überhaupt ihren Antrag? Was ist denn der Sinn gewesen?
Warum meinen SPD und CDU, einen solchen Antrag stellen zu müssen? Der Grund ist einsichtig und auch bei CEP durchaus angekommen. Es ist ein Unterschied, ob ich in einem Land gegen alle politischen Entscheidungsträger versuche, ein Projekt durchzudrücken, wo ich nie weiß, wer mir den nächsten Knüppel zwischen die Beine wirft mit irgendwelchen anderen Rechtssetzungen, die gar nichts mit dem Bergrecht zu tun haben, oder ob ich eine positive Begleitung bekomme und weiß, ich habe eine relative Sicherheit, mit meinem Projekt am Ende auch zu einem Erfolg zu kommen. Und deswegen, so
Grundsätzlich können wir uns vorstellen, hinter diesem Projekt zu stehen. Und das ist nicht notwendig wegen des Bergrechtes, sondern wegen vieler anderer Bedingungen. Eine sei nur genannt: Die Förderabgabe kann bis zu einem Satz von 40 Prozent hochgehoben werden. Das ist möglich. Wir haben jetzt im Land offensichtlich 21 Prozent, das begrüße ich ausdrücklich. Wir haben hier reingeschrieben 25 Prozent, das liegt dicht beieinander, aber 40 Prozent wären nach Gesetz möglich, und das weiß auch CEP. Selbst wenn wir also mit dem Bergrecht nicht durchkämen, weil die irgendwas machen, wo wir sagen, das geht ja überhaupt nicht, dann könnten wir mit der Fördermittelabgabe so hochgehen, dass wir sie richtig unter Druck setzen.
Das sind Möglichkeiten der Politik und da müssen wir nicht so tun, als sei das Bergrecht sozusagen vom Himmel gefallen, und sorry, weil es da ist, sind wir uns hier einig, können wir alle nach Hause gehen zu dem Thema.
Jetzt zur Panikmache mit dem Thema Quecksilber. Um es auch noch mal deutlich klarzustellen, wir haben selbst in der Fraktion heiß diskutiert, wie wir mit diesem Thema umgehen, und ich habe mich da durchaus auch überzeugen lassen, weil es gibt ein konkretes Beispiel in Niedersachsen.
(allgemeine Unruhe – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das gehört doch zum Verfahren, Herr Jaeger, und das wissen Sie.)
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Es ist hier nicht zu Quecksilberverseuchungen gekommen! Gucken Sie sich das an!)
Es kann noch gar nicht dazu kommen! Es kann noch gar nicht dazu kommen, weil die Quecksilberverseuchung nicht durch das Fracking an sich entstanden ist,
Es geht natürlich um die Frage, wie viel Erdgas. In dem Erdgas könnte sich Quecksilber befinden. Genau das wollen wir doch jetzt prüfen lassen. Das ist auch unsere Aufgabe als Opposition, als GRÜNE,
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das gehört zum Verfahren, das müssen Sie hier nicht beantragen.)
zu sagen, wir sehen ein solches Risiko, wir prüfen, ob die Genehmigungsbehörde das im Blick hat. Dazu haben wir eine Kleine Anfrage gestellt, dazu haben wir ein Gespräch beim Bergamt anvisiert, um genau das alles überprüfen zu lassen.
Wir haben in der Anhörung zum Beispiel gemerkt, dass das Thema Methanschlupf überhaupt noch nicht auf der Platte war beim Bergrecht. Das ist nämlich ein Problem, weil bei so einer Bohrung natürlich in dem Moment – das ist ähnlich wie bei einer Wasserflasche, die Sie aufmachen, wo dann plötzlich das Gas entweicht –, wenn ich das Erdöl aus der Tiefe, das unter hohem Druck stand, an den Normaldruck gewöhne, in dem Moment kann dort Erdgas in Größenordnungen aufsteigen. Dieses Erdgas ist ein Problem, erheblich für das Klima, und die Frage ist, wie man damit umgeht. Das Einfachste ist, das Ganze vor Ort abzufackeln, das ist aber totaler Mist für das Thema Klimaschutz, weil das Erdgas nicht verwendet wird.
Oder man verwendet das Erdgas für irgendwas. Das kostet aber eine ganze Menge, um die ganze Infrastruktur dazu aufzubauen. Und wenn Sie jetzt sagen, da ist schon Erdgas abgefackelt worden …
Jetzt geht es aber um die Frage: Hat das denn die Genehmigungsbehörde alles schon wirklich so auf dem Plan gehabt?