Protokoll der Sitzung vom 17.09.2014

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Tja.)

Diese 118.000 Unterschriften, die bisher zusammengekommen sind – wir bleiben mal bei der Zahl, weil das auch die offizielle Mitteilung des Richterbundes ist –, sind sicherlich eine beachtliche Leistung und für mich auch ein Zeichen für gelebte Demokratie in diesem Land. Das ist ganz einfach so, das muss man anerkennen.

In dem vorliegenden Antrag wird die Befürchtung geäußert, die Landesregierung könnte das Volksbegehren unterlaufen. Dem ist natürlich nicht so. Sicherlich ist es so, dass derzeit auch Maßnahmen laufen, die nicht wörtlich im Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz benannt sind. Diese Maßnahmen, zum Beispiel die Planung und Durchführung der Bauvorhaben oder die Vorbereitung des Aktenumzuges, dienen unmittelbar der Umsetzung der Gerichtsstrukturreform und sind notwendige Zwischenschritte. Ich bin Ministerin Kuder sehr dankbar, sie ist sehr ausführlich auf diese Dinge eingegangen und hat auch noch mal ausführlich dargestellt, warum die Umsetzung dieser Gerichtsstrukturreform mit den nötigen Zwischenschritten erfolgt.

Insbesondere die Baumaßnahmen sind sehr eng aufeinander abgestimmt. Eine Verzögerung würde den gesetzlichen Zeitrahmen – und Sie wissen alle, dass dieser Zeitrahmen Bestandteil des Gesetzes ist und nicht einfach ohne Zustimmung des Landtages geändert werden kann – und somit den Vollzug des Neuordnungsgesetzes unmöglich machen.

Meine Damen und Herren, zunächst gilt erst einmal das vom Landtag im Oktober letzten Jahres beschlossene Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz fort. Die Landesregierung kann hiervon nicht abweichen und die Umsetzung verzögern. Ein solches Vorgehen wäre ganz klar ein Rechtsbruch. Ich sage, es wäre Rechtsbruch. Die Landesregierung kann und darf nicht in Erwartung des möglichen Ausgangs des Volksbegehrens den Vollzug von Gesetzen einfach einstellen, denn weder in der Landesverfassung noch im Volksabstimmungsgesetz, Ministerin Kuder hat auch darauf ausdrücklich hingewiesen, ist ein solches Aussetzen von Gesetzen geregelt. Somit ist es rechtlich schlichtweg nicht möglich.

Gehen wir einmal davon aus, dass das Volksbegehren erfolgreich sein wird. Ich gebe zu, ich hätte am Anfang auch nicht gedacht, dass so viele Unterschriften zusammenkommen. Ich halte es mittlerweile durchaus für realistisch, dass es kommen wird. Der Weg, den dieses Volksbegehren dann anschließend durch das Parlament nimmt, ist ebenfalls beschrieben worden. Das Parlament hat sich damit zu befassen, wenn eindeutig durch die Landeswahlleiterin festgestellt wird, dass die nötigen Unterschriften da sind. Auch ein Volksentscheid hierzu ist möglich. Es kann also durchaus sein, theoretisch wäre es möglich, dass die Gerichtsstrukturreform – ich sage es in Anführungsstrichen – zurückgedreht werden müsste. Dann kann es tatsächlich sein, dass Investitionen rückgängig gemacht werden müssen und auch ausgegebene Mittel im Nachhinein keine Wirkung haben. Dennoch,

meine Damen und Herren, sage ich Ihnen ganz klar, kann die mögliche Folge nicht dazu führen, dass man einen klaren Rechtsbruch begeht.

Meine Damen und Herren, die CDU-Landtagsfraktion beobachtet den Fortgang des Volksbegehrens weiterhin sehr aufmerksam.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Wobei Teile davon auch hoffen, dass es ein Erfolg wird.)

Davon können Sie, liebe Frau Borchardt, ausgehen. Auch wir werden natürlich täglich auf dem neuesten Stand sein und werden uns ausführlich mit dem Volksbegehren befassen, wenn es dann auf dem Tisch liegt. Ihren Antrag lehnen wir allerdings aus den genannten Gründen ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Frau Abgeordnete

Borchardt und Herr Dr. Nieszery, ich erteile Ihnen beiden einen Ordnungsruf, weil Sie beide gegen die parlamentarische Ordnung verstoßen haben.

Ich rufe jetzt auf den Abgeordneten Herrn Andrejewski von der NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Kriminologie kennt man das Phänomen des Verbrechens ohne Motiv, in der Psychologie rätselt man über Selbstmorde ohne Motiv und in der Landespolitik von Mecklenburg-Vorpommern verfolgt man staunend ein extrem unpopuläres, völlig sinnloses Reformvorhaben, dessen Motiv vollkommen schleierhaft ist.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Einsparungen können durch die Schließung von Amts- gerichten nicht erzielt werden. Das hat ja noch nicht mal die Justizministerin selbst behauptet, soweit ich das mitbekommen habe. Bessere Organisationsabläufe der Justiz, schnellere Verfahren, irgendwelche Vorteile in der Rechtspflege könnten durch viele Maßnahmen bewirkt werden, aber sicher nicht dadurch, dass man wie in Anklam das Fenster eines Verhandlungssaals mit Brettern vernagelt. Das ist bereits geschehen.

Für ein fröhlicheres Betriebsklima bei Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern, Justizwachtmeistern und sonstigem Personal ist die Beseitigung von elf Amtsgerichten definitiv nicht geeignet, nicht einmal bei denen, deren Amtsgerichte vorläufig überleben dürfen. Längere Wege zu den Gerichten laufen für niemanden auf eine Erleichterung hinaus, sondern vielmehr auf eine erhebliche Belastung. Das gilt für alle Betroffenen: Justizpersonal, Rechtsanwälte und Recht suchende Bürger.

Die Pseudoreform gehört noch nicht einmal zu den Schachzügen, die zwar sachpolitisch unsinnig sind, aber wenigstens Wähler und Sympathiepunkte bringen könnten. Ganz im Gegenteil, der Landesregierung ist das Kunststück gelungen, einen Widerstand zu provozieren, der für mecklenburgische und pommersche Verhältnisse einen ausgewachsenen Aufstand darstellt, den größten seit 1989.

Fast 120.000 Unterschriften und vermutlich auch noch mehr gegen die Schließung der Gerichte und die staatstragendsten Berufsgruppen überhaupt, Richter und Staatsanwälte, wurden in die Revolte gegen die Politikerkaste getrieben, sogar als Demonstranten hier in Schwerin. Das war ein bemerkenswerter Anblick, der den Koalitionären leider nicht zu denken gegeben hat, dass hier Richter und Staatsanwälte sogar in Roben demonstriert haben gegen die politische Kaste. Selbst hinter der sogenannten Agenda 2010 und den Reformen, die sich so nannten, von Schröder – inklusive Hartz IV – stand wenigstens noch ein Konzept, auch wenn es trotz aller gegenteiligen Behauptungen nicht aufging. Ein solches Konzept ist hier nicht mal im Ansatz zu sehen. Man hat sich etwas in den Kopf gesetzt und aus purer Rechthaberei und Arroganz der Macht wird es durchgezogen. Die Leute werden sich schon wieder beruhigen, hofft man, und vielleicht kann man sie auch irgendwie ablenken, zum Beispiel durch Olympia in Mecklenburg-Vorpom- mern. Ob das aber etwa in Anklam gelingen wird, wo am 6. Oktober das erste Amtsgericht dran glauben muss, kann bezweifelt werden. Der Trick mit der Zweigstelle verfängt nicht. Keiner kauft der Landesregierung das ab. Jeder weiß, dass auch diese Zweigstellen schließlich verschwinden werden, und ob die Landgerichte sicher sind, das weiß auch nur der liebe Gott.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sind Sie hier das Orakel, oder was?)

Der vorläufige Tiefpunkt dieses Trauerspiels besteht aber zweifellos darin, dass SPD und CDU das Volksbegehren einfach ignorieren und vollendete Tatsachen schaffen. Das erzeugt noch mehr Verdruss und ist nichts anderes als der größte vorstellbare politische Unsinn, so in der Art Selbstrufmord einer Landesregierung in den Augen eines großen Teils der Bevölkerung, ohne dass es irgendetwas brächte, irgendeinen Vorteil, der auch mit der Lupe zu sehen wäre, ein Selbstrufmord ohne Motiv. Das finde ich ganz interessant. Machen Sie ruhig so weiter!

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das machen wir auch ohne Ihre Aufforderung.)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Borchardt.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Und noch mal, noch mal, noch mal!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Auseinandersetzung zu unserem Antrag war schon sehr interessant. Selbstverständlich wissen wir, dass die Landesregierung ein beschlossenes Gesetz umsetzen muss. Das haben wir auch nicht infrage gestellt.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Doch.)

Das haben wir nicht infrage gestellt.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Doch, selbstverständlich.)

Ich kehre das jetzt einfach mal um: Wenn Sie, die Koalition, das Volksbegehren ernst nehmen würden, warum haben Sie denn keinen Antrag eingebracht, einen Gesetzentwurf, mal zu warten?

(Jochen Schulte, SPD: Weil ich den Gesetzentwurf, das Gesetz für richtig halte.)

Ich habe nicht gesagt, über den Inhalt, Herr Schulte. Wir haben nicht über den Inhalt gesprochen, sondern einfach mal das Volksbegehren ernst zu nehmen.

(Jochen Schulte, SPD: Ich nehme auch ein Volksbegehren ernst. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Sie winden sich jetzt wieder raus. Nein, wenn Sie ein Volksbegehren und das Prozedere offenlassen würden und sich am Ende ein Stückchen weit dafür interessieren würden, frage ich Sie: Warum haben Sie denn keinen Gesetzentwurf eingebracht beziehungsweise einen Antrag,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Weil wir keine Notwendigkeit sehen.)

dass wir aussetzen wollen,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Es gibt klare Vorgaben.)

dass wir aussetzen wollen?

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nö.)

Sie reden sich immer raus.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sie wollen Rechtsbeugung betreiben. Das ist es.)

Wir haben Ihre Argumente, die Sie hier heute in die Waagschale geworfen haben, hoch und runter diskutiert und es war uns klar, welche Argumente Sie bringen. Deutlich haben Sie aber gemacht, ob ein Volksbegehren stattfindet oder ob nicht ein Volksbegehren stattfindet, und das erste wahrscheinlich erfolgreichste Volksbegehren in unserem Land –

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wahrscheinlich.)

ja, ich nehme jetzt einfach mal Ihre Argumentation auf –, das erste Volksbegehren in unserem Land, das zum Erfolg geführt werden kann, dass man da sich politisch drauf einstellen kann.

Es ist ja nicht so, Frau Kuder und auch Frau Drese, dass zu jedem Gesetz, was erlassen wird, ein Volksbegehren oder eine Volksinitiative auf den Weg gebracht wird.

(Stefanie Drese, SPD: Das haben wir doch gar nicht gesagt.)

Von diesem Recht machen die Bürgerinnen und Bürger sehr bewusst nur in Ausnahmefällen auch Gebrauch. Das ist doch keine Frage. Deswegen ist das allgemeine Verfahren auch richtig. Aber wenn man politisch feststellt, dass dieses Volksbegehren – und wahrscheinlich ein Volksentscheid – auf den Weg gebracht ist und stattfinden wird und das möglicherweise zur Änderung des jetzt gültigen Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes führen

kann, ist es doch aus unserer Sicht unsere politische Verantwortung, nicht indem wir Sie zur Rechtsbeugung aufrufen, sondern indem wir selber als Landtag unser Gesetz verschieben auf zwei Jahre. Das wäre ja möglich.

Und da wäre auch ein Änderungsantrag aus Ihrer Fraktion möglich gewesen, wenn Sie dem Volksbegehren eine Chance geben würden und es ernst nehmen würden. Dass man da vom Prinzip her einfach die Situation der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt und sagt, okay, bis der Volksentscheid stattfindet, werden wir an der Umsetzung der Gerichtsstrukturneuordnung nicht weiterarbeiten,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das meinen Sie nicht wirklich ernst, oder?)

das erwarten die Bürgerinnen und Bürger.