Bisher darf die durchschnittliche Rettungszeit, das heißt die Zeit vom Anruf bis zum Eintreffen der Rettungskräfte vor Ort, 10 Minuten im Durchschnitt nicht überschreiten. Zukünftig soll die Zeit auf 15 Minuten verlängert werden, allerdings von der Alarmierung des Notarztes bis zum Eintreffen vor Ort.
(Julian Barlen, SPD: Sie sollten mal dringend die Qualität Ihrer Quellen überprüfen. – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)
Das bedeutet, dass die Zeit vom Eingang des Notrufes bis zur Alarmierung des Notarztes künftig nicht mehr gemessen werden soll. Das bedeutet insgesamt vermutlich eine Verlängerung von 6 bis 5,5 Minuten.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wollen wir nicht über das Rettungsdienstgesetz sprechen, wenn es vorliegt, Herr Saalfeld?)
(Andreas Butzki, SPD: Also Ihre Rede werde ich mal überall hinschicken lassen, zu jedem Hubschrauberstandort.)
… ich denke, das ist ein sehr spannendes Thema, auch ein sehr ergiebiges Thema. Das Rettungsdienstgesetz wird uns hier im Landtag noch intensiv beschäftigen.
Und wie gesagt, Frau Ministerin Hesse hat es auch gesagt, sie begrüßt es, dass wir hier in einer vorgezogenen Debatte die Aufgaben des Rettungsdienstgesetzes heute thematisiert haben.
Also ich schließe jetzt die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3065. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. –
Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3065 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE und keinen Stimmenthaltungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, …
… der Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN „Demonstrationskultur für Demokratie und Toleranz“ auf Drucksache 6/3060 wird zurückgezogen und ersetzt durch den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem gleichen Titel auf Drucksache 6/3130. Das heißt, dieser Antrag soll in der morgigen Sitzung auch unter Tagesordnungspunkt 27 beraten werden.
Herr Glawe, das geht nicht. Also wenn Sie als Abgeordneter reden, bitte unten, aber hier oben bitte Ruhe halten. Ich möchte gerne weitermachen.
Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung ist dies möglich, wenn eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Landtages dem zustimmt. Wer stimmt der Behandlung dieses Antrages unter Tagesordnungspunkt 27 zu? – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist die Behandlung dieses Antrages unter dem Tagesordnungspunkt 27 einstimmig beschlossen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Langzeitarbeitslosigkeit als Herausforderung ernst nehmen – Perspektiven für deren Überwindung schaffen, auf Drucksache 6/3061.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Langzeitarbeitslosigkeit als Herausforderung ernst nehmen – Perspektiven für deren Überwindung schaffen – Drucksache 6/3061 –
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Herr Foerster ist es. Siehste, wusste ich doch! – Zurufe von Andreas Butzki, SPD, Vincent Kokert, CDU, und Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die offiziellen Arbeitslosenzahlen sind im Juni auf 87.400 gesunken und das ist zunächst eine gute Nachricht. Dennoch besteht kein Anlass, sich zurückzulehnen. Immer noch hält Mecklenburg-Vorpommern mit 10,5 Prozent Arbeitslosenquote die rote Laterne unter den Flächenländern.
Zählt man die über 58-Jährigen, die Kranken und die in Maßnahmen befindlichen Arbeitslosen dazu, kamen im Juni 2014 auf 118.000 Arbeitslose 9.556 sozialversicherungspflichtige Stellen, von denen 8.281 sofort zu besetzen waren. Die Zahl derjenigen, die offiziell als langzeitarbeitslos gelten, liegt den zehnten Monat in Folge über dem Vorjahreswert, im Juni waren das 6,8 Prozent beziehungsweise 2.177 Personen. Diese Probleme gehören nach wie vor in den Fokus und deshalb waren in der jüngsten Zeit für mich drei Äußerungen von Persönlichkeiten, die für arbeitsmarktpolitische Weichenstellungen Verantwortung tragen, wichtig.
Frau Margit Haupt-Koopmann, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, sagte am Dienstag in der Landespressekonferenz, dass der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit seit 2011 immer schwieriger geworden sei und es statt dem Anzug von der Stange den Maßanzug brauche. Sie knüpfte damit nahtlos an die Feststellung aus dem Mai 2014 an, als sie besondere Beratungs- und Betreuungsangebote der Jobcenter und ein Umdenken in den Unternehmen einforderte.
Annelie Buntenbach, Mitglied des DGB-Bundesvorstandes, führt im Vorwort des neuen Strategiepapiers zur
sozialstaatlichen Arbeitsmarktpolitik sinngemäß aus, dass zwar die Beschäftigung steige und die Arbeitslosigkeit sinke, man aber bei genauerem Hinsehen erkenne, dass den positiven Meldungen vom Arbeitsmarkt auch gravierende Fehlentwicklungen gegenüberstehen. Etwa ein Drittel der Beschäftigten arbeite in atypischen Beschäftigungsformen und mehr als eine Million Menschen seien langzeitarbeitslos. Folglich müsse endlich ein Umdenken in Sachen Arbeitsmarktpolitik einsetzen.
Auch Arbeitsministerin Birgit Hesse hat die Herausforderungen erkannt und benannt, zum Beispiel in ihrer Pressemitteilung zum Internationalen Kindertag. Sie machte deutlich, dass die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit auch dazu beitrage, Kindern zu helfen, denn arme Kinder gebe es dort, wo auch arme Eltern sind. Deshalb sei es so wichtig, dass Eltern wieder einer geregelten Tätigkeit nachgehen könnten, denn schließlich dürfe soziale Benachteiligung durch Arbeitslosigkeit nicht auf die nächste Generation übertragen werden.
Dieses Ansinnen kann ich nur begrüßen und ich bin den drei Frauen für diese Einschätzungen auch ausdrücklich dankbar. Ein Kanzler a. D. hat jedoch einmal gesagt, entscheidend ist, was hinten rauskommt. Darüber wollen wir diskutieren und deshalb auch unser heutiger Antrag.
Ich denke, der Feststellungsteil ist selbsterklärend. Wir haben hier in der Vergangenheit mehrfach die Instrumente zur Integration in Arbeit und Beschäftigung, aber auch die Schwierigkeiten der Jobcenter mit ihrer Finanzausstattung, insbesondere bezogen auf die Verwaltungshaushalte und die zu geringen Integrationshaushalte diskutiert. Ein neuer Aspekt ist die Frage der Vorschläge zur Rechtsvereinfachung im SGB II, auf die ich später noch zu sprechen komme.
Noch mal zu den Forderungen. Im ersten Anstrich des Antrages im Punkt 2 fordern wir die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass der Bund neue Beschäftigungsprogramme auflegt und die Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik wieder aufstockt. Warum? Mit der Bürgerarbeit läuft bekanntlich das letzte große Beschäftigungsprogramm des Bundes aus, mit dem bei uns im Land immerhin circa 1.700 Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose überwiegend im sozialen und kulturellen Bereich geschaffen wurden. Das in Rede stehende, Bundes-ESF-finanzierte Nachfolgeprojekt „Perspektiven in Betrieben“ stellt mit bundesweit 30.000 Plätzen bei maximal 18-monatiger Förderung aus mehreren Gründen keine Kompensation dar. Ich werde in der Debatte darauf zurückkommen. Auch der Haushaltsentwurf der Bundesregierung lässt leider keinen Kurswechsel in der Arbeitsmarktpolitik erkennen, denn ein solcher hätte ja zwingend erfordert, dass man die Folgen der bisherigen Kürzungspolitik analysiert und zumindest die Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik wieder ein Stück aufstockt.
Dazu noch mal kurz zur Erinnerung einige Zahlen: Im Bund sank die Zahl der Arbeitslosen im Hartz-IV-Bezug zwischen 2010 und 2013 von 2,1 Millionen auf 1,98 Millionen und hierzulande von 76.000 auf 68.900. Das entspricht einer Abnahme von 8,5 Prozent beziehungsweise 9,7 Prozent. Im gleichen Zeitraum wurden aber die Ausgaben für die Arbeitsmarktpolitik um 41,2 Prozent im Bund und um mehr als 50 Prozent im Land gesenkt. Diese Kürzungen waren unverhältnismäßig, aber anstatt jetzt die Mittelausstattung wieder zu verbessern, bleibt der Haushaltsansatz hinter dem Notwendigen zurück.
Statt 5,5 Milliarden stehen eben nur 3,9 Milliarden Euro zur Verfügung. Auch die im Koalitionsvertrag angekündigte Anhebung des Eingliederungstitels um 1,4 Milliarden zwischen 2014 und 2017 ist nicht erfolgt. Die Mittel verteilen sich auf vier Jahre und es steht zu befürchten, dass sie vor allem für das Stopfen der Löcher in den Verwaltungshaushalten der Jobcenter herhalten müssen.
Im zweiten Anstrich fordern wir die Landesregierung auf, im neuen Arbeitsmarktprogramm den bewährten Angeboten der sozialen Stabilisierung, wie den Integrationsprojekten AQuA, Integra oder Zenit, auch ein Beschäftigung schaffendes Projekt zur Seite zu stellen. Hier muss man den Dialog mit der Bundesagentur und den Kommunen suchen und überlegen, wie man durch einen abgestimmten Mitteleinsatz aus dem Eingliederungstitel, die Aktivierung passiver Leistungen aus dem Regelsatz und den Kosten der Unterkunft, möglicherweise auch noch ergänzt durch einen Landeszuschuss, einen geeigneten Finanzierungsmix auf den Weg bringen kann. Anders als in Baden-Württemberg sollten wir aber hier darauf achten, dass explizit auch der Zugang zu gemeinnützigen Betrieben und Einrichtungen möglich ist.
Übrigens hat Frau Nahles, die sich auf einer Rundtour durch die Bundesrepublik befindet, neulich von mindestens 20 Städten gesprochen, in denen derartige Modellprojekte bundesweit noch einmal auf den Weg gebracht werden müssten.