Protokoll der Sitzung vom 02.07.2014

Jeder Lernfortschritt ist gleich viel wert, egal, ob die Schülerinnen und Schüler den Lernfortschritt an der Grundschule, der Förderschule oder am Gymnasium erzielen. Hier darf, genau wie beim Erlernen und Verinnerlichen von Verhaltensregeln, keine Differenzierung zwischen den einzelnen Schulstufen gemacht werden. Und deshalb ist für mich auch die an den Haaren herbeigezogene Begründung zum Gesetzentwurf nicht nachvollziehbar.

Dort heißt es, ich zitiere: „Beim Studium für das Grundschullehramt umfassen die Lernbereiche einschließlich ihrer Fachdidaktiken lediglich 150 ECTS-Punkte, die Bildungswissenschaften 90 ECTS-Punkte … Die Praktika und die Abschlussarbeit umfassen jeweils 15 ECTSPunkte. Hier werden also Lernbereiche und nicht Fachwissenschaften vermittelt. Dies ist – neben einer deutlich anderen Ausgestaltung auch des Verhältnisses der Teildisziplinen zueinander – ein so gravierender Unterschied, dass hier eine unterschiedliche Behandlung hinsichtlich des Einstiegsamtes gerechtfertigt erscheint.“ Ende des Zitats.

Sehr geehrte Damen und Herren, das ist ungerecht. Hier werden die Teildisziplinen, die das Lehramt an Grundschulen ausmachen, als Argument dafür genutzt, diesen Lehrkräften eine geringere Vergütung zu gewähren. Sie haben ein Hochschulstudium, schließen mit einem Staatsexamen ab und sollen deshalb benachteiligt werden, weil ihr fachwissenschaftlicher Studienanteil geringer ist? Es ist doch gerade der hohe Anteil an Bildungswissenschaften, den diese Studentinnen und Studenten absolvieren, um ihrer künftigen Aufgabe gerecht zu werden. Was sollen sie denn beispielsweise mit einem enormen Umfang der Fachwissenschaft Mathematik in der Grundschule ausrichten? Sie haben die Aufgabe, die mathematischen Grundkenntnisse zu lehren, Integral- und Differentialrechnung kommen später.

Hier fällt der Inhalt des Grundschulstudiums denen auf die Füße, die bereit sind, dieses Lehramt zu studieren. Wenn der Maßstab gilt, dass man nach dem Alter der Menschen vergütet wird, die man unterrichtet oder umsorgt, dann müssten Hebammen bei jeder Geburt noch Geld an die Krankenkassen zahlen oder Altenpflegerinnen und Altenpfleger müssten in ihrem Lohn schwimmen. Dass nämlich genau diese derzeitige Vergütungsregel nicht funktioniert und nicht Gegenstand der Bezahlung von Arbeit sein kann, beweist der Umstand, dass Hebammen genau wie Altenpflegerinnen und Altenpfleger viel zu gering für ihre schwierige und verantwortungsvolle Arbeit bezahlt werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Helmut Holter, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Das kann genauso wenig der Maßstab sein wie das Verschieben der Lösung in die Tarifverhandlungen auf Bundesebene.

Auf der Landesdelegiertenversammlung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mitte Juni dieses Jahres antwortete der Minister auf die Nachfrage, wann die Grundschullehrkräfte in die E13 beziehungsweise

A13 eingestuft werden, sinngemäß: Er wünsche der Gewerkschaft viel Glück bei den Tarifverhandlungen auf Bundesebene. Er fiebere da mit, denn es wäre für ihn leichter, wenn es tariflich geregelt wäre und nicht nur eine politische Diskussion.

(Peter Ritter, DIE LINKE: So ist er.)

Sehr geehrte Damen und Herren, was ist anders, wenn man auf die tariflichen Regelungen wartet? Kostet dann die Eingruppierung der Grundschullehrkräfte kein Geld oder wird bei den Verhandlungen der Euro gleich mitgeliefert? Bezahlen muss das Land so oder so, egal ob tarifliche Einigung oder durch Einsicht des Bildungsministers und der Finanzministerin, dass hier Ungerechtigkeit Einzug gehalten hat.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das interessiert ihn aber nicht, was du erzählst. Er ist gar nicht da.)

Minister Brodkorb ist auch der Meinung, und diese äußerte er ebenfalls auf der Landesdelegiertenversammlung, dass er sich nicht vorstellen kann, dass in Deutschland auf Dauer dieser Zustand erhalten bleibt. Wann es allerdings gelänge, da einen Durchbruch zu erreichen, wisse er nicht.

Jetzt, sehr geehrte Abgeordnete, jetzt! Heute können wir hier einen Durchbruch erreichen, können wir einen Tarifkonflikt mit den bekannten Folgen vermeiden. Warten wir nicht auf einen langwierigen Prozess! Nehmen wir diese Ungerechtigkeit nicht hin! Lassen wir Mecklenburg-Vor- pommern wirklich einmal die Vorreiterrolle einnehmen und wir werden sehen, dass auch die zahlreichen offenen Stellen an den Grundschulen zügig besetzt werden, wenn Sie unserem Antrag auch in diesem Punkt zustimmen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Oldenburg.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Eifler für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute beraten wir in Zweiter Lesung den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, kurz das Landesbesoldungsänderungsgesetz. Inhaltlich ist das Gesetz in vier Regelungsbereiche gegliedert:

1. die Professorenbesoldung

2. die Lehrerverbeamtung- und Lehrkräftebesoldung

3. sonstiger Regelungsbedarf im Besoldungsrecht

4. Vermeidung von Zeiten einer Doppelversorgung

Auf die Lehrerverbeamtung und die Lehrkräftebesoldung ist der Kollege Tilo Gundlack schon ausführlich eingegangen. Deshalb möchte ich aus meiner Sicht zwei Punkte hier beleuchten, das ist zum einen die Vermeidung von Zeiten einer Doppelversorgung und dann möchte ich noch kurz auf die Professorenbesoldung eingehen.

Bekanntermaßen führen bei einer Verbeamtung Vordienstzeiten außerhalb eines Beamtenverhältnisses

zur Berücksichtigung als ruhefähige Dienstzeit. Da in diesen Vordienstzeiträumen auch rentenrechtliche Versorgungsansprüche erworben werden, entstehen parallele Versorgungsansprüche. Dies führt insbesondere bei umfangreichen Vordienstzeiten zu einer Doppelversorgung und damit zu einer Besserstellung von Spätverbeamteten gegenüber den Beamtinnen und Beamten, die mit Beginn ihrer Erwerbstätigkeit sofort in die Beamtenlaufbahn eingetreten sind. Ich halte es für richtig, dass dieses Missverhältnis vermieden werden sollte. Deswegen findet dieser Punkt ausdrücklich meine Zustimmung, so, wie ich es bereits in der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes angedeutet hatte.

Zur Professorenbesoldung ist festzustellen, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die Besoldung der W2-Professuren im Land Hessen nicht den Anforderungen des in Artikel 33 Absatz 5 Grund- gesetz geschützten Alimentationsprinzips entspricht. Die W2-Besoldung des Klägers sei evident unzureichend. Nach Auffassung des Gerichtes werde die evidente Unangemessenheit der Grundgehaltssätze nicht durch die variablen Leistungsbezüge aufgehoben. Das Urteil betrifft unmittelbar nur das Besoldungsrecht des Landes Hessen. Es strahlt jedoch auf inhaltlich entsprechende Regelungen des Bundes und anderer Länder aus.

Da auch in Mecklenburg-Vorpommern vergleichbare Regelungen bestehen, ergibt sich hier ebenfalls entsprechender gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Der Finanzausschuss hat hierzu eine umfangreiche Anhörung durchgeführt. Wenn man sich die Stellungnahmen anschaut, dann haben alle Betroffenen im Kern geäußert, dass sie einverstanden sind und lediglich im Detail Veränderungsbedarf sehen. Der Veränderungsbedarf war höchst unterschiedlich und zum Teil, und das ist oft der Fall, waren auch grundsätzliche Interessenlagen erkennbar. Mein Eindruck ist und war, dass der Gesetzentwurf so gestaltet ist, dass er das, was politisch geregelt werden muss, gut umsetzt. Deshalb plädiere ich dafür, das Gesetz in unveränderter Fassung anzunehmen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Eifler.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Saalfeld für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es war gut, dass wir uns dazu entschieden haben, zum vorliegenden Gesetzentwurf eine umfassende Anhörung durchzuführen, denn wieder einmal hat sich gezeigt, dass zahlreiche Punkte des Gesetzentwurfes verbesserungsfähig sind und damit das Gesetz in der vorliegenden Form heute noch nicht zustimmungsfähig ist.

Wir teilen hier die Auffassung der GEW, die heute nochmals erklärt hat, dass es mit der Verbeamtung der Lehrkräfte allein noch lange nicht getan ist, dass die Attraktivität des Lehrerberufes an vielen Punkten hängt und nicht nur an der Verbeamtung. Leider finden wir hierzu im vorliegenden Gesetz wenig.

(Heinz Müller, SPD: Aufgabe des Gesetzes.)

Bedauerlicherweise haben SPD und CDU die Chance vertan, die eine oder andere der berechtigten und sinnvollen Anregungen aus der Anhörung aufzugreifen.

Und, Herr Grundlack, Sie beschimpfen uns hier.

(Tilo Grundlack, SPD: Ich habe Sie nicht beschimpft. Wenn ich Sie beschimpfen würde, würden Sie das mitkriegen.)

Doch, das ist schon eine Beschimpfung.

(Zuruf aus dem Plenum: Oooh!)

Allerdings muss ich Sie darauf hinweisen, dass wir die Ideen und Vorschläge der Sachverständigen aufgegriffen haben. Wenn Sie der Meinung sind, dass das alles keinen Wert hat, ist das Ihre Angelegenheit.

Sie haben – wie immer – die Änderungsanträge der Opposition im Ausschuss abgelehnt, im Übrigen damals ohne Begründung. Schön, dass Sie es heute getan haben. Aber werfen Sie mir dann bitte nicht vor, dass ich für Argumente nicht zugängig bin, wenn Sie gar keine im Ausschuss vortragen.

(Zuruf von Tilo Grundlack, SPD)

Aus diesem Grund liegt heute, wie gesagt, ein entsprechender Antrag auch meiner Fraktion wieder vor, mit dem aus unserer Sicht zumindest die gravierendsten Mängel behoben werden könnten.

Ich möchte nun auf die einzelnen Änderungsvorschläge eingehen. Zunächst zur Erhöhung der Professorenbesoldung. Das hört sich erst einmal gut an. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass die Landesregierung unseren Professorinnen und Professoren jahrelang zu wenig bezahlt hat. Erst durch einen Gerichtsbeschluss kam es jetzt zu dieser überfälligen Erhöhung. Die Landesregierung musste also zum Jagen getragen werden.

So begrüßenswert und folgerichtig die Erhöhung der Grundbesoldung der Professorinnen und Professoren ist, umso unverständlicher ist es, dass die Koalition mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun eine leistungsorientierte Vergütung fast unmöglich macht und die bisherigen Leistungsträger von den Erhöhungen fast vollständig ausnimmt. Zum einen sollen in Zukunft die bisher gezahlten Leistungsbezüge zu 75 Prozent auf die Besoldungserhöhungen angerechnet werden. Na herzlichen Dank, werden da viele Professorinnen und Professoren sagen. Damit werden Besoldungsunterschiede, die Unterschiede in der Leistung honorieren sollten, viel zu stark novelliert.

Ebenfalls wurde in der Anhörung auf verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anrechnung in Höhe von 75 Prozent verwiesen. Völlig zu Recht haben alle Anzuhörende diese Regelung abgelehnt. Aber, wie gesagt, das interessierte die Koalition leider nicht. In einigen Fällen kommt es sogar zu vollständigen Anrechnungen der Leistungsbezüge, und das gerade für die Professorinnen und Professoren, die am längsten unter den Bedingungen der WBesoldung gearbeitet und Leistungsbezüge erhalten haben. Das heißt, egal ob eine Professorin oder ein Professor in der Vergangenheit eine Zulage für eine Leistung erhalten hat oder nicht, nach der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes werden sie alle annähernd die gleiche Besoldung erhalten. Meine Damen und Herren,

aus diesen Gründen halten wir eine Anrechnung der Leistungsbezüge in Höhe von maximal 50 Prozent für dringend geboten.

Der zweite Grund, warum die eigentliche Zielstellung der W-Besoldung kaum noch erreicht wird, ist der gleichbleibende Vergaberahmen für die Leistungszulagen an den Hochschulen. In der Anhörung wurde deutlich gemacht, dass die Attraktivität der Zulagen dadurch deutlich geringer wird und es fraglich ist, ob Aufwand und Nutzen für die Vergabe der Leistungszulagen überhaupt noch in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Deshalb hätten wir uns bereits im Gesetzentwurf eine Darstellung der Alternativen gewünscht, zum Beispiel auch Erfahrungsstufenmodelle.

Definitiv wäre es fahrlässig, diesen Kritikpunkt der Hochschulen nun einfach zu ignorieren. Darum fordert der von uns GRÜNEN vorgelegte Änderungsantrag auch eine Evaluierung der Auswirkungen der Besoldungsänderung. Auch muss geprüft werden, ob infolge des sich immer weiter verschärfenden Wettbewerbs um junge, talentierte Wissenschaftler die W1-Besoldung nicht auch erhöht werden muss, wie es das grün-rot-regierte BadenWürttemberg vormacht. Deswegen werden wir auch dem Antrag der Linksfraktion heute zustimmen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auf einen weiteren Kritikpunkt zur Änderung in der Professorenbesoldung eingehen. Dieser Punkt sieht vor, dass die Mehrausgaben in Höhe von 724.000 Euro für die Hochschulen durch das Land ausgeglichen werden. Das hört sich erst mal gut an. Bereits während der Haushaltsberatung haben wir aber darauf hingewiesen, dass diese Mittel nicht als Kofinanzierung des Hochschulpaktes angerechnet werden dürfen, denn andernfalls bezahlen die Hochschulen die Zeche selbst.

Im Frühjahr 2013 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass sowohl der Bund als auch in gleicher Höhe die Länder mehr Geld für Studierende in die Hochschulen geben. Gut ein Jahr später kommt der Bildungsminister um die Ecke und finanziert aus dieser Zusage einfach die Besoldungserhöhung, zu der er von Gerichtswegen verpflichtet ist. Herr Brodkorb bezahlt also die vom Verfassungsgericht angeordnete Besoldungserhöhung aus dem Hochschulpakt. Und ich finde, dafür sollte er sich schämen, denn er nimmt den Studierenden das Geld weg und bezahlt damit eine Gehaltsanpassung.

Dankenswerterweise hat selbst die CDU-Fraktion die Notwendigkeit eingesehen, den Hochschulen jetzt mindestens 20 Millionen Euro zusätzlich bereitzustellen. Das kam, wie gesagt, aus Berlin in Form einer Pressemitteilung von der Klausur der CDU-Landtagsfraktion. Ich habe die Pressemitteilung vor wenigen Tagen mit großem Interesse gelesen. Man könnte fast der CDU zurufen: Und sie bewegt sich doch! Doch schade, diese Einsicht kommt ein halbes Jahr zu spät. Im Dezember hätten wir den Hochschuletat im Rahmen der Haushaltsberatungen um genau diese 20 Millionen Euro erhöhen können. Ein Antrag der GRÜNEN-Fraktion lag in genau dieser Höhe hier im Plenum vor.

(Zuruf von Beate Schlupp, CDU)