Dann weiß ich nicht, warum in der gemeinsamen Anhörung von Wirtschaftsausschuss und Energieausschuss die Vertreter der Genehmigungsbehörde gesagt haben, das wollen sie gerne noch mal prüfen, da könnten sie jetzt nicht sofort sagen, worum es geht. Das ist da so gesagt worden.
Das hat nichts mit Panikmache zu tun, sondern wir bringen unsere Kritikpunkte ein, sagen, was wir meinen,
was dagegen gemacht werden kann. Und wenn wir sagen, wir fordern genau diese Bodenproben jetzt und wir fordern sie danach, und wir kriegen das Signal, sorry, das ist alles bedacht, dann ist das völlig gut so.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das gehört zum ganz normalen Monitoring, Herr Jaeger, und das müssten Sie wissen. Das tut mir leid!)
Noch mal zum Thema „Konkurrenz Energiewende“. Natürlich steht die Stromproduktion aus Erdöl nicht in Konkurrenz zur Stromproduktion aus Windkraft, das ist kein Thema. Das haben wir hier nicht behauptet, das hat ja auch niemand behauptet, es haben bloß alle großartig widerlegt. Das Problem, was wir haben, und das wird gerade bei der Überarbeitung des LEPs deutlich, ist natürlich die Konkurrenz zu unterirdischen Raumnutzungsansprüchen. Dazu zählen tatsächlich unter Umständen Geothermieprojekte, dazu zählen Speicher für Gas, was wir herstellen können aus regenerativen Energien, und so weiter. Genau das wurde bedacht und genau das muss man sich jetzt auch angucken, inwieweit es da Konkurrenz geben kann. Wir müssen uns das jetzt bei der Überarbeitung des LEPs sehr genau angucken, wie das hinkommt. Aber ich möchte eindeutig noch mal zurückweisen, mit Panikmache hat unser Antrag absolut nichts zu tun.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das können Sie tausendmal sagen. Das glauben wir einfach nicht, Herr Jaeger.)
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das glauben wir einfach nicht.)
Ich sehe nicht, dass ich es drin habe, denn – ich habe den Antrag auch mitgeschrieben – wir sind ihn durchgegangen. Wir haben, wie gesagt, ganz konkrete bestimmte abschreckende Begriffe verwendet,
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nee, steht kein Wort drin. – Jochen Schulte, SPD: Jetzt übersetze mal „Hydraulische Stimulation“ in einem Satz!)
Ein Satz: „Hydraulische Stimulation“ heißt auf Englisch „Fracking“. Das ist der Fachbegriff. Und deswegen haben wir ihn nicht verwendet, weil wir eine genau an diesem auseinandergehende Diskussion vermeiden wollten, weil wir gesagt haben, es gibt …
Ich stelle einfach nur fest: Es gibt Unterschiede. Ich bedaure, dass unser Antrag, dass der Antrag – der ja nicht meiner war, ich habe ihn abgelehnt – des Energieausschusses keinen Einfluss im Wirtschaftsausschuss hatte. Herr Schulte, dazu hätte ich mir wirklich mal Ausführungen gewünscht:
Zugestimmt beim Thema Energieausschuss, dann in den Wirtschaftsausschuss gewechselt und das Ganze wieder rausgestimmt – ich hätte gerne gewusst, warum das so ist. Vielleicht kann die Frage noch beantwortet werden. – Danke.
Meine sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bergbau ist immer mit Chancen und mit Risiken verbunden. Das ist dem Menschen klar, solange es Bergbau gibt. Das ist natürlich auch bei der Erdölförderung von Barth und Saal nicht anders. Es gibt immer Chancen und Risiken.
(Egbert Liskow, CDU: Nicht überall. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das Leben ist so. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Ich möchte als Erstes, weil es für mich wirklich im Vordergrund steht, etwas zu den Chancen sagen, zu den Chancen der Erdölförderung von Barth und Saal. Da geht es mir insbesondere noch mal um das Thema Förderabgabe. Im Gegensatz zum Kollegen Holter, der jetzt gerade draußen ist,
halte ich es für sehr wichtig, dass diese Frage möglichst früh beraten und möglichst früh auch in Form einer Förderabgabenverordnung im Land festgelegt wird, damit alle Beteiligten letztendlich wissen, was mit der Förderabgabenverordnung passiert, wenn es denn soweit ist. Insofern haben wir uns auch im Energieausschuss in der Auswertung der Anhörung sehr ausführlich und sehr konkret mit dem Thema Förderabgabe beschäftigt und uns natürlich schon die Frage gestellt, worum es denn überhaupt geht.
Es geht um einen gegenwärtig – gegenwärtig! – geschätzten Marktwert bei angenommenen 5 Millionen Tonnen Erdölreserven von 3,4 Milliarden Euro. Ich betone: gegenwärtig. Dass der Wert von Erdöl künftig zunehmen wird, davon kann man sicherlich ausgehen. Das heißt, wir reden hier nicht über Peanuts. Es geht um eine Förderdauer von 30 Jahren, wo 5 Jahre von vornherein als Sicherheitsabschlag genommen werden. Der wirtschaftliche Betrachtungsraum sind 25 Jahre. Das heißt, wir reden definitiv über mindestens 3,4 Milliarden Euro. Deswegen war uns diese Frage so wichtig.
Wir haben uns das genau angesehen: Wie macht es Schleswig-Holstein? Wie macht es Niedersachsen? Und es ist so: Bis zu 40 Prozent der Höhe der Förderabgabe sind möglich. CEP hat in den eigenen Aussagen und Unterlagen – sie konnten es nicht besser wissen – in der Anhörung immer 10 Prozent unterstellt. Inzwischen hat die Landesregierung richtigerweise in der Förderabgabenverordnung 21 Prozent festgelegt. Das wären bei der geschätzten Summe, so, wie ich sie in den Raum gestellt habe, immerhin fast 700 Millionen Euro, über die wir hier reden.
Aber es gibt einen entscheidenden Unterschied in der Beschlussfassung des Wirtschaftsausschusses und des Energieausschusses. Im Wirtschaftsausschuss wird lediglich in Punkt 2 in einer Aufzählung davon gesprochen, dass die mögliche Zahlung einer Förderabgabe auch – auch! – ein erhebliches finanzielles Potenzial hätte. Ich glaube, die Landesregierung ist Gott sei Dank etwas weiter als eine mögliche Zahlung einer Förderabgabe. Und ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, es geht nicht um eine mögliche Förderabgabe, sondern wenn gefördert wird, wird in jedem Fall diese Förderabgabe in der genannten Höhe zu zahlen seien. Das ist auch gut so – unabhängig vom FAG, da bin ich bei Herrn Jaeger.
(Wolfgang Waldmüller, CDU: Es geht nicht um die Förderabgabe, sondern darum, wenn was gefunden wird …)
Es geht generell um die Frage, wie auch die Allgemeinheit davon profitieren kann, was nicht ihr Eigentum ist, nämlich von diesem wichtigen Erdöl, diesem wichtigen Bodenschatz.
Bei der Größenordnung, um das noch mal deutlich zu machen, bewegen wir uns immer noch am unteren Rand. Damit Sie aber auch wissen, welche Größenordnung in anderen Ländern eine Rolle spielt: In Niedersachsen, das wurde schon genannt, in Niedersachsen sind es bei der Förderabgabe Erdgas nur 400 Millionen pro Jahr. Das sind Größenordnungen, die natürlich deutlich machen, dass es hier um sehr viel Geld geht, nicht nur für die, die
Bodenschätze fördern, sondern auch für die, die davon Gott sei Dank letztendlich profitieren können.
Es gibt noch einen ganz entscheidenden wichtigen Punkt. In der Beschlussfassung des Energieausschusses steht: „mindestens 21 Prozent“. Dieses „mindestens“ wird manchmal unterschätzt und es steht dort auch keine Jahreszahl. Ich lege aber schon Wert darauf, dass wir im Energieausschuss – aus meiner Sicht wäre es wünschenswert gewesen, der Landtag hätte sich das zu eigen gemacht – davon ausgehen, dass wir selbstverständlich – die Förderabgabe ist aktuell, hat uns der Minister im Ausschuss berichtet, auf 2017 begrenzt, und das sieht auch wie gesagt der Beschlussvorschlag des Energieausschusses vor – in Abhängigkeit von zukünftigen Marktentwicklungen deutlich über 21 Prozent gehen könnten, ich sage, eigentlich auch müssten. Soweit zum Thema Förderabgabe.
Ja, das ist für die Zukunft, dass wir das vielleicht verabreden und dass wir das weiter im Blick haben.
Zweitens: Risiken. Jetzt rede ich mal nicht über Fracking, ich rede jetzt nicht über unkonventionelle Vorkommen, sondern ich rede über konventionelle Vorkommen bei Barth und Saal – konventionelle Vorkommen bei Barth und Saal! –, von konventionellem Erdöl. Und niemand hier im Raum wird doch behaupten, dass nicht auch diese Förderung mit Umweltrisiken verbunden ist. Deswegen haben wir ja die hohen Standards, deswegen haben wir die Gesetze. Aber, meine Damen und Herren, meine werten Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns darüber im Klaren sein – auch wir als Abgeordnete –, welch hohes Maß an Verantwortung wir haben, um eben diesen Risiken, soweit sie erkennbar sind, im Rahmen unserer Möglichkeiten entgegenzutreten. Wir haben ein hohes Maß an Verantwortung, und deswegen kann ich nur appellieren, dass wir die Risiken auch bei der Förderung von konventionellem Erdöl nicht unterschätzen dürfen.
Demzufolge haben wir das im Energieausschuss, vielleicht auch ein bisschen stellvertretend für den Umweltausschuss, sehr deutlich in den Punkten 1 und 2 klargestellt, übrigens mit den Stimmen der CDU. Das möchte ich aus Zeitgründen nicht zitieren, weil Ihnen das vorliegt. Aber ich verweise, wie gesagt, ausdrücklich noch mal auf die Punkte 1 und 2, die einerseits keine Erdölförderung in Küsten- und Binnengewässern darstellen und zweitens, die geltenden Umwelt- und Sicherheitsstandards konsequent einzuhalten. Es wäre aus meiner Sicht schon wünschenswert gewesen, dass wir das in der Ergänzung dessen, was der Wirtschaftsausschuss gemacht hat, auch hätten im Landtag beschließen können.
Ich komme zum letzten Punkt. Das ist die Frage: Was passiert eigentlich auf Bundesebene? Zitiert wurde die Bundesratsinitiative von Schleswig-Holstein. Das ist völlig richtig: Sie bezieht sich auf unkonventionelle Vorkommen. Da gibt es Gott sei Dank inzwischen auch bei der CDU bundesweit, nicht nur bei der CSU, ein Umdenken. Das wäre vor ein paar Jahren nicht möglich gewesen. Bundesweit wird momentan das Verbot von Fracking vorbereitet, von unkonventionellem Schiefergas mit ers
tens dem Verbot von umwelttoxischen Stoffen und zweitens natürlich auch mit der verpflichtenden UVP, vom ersten Kubikmeter der Förderung an.
Das ist aber hier gar nicht das Thema. Mein Thema ist, dass man auch bei konventionellen Vorkommen durchaus darüber diskutieren kann, in Anbetracht von Umweltrisiken, die niemand schönreden und die niemand wegdiskutieren kann – sicherlich nicht vergleichbar mit den Umweltrisiken bei unkonventionellem Fracking –, dass man in diesem Bereich die Umweltstandards und die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen überprüfen
muss. Das heißt für mich ganz klar, dass ich Reformbedarf beim Bundesbergrecht aus dem Jahre 1936 sehe. Ganz klar!