Protokoll der Sitzung vom 02.07.2014

(Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

Meine Damen und Herren, was ich aber aus der CDUPressemitteilung auch mitnehme, ist, dass die Prüfung

durch den Landesrechnungshof wohl doch nicht ganz so dringend notwendig ist und eigentlich schon alle wissen, dass den Hochschulen für ihre vorgeschriebenen Personalpläne Geld fehlt. Für wen machen wir jetzt eigentlich noch diese aufwendige Prüfung? Die LINKEN wissen, dass die Hochschulen mehr Geld brauchen. Wir GRÜNEN wissen das auch. Die CDU hat es jetzt auch öffentlich eingestanden und die Hochschulen haben ihre Defizite schon lange öffentlich dargelegt und vorgerechnet. Alle wissen Bescheid. Meine Damen und Herren, machen wir diese teure und zeitaufwendige Prüfung etwa nur noch für die SPD? Damit bei der SPD endlich der Groschen fällt, fahren wir solche Geschütze auf?

(Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

Meine Damen und Herren, kommen Sie endlich von der Bremse herunter und geben Sie unserem Land die entsprechende Dynamik für eine gute Entwicklung! Durch diese Verzögerungstaktik der Landesregierung wird die Lage an den Hochschulen immer prekärer, denn auch die Mehrkosten für die Professorenbesoldung werden nur bis zum Jahr 2016 aus dem Hochschulpakt exakt ausgeglichen. Danach werden die Besoldungskosten wieder nur im Rahmen des völlig unzureichenden Hochschulkorridors angepasst, nämlich im Rahmen des Hochschulkorridors, dessen Unauskömmlichkeit wir GRÜNEN, DIE LINKE, die CDU und die Hochschulen schon längst erkannt haben.

Abschließend komme ich noch zur Besoldung der Lehrkräfte: Bereits bei der Ersten Lesung haben wir auf die aus unserer Sicht nicht mehr nachzuvollziehende schlechtere Vergütung der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer hingewiesen. Auch hierzu lag Ihnen bereits im Dezember zum Doppelhaushalt von uns GRÜNEN ein Antrag inklusive Gegenfinanzierung zur Angleichung der Bezahlung vor. Da sich an der Situation nichts geändert hat, fordern wir Sie auf, liebe Landesregierung, beenden Sie die dauerhafte Ungleichbehandlung der Lehrerinnen und Lehrer spätestens zum 01.01.2016! Damit bliebe Ihnen im Übrigen auch genügend Zeit bis zur Vorlage des nächsten Doppelhaushaltes.

Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zur neuen Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung von Lehrkräften, denn nur Lehrerinnen und Lehrer bis zum 40. Lebensjahr sollen in unserem Land verbeamtet werden. Damit gilt in Mecklenburg-Vorpommern die niedrigste Altersgrenze im ganzen Bundesgebiet.

Annett Lindner von der GEW hat dies in der Anhörung vorgetragen, nämlich mit Stand vom Januar 2014 gibt es in den Ländern folgende Höchstaltersgrenzen, ich trage vor: Baden-Württemberg – 42 Jahre, Bayern – 45 Jahre, Brandenburg – 47 Jahre, Bremen – 45 Jahre, Hamburg – 45 Jahre, Hessen – 50 Jahre, Niedersachsen – 45 Jahre, Nordrhein-Westfalen – 40 Jahre beziehungsweise 55 Jahre bei Planstelleninhabern, Rheinland-Pfalz – 45 Jahre, Saarland – 45 Jahre, Schleswig-Holstein – 45 Jahre und Thüringen – Lehrkräfte bis zum 50. Lebensjahr. In Sachsen-Anhalt gibt es gar keine explizite Regelung. Sachsen und Berlin verbeamten keine Lehrer.

Die Höchstaltersgrenze hätte in Höhe des Bundesdurchschnitts von 45 Jahren im vorliegenden Gesetz geregelt werden können. Das hat die Landesregierung nicht gemacht und so bleibt es bei den 40 Jahren, die in der

Laufbahnverordnung des Landes im Januar festgeschrieben wurden.

Wir lehnen das Gesetz heute ab, denn es ist momentan noch nicht zustimmungsfähig, obwohl Verbesserungen gleichwohl enthalten sind. Aber, meine Damen und Herren, man sollte schon gute Gesetze verabschieden und nicht nur Stückwerk. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

Vielen Dank, Herr Saalfeld.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Dr. Al-Sabty für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! In der Aprilsitzung des Landtages wurde der vorliegende Gesetzentwurf behandelt. Mit diesem Gesetzentwurf will die Landesregierung eine ganze Reihe von Änderungen in verschiedenen Gesetzen des Landes umsetzen.

Der vorliegende Gesetzentwurf kommt spät und ist mit einigen Mängeln behaftet. Dabei habe ich erwähnt in der Sitzung, dass die Landesregierung den einfachsten Weg gewählt hat, aber nicht den besten, die Professorenbesoldung neu zu regeln. Sie führt lediglich die Regelungen des alten Besoldungsrechts fort und begnügt sich mit der Anhebung der Besoldungsgruppen W2 und W3. Diese Anhebung wurde und wird von meiner Fraktion begrüßt. Die Anhebung des Grundgehalts W1 ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Dies ist aber dringend geboten.

Meine Fraktion hat dazu zwei Entschließungs- beziehungsweise Änderungsanträge im Bildungsausschuss und im Finanzausschuss vorgelegt, die leider von den Koalitionsfraktionen abgelehnt wurden. Wir wollen, dass das Grundgehalt für Juniorprofessorinnen und -pro- fessoren um 600 Euro angehoben wird. Diese Wissenschaftsgruppe leistet neben ihrer Lehrtätigkeit hervorragende Forschungsarbeit.

Sehr verehrte Damen und Herren, schon in der öffentlichen Anhörung wurde von mehreren Verbänden stark kritisiert, dass im Gesetzentwurf die Besoldung der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren nicht neu geregelt wurde. Die Besoldung ist zu niedrig. Sollten die Juniorprofessorinnen und -professoren wegen ihrer Besoldung klagen, werden ihnen von den Verbänden gute Aussichten auf Erfolg eingeräumt. Das bedeutet ein erhebliches Risiko für das Land Mecklenburg-Vor- pommern.

Aber nicht nur bezüglich der W1-Besoldung ist der Gesetzentwurf ungerecht und mangelhaft. Ich will jetzt nicht auf Details eingehen, aber in der öffentlichen Anhörung wurde durch die Sachverständigen Folgendes kritisiert:

Erstens. In den Besoldungsgruppen W2 und W3 ist kein Erfahrungsstufenaufstieg vorgesehen.

Zweitens. Die Absenkung der ruhegehaltsfähigen Leistungsbezüge in den Besoldungsgruppen W2 und W3 ist nicht nachvollziehbar.

Drittens. Die Regelung zur Anrechnung von bisherigen Leistungsbezügen auf das neue Grundgehalt führen zu ungerechten Ergebnissen. Die Leistungsbezüge für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Weiter- bildung und Nachwuchsförderung dürfen zugunsten eines höheren Grundgehalts nicht abgeschmolzen werden.

Besonders ist zu kritisieren, dass die Leistungsbezüge für Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen vollständig angerechnet werden. Im Klartext: Der Gesetzentwurf benachteiligt gerade Leistungsträger. Die Professorinnen und Professoren, die sich in der Vergangenheit durch besonderen Einsatz Leistungsbezüge erarbeitet haben, werden um die Früchte ihrer Arbeit gebracht. Sie werden dann regelrecht bestraft.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist uns allen bekannt, dass die Hochschulen des Landes im Konkurrenzverhältnis zu anderen Hochschulen in anderen Bundesländern stehen. Viele der besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bewerben sich an den gut ausgestatteten Universitäten in den anderen Bundesländern und auch im Ausland. Dort werden sie besser bezahlt als in Mecklenburg-Vorpommern.

Wie eingangs erwähnt, der Gesetzentwurf ist mangelhaft in Bezug auf die Neuregelung der Vergütung der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer des Landes. Über die Problematik von ungerechter Vergütung hat meine geschätzte Kollegin Simone Oldenburg gesprochen. Aber selbst für Lehrerinnen und Lehrer, die in Zukunft entsprechend der Besoldungsgruppen A13 beziehungsweise E13 vergütet werden sollen, ist der Gesetzentwurf nicht gelungen. Ich nenne Ihnen ein paar Punkte:

Erstens. Bei der Anerkennung der Erfahrungszeiten wird die Zeit für Kindererziehung während eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses nicht berücksichtigt.

Zweitens. Die Beschränkung der Ruhegehaltfähigkeit von Verdienstzeiten von Beamten, die zuvor im öffentlichen Dienst gearbeitet haben, ohne verbeamtet gewesen zu sein, wird durch unsere Fraktion abgelehnt.

Drittens. Die Vergütung der Mitglieder von Schulleitungen ist im Hinblick auf ihren Aufgaben- und Verantwortungsbereich nicht angemessen. Deswegen wundern Sie sich nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass so viele Stellen in der Schulleitung auch deswegen nicht besetzt sind, weil die bisherige Vergütungspraxis miserabel ist. Der Mehraufwand von Funktionsstellenbesitzern muss sich auch in der Vergütung widerspiegeln.

Um das zu gewährleisten, hat meine Fraktion im Bildungsausschuss und im Finanzausschuss einen Entschließungsantrag eingebracht, der auch – leider – ab- gelehnt wurde. Wir fordern, dass spätestens bei der Aufstellung des neuen Doppelhaushaltes 2016/17 die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass eine angemessene Vergütung der Mitglieder von Schulleitungen gewährleistet wird, gegebenenfalls müssen die Besoldungs- beziehungsweise Entgeltgruppen angehoben werden. Deshalb stellen wir zur Lösung des oben genannten Problems zwei Anträge.

Bemerkenswert ist auch, dass bisher keine Kritik der Sachverständigen in dem Anhörungsverfahren beachtet und in den Gesetzentwurf eingearbeitet wurde. Und da

fragt man sich, liebe Kolleginnen und Kollegen: Warum macht man die Anhörung?!

Dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmen wir natürlich zu.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, stimmen Sie unseren Anträgen zu und geben Sie Ihre Blockade auf! Tun Sie das nicht! Lehnen Sie das Gesetz ab! – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Al-Sabty.

Wir sind am Ende der Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern auf Drucksache 6/2791.

Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/3092, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf den Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3113 vor, über den zunächst abgestimmt wird. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3113 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3113 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und Stimmenthaltung bei der Fraktion der NPD abgelehnt.

Wer dem Artikel 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.

Ich rufe auf die Artikel 2 bis 10 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 2 bis 10 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei gleichem Stimmverhalten wie in der vorhergehenden Abstimmung angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/2791 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Druck

sache 6/2791 mit gleichem Stimmverhalten angenommen.

Auf Drucksache 6/3112 liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der die Einführung einer Entschließung beinhaltet, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3112 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksa- che 6/3112 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD – glaube ich, auch –

(Stefan Köster, NPD: Ja.)

abgelehnt.

Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3114 ab- stimmen, der ebenfalls eine Einfügung einer Entschließung in die Beschlussempfehlung beinhaltet. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3114 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist auch dieser Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3114 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung tiergesundheitsrechtlicher Bestimmungen, auf Drucksache 6/2721, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Agrarausschusses auf Drucksache 6/3090. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 6/3115, 6/3116 und 6/3117 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung tiergesundheitsrechtlicher Bestimmungen (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/2721 –