Protokoll der Sitzung vom 03.07.2014

… in meiner Fraktion sind Bauern keinesfalls ein Feindbild, trotzdem hindert uns das nicht daran, wenn es notwendig ist, auch Kritik zu üben und Probleme zu benennen. Wenn alles so toll wäre, wie es manches Mal hier dargestellt wird, dann bräuchten wir uns nicht stundenlang mit der einen oder anderen Frage im Agrarausschuss zu beschäftigen. Aber soweit die Vorbemerkungen.

Liebe Frau Dr. Karlowski, das ist ein schönes Bild, das Sie in Ihrer Überschrift wählen: „Gewässer als Lebensadern der Landschaft entwickeln“. Der Organismus Landschaft mit seinen lebenserhaltenden Wasseradern, das gefällt mir, aber hier geht es ja nicht um Romantik. Es ist ein Thema mit sehr ernsthaftem und ernstem Hintergrund und wir debattieren das nicht zum ersten Mal.

Die Entwicklung der Gewässergüte und der ökologischen Funktionsfähigkeit unserer Flüsse und Bäche ist nicht immer eine Erfolgsgeschichte, auch nicht für die Lebensräume und -arten an und in den Gewässern. Trotzdem ist

in den zurückliegenden 20 Jahren gerade in Bezug auf die Gewässer unseres Landes eine Menge passiert. Wenn ich da nur an den derzeitigen Stand der Abwasserentsorgung denke und den mit 1989 vergleiche, mag ich mir gar nicht mehr so richtig vorstellen, was wir damals alles in die Vorflut oder direkt in die Gewässer eingeleitet haben. Der Einsatz von Düngemitteln in unserem agrarisch geprägten Land war um ein Vielfaches höher als heute. Unsere Seen und Flüsse hatten unter dieser Überdüngung stark zu leiden. Ohne strengere Umweltauflagen aus Brüssel und ohne europäische Fördergelder für Umweltmaßnahmen wären wir wahrscheinlich auch heute noch längst nicht bei dem Stand, den wir erreicht haben.

Gut tut uns auch die Wasserrahmenrichtlinie, die den zu erreichenden Zustand der Gewässer festlegt und somit europaweit großen Druck erzeugt hat, und das ist gut so. In der Mai-Landtagssitzung haben wir hier über den Umsetzungsstand der Wasserrahmenrichtlinie diskutiert und mussten konstatieren, dass noch viel zu tun bleibt. Den angestrebten guten Zustand unserer Gewässer haben wir noch lange nicht erreicht. Alle Maßnahmen werden viel Zeit und teilweise auch viel Geld kosten. Jahrhundertelanges Einwirken des Menschen auf Natur und Umwelt hat überall seine Spuren hinterlassen. Insbesondere das vergangene Jahrhundert war dabei sehr effektiv. Unsere Aufgabe ist es, die negativen Einflüsse unseres Daseins zu minimieren und einiges von dem wieder gutzumachen, was bisher an Schäden verursacht wurde.

Es geht um die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen, Wasser ist die wichtigste davon. Es ist durch keinen anderen Rohstoff zu ersetzen. Solange das Gleichgewichtssystem der Natur erhalten bleibt, wird Wasser auch nicht wirklich verbraucht oder in seiner Menge reduziert, aber Nitratkonzentration, Pflanzenschutzmittel, Düngerrückstände und andere Schadstoffe belasten Oberflächengewässer und leider auch schon das Grundwasser.

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Pflanzen, Tiere und auch wir Menschen leiden darunter. Der Aufwand, die Schadstoffe wieder herauszufiltern, wird immer größer und kostenintensiver. Deshalb wäre es natürlich schon besser, die Gewässer gar nicht erst zu verschmutzen. Deshalb versteht meine Fraktion, und unterstützt das auch, die Motivation und die Zielstellung Ihres Antrages. Auch wir wollen eine positive Entwicklung der Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern. Trotzdem fragen wir uns, ob der Anlass und der Zeitpunkt für die Einbringung Ihres Antrages logisch sind.

Vor wenigen Tagen hat sich der Begleitausschuss für die Europäischen Strukturfonds, in dem unter anderem der BUND und der NABU sitzen, für die Umsetzung des ELER entschieden. Gegen die Stimmen von Bauernverband und Vereinigung der Unternehmerverbände haben die grünen Verbände unter anderem den Agrarumweltmaßnahmen unter dem Titel „Förderung der Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur“ zugestimmt. In Mecklenburg-Vorpommern sollen zukünftig folgende vier Strukturelemente oder Streifenvarianten angeboten werden: einjährige Blühstreifen und -flächen, mehrjährige Blühstreifen und -flächen, Gewässer- oder Erosionsschutzstreifen, also die Ansaat einer gräserbetonten Saatgutmischung entlang von Gewässern, Erosions

schutzstreifen auf erosionsgefährdeten Flächen quer zum Verlauf der Hangneigung beziehungsweise quer zur Hauptwindrichtung und zu Tiefenlinien.

Diese Maßnahmen entsprechen den Wünschen der anerkannten Naturschutzverbände und wir finden die alle gut und richtig. Wir fragen uns deshalb, warum Sie die jetzige Landtagssitzung als Zeitpunkt für Ihren Antrag gewählt haben. Als Beitrag zur Diskussion hätte er sicher besser an den Anfang der Verhandlungen um die Ausgestaltung der Strukturfonds gehört.

Vorgestern stellte Minister Backhaus die Kabinettsvorlage zum „Entwicklungsprogramm ländliche Räume Mecklenburg-Vorpommern (EPLR)“ auf einer Pressekonferenz vor. Ich denke, es wäre fatal, das mit den Umweltverbänden erreichte Ergebnis wieder infrage zu stellen. Das ist es aber, was Ihr Antrag fordert, zumindest teilweise.

Neue Planungen und Verordnungen sollen auf den Weg gebracht werden. In Punkt II.2 Ihres Antrages fordern Sie die Landesregierung auf, dass sie die Pufferstreifen/Schutzstreifen entlang der Gewässer – in Punkt 1 mit einer Breite von zehn Metern definiert, jetzt „mindestens“ zehn Meter – als ökologische Vorrangflächen zu bestimmen hat. Ökologische Vorrangflächen sind Teil des Greenings, das in der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stattfindet. Deutschland hat sich dafür entschieden, die entsprechende EU-Verordnung, den Paragrafen 46, vollständig zu übernehmen. Damit kann die ganze Vielfalt der von der EU vorgeschlagenen Maßnahmen in Deutschland angewendet werden. Das heißt aber auch, mit der Übernahme ist eine deutsche gesetzliche Regelung für das Greening nicht mehr erforderlich und dass es sie auch nicht geben wird.

Jeder Landwirt muss beispielsweise bei den ökologischen Vorrangflächen fünf Prozent seiner Fläche für das Greening bereitstellen, wenn er die vollen Direktzahlungen aus den EU-Töpfen erhalten will. Ob er Gewässerrandstreifen anlegt, Hecken pflanzt oder nur Zwischenfrüchte und Eiweißpflanzen anbaut, die mit einem Koeffizienten auf die fünf Prozent umgerechnet werden, bleibt dem Landwirt überlassen. Wir halten all diese Maßnahmen für sinnvoll, eine Landesregelung dagegen an dieser Stelle für zweifelhaft.

Ihren Wunsch, liebe Frau Dr. Karlowski, die Gewässerrandstreifen auf mindestens zehn Meter zu verbreitern, kann ich allerdings sehr gut nachvollziehen. Wir sind sehr unzufrieden mit dem, was seit der Reduzierung der Breite der Gewässerrandstreifen auf einen Meter – eigentlich – passiert ist und fordern die Landesregierung auf, die angemahnten flächendeckenden Ergebnisse des Monitorings zur Auswirkung dieser Reduzierung vorzulegen. Aber uns sagt eigentlich schon der gesunde Menschenverstand, dass eine Verbreiterung der Randstreifen den Gewässern nur guttun kann. Einer verbindlichen Verbreiterung stehen wir deshalb positiv gegenüber. Das hat auch, nach meiner Auffassung zumindest, nichts mit Enteignung zu tun. Es ist einfach nur eine Frage, wie man solche Leistungen für die Gesellschaft auch durch die Gesellschaft entschädigt.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Man muss nicht unbedingt sozusagen die Flächen kaufen, auch das ist ja freiwillig.

Viel größere Probleme, und da stimmen wir dem Minister zu, sehen wir allerdings bei dem, was durch eine funktionierende Dränage in die Gewässer eingeleitet wird. Da kann eine Verbreiterung von Gewässerrandstreifen nur sehr marginal positiv wirken. Wir meinen, dass das Land hier unbedingt auch Forschungsarbeit leisten muss, nämlich wie Einträge aus der Dränage verringert werden können. Das wäre ein wichtiger Beitrag, um teuren Dünger in der Fläche zu halten, dessen Anwendung auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren und die Eutrophierung der Gewässer unseres Landes und der Ostsee zu verringern.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sehen die Notwendigkeit, unsere Gewässer zu schützen, noch besser vor schädlichen Einträgen zu schützen. Der flächendeckende Weg über die Agrarumweltmaßnahmen ist nach unserer Auffassung aufgrund der gerade abgeschlossenen Verhandlungen nicht gangbar. Deshalb wird meine Fraktion heute den Antrag der GRÜNEN ablehnen. Wir fordern allerdings an dieser Stelle von der Landesregierung, bei der anstehenden Novelle des Landeswassergesetzes die Gewässerrandstreifen verbindlich wieder breiter festzulegen sowie Maßnahmen zu ergreifen, die die direkten Einträge aus der Dränierung unserer Flächen verringern. Wenn es über die Agrarumweltmaßnahmen nicht geht, lassen Sie uns in den kommenden Haushaltsberatungen über ein dafür notwendiges Landesprogramm reden, so, wie wir es schon einmal hatten.

(Heiterkeit bei Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Schwenke, Frau Dr. Schwenke, so viel Zeit muss sein.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Saemann für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Gewässer als Lebensadern der Landschaft entwickeln“ – der Titel des Antrages soll wieder einmal implizieren, dass die Landesregierung den Gewässern bisher nicht die ihnen gebührende Bedeutung zugemessen hat und erst von den GRÜNEN aus dem Dornröschenschlaf geholt werden muss. Wir alle wissen, dass dem nicht so ist. Gewässerschutz hat gerade in unserem Bundesland schon immer eine herausragende Rolle gespielt. Minister Backhaus hat das in seiner Rede vorhin eindrucksvoll dargelegt.

Der Antrag will Gemeinplätze durch den Landtag feststellen lassen und will in seinem Kern die administrative Festlegung von Gewässerschutzstreifen in einer Breite von zehn Metern. Meine Damen und Herren, eine gegriffene Zahl. Warum nicht acht oder elf oder sechs Meter? Bis heute ist wissenschaftlich nicht erwiesen, welchen exakten Einfluss Gewässerschutzstreifen im Verhältnis zu den diffusen Einträgen in der Fläche auf die Belastung der Gewässer haben. Eine pauschale Abstandsregelung wird auch den höchstunterschiedlichen Bedingungen der Gewässereinzugsgebiete in unserem Bundesland nicht gerecht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, wir sind uns einig in dem Ziel, die Gewässerbelastung zu reduzieren, allein der Weg unterscheidet uns. Das Konzept des LU zur Reduktion der diffusen Nährstoffeinträge verzichtet vorerst auf neue pauschale Reglementierungen. Der Minister hat es gesagt, wir wollen, dass die Landwirte aus einem freiwilligen Maßnahmenkatalog die für sie richtige und passende Maßnahme zur Minderung der Nährstoffeinträge ins Gewässer auswählen können. Mit der neuen Förderperiode ab dem 01.01.2015 bieten wir dafür die geeigneten Instrumente. Mit den Agrarumweltmaßnahmen werden Gewässerrandstreifen und Erosionsschutzstreifen gefördert. Eine Förderung der Umwandlung von Acker in Dauergrünland entlang von Gewässern ist ebenfalls vorgesehen. Im Rahmen des Greenings ist zu erwarten, dass die Ausweisung von Vorrangflächen vorwiegend entlang von Gewässern erfolgen wird. Außerdem ist es nicht so, dass die Gewässer ohne rechtlichen Schutz auskommen müssen. Es gelten das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, die Düngeverordnung des Pflanzenschutzgesetzes und das Fachrecht.

In der Raumordnung des Landes wird durch die Flächenvorsorge für Entwicklungskorridore entlang von Gewässern dem Schutzbedürfnis von Gewässern Rechnung getragen. So beinhaltet die aktuelle Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes, dass in dem Regionalen Raumentwicklungsprogramm Vorbehaltsgebiete Fließgewässer festgelegt werden können. Wir sehen daher derzeit keinen Bedarf für neue Verordnungen. Ihren Antrag lehnen wir ab. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Jürgen Seidel, CDU)

Vielen Dank, Herr Saemann.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Köster für die Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist vieles schon gesagt worden, aus diesem Grund kann ich mich relativ kurzfassen.

Selbstverständlich brauchen wir auch gerade im Bereich der Landwirtschaft einen Bewusstseinswandel. Es ist auch sehr kritisch zu sehen, was alles auf das Feld ausgebracht wird. Minister Backhaus erwähnte ja schon, das größte Problem ist noch nicht mal der Randstreifen, sondern es sind die Dränagen.

Was aber die GRÜNEN wieder mal außer Acht lassen, ist, dass im Bereich der Landwirtschaft und vor allem im Bereich der Landwirtschaft ein enormer Existenzkampf tobt und viele, vor allem kleinbäuerliche Unternehmer gar nicht mehr wissen, wie sie das Jahr überstehen sollen. Denen dann noch zusätzlich Verbote aufzuzwingen, mit der Folge, dass sie ihr eigenes Land gar nicht mehr so bewirtschaften können, wie sie es wirtschaftlich müssten, das ist kein Allheilmittel.

Es stand vor Kurzem in einem Zeitungsartikel, ich glaube, in der „Schweriner Volkszeitung“ war es, dass die Landesregierung beabsichtigt zu versuchen, dort mehr mit Fördermitteln die Bauern, die Landwirte zu ermuntern, damit sie größere Abstände zu Gewässern halten. Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg. Man kann

den Landwirten nicht nur immer Verbote aufzwingen, sondern man muss sie dabei unterstützen, mehr für die Umwelt zu tun. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren!

Ja, Herr Backhaus, das kann ich verstehen, dass Sie dem Thema nicht mehr so viel abgewinnen können. Das muss ja auch richtig wehtun, denn Sie haben zu rot-roten Zeiten gegen die Anträge der CDU die sieben Meter tapfer mit verteidigt, und jetzt zu Zeiten der Großen Koalition mussten Sie das ersatzlos aufgeben

(Minister Dr. Till Backhaus: Das ist Bundesrecht von Frau Künast, das ist Gesetz.)

und den 81er komplett streichen. Das muss natürlich wehtun.

Noch mal zu Ihren Vorstellungen, wie viel Fläche verloren gehen könnte, wenn wir solche Randstreifen hätten. In Baden-Württemberg beispielsweise gibt es solche 10Meter-Streifen, auch mit dem neuen Wassergesetz, was es dort gibt, worauf wir in Mecklenburg-Vorpommern immer noch warten und warten. Ich weiß nicht, wie viele Jahre wir noch warten auf die Novelle des Landeswassergesetzes, was uns jedes Jahr wieder angekündigt wird.

(Minister Dr. Till Backhaus: Wir haben ein Landeswassergesetz.)

In Baden-Württemberg gibt es also zehn Meter, und dort heißt es dann, von der Gesamtackerfläche sind 0,2 Prozent betroffen, 0,2 Prozent der Ackerfläche. Und in Baden-Württemberg haben sie in das neue Wassergesetz noch eine Entschädigungsregelung dafür ein- geflochten, wenn der Bewirtschafter zu unzumutbaren Belastungen gezwungen wird

(Andreas Butzki, SPD: Wie viel Ackerfläche haben die in Baden-Württemberg?)

durch die Randstreifen. Das wäre doch ein gutes Vorbild,

(Andreas Butzki, SPD: Die haben nur Weinanbaugebiete.)

woran Sie sich hier auch orientieren könnten, und nicht solche Panik schüren bei 0,2 Prozent der Fläche.

Dann die Geschichte mit den ökologischen Vorrangflächen und den Agrarumweltmaßnahmen: Ich bin mir bewusst, dass in den Agrarumweltmaßnahmen gute Pakete enthalten sind, was die zweite Säule angeht, aber wir reden ja von der ersten Säule. Wenn ich von ökologischen Vorrangflächen rede, dann geht es um das Greening, da geht es um die erste Säule, da geht es um die Direktzahlung für die Fläche. Die Anregung, die wir mit dem Antrag hier geben, ist eben, dass die ökologischen Vorrangflächen dann besonders wirksam sein können,

wenn sie an der richtigen Stelle platziert sind. Denn natürlich entscheidet die Lage einer solchen etwas artenreicheren Fläche – was wir ja immer noch hoffen, was es geben könnte –, entscheidet die Lage – ganz wichtig – über ihre Bedeutung, wenn sie dann so liegt, dass sie als Verbindungs- und Trittsteinbiotop genutzt werden könnte. Deswegen haben wir hier dennoch, obwohl es ein später Zeitpunkt ist, das ist richtig … Aber es ist noch nicht zu spät, die Feinregelungen kommen ja noch.