Protokoll der Sitzung vom 03.07.2014

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Frau Dr. Karlowski, Sie haben sicherlich in Ihren Ausführungen richtige Erkenntnisse von Wissenschaftlern ausgeführt, aber durch Ihren Redebeitrag haben Sie alles wieder vernichtet.

Zum Themenbereich Glyphosat habe ich ja bereits am 12. Dezember 2013 sehr ausführlich an dieser Stelle dargelegt, welche erheblichen Folgen der Einsatz von sogenannten Pflanzenschutzmitteln vor allem auch für uns Menschen hat. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowohl in der Landwirtschaft als auch im Haus- und Kleingartenbereich erfolgt bislang weitgehend unkontrolliert. Pflanzenschutzmittel werden vor allem auch eingesetzt, um sich eine Bodenbearbeitung zu ersparen. Unberücksichtigt hierbei bleibt aber, dass die Landwirte die positiven Auswirkungen der Bodenbearbeitung ungenutzt lassen. Gleichzeitig wundern sich die Landwirte dann, dass sich die Böden hier in Mecklenburg-Vorpommern immer mehr verdichten und immer mehr Kunstdünger ausgebracht werden muss. Die Landwirte und Bauern verlieren dadurch zunehmend das Wissen, mit welchen

natürlichen Maßnahmen sowohl ökologisch als auch ökonomisch zu arbeiten ist.

Pflanzenschutzmittel werden auch in der Vorerntezeit angewendet, um die anschließende Ernte zu erleichtern. Es wird aber hierbei leider außer Acht gelassen, dass es sich bei Pflanzenschutzmitteln um Gifte handelt, die eingesetzt werden, um Kräuter und/oder Insekten zu vernichten. Französische Wissenschaftler haben herausgefunden, dass schon eine geringe Konzentration bei menschlichen Zellkulturen Auswirkungen hat. Argentinische Forscher hingegen haben Missbildungen bei tierischen Embryonen, verursacht durch Glyphosat, festgestellt. Frau Professor Dr. Müller von der Universität in Leipzig stellte – und das hat sie dann im Rahmen der Anhörung auch kundgetan – Ähnliches bei Ferkeln aus Dänemark fest.

Für die NPD hat das Wohl von Mensch, Tier und Umwelt Vorrang vor Profitinteressen. Bekanntlich befinden sich in den Körpern von 45 Prozent der Stadtbewohner Europas diese hochgefährlichen Pestizide. Diese sind also nicht nur hochgiftig, sondern verursachen Langzeiteffekte und schädigen die Umwelt.

Mit der Beschlussempfehlung, die aus der Stimmenmehrheit von SPD und CDU folgt, werden weiter fast ungezügelt Gifte ausgebracht, Gifte, die wir dann durch die Nahrung aufnehmen. Glyphosat ist also ein Gift mit unkalkulierbaren Auswirkungen für Mensch und Natur. Wir sollten dem Vorbild Österreichs folgen und die Sikkation, bei der Glyphosat kurz vor der Ernte angewendet wird, um eine vorzeitige Reife zu ermöglichen und Unkrautdurchwuchs zu verhindern, verbieten. Im Rahmen einer Studie zur menschlichen Belastung mit Glyphosat des BUND wurde festgestellt, dass in Deutschland 70 Prozent der untersuchten Urinproben Glyphosat enthielten.

Die Beschlussempfehlung ist keine Antwort auf den ungezügelten Einsatz von Giftstoffen in der Landwirtschaft. Pflanzenschutzmittel beziehungsweise Unkrautvernichtungsmittel sind sicherlich teilweise in der heutigen Landwirtschaft unverzichtbar. Dieses bedeutet aber nicht, dass im Grunde jeder tun und lassen kann, was er will. Wir lehnen die Beschlussempfehlung ab. – Danke schön.

(Beifall Michael Andrejewski, NPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Professor Dr. Tack.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Vielen Dank, Herr Kollege Krüger, dass Sie sich so sachlich auseinandergesetzt haben mit den Vorgängen im Ausschuss, und wie tief Sie sich in die landwirtschaftliche Praxis schon eingearbeitet haben, das freut mich außerordentlich.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Eins muss ich allerdings sagen: Der zuletzt von Ihnen kritisierte Antrag kam nicht von den LINKEN, sondern der kam von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das muss ich auch zur Richtigstellung hier sagen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, seit unserer Antragstellung im Landtag, den Einsatz von Glyphosat zu beschränken – das unterstreiche ich dick –, hat sich vieles getan. Unter anderem hat der Bundesrat sich mit der Anwendung dieses lange Zeit als relativ umweltfreundlich geltenden Wirkstoffs zur Bekämpfung sogenannter Unkräuter ausführlich befasst. Weil sich in den vergangenen Jahren Berichte gemehrt haben, die eine gesundheits- und umweltgefährdende Wirkung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes selbst oder in Kombination mit sogenannten Beistoffen nahelegen, hat der Bundesrat an die Bundesregierung Empfehlungen ausgesprochen. Diese gehen davon aus, dass das Vorsorgeprinzip gebietet, nicht unbedingt notwendige Anwendungsbereiche auszuschließen, insbesondere solche, bei denen das größte Risiko eines Glyphosateintrages in die menschliche Nahrungskette besteht. Das betrifft einerseits die Vorerntebehandlung zur Beschleunigung der Erntereife – die sogenannte Sikkation war angesprochen worden – und andererseits die Anwendung im privaten und öffentlichen Haus- und Gartenbereich.

Zu dem ersten Fakt habe ich in den vergangenen Wochen auch anlässlich des „Tages des offenen Hofes“ viele Gespräche mit den Praktikern geführt. Die einhellige Meinung, die mir kundgetan wurde, war die: Nur in Ausnahmefällen sollte Glyphosat in der Vorernteperiode eingesetzt werden. Solche Ausnahmefälle können natürlich auftreten. Der Durchwuchs war hier angesprochen worden, es kann aber auch sein, dass wir wie im Jahre 2011 so starke Niederschläge haben, dass ohne eine solche Behandlung ein völliger Ausfall der Ernte die Folge wäre.

Um Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam zu schützen, ist die Bundesregierung in dieser Stellungnahme aufgefordert, ein Verbot für die beiden letztgenannten Anwendungsbereiche zu erlassen, also im privaten und öffentlichen Haus- und Gartenbereich. Das hat die Bundesregierung abgelehnt, aber vielleicht auch zu ihrer eigenen Überraschung hat das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Ende Mai dieses Jahres neue Anwendungsbestimmungen für Glyphosat erlassen. Sie waren vom Kollegen Krüger hier schon genannt worden. Pro Jahr dürfen beispielsweise nur noch zwei Behandlungen im Abstand von 90 Tagen mit einer reduzierten Gesamtmenge, auch das war genannt worden, von 3,6 Kilogramm Wirkstoff pro Hektar durchgeführt werden. Ich wiederhole es noch einmal: Die Sikkation mit Glyphosat ist demnach nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. So haben wir es auch im Ausschuss diskutiert. Zwei wichtige Punkte unseres Antrages haben sich also damit erfüllt.

Ich unterstreiche die strengen Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland, auch das war angesprochen worden. Die Anhörung der Sachverständigen hat für uns den Schluss erbracht, dass es weitere Untersuchungen zu den Wechselwirkungen des umstrittenen Wirkstoffes geben muss.

Und, Herr Köster, die Frau Professorin aus Leipzig hieß nicht „Müller“, sondern sie hieß „Krüger“.

(Stefan Köster, NPD: Gut, danke für den Hinweis.)

Daher haben wir dem Beschlussvorschlag der Koalition die Forderung hinzugefügt, dass die Weiterführung und die Ausweitung der Untersuchungen auf Landesebene zu

Rückständen von Glyphosat und seiner Zerfallsprodukte in Lebens- und Futtermitteln abzusichern sei. Wie ich schon in der kurzen Rede zur Beschlussempfehlung sagte, wurde das ohne vernünftige Begründung abgelehnt, denn diese gibt es aus meiner Sicht nicht.

Eine weitere wichtige Frage hat die Anhörung zutage gebracht. Immer mehr Landwirte nutzen die bodenschonenden Verfahren der pfluglosen Bearbeitung. Das tut zweifelsohne dem Boden gut, es spart Zeit und es spart Energie, wenn, ja wenn das Unkraut mittels Glyphosat in die Schranken verwiesen wird. Wir haben in diesem Jahr, viele werden das beobachtet haben, auf den Weizenschlägen häufig einen Durchwuchs von Gerste zu verzeichnen. Das hängt auch mit den Bestellbedingungen und der pfluglosen Bodenbearbeitung zusammen.

So aber führt eine bodenschonende Maßnahme moderner Landwirtschaft dazu, dass das umstrittene und sehr kostengünstige Glyphosat verstärkt zur Anwendung kommt. Treiben wir damit nicht den Teufel durch Beelzebub aus? Daher resultiert der zweite Beschlusspunkt unseres Antrages, den engen Zusammenhang der Zunahme des Glyphosateinsatzes in der Landwirtschaft mit der Anwendung pflugloser Bodenbearbeitung – pfluglose Bodenbearbeitung heißt, nicht wendende Bodenbearbeitung – mit der Zielstellung weiter zu erforschen, den Glyphosateinsatz tendenziell zu reduzieren.

Beide Punkte wurden, wie schon gesagt, abgelehnt. Damit war die Chance vertan, dem vorliegenden Beschluss der Mehrheit des Agrarausschusses zu etwas Substanz zu verhelfen. Damit mussten wir den Beschlussentwurf der Koalition ablehnen, und ich betone es noch einmal, es ist schade, dass der Agrarausschuss heute dem Landtag nicht mehr vorlegen kann, aber das lag nicht an uns. Insofern werden wir heute genauso votieren, wie wir es schon im Ausschuss getan haben.

Eine Bemerkung noch zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Diesen werden wir ablehnen, weil ein ähnlich lautender Antrag im Ausschuss auch durch uns abgelehnt wurde. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Agrarausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/3091, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2420 abzulehnen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Hand- zeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 6/3091 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und NPD angenommen.

In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Agrarausschuss, einer Entschließung zuzustimmen.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3118 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die

Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3118 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.

Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 6/3091 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle begrüße ich sehr herzlich als Gäste in unserem Landtag die Präsidentin der Hamburger Bürgerschaft, Frau Carola Veit, und den Leiter der Delegation des SchleswigHolsteinischen Landtages der Ostseeparlamentarierkonferenz, den Abgeordneten Bernd Voß.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beide haben mit unserer Präsidentin Vorbereitungen zur Ostseeparlamentarierkonferenz durchgeführt. Herzlich Willkommen im Landtag von Mecklenburg-Vorpom- mern!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 6/3128 ein Antrag zum Thema „Aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit der Justizvollzugsanstalt (JVA) Waldeck“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Das Wort zur Dringlichkeit wird offensichtlich gewünscht. – Bitte schön, Frau Rösler.

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Der Antrag ist dringlich, weil es sich um eine Angelegenheit von hohem öffentlichen Interesse handelt. So geht es um Vorgänge und Verträge rund um den Bau der JVA Waldeck. Es geht vor allem um die Fragen, ob der Bau der JVA Waldeck auch aus heutiger Sicht wirtschaftlich ist und ob die Landesregierung alles getan hat, positive Vertrags- anpassungen zugunsten der Landeskasse herbeizu- führen.

Die Landesregierung hat dies bislang bejaht, jedoch neue und beachtliche Vorwürfe gegen die Landesregierung lassen an den bisherigen Darstellungen der Landesregierung zweifeln. Offenbar kommt ein Gutachter der Landesregierung laut Medienberichten zu dem Ergebnis, Mitarbeiter der Landesregierung hätten, Zitat: „gepennt und sich über den Tisch ziehen lassen“, Zitatende. Zudem gebe es keine verbindlichen Vereinbarungen mit den privaten Investoren über die Tilgung ihrer Darlehen.

Da die neuen Vorwürfe erst kürzlich öffentlich bekannt wurden und ein erhebliches öffentliches Interesse an der Aufklärung besteht, sehen wir darin eine dringliche Angelegenheit. Ich beantrage im Namen der Fraktion DIE

LINKE die Aufsetzung auf die Tagesordnung der Landtagssitzung.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort zur Gegenrede wird offensichtlich auch gewünscht. – Bitte schön, Herr Müller.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorgänge um die Justizvollzugsanstalt Waldeck spielen in unseren Medien im Augenblick eine nicht unerhebliche Rolle und ich denke, wir alle haben ein erhebliches Interesse daran, dass diese Vorgänge restlos und lückenlos aufgeklärt werden.

Insofern ist ein öffentliches Interesse, liebe Kollegin, selbstverständlich gegeben. Dieses würde ich bejahen. Ich denke, dass auch die Finanzministerin, Frau Polzin, die persönlich für Vorgänge Mitte der 90er-Jahre selbstverständlich keine politische Verantwortung hat, sehr deutlich gemacht hat, dass sie sich verpflichtet fühlt, hier für eine umfassende Aufklärung zu sorgen. Wenn die Medien, und Sie haben das in Ihrer Antragsbegründung ja aufgegriffen, Frau Rösler, von einem Gutachten, das im Auftrag des Finanzministeriums erstellt worden ist, sprechen, dann sehen Sie daran, dass das Finanzministerium hier tätig ist und ein solches Gutachten in Auftrag gegeben hat.

Dieses Gutachten ist nicht die einzige Aktivität der Landesregierung, um die Vorgänge aufzuklären. Im Augenblick beschäftigt sich im Finanzministerium eine Arbeitsgruppe mit der Ermittlung der Tatsachen. Außerdem hat die Finanzministerin Ihnen auch im Finanzausschuss zu dieser Angelegenheit Rede und Antwort gestanden. Sie sehen, das Interesse, die Bereitschaft und das aktive Handeln der Landesregierung, hier für eine Aufklärung zu sorgen, ist gegeben.

Die Finanzministerin wird unverzüglich informieren, wenn Ergebnisse und Erkenntnisse vorliegen, die über das Bisherige hinausgehen. Das kann man über den Finanzausschuss, denke ich, machen. Eine Debatte hier in diesem Hause zum jetzigen Zeitpunkt wird allerdings nicht dazu beitragen, dass wir neue Erkenntnisse gewinnen. Von daher halten wir diese Debatte in diesem Hause zum jetzigen Zeitpunkt nicht für dringlich,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Es geht um eine Unterrichtung durch die Regierung. Wenn die nichts zu unterrichten hat, ist es auch gut.)

sondern wir sind dafür, dass wir die von mir aufgezeigten Wege gehen, und dann können wir hier auch selbstverständlich diese Ergebnisse gemeinsam auswerten. Im Moment bringt es uns nichts. Wir lehnen die Dringlichkeit ab.