Ich habe im Übrigen, Frau Drese, davon gesprochen, und auch Herr Caffier, dass Sie sich in der Frage der Karenzzeiten nicht „auskäsen“ können, und nicht, dass Sie „herumkäsen“ oder solche Dinge.
Zweite Feststellung: Wir werden nicht erfahren, wie Herr Caffier nun zu der Formulierung seiner eigenen Partei im Koalitionsvertrag steht, wonach Karenzregelungen anzustreben sind. Schade!
Wenn ehemalige Regierungsmitglieder in ihren ureigensten Politikfeldern nahtlos – und ich betone das: nahtlos – in die Wirtschaft gehen, hat das mehr als ein Geschmäckle. Und ich sehe beispielsweise überhaupt kein Problem darin, wenn Minister Tesch dann nach seinem Ausscheiden sofort in seinem Beruf wieder anfängt als Schulleiter. Darin sehe ich überhaupt keinen Interessenkonflikt. Anders verhält es sich natürlich...
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aha! Das müssen Sie aber juristisch einwandfrei begründen, wenn Sie da differenzieren wollen. Das möchte ich sehen, wenn das so einfach ist.)
Zumindest erkenne ich aber bei der SPD doch ein klein wenig Unbehagen, dennoch wollen Sie eine Regelung auf die lange Bank schieben und warten auf eine Bundesregelung.
Ja, in Hamburg ist sie in Regierungsverantwortung. Dort plant sie jetzt nach der Sommerpause ein Karenzzeit- gesetz.
Demzufolge sollen dort in Hamburg ehemalige Senatoren während einer zweijährigen Karenzzeit kein Amt mehr annehmen dürfen, das mit ihrer früheren Regierungstätigkeit in Konflikt stehen könnte.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ach so, gibt es die da überhaupt? – Peter Ritter, DIE LINKE: Da bahnt sich ja was an in Hamburg.)
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3238 zur Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und NPD.
Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3252 zur Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Überweisungsvorschlag mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD-Fraktion.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3252. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3252 mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD-Fraktion.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrages der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform nicht durch Schaffung vollendeter Tatsachen unterlaufen, Drucksache 6/3250.
Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Volksbegehren gegen die Gerichts- strukturreform nicht durch Schaffung vollendeter Tatsachen unterlaufen – Drucksache 6/3250 –
(Die Abgeordnete Barbara Borchardt beginnt ihre Rede bei abgeschaltetem Mikrofon. – Zuruf aus dem Plenum: Mikro!)
Echt? Ich danke, aber deswegen werde ich jetzt hier trotzdem nicht rumschmieren. Das kannst du verstehen, nicht?
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Natürlich nicht. – Heinz Müller, SPD: Gut, dann brauchen wir das auch nicht. Dann haben wir das geklärt.)
Bürgerinnen und Bürger haben nach unserer Landesverfassung das Recht, zur Änderung eines Gesetzes, zu dem Erlass beziehungsweise zu der Aufhebung eines Gesetzes ein Volksbegehren durchzuführen.
Damit der Landtag in die Pflicht genommen wird, sich mit dem Anliegen des Volksbegehrens zu befassen, sind 120.000 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern notwendig. Nachdem hier im Landtag trotz scharfer Kritik und der erfolgreichen Durchführung einer Volksinitiative das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz mit Stimmenmehrheit der Koalition durchgepeitscht wurde,
hat sich der Richterbund gemeinsam mit dem Verein „Pro Justiz“ entschlossen, ein Volksbegehren auf den Weg zu bringen. Dieses Volksbegehren wurde am 11. März 2014 gestartet. Der Pressemitteilung des Richterbundes Anfang dieser Woche ist zu entnehmen, dass bis dato 118.000 Unterschriften vorliegen.
Meine Damen und Herren, es ist also davon auszugehen, dass das Volksbegehren in den nächsten Tagen das notwendige Quorum erreichen wird,